Fond: Heidelberg, Universität
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Date: 1623 November 11
Abstract: Der Schultheiß Hanß Emmich und das Gericht zu Münsterdreisen beurkunden, dass Clauß Heylman gemeinsam mit seiner Ehefrau Barbara vor ihnen erschienen ist und diese erläutert haben, dass sie sich von Johann Schick, Kollektor zu Zell, und seiner Ehefrau Margretha einen Betrag von 100 Gulden geliehen haben. Sie versprechen die Schuld durch eine jährliche Zahlung von 5 Gulden abzuleisten und setzen einige Güter als Unterpfänder ein. So geben und geschehen vff Martini welcher war der Eylffte Novembris, nach Christi gaburt Ein Dausent Sechshundert Zwantzig Drey Iare.
Date: 1625 Januar 1
Abstract: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sich Konrad Schopp als Provisor des Fiskus über den Universitätskollektor Georg Böhm und Christoph Jungnitz, Provisor des Collegium Casimirianum, zur Besoldung der Professoren und Angestellten sowie anderer dringender Ausgaben 300 Gulden geliehen hat. Die Geldschuld wird durch eine jährliche Ratenzahlung von 15 Gulden beglichen. So geschehen Zu Heidelberg den 1ten Tag Januarii Anno 1625. [vgl. XII,1 Nr. 44/33, 44/34, 44/35, 44/36, 44/37, 44/38, 44/39, 44/40, 44/41]
Date: 1626 Juli 22
Abstract: Georg Ziegler, Schultheiß zu Biebelnheim, beurkundet, dass er Johann Albrecht Hag noch insgesamt 170 Gulden zahlen muss. Deswegen überträgt er ihm drei Kapitalbriefe und verspricht die restlichen Schulden bis zum Herbst zu begleichen. Actum Odernheim den 22ten Juli 626.
Date: 1627 Januar 20
Abstract: Der Schultheiß Iacob Kianderschied und die Gerichtsschöffen zu Dalsheim beurkunden, dass Hanß Held und seine Ehefrau Margreth, Gemeindeleute zu Dalsheim, dem Johann Schick, Gerichtsschreiber, und seiner Ehefrau Margret eine jährliche Gülte von 8 Gulden um 160 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen als Unterpfänder ein, besitzen aber das Rückkaufsrecht. Geben vnd geschehen vf Sebastiani den 20ten Ianuarii im Iahr Ein taussend Sechß hundert Siben vnd zwantzig.
Date: 1627 April 4
Abstract: Hanß Schwob, Schneider zu Heidelberg, beurkundet, dass er Werner Faber und Lorentz Kahn als Vormünder der Kinder Wilhelm, Hannß und Geörg des verstorbenen Biesenbrech Scheben noch 200 Gulden von seiner Behausung bis zum Jahr 1622 schuldig gewesen sei. Er verpflichtet sich wegen entstandener Nachteile zu einer zusätzlichen Zahlung von 100 Gulden in Raten. So Geben vndt geschehen vff Ostern Ihm Ihar Christi Sechzehenhundert Zwanziekh vndt Sieben gezellett. [vgl. XII,1 Nr. 45/3b]
Date: 1628 Januar 12
Abstract: Vergleich zwischen den Erben des verstorbenen Georg Creutz, Gemeindemann zu Bubenheim, und Johann Schick, Kollektor des Stifts Zell, wegen 153 Gulden und 12 1/2 Albus, welche die Erben des Georg Creutz dem Johann Schick schulden. Geben vnd geschehen den 12 Ianuarii Anno et cetera 1628. [vgl. XII,2 Nr. 1334]
Date: 1628 Februar 22
Abstract: Adam Karg, Gemeindemann zu Reilsheim, und seine Ehefrau Anna verkaufen Johann Philipp Pareus, Rektor der gräflichen Schule zu Hanau, und seiner Ehefrau Anna Maria eine Gülte von 3 1/2 Gulden für 70 Gulden, wobei verschiedene Grundstücke als Unterpfänder definiert werden. So geben vndt geschehen, Alß man Zalte Nach Christi Vnser einigen erlossers Vndt Selichmachers Gebürtt. Vff Cathedra Petri Sechzehenhundertt Zwantzig Vndt Achtt Jahr.
