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FondHeidelberg, Universität
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Date: 1616 November 11
AbstractHanß Iacob Lustrier, Bürger zu Wiesloch, und seine Ehefrau Catharina beurkunden, dass sie der Universität Heidelberg und Reinhard Bachoven von Echten, dem Provisor des Stipendium Zulegeriani, eine jährliche Gülte von 7 1/2 Gulden um 150 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Sie verpflichten sich, diese in gutem Zustand zu halten. Mit einer einmaligen Zahlung von 150 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. So geben vff Martini den Eylfften Novembris Ein Tausendt funffzehen hundert Nach Christi Vnsers Seeligmachers gepurt.

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Date: 1616 November 11
AbstractDer Schultheiß Veltin Ackerman und die Gerichtsschöffen zu Münsterdreisen beurkunden, dass Hanß Reebman und seine Ehefrau Anna, Gemeindeleute zu Münsterdreisen, dem Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, und seiner Ehefrau Margretha eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Ihnen steht das Recht auf Rückkauf zu. Geschehen vf Martini anno etc. Sechtzehenhundert vnd Sechtzehen.

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Date: 1616 November 29
AbstractMatheis Becker, wohnhaft zu Biebelnheim, beurkundet, dass Johann Siegmund Hag, kurpfälzischer Schaffner zu Gommersheim, ihm 12 Gulden geliehen hat. Matheis Becker verpflichtet sich, für 1 Jahr eine Kuh bei sich einzustellen, wofür er dem Johann Siegmund Hag einen Zins von 2 Gulden entrichtet. Mit 12 Gulden kann Matheis Becker die Gülte auslösen. Sollte Letztgenannter mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann Johann Siegmund Hag dessen Eigengut belasten. Geschehen zu Bibelnheim den 29.ten Nouembris. Anno 1616.

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Date: 1616 Dezember 21
AbstractDie Kommissarien der drei Legstädte Heidelberg, Alzey und Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass sie sich von Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Casimirianums einen Betrag von 460 Reichstaler geliehen haben. Sie verpflichten sich im Gegenzug zur Entrichtung eines jährlichen Zinses von 23 Reichstaler. Beide Parteien können die Gülte auslösen, beziehungsweise deren Auslösung einfordern. Geschehen vff Thomae Apostoli, alß mann nach vnsers herren vnd heilandts geburtt Ein Taussendt, Sechshundert vnd Sechzehen gezehlet.

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Date: 1616 Dezember 21
AbstractDie Landeskommissare der Legstädte Heidelberg, Alzey und Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass sie sich von der Universität Heidelberg als Verwalter des Collegium Principis einen Betrag von 1100 Gulden geliehen haben, den sie bis zur Rückzahlung zu 5%, also jährlich 55 Gulden, verzinsen. Geschehen vf Thomae Apostoli, Alß mann nach vnsers lieben herren vnd heilandts geburtt Ein Tausßendt, Sechs hundert, vnd Sechszehen gezehlet. [vgl. XII,2 Nr. 126, 127, 129, 130, 132, 133, 136, 139, 140]

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Date: 1616 Dezember 25
AbstractSebastian Schlicksup, Gemeindemann zu Handschuhsheim, und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie Samuel Meuer, Landschreiber zu Heidelberg, eine jährliche Gülte von 4 1/2 Gulden um 90 Gulden verkauft haben. Sie setzen insgesamt 2 Wiesen als Unterpfänder ein. Beide Seiten können die Gülte auslösen, beziehungsweise deren Auslösung einfordern. So geben vndt beschehen, vf weyhenacht Inn dem Iahr Christi Sechszehen hundert vndt Sechszehen gezehlet.

