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FondHeidelberg, Universität
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Date: 1570 September 1
AbstractHanß Mörlin und seine Ehefrau Margret, beide wohnhaft zu Handschuhsheim, verkaufen Ezechiel Hohensee, Amtsschreiber und Schaffner des Augustinerklosters zu Heidelberg, eine Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden. Die Eheleute setzen ein Haus und einen Weinberg, in Handschuhsheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder ein. Sie verpflichten sich, diese in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner gewährt der Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht. Datum vff sannt gilgentag, als man Zalt Nach cristi vnsers lieben herren gepurt thaussent funffhundert vnd sibentzig iar.

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Date: 1570 [September 14]
AbstractNr. 1: Iacob Sixt und seine Ehefrau Benedicta, Matthias Schnurer und seine Ehefrau Margretta, Eberhardt Störmann und seine Ehefrau Appolonia sowie Margreta, Witwe des verstorbenen Petter Störmer, allesamt wohnhaft zu Michelfeld, verkaufen Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfänder, welche die Käufer bei Zahlungssäumnis belasten können. Ferner steht den Verkäufern das Rückkaufsrecht zu. Gebenn Nach Cchristi vnßers liebenn hern vnd heyllandts geburtt, alß mann zalt daußent funff hundertt vnd Siebenzig Iar et cetera. Nr. 2: Am 21. Februar 1659 wird vermerkt, dass der Gültbrief vor Gericht ausgelöst wird. Die Unterpfänder sind nicht mehr bekannt; beiliegender Zettel belegt lediglich, dass die Unterpfänder 1618 von der Universität eingeklagt wurden.

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Date: 1570 Dezember 11
AbstractLienhart Elsentzer und seine Ehefrau Barbara, wohnhaft zu Elsenz, beurkunden, dass sie Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Dionysianums eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden oder die Unterpfänder nicht in gutem Zustand halten, so können diese von der Universität belastet werden. Den Verkäufern wird das Recht auf Rückkauf gewährt. Disser brieff ward geben vff Montag Nach Nicolai den Eylften Monats tag decembris von gepurth Christi vnsers Lieben herrn vnnd seligmachers gezalth Tausenth funffhunderth vnnd Siebentzig Iar.

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Date: 1570 Dezember 12
AbstractNr. 1: Veltin Furst und seine Ehefrau Barbara, Hans Nonenmacher und seine Ehefrau Anna, Peter Knapp und seine Ehefrau Ursula, alle wohnhaft zu Elsenz, verkaufen Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter, in Elsenzer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden oder die Unterpfänder in schlechten Zustand geraten, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner gewähren die Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht. Geben vff dinstag Nach Nicolai den Zwölfften deß Monats decembris von geburth Christi vnsers Lieben Herren vnnd einigen seligmachers gezalth Daussennth Funffhunderth vnnd In dem Siebentzigsten Iar. Nr. 2: Das Gericht zu Elsenz überträgt der Universität Heidelberg die oben genannten Unterpfänder, da weder Erben noch Gültgeber vorhanden sind. Heut dato den 20 Novembris 1661.

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Date: 1570 Dezember 22
AbstractNr. 1: Martin Camerknecht und seine Ehefrau Barbara, Paul Hoffman und seine Ehefrau Margretha, Michel Holtzwart und seine Ehefrau Cathrina, Hanns Sinter und seine Ehefrau Margretha sowie Hanns Brecht und seine Ehefrau Margretha, alle wohnhaft zu Elsenz, beurkunden, dass sie Lambert Ludwolf Pithopaeus, Professor an der Universität Heidelberg, als Gefällverwalter des Artistenkollegs eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen jeweils einige Unterpfänder ein, die sie in gutem Zustand zu halten versprechen. Ihnen steht das Recht auf Rückkauf zu. Disser brieff ward geben vff Freytag Nach Thome dess Heiligen Apostels tag, den zwen vnnd zwantzigsten decembris Im Iar nach der gepurth vnsers Haylandtz Iesu Christi Tausenth Funffhunderth vnnd In dem Siebentzigsten Iar. Nr. 2: Am 20. November 1661 werden der Universität die Unterpfänder zugeschlagen, da es keine Erben oder sonstige Gültgeber mehr gibt. Heut dato den 20ten Novembris Anno 1661.