Date: 1628 September 22
Abstract: Georg Steinbrunner, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Niederursel beurkunden, dass Iohan Greiff, wohnhaft zu Niederursel, und seine Ehefrau Catharina dem Iohann Hector zum Jungen, wohnhaft zu Frankfurt am Main, und seiner Ehefrau eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Achtel und 3 Simmer Korn um 70 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Unterpfänder, welche die Käufer bei Zahlungssäumnis belasten können. Ferner steht den Verkäufern das Rückkaufsrecht zu. So Geschechen den zwey vndt zwantzigsten Monats tag Septembris. Nach CHRISTI vnsers Erlösers vndt Seligmachers Geburt Im Ein tausent Sechs hundert acht vndt zwantzigsten Iare.
Date: 1628 September 22
Abstract: Georg Steinbrunner, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Niederursel beurkunden, dass Philip Linhart, wohnhaft zu Praunheim, dem Iohan Hector zum Jungen, wohnhaft zu Frankfurt am Main, und seiner Ehefrau eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Achtel und 1 Metzen Korn um 45 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellt der Verkäufer verschiedene Unterpfänder, welche die Käufer bei Zahlungssäumnis belasten können. Ferner steht dem Verkäufer das Rückkaufsrecht zu. So Geschechenn den zwey vndt zwantzigsten Monats tag Septembris. Nach Christi Geburt Im ein tausent Sex hundert Acht vndt zwantzigsten Iare.
Date: 1628 November 11
Abstract: Nr. 1: Michael Harsch, Gemeindemann zu Obrigheim, und seine Ehefrau Walpurgis beurkunden, dass sie Gebhart Meyer, Kollektor der Universität Heidelberg, 40 Gulden schuldig sind. Bis zur Erstattung der Summe entrichten die Eheleute einen jährlichen Zins von 2 Gulden. Als Sicherheit stellen sie verschiedene Güter als Unterpfänder, welche der Kollektor bei Zahlungssäumnis belasten kann. Geben vf Martini [...] Sech zehenhundert zwantzig Acht.
Nr. 2: Auflistung der Unterpfänder aus oben beschriebener Urkunde.
Date: 1630 Februar 2
Abstract: Velthan Khaldtschmidt, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Leimen beurkunden, dass Eberhardt Meürer und seine Ehefrau Margretha sowie Hanns Börttlmus und seine Ehefrau Barbara, beide wohnhaft zu Leimen, dem Hanns Simohn Stertzer und Hanns Meürer, beide Bürger zu Heidelberg, als Vormünder der Anna Catharina, Tochter des verstorbenen Beinrichters zu Heidelberg Velthin Trüruff, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 7 Gulden um 140 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter, in Leimener Gemarkung gelegen, als Unterpfänder, welche sie in gutem Zustand bewahren müssen sowie nicht veräußern dürfen und welche die Käufer bei Zahlungssäumnis belasten können. Ferner können die Verkäufer die Gülte zurückkaufen oder die Käufer deren Auslösung anordnen. Geben und beschechen am Liechtmesßentag, vnnßers Seeligmachers geburt, Im Iahr ain Taussent, Sechs hundert, vnd Dreysig, et cetera.
Date: 1632 August 17
Abstract: Iohannes Denhard beurkundet als öffentlicher Notar, dass Benedicta Mur aus Büren an der Aare auf Berner Gebiet, den David Pareus, Apotheker zu Kreuznach, beschuldigt hat, Vater ihres unehelich geborenen Kindes zu sein, was dieser abstreitet, ihr allerdings aus Mitleid 20 Reichstaler zur Erziehung des Kindes zugesteht, worüber Benedicta Mur am gleichen Tag eine hier inserierte Urkunde ausstellen lässt. Nach der heilsahmen geburth vnsers lieben Herrn vndt Seligmacherß Iesu Christi, alß Mann zehlet Sechzehen hundert zwey vndt dreissig Iahr, in der fünffzehenden Römer zinß zahl, zu Latein Indictio genanntt, [...] vff Freyttag vor Dominica duodecima post Trinitatis, so da wahr der Sieben zehende Augusti zwischen Neün vndt zehen Uhren vor Mittag, zu Hanaw in der Newstatt, in Antonii Ostermannß selbsteygener wohnbehausung, vf der Franckfurther gassen, zwischen Antonii Brienß, vndt David Peter Clorß behausungen gelegen, in der Oberstuben, hinden vff den Stattwall außsehendt.