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Date: 1617 Februar 22
AbstractNr. 1: Georg Klingman, Bürger zu Gauangelloch, beurkundet, dass er mit Zustimmung seines Ortsherrn dem Rektor und der Universität Heidelberg und insbesondere Nikolaus Matthias Bachendorff, Professor zu Heidelberg und derzeit Dekan der philosophischen Fakultät, eine jährliche Gülte von 3 1/2 Gulden um 70 Gulden verkauft hat. Er setzt einige Grundbesitzungen, die er in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten verspricht, als Unterpfänder ein. Sollten diese nicht ausreichen, um eine etwaige Schuldenlast zu decken, können auch alle seine übrigen Besitzungen belastet werden. Er verspricht weiterhin die Hauptsumme innerhalb von 4 Jahren zurückzuzahlen. Vff Cathedra Petri diß Ein tausent Sechshundertt vnd Siebenzehenden Ihars. [vgl. XII,2 Nr. 1351] Nr. 2: Am 22. Oktober 1653 werden die Unterpfänder der Universität überlassen, da der Schuldner zahlungsunfähig ist und keine weiteren ausgleichenden Mittel von den überlebenden Richtern und Gemeindeleuten zu Gauangelloch aufgefunden werden konnten. Actum Gauw Aigelloch den 22ten Octobris Anno 1653.

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Date: 1617 Februar 22
AbstractNr. 1: Georg Klingman, Bürger zu Gauangelloch, beurkundet, dass er mit Zustimmung seines Ortsherren dem Rektor und der Universität Heidelberg und insbesondere Balthasar Baumbach, Professor zu Heidelberg und derzeitiger Verwalter des Casimirianums, eine jährliche Gülte von 6 1/2 Gulden um 130 Gulden verkauft hat. Er setzt einige Grundbesitzungen, die er in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten verspricht, als Unterpfänder ein. Er verspricht weiterhin, die Hautpsumme innerhalb von 4 Jahren zurückzuzahlen. Vff Petri Cathedra diß Ein tausent sechshundertt vnd Siebenzehenden Ihares. [vgl. XII,2 Nr. 1352] Nr. 2: Am 22. Oktober 1653 werden die Unterpfänder der Universität überlassen, da der Schuldner zahlungsunfähig ist und keine weiteren ausgleichenden Mittel von den überlebenden Richtern und Gemeindeleuten zu Gauangelloch aufgefunden werden konnten. Actum Gauw Angelloch den 22ten Octobris Anno 1653.

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Date: 1617 Juni 21
AbstractJonas Meisterlin, Doktor beider Rechte, kurpfälzischer Hofgerichtsadvokat und Prokurator, sowie Heinrich Triegel, kurpfälzischer Hofapotheker, beurkunden als Vormünder der namentlich aufgelisteten Kinder des verstorbenen Johann Triegel, ehemaliger Syndikus der Universität Heidelberg, gemeinsam mit Hanß Philip, Einwohner zu Heidelberg und gesetzlicher Vertreter seiner Ehefrau Margretha Triegel, dass sie dem Fiskus der Universität Heidelberg einen Gültbrief vom 1. Juli 1572 über eine Hauptsumme von 500 Gulden und einen jährlichen Zins von 25 Gulden aus dem Zoll zu Oppenheim zum Wohle der Pflegkinder um 500 Gulden verkauft haben. Sollte jedoch die Universität einen spürbaren Schaden durch Ausbleiben der Gültzahlung erleiden, müssen die Vormünder, beziehungsweise die Pflegkinder für den Schaden aufkommen. So geschehen zu Heydelbergk inn herrn Triegels Apotecken, Sambstags den 21ten Junii vormittag vmb zehen vhren Anno Sechzehenhundertt vnd siebenzehen.

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Date: 1617 September 1
AbstractThoman Zimmerman, Gemeindemann zu Baiertal, und seine Ehefrau Appolonia, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Heidelberg, beziehungsweise dessen Gefällverwalter, dem Landschreiber zu Heidelberg Samuel Meuer, eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen insgesamt 4 Morgen Acker, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Beide Parteien können die Gülte auslösen, beziehungsweise deren Auslösung einfordern. Geben auff Egidae, Nach Christi Vnnsers einigen Erlösers vnndt Seligmachers geburt, Im Sechzehenhundert Siebenzehenndtenn Iahre.