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Date: 1572 Februar 2
AbstractThoman Rauw, wohnhaft zu Rohrbach, und seine Ehefrau Margretha verkaufen Lambert Pithopoeus als Gefällverwalter der Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Rohrbacher Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner verpflichten sich die Verkäufer, die Unterpfänder in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, kann der Käufer die genannten Unterpfänder einziehen. Darüber hinaus behalten sich die Eheleute das Rückkaufsrecht vor. Geben und gescheen Vff Marie Lichtmeß den 2ten februarii als man zalt nach der geburt vnsers lieben hern vnd Haylandts Iesu Christi Dausent Funffhundert Siebenzig vnnd Zwey Iare.

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Date: 1572 Juni 5
AbstractNr. 1: Peter Ieger und seine Ehefrau Anna, Siemon Weydenman und seine Ehefrau Angnes sowie Bastian Wöber und seine Ehefrau Barbara, alle wohnhaft zu Elsenz, verkaufen Magister Lambert Pithopoeus als Gefällverwalter des Collegium Principis zu Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter, in Hilsbacher Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten die Verkäufer die Unterpfänder in keinem guten Zustand bewahren oder mit der Zahlung säumig werden, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner gewährt der Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht. Geben vff donerstag Nach dem Suntag Trinitatis den Funfften Monats tag Iunii von gepurt Christi vnsers Lieben herrn vnnd ainigen seligmachers gezalth Taussenth Funffhunderth Siebentzig vnnd Zwey Iar. Nr. 2: Am 21. November 1661 erkennt der Rat zu Hilsbach der Universität Heidelberg die oben genannten Unterpfänder zu, da keine Erben der Verkäufer mehr vorhanden sind. Actum Hilspah ut supra.

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Date: 1573
AbstractIochim Philipp, Gemeindemann zu Großsachsen, und seine Ehefrau Appellonia beurkunden, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen 3 Viertel Acker und 1 Viertel Wiese, die in gutem Zustand zu halten sind, als Unterpfänder ein. Das Ehepaar besitzt das Rückkaufsrecht. Geben vnnd geschehen Im Iar Nach Christi geburt Dausent funffhundert Siebentzigk drey Ior.

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Date: 1573 Mai 25
AbstractNr. 1: Hans Erhart, Gemeindemann zu Dallau (Thallheim) im Mosbacher Amt, und seine Ehefrau Appellonia, beurkunden, dass sie Thomas Erast, Doktor der Medizin, eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Ihr Verwandter Theoballt Erhart setzt für sie 1 Morgen Wiese und 5 Viertel Acker, die in gutem Zustand zu halten sind, als Unterpfänder ein. Dem Ehepaar wird das Recht auf Rückkauf gewährt. Ebenso steht es Thomas Erast zu, bei Bedarf seine Hauptsumme samt aller ausstehenden Zinsen einzufordern. Der geben ist vff Urbani des hayligen Bischoffs tag, alls man nach Cristi vnsers ainigen erlösers vnd Seligmachers geburth zalete, Tausendt Funffhundert Siebenzieg drey Iare. Nr. 2: Thomas Erast bestätigt, dass er den Gültbrief der Universität übergeben hat und von dieser ausgezahlt worden ist. Actum die 20 Septembris Anno [15]80.

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Date: 1574 November 29
AbstractEngelhardt Bechtolff bestätigt als öffentlicher Notar die Abschrift der Urkunde vom 30. Mai 1562, wonach Iorg Mauer und seine Ehefrau Elisabeth, beide wohnhaft zu Hilsbach, Hieronymus Niger, Dekan, und der Artistenfakultät der Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkaufen. Als Unterpfand setzen die Eheleute Haus und Hof ein. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer das Unterpfand einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Actum 29. Novembris Anno 1574.