Date: 1633 September 29
Abstract: Christoph Jungnitz, Professor der Medizin an der Universität Heidelberg, und seine Ehefrau Maria Jacobe beurkunden, dass sie sich von Johann Philipp Pareus, Rektor des gräflichen Gymnasiums zu Hanau, 100 Gulden geliehen haben. Bis zur Auslösung der Gülte entrichten die Eheleute einen jährlichen Zins von 5 Gulden. Als Unterpfand setzen sie 5 Viertel Weingarten in Leimener Gemarkung ein, welchen Johann Philipp Pareus bei Zahlungssäumnis belasten kann. Heidelberg vf Michaelis den 29 September Anno 1633.
Date: 1635 November 11
Abstract: Nr. 1: Johann Wendel Gödelman, Bürger zu Speyer, und seine Ehefrau Anna Maria lassen sich von Antonius Deublinger ihr zuvor errichtetes Testament notariell beglaubigen. Sie behalten sich das Recht vor, die Bestimmungen nachträglich zu ergänzen oder zu verändern. Im Ihar nach der gnadenreichen Geburth vnsers Einigen Erlösers vnd Säligmachers Iesu Christi Eintausend Sechshundert vnd fünff vnd dreißich, in der dritten Indiction der Römer Zinßzahl genant [...], Sontags den Ersten Novembris alten Calenders, abends zwischen vier vnd fünff Vhren zu Speyer.
Nr. 2: Johann Wendel Gödelman und seine Ehefrau Anna Maria ergänzen ihr Testament um einige Punkte und Änderungen. Unter anderem wird die Universität Heidelberg 400 Gulden erhalten, die zum Theologiestudium eines Alumnus verwendet werden sollen. Geschehen Zu Speyer den 5ten Novembris Anno 1650.
Nr. 3: Die Abschrift dieser beiden Vorgänge wird von Sebastian Hagenbach, öffentlicher Notar und Kanzleischreiber zu Speyer, beglaubigt. Geschehen Speyer den 6ten Februarii Anno etc. 1653. [vgl. XII,1 Nr. 78/4]
Date: 1639 Dezember 14
Abstract: Hanß Heinrich Förster, Gemeindemann zu Handschuhsheim, und seine Ehefrau Otilia beurkunden, dass sie eine Gültverschreibung vom 28. Oktober 1600 über 100 Gulden Kapital, die an Balthasar Seyfferlin, Müller und Gemeindemann zu Handschuhsheim, verliehen worden waren, von Velten Schön, Bürger und Pulvermacher zu Heidelberg, um 29 1/2 Gulden erworben haben. Sie verkaufen diesen Gültbrief nun an Theobaldt Lang, Gastwirt zum Schwert in Heidelberg, und seine Ehefrau Catharina, die auf Bitten der Verkäufer nicht nur 29 1/2, sondern weitere 23 1/2, ingesamt also 53 Gulden bezahlen. Die Verkäufer verzichten auf alle Anrechte an dieser Gültverschreibung. Actum Heidelberg den 14ten Decembris Anno 1639.
Date: 1642 Mai 2
Abstract: Ezechias Mayß, wohnhaft zu Feudenheim, Christoph Dieterich und Peter Baumgärtner, beide wohnhaft zu Heidelberg und Vormünder der Tochter des verstorbenen Nieklaus Hartman, verkaufen für sich und ihre Pflegetochter einen Gültbrief vom 14. März 1613 [vgl. XII,2 Nr. 1398] über eine Hauptsumme von 300 Gulden an Theobalt Lang, Bürger zu Heidelberg und Gastwirt zum Schwert, um 200 Gulden. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. So geschehen zu Heidelberg, den zweiten Monats tag May Anno Christi Sechszehen hundert Vierzig vnd zwey gezehlet.
Date: 1643 Dezember 31
Abstract: Hanß Jörg Hoffman, Meister der Metzgerzunft zu Heidelberg, vergleicht sich mit Margaretha Deckheim, Witwe des Theologieprofessors Conradus Deckheim, über die vier Jahre lang ausgebliebene Zinszahlung von insgesamt 60 Gulden, fällig für einen geliehenen Betrag von 300 Gulden. Margaretha erlässt der Zunft die Hälfte der Schulden. Diese verspricht die verbleibenden 30 Gulden zu zwei Terminen im Jahr 1644 abzubezahlen und künftig allen Zinszahlungen ordnungsgemäß nachzukommen. Signatum den 21/31 Decembris Anno 1643.