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Date: 1617 November 11
AbstractDer Schultheiß Iohan Langveld und die Gerichtsschöffen zu Dalsheim beurkunden, dass Engelman Fritz und seine Ehefrau Fei dem Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, und seiner Ehefrau Margreta eine jährliche Gülte von 1 1/2 Gulden um 30 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 30 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vnd geschehen vf Martini im Iahr nach Christi vnsers Erlösers vnd Seeligmachers geburt, Ein Tausend, Sechßhundert vnd Sibentzehen.

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Date: 1617 Dezember 6
AbstractLorentz Fehmer und seine Ehefrau Agneß, Bürger zu Wiesloch, beurkunden, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg und insbesondere Balthasar Baumbach, Professor zu Heidelberg und derzeitiger Verwalter des Casimirianums, eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Rückkaufsrecht. So geschehen vff Nicolaii nach vnsers erlösers vnndt Seeligmachers geburt Im Iahr Tausendt Sechs hunndertvnndt Siebennzehenn etc.

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Date: 1617 Dezember 25
AbstractIohan Langveld, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Dalsheim beurkunden, dass Iacob Schmit und seine Ehefrau Elisabeth, Gemeindeleute zu Dalsheim, dem Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, und seiner Ehefrau Margrete eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 Gulden und 13 Albus um 50 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter, in Dalsheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder, welche die Käufer bei Zahlungssäumnis belasten können. Ferner kann die Gülte von den Verkäufern zurückgekauft beziehungsweise von den Käufern deren Auslösung angeordnet werden. Geben vnd geschehen vf Weihennachten im Iahr nach Christi vnsers Erlösers vnd Seeligmachers geburth Ein Taußend Sechß Hundert vnd Sibentzehen. Et cetera.

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Date: 1617 Dezember 25
AbstractDer Schultheiß Valentin Ackerman und die Gerichtsschöffen zu Dreisen beurkunden, dass Velten Ackermann der Junge und seine Ehefrau Angnesa, Gemeindeleute zu Dreisen, dem Johann Schick, Kollektor zu Zell, und seiner Ehefrau Margretha eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen in Dreisener Gemarkung, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. So geben zu Treyßen, vff Weihenachten, Im Iahr Christi vnsers herrn etc. Sechtzehenhundert vnd Siebentzehen.

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Date: 1617 Dezember 25
AbstractDer Schultheiß Velten Ackermann und die Gerichtsschöffen zu Münsterdreisen und Standenbühl beurkunden, dass Mattheis Müller und seine Ehefrau Christina, wohnhaft zu Münsterdreisen, dem Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, und seiner Ehefrau Margretha eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1/3 Morgen Acker und 1 Stück Kohlgarten in Dreisener Gemarkung als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geschehen vff Weihenachten, Im Iahr als man nach der gnadenreichen geburt vnsers Einigen Erlösers Iesu Christi zelt, Ein Tausendt Sechshundert vnd Siebentzehen.

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Date: 1618 Februar 22
AbstractIacob Schmidt der Junge, Gemeindemann zu Dossenheim, und seine Ehefrau Anna Maria verkaufen Samuel Meuer, kurpfälzischer Landschreiber zu Heidelberg, als Verwalter des Augustinerklosters zu Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Unterpfänder, in Dossenheimer Gemarkung gelegen, die sie in gutem Zustand bewahren müssen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner kann die Gülte von den Verkäufern zurückgekauft beziehungsweise vom Käufer deren Auslösung angeordnet werden. Geben Sontags den zwen vnd zwantzigsten Februari nach Christi geburt, Sechzehen hundert vnd Achtzehen Iare.

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Date: 1618 Februar 23
Abstract[Ausfertigung von XII,1 Nr. 44/25] Actum 23ter Februar 1618 In Heidelberg.