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Date: 1574 November 29
AbstractDer Notar Engelhardt Bechtolff bestätigt den Inhalt der Abschrift einer Urkunde vom 21. September 1551, nach der Niclaus Finck, Artesmagister und Pedell der Artistenfakultät, und seine Ehefrau Margretha der Artistenfakultät eine jährliche Gülte von 4 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen 2 Morgen Weingarten in Heidelberger Gemarkung, die in gutem Zustand zu halten sind, als Unterpfand ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 100 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Actum 29. Novembris Anno salutis 1574.

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Date: 1575 Mai 2
AbstractChristoffell Kesseler, wohnhaft zu Weidas, und seine Ehefrau Veronica verkaufen Pfalzgraf Friedrich III. die so genannte Augustinergülte zu Alzey von 1 Gulden um 20 Gulden. Genannte Kaufsumme erhielten die Eheleute von Iohan Wolffinger, Landschreiber zu Alzey. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer die Unterpfänder in dem Umfang und so lange einziehen, bis die Schuld abgegolten ist. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkausrecht vor. Geschehn, Montags nach dem Sontag Cantate, Alß man Zeltt Vonn der Geburtt Christi Eintaussendt Fünffhundertt Sibentzig vnd Fünff Iarr.

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Date: 1576 Januar 9
AbstractConradt Leutsch, Müller und Bürger zu Mosbach, und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie Rektor und Universität Heidelberg und insbesondere der medizinischen Fakultät eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Als Unterpfand setzen sie ihre Mühle, genannt Khenßmühle, von deren Kaufpreis in Höhe von 1200 Gulden sie bereits 710 Gulden abbezahlt haben, ein. Dieses Unterpfand ist weiterhin in gutem Zustand zu halten. Sollte diese Mühle aus irgendeinem Grund verfallen oder wertlos werden, können alle anderen Besitzungen des Ehepaars als Unterpfänder herangezogen werden. Das Ehepaar besitzt das Rückkaufsrecht. Ebenso kann die Universität die Auszahlung der Hauptsumme fordern. Geben vff Montag nach der hailig drei khonnig tag, Trium Regum genant, Allsman nach Christi vnsers lieben herrn erlösers vndt ainigen seeligmachers geburth zalete, Taußend Funffhundert, Siebenzieg vndt sechs Iharr.

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Date: 1576 September 29
AbstractLenhardt Reippolt und seine Ehefrau Anna, Bürger zu Weinheim, beurkunden, dass sie dem Augustinerkloster zu Heidelberg, beziehungsweise dessen Kollektor, eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen ihr Wohnhaus mit Garten und durch ihren Mitbürger Nazarius Bapst 1/2 Morgen und 1 kleinen Morgen (Lützel morgen) Acker, die sie in gutem Zustand zu halten haben, als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 50 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. So geben vff Michaelis anno etc. im funffzehenhundert vnnd sechs vnnd siebenzigsten.

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Date: 1577 Februar 22
AbstractPeter Senckh und seine Ehefrau Anna, Hans Reuplich und seine Ehefrau Eliasbeth [sic!], Ludwig Eberman und seine Ehefrau Margretha, Elias Raudenbuch und seine Ehefrau Catharina sowie Niclaus Ottlein und seine Ehefrau Catharina, alle Gemeindeleute zu Obrigheim, verkaufen mit Erlaubnis des Konrad von Obentraut, Junker, Vogt zu Mosbach und Oberamtmann, Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Dionysianums eine jährlich zu reichende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden. Als Sicherheit stellen die Verkäufer verschiedene Güter, in Obrigheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten die Verkäufer mit der Zahlung der Gülte säumig sein, können die Käufer die Unterpfänder in dem Maße einziehen, bis die ausstehende Summe abgegolten ist. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Geben vff Peter Stuelfeyrers tag, Cathedra Petri genant, Alls man nach Christi vnsers Lieben herrn erlößers, vndt Ainigen seeligmachers geburth zalete, Taußendt, Funffhundert, Siebenzieg vndt Sieben Ihare.