Date: 1647 April 20
Abstract: Sebastian Beck, Dekan der theologischen Fakultät zu Basel, verleiht Johann Philipp Pareus, Sohn des David Pareus, den theologischen Doktorgrad. Dedimus vigesimo Aprilis Anno Incarnationis aeterni Filii DEI in aeterna secula benedicti. M.DCXLVII.
Date: 1647 Dezember 10
Abstract: Das Gericht Dalsheim bestätigt in einem Transsumpt folgende Vorgänge vom Mai des Jahres 1634: Anna, Witwe des Herman Spieß zu Dalsheim, wird von Hanß Held und seiner Ehefrau Margreta bis zu ihrem Ableben um ihre gänzliche Hinterlassenschaft versorgt. Zu ihrer Hinterlassenschaft gehören allerdings auch 100 Gulden, die sie Johann Schick schuldet. Weiterhin leiht sich das Ehepaar Held weitere 60 Gulden von Schick. Da einige der eingesetzten Unterpfänder sowohl Anna als auch dem Ehepaar Held zugehörig waren setzt das Ehepaar neue Unterpfänder fest, die genau aufgeführt werden. Den zehenden decembris anno etc. 1647.
Date: 1650 Mai 12
Abstract: Johann Adam Fladt und seine Ehefrau Anna Margretha beurkunden, dass sie die Erstattung eines Geldbetrags samt Zinsen schuldig geblieben sind. Diesen Betrag hatten Hanß Koch und dessen Ehefrau Barbara, Großeltern des Johann Adam Fladt, von Friedrich Görig, Schultheiß zu Sobernheim, aufgenommen. Da die Großeltern und auch Friedrich Görig mittlerweile verstorben sind, übergeben sie zwei Gültbriefe mit einem Gesamtwert von 120 Gulden an Susanna Lutteringshauß, die verwitwete Tochter des Schultheißen. Geschehen Zue Creutznach den 12 Maii 1650.
Date: 1652 Dezember 6
Abstract: Karl I. Ludwig, Kurfürst und Pfalzgraf, bestätigt die Privilegien der Universität Heidelberg. Der geben ist zu Heidelberg Denn Sechsten Monats tag Decembris nach Christi vnsers Lieben herrn vnd Seeligmachers geburth anno Sechzehenhundert Fünffzig zwey.
Date: 1653 Januar 29
Abstract: Philip Stephan Klaffschenck und Hanß Michell Ertznagel, beide Kuratoren zu Speyer, beurkunden, dass sie nach den Bestimmungen des Testaments des Johann Wendel Gödelmann und seiner Ehefrau Anna Maria der Universität Heidelberg einen Gültbrief übergeben haben, der sich auf 400 Gulden mit einem sich daraus ergebenden jährlichen Zins von 20 Gulden beläuft und auf die Gemeinde zu Bellheim verschrieben ist. So geschehen Heidelberg Sambstags den 29ten Januarii Im Ihar Ein Taußendt Sechshundert Fünfftzig Drey. [vgl. XII,1 Nr. 44/46]
Date: 1653 Januar 29
Abstract: Philip Stephan Klaffschenck, Kurator zu Speyer, beurkundet, dass er nach den Bestimmungen des Testaments des Johann Wendel Gödelmann und seiner Ehefrau Anna Maria der Universität Heidelberg einen Gültbrief übergeben hat, der sich auf 400 Gulden mit einem sich daraus ergebenden jährlichen Zins von 20 Gulden beläuft und auf die Gemeinde zu Bellheim verschrieben ist. So geschehen Heydelberg Sambstags den 29. Tag Januarii Im Iahr, 1653. [vgl. XII,1 Nr. 44/48]
Date: 1653 Februar 2
Abstract: Bürgermeister und Rat der Stadt Speyer ernennen Philip Stephan Klaffschenckel und Hanß Michael Ertznagel, beide Bürger zu Speyer, zu Nachlassverwaltern der verstorbenen Anna Maria Gödelmann, geborene Steen. Den 7ten February Anno 1653.