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Date: 1618 Februar 23
AbstractChristian Sebastian Hügelig beurkundet, dass er sich zur Instandhaltung seiner Mühlen bei Lauterecken von seinem Schwager Johann Bosch 81 Königstaler und 30 Gulden geliehen hat, die er ihm so bald wie möglich zurückzuzahlen verspricht. Er setzt sein Drittel an der Wintersheimer Korngülte in Höhe von 22 Malter als Unterpfand ein. Actum den 23ten Februar 1618 Zu Heidelberg. [vgl. XII,1 Nr. 44/26]

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Date: 1618 April 23
AbstractGeorg Klinckert, Gemeindemann zu Wörrstadt, und seine Ehefrau Elisabeth verkaufen Eckmundt Plerich, Bürger und Tuchscherer zu Alzey, als Vormund der Enkelin des Iacob Koch, verstorbener Unterschultheiß, der Tochter des Stadtschreibers zu Selz, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Unterpfänder, in Alzeyer Gemarkung gelegen, die sie in gutem Zustand bewahren müssen. Bei Zuwiderhandlung kann der Käufer die Unterpfänder vor dem Alzeyer Stadtgericht einklagen und einziehen. Ferner kann die Gülte von den Verkäufern zurückgekauft beziehungsweise vom Käufer deren Auslösung angeordnet werden. Actum Altzey vff Georgi Anno Ein taußendt Sechs Hundert vndt Achtzehen.

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Date: 1618 Mai 24
AbstractNr. 1: Lorenntz Göltz, Bürger zu Heppenheim, und seine Ehefrau Margretha verkaufen mit Zustimmung des Oberamts dem Rektor und der Universität Heidelberg als Verwalter der Gefälle des Northanschen Stipendiums und insbesondere dessen derzeitigen Verwalter Professor Heinrich Alting eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Unterpfänder, die sie in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann die Universität die Unterpfänder einziehen und auch das Eigengut der Eheleute belasten. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. So geschehenn vff Pfingsten den fünff vndt zwanzigsten Maii nach der Seeligmachenden Geburt Vnsers Heylandts vndt Erlösers Christi, Im Iar Tausendt Sechs hundert Vnndt Achzehenn. Nr. 2: Der Rat [der Stadt Heppenheim] beurkundet, dass die erste und die zweite Klage entgegengenommen wird. Bei einer weiteren Klage soll der Inhaber gehört werden. Heppenheim den 22 Ianuarii 1666. Nr. 3: Der Rat [der Stadt Heppenheim] beurkundet, dass die dritte Klage entgegengenommen wird, wonach die Unterpfänder der Universität Heidelberg übertragen werden. Heppenheim den 5 Februarii 1666.

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Date: 1618 Mai 24
AbstractDas Gericht zu Stetten beurkundet, dass Lorentz Heringer, Schultheiß zu Stetten, und seine Ehefrau Anna dem Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, und seiner Ehefrau Margrethe eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfänder, welche die Verkäufer in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Bei Zuwiderhandlung können die Käufer die Unterpfänder wie auch das Eigengut der Verkäufer belasten. Ferner kann die Gülte von den Verkäufern zurückgekauft beziehungsweise von den Käufern deren Auslösung angeordnet werden. Geben vnd geschehen vf Pfingsten, im Iahr nach Christi vnsers Erlösers vnd Seeligmachers geburth Ein Tausendt Sechß hundert vnd Achtzehen.

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Date: 1618 Juni 8
AbstractWolff Gieppner, Bürger zu Wiesloch, und seine Ehefrau Catharina verkaufen dem Rektor und der Universität Heidelberg als Verwalter der Gefälle des Schwägerleschen Stipendiums und insbesondere dessen derzeitigen Verwalter Heinrich Alting, Dekan und Professor, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Unterpfänder, die sie in gutem Zustand bewahren müssen und nicht veräußern dürfen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann die Universität die Unterpfänder einziehen und auch das Eigengut der Eheleute belasten. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. Geben vff Methardi, Nach Christi vnnsers einigenn erlößers, vnndt Seeligmachers geburth, Im Sechzehennhunndert vndt Acht zehennden Iahre.

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Date: 1618 Juni 24
AbstractGeorg Lindenfelser, Bürger zu Schriesheim, verkauft dem Rektor und der Universität Heidelberg als Verwalter der Gefälle des Nigerschen Stipendiums und insbesondere dessen derzeitigen Verwalter Professor Johann Balthasar Baumbach eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden. Als Sicherheit stellt der Verkäufer verschiedene Unterpfänder, die er in gutem Zustand bewahren muss und nicht veräußern darf. Sollte er mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann die Universität die Unterpfänder einziehen. Ferner steht ihm das Rückkaufsrecht zu. Geben vff Ioannis Baptista Anno et cetera Sechzehinhundert Achtzehen.