Date: 1653 April 10
Abstract: Nr. 1: Israel Mayer, Waffenschmied sowie Bürger zu Neuenheim und Heidelberg, und seine Ehefrau Emerentia verkaufen mit Zustimmung des Bürgermeisters und des Rats der Stadt Heidelberg dem Johann Daller, Rat und Inspektor der Neckarschule, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute ihr Haus samt Zubehör als Unterpfand. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer das Unterpfand vor Gericht einfordern. So geben vnndt geschehen zue Haydelberg, vff Ostern, im Iahr Iesu Christi, vnßers Einigen Herren vnndt Heylandts Seehligmachers Geburth Eintaußendt, Sechs hundert, Drey vnndt Fünfftzig et cetera. [vgl. XII,2 Nr.1435]
Nr. 2: C.M. Mack, Schaffner [der Neckarschule], beurkundet, dass Frau Neukirch die 100 Gulden Hauptsumme, samt den von 1705 bis 1710 angefallenen Zins von 30 Gulden, abgelöst hat, und vorliegender Gültbrief damit nicht mehr gültig ist. Heydelberg ut supra (17ten Decembris 1710).
Date: 1654 September 2
Abstract: Johann Georg Besserer, Lehrer der zweiten Klasse im gräflichen Gymnasium zu Hanau, beurkundet, dass die Universität Heidelberg ihn beauftragt hat, die der Universität gehörenden, aus der Erbschaft Pareus stammenden Güter zu Mittelbuchen und Bruchköbel, entweder gegen einen Zins zu verleihen oder zu verkaufen. Hanaw den 2.ten Septembris anno 1654.
Date: 1655 August 24
Abstract: Georg Hieronymus Hugo, kurpfälzischer Kastenschreiber, beurkundet, dass er der Universität Heidelberg 100 Gulden, nämlich 54 Gulden von Peter Haignet, Anwalt und Schultheiß zu Heidelberg, und 46 Gulden vom verstorbenen Johann Schick, Kollektor zu Zell, schuldig ist, die sein verstorbener Vater Johann Jacob Hugo nicht mehr entrichtet hat. Er verspricht die Summe durch eine jährliche Ratenzahlung von 5 Gulden zu bezahlen. Signatum Heydelberg am Tag Bartolomaei den 24ten August 1655.
Date: 1656 Mai 25
Abstract: Hans Kummel, Gemeindemann und Forstknecht zu Rohrbach, und seine Ehefrau Maria beurkunden, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg und besonders Sebald Fabritius, Doktor der Theologie und Professor der philosophischen Fakultät, als Verwalter des Casimirianums eine jährliche Gülte von 6 Gulden um 120 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen, die sie unveräußerlich und in gutem Zustand zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Sie besitzen jedoch das Rückkaufsrecht. Gegeben vnd geschehen vf vrbani also den 25ten Maii des Ein taußent Sechshundert Sechs vnd Fünffzigsten Iahrs.
Charter: XII,2 Nr. 144 - 1657 Juni 2, Paris
Date: 1657 Juni 2
Abstract: Die Universität Paris antwortet auf die Anfrage der Tochteruniversität Heidelberg wegen ihres Gerichtsstandes. Lutetiae Parisiorum postridie - Calendas Iunias Anni Domini 1657.
Date: 1657 November 28
Abstract: Die Universität Heidelberg beurkundet, dass sie 450 Gulden von der Witwe Anna Catharina Cameraris um einen jährlichen Zinssatz von 22 1/2 Gulden erhalten hat. Sie setzt die Schwabenburse als Unterpfand ein. Beide Parteien behalten sich das Recht vor, den Vertrag durch eine einmalige Zahlung, bzw. Zahlungsforderung, aufzulösen. Signatum Heydelberg 28. Novembris Im Jahr 1657.
Date: 1658 April 2
Abstract: Andreas Ketterlin, Doktor und kurpfälzischer Ausvogt des Heidelberger Oberamts, beurkundet, dass die hagenettischen Erben den Gültbrief des verstorbenen Ulrich Scherle aus Walldorf [vgl. XII,2 Nr. 1298] der Kollektur der Universität Heidelberg wegen der beanspruchten 200 Gulden und ausstehender Zinsen übergeben haben. Die Unterpfänder wurden bei der Ausvogtei zu Heidelberg der Kollektur übertragen, womit der Gültbrief seine Rechtskraft verliert. Geschehenn in Heydelberg den 2 Aprilis Anno 1658. [vgl. XII,2 Nr. 1408]
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