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Date: 1618 August 7
AbstractBernhardt Schumacher, wohnhaft zu Enkenbach, verspricht Johann Albrecht [Hag], kurpfälzischem Pfleger Otterbergs, die geliehenen 10 Gulden zurückzuzahlen. Actum Lauttern den 7ten Augusti Anno 1618.

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Date: 1618 Dezember 1
AbstractDer Schultheiß Michael Fridrich und die Schöffen des Gerichts zu Alsenborn und Enkenbach beurkunden, dass Christofel Hildebrandt, Gemeindemann zu Alsenborn, und seine Ehefrau Anna dem kurpfälzischen Pfleger Otterbergs Johann Albrecht Hag eine jährliche Gülte von 5 Gulden um eine einmalige Zahlung von 100 Gulden zugesichert haben. Das Ehepaar setzt einige Besitzungen als Unterpfänder ein. So geschehen Dienstags nach Andreae den Ersten Decembris, Als mann Zahlt nach der geburt Vnsers Erlösers vnd Sehligmachers Iesu Christi, Sechszehen Vnd Achtzehen. [vgl. XII,1 Nr. 18b]

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Date: 1618 Dezember 21
AbstractGeorg Burckhardt und Hannß Rohrbacher, Einwohner zu Ehrstädt, beurkunden, dass sich Balthassar Schärf und dessen Ehefrau im Jahr 1590 von der Universität Heidelberg eine Summe von 50 Gulden [insgesamt 310 Gulden] zu einem jährlichen Zins von 3 1/2 Gulden geliehen haben. Nachdem sie ihrer Zahlungsleistung lange nicht nachgekommen waren, kam die Universität in den Genuss des Unterpfands. Burckhardt und Rohrbacher traten einen Teil der Besitznachfolge und somit des belasteten Unterpfands an. Auf Vermittlung Johann Philipps von Helmstatt und Christoph Jakobs von Degenfeld zu Hoheneybach und Neuhaus wurde bei der Universität eine Aussetzung des Vertrages auf drei Jahre erwirkt. Innerhalb dieser Zeit soll die Summe von 50 Gulden samt aller versäumten Zinsen zurückgezahlt werden. Sollten die Zahlungen wieder ausbleiben, so würde die Universität nach sechs Wochen aufs Neue in den Genuss des Unterpfands kommen. Geben vff Thomae Apostoli, den ein Vnd Zwainzigsten Monats tag Decembris, Von Christi Geburth gezehlt, Ain Tausendt, Sechshundert Vnndt Achtzehen Jahr. [vgl. XII,1 Nr. 33/2, 33/4]

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Date: 1618 Dezember 21
AbstractMartin Wechter und seine Ehefrau Maria, Einwohner zu Ehrstädt, beurkunden, dass sich Balthassar Schärf und dessen Ehefrau im Jahr 1590 von der Universität Heidelberg eine Summe von 50 Gulden [insgesamt 310 Gulden] zu einem jährlichen Zins von 3 1/2 Gulden geliehen haben. Nachdem sie ihrer Zahlungsleistung lange nicht nachgekommen waren, kam die Universität in den Genuss des Unterpfands. Das Ehepaar Wechter trat einen Teil der Besitznachfolge und somit des belasteten Unterpfands an. Auf Vermittlung Johann Philipps von Helmstatt und Christoph Jakobs von Degenfeld zu Hoheneybach und Neuhaus wurde bei der Universität eine Aussetzung des Vertrages auf drei Jahre erwirkt. Innerhalb dieser Zeit soll die Summe von 50 Gulden samt aller versäumten Zinsen zurückgezahlt werden. Sollten die Zahlungen wieder ausbleiben, so würde die Universität nach sechs Wochen aufs Neue in den Genuss des Unterpfands kommen. Geben Vff Thomae Apostoli, den ein Vnnd Zwainzigsten Monats tag Decembris, von Christi Geburth gezehlt, Ain Tausendt, Sechshundert, Vnndt Achtzehen Jahr. [vgl. XII,1 Nr. 33/2, 33/3]

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Date: 1618 Dezember 21
AbstractHanß Brenner und seine Ehefrau Magdalena, Einwohner zu Ehrstädt, beurkunden, dass sich Balthassar Schärf und dessen Ehefrau im Jahr 1590 von der Universität Heidelberg eine Summe von 210 Gulden [insgesamt 310 Gulden] um einen jährlichen Zins von 11 1/2 Gulden geliehen haben. Nachdem sie ihrer Zahlungsleistung lange nicht nachgekommen waren, kam die Universität in den Genuss des Unterpfands. Das Ehepaar Brenner trat einen Teil der Besitznachfolge und somit des belasteten Unterpfands an. Auf Vermittlung Johann Philipps von Helmstatt und Christoph Jakobs von Degenfeld zu Hoheneybach und Neuhaus wurde bei der Universität eine Aussetzung des Vertrages auf drei Jahre erwirkt. Innerhalb dieser Zeit soll die Summe von 210 Gulden samt aller versäumten Zinsen zurückgezahlt werden. Sollten die Zahlungen wieder ausbleiben, so würde die Universität aufs Neue in den Genuss des Unterpfands treten. Geben Vff Thomae Apostoli den ein Vndt Zwainzigsten Monats tag Decembris, Von Christi Geburth gezehlt, Ain Tausendt, Sechshundert, Vndt Achtzehen Jahr. [vgl. XII,1 Nr. 33/3, 33/4]

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Date: 1618 Dezember 25
AbstractDie Universität Heidelberg und Balthasar Baumbach, Lehrer der griechischen und hebräischen Sprache sowie Verwalter des Collegium Casimirianum, beurkunden, dass sie sich zum Kauf einer Gülte für das Collegium 100 Gulden von dem Juristen Reinhard Bachoven von Echten und dem Universitätskollektor Lenhard Reipel geliehen haben. Sie versprechen den Betrag durch eine jährliche Ratenzahlung von 5 Gulden zu erstatten. So geschehen Zue Heidelberg vff Weihnachten den 25. Decembris Im Iahr nach Christi geburt, alß mann Zalth 1618. [vgl. XII,1 Nr. 44/27, 44/29, 44/30, 44/31]

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Date: 1618 Dezember 25
AbstractDie Universität Heidelberg und Balthasar Baumbach, Lehrer der griechischen und hebräischen Sprache sowie Verwalter des Collegium Casimirianum, beurkunden, dass sie sich zum Kauf einer Gülte für das Collegium über Wolfgang Loss, Medizinprofessor und Verwalter des Universitätsspitals (Nosocomium), und Lenhard Reipel, Universitätskollektor, aus dem Fiskus des Spitals 200 Gulden geliehen haben. Sie versprechen den Betrag durch eine jährliche Ratenzahlung von 10 Gulden zu erstatten. So geschehen Zue Heidelberg vf Weihnachten den 25ten 10bris Im Iahr nach Christi geburtt, alß mann Zahltt 1618. [vgl. XII,1 Nr. 44/28, 44/29, 44/30, 44/31]

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Edit charter (old editor)
Date: 1619
AbstractHans Kiealer, Sohn des Leonhardt Kiealer und Bürger zu Schweigern, und seine Ehefrau Barbara beurkunden, dass sie der Universität Heidelberg, beziehungsweise dem Collegium Principis und Reinhard Bachoven von Echten in seiner Funktion als Provisor eine Gülte von 5 Gulden gegen eine Hauptsumme von 100 Gulden verschrieben haben. Sie setzen einige Besitzungen als Unterpfänder ein. Das Ehepaar behält sich das Recht vor, die Gültverschreibung durch eine einmalige Zahlung von 100 Gulden wieder auszulösen. So geschehen nach der Seeligmachenden geburt vnsers Heilandts vnnd Erlößers Christi, Im Iahr Thaußent Sechshundert vnndt Neuntzehn.

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