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Date: 1577 April 24
AbstractPfalzgraf und Kurfürst Ludwig VI. bestätigt die Privilegien und Besitzungen der Universität Heidelberg. Der geben zu Heidelberg vff Mittwoch den Vier vnnd Zweintzigsten Monatstag Aprilis, Nach Christi vnnsers lieben herren vnnd Seligmachers geburt, im Funffzehenhundert, Sieben vnnd Siebenntzigstenn Ihare.

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Date: 1577 Mai 25
AbstractHans Rebenstock und seine Ehefrau Cecilia, Bürger zu Sinsheim, beurkunden, dass sie Affra Neuber, Ehefrau des Doktor Martin Fehling zu Heidelberg, eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 Morgen Weingarten und insgesamt 3 Morgen Acker, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Die Auslösung der Gülte kann von beiden Parteien eingefordert werden. So geben am tag vrbani, von der geburt Christi vnsers ainigen erlösers gezelt funffzehen hundert Sibentzig vnd siben Ihare.

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Date: 1577 Juli 4
AbstractNickel Elsässer, Gemeindemann zu Hemsbach, und seine Ehefrau Gertraud beurkunden, dass sie Barthel Frey, Landschreiber zu Heidelberg, in seiner Funktion als Pfleger des Augustinerklosters zu Heidelberg eine jährliche Gülte von 1 1/4 Gulden um 25 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 Rute Acker, die in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten ist, als Unterpfand ein. Sie behalten sich das Recht auf Rückkauf vor. Geschehen vff Sanct vlrichs tag, So da war der vierdte tag Iulii alß man zaltte von Christi vnnsers herrn Einichen Erlösers vnnd Seligmachers gepurt, funfftzehenhundert, Sübentzig vnnd Süben Iar.

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Date: 1577 Juli 22
AbstractDionisius Frum und seine Ehefrau Katherina, beide wohnhaft zu Waldhilsbach, verkaufen Rektor und Universität Heidelberg als Verwalter des Dionysianums eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, welche sie in gutem Zustand zu bewahren haben. Sollten sie die Bestimmungen verletzten, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner haben die Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht zugestanden. Der geben ist vf Maria Madalena Als man Zelt nach Christi geburt funffzehenhundert Sibenzig vnd Siben Iar.

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Date: 1577 November 11
AbstractNr. 1: Wolf Sailer, Bürger zu Schriesheim, und seine Ehefrau Catarina verkaufen Lambert Ludolf Pithopoeus, Dekan der Artistenfakultät und Professor der Universität Heidelberg, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Schriesheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung säumig werden, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Geben vff Marttini, Als man Zalt von Christi Iesu gepurt, Thausent Funffhundert Sibentzig vnnd Siben Iare. Nr. 2: Ludwig Oech beurkundet, dass Ulrich Kuhn das Eigentum der oben genannten Eheleute gekauft hat und ab sofort die Gülte ausbezahlt. Schrießheim den 6ten May 1657. Nr. 3: Bernhard Rorer, Kollektor der Universität Heidelberg, beurkundet den Rückkauf der oben genannten Gülte durch Steffan Höltzel. Den 7. Novembris 1698.

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Date: 1577 Dezember 21
AbstractMichael Rathenman und seine Ehefrau Katharina, beide wohnhaft zu Michelfeld, verkaufen Johann Jungnitz als ersten Regens des Contuberniums der Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 1/2 Gulden um 30 Gulden, die dem Stipendium des Johann Weiser zukommen soll. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner gestattet der Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht. Geben vff thome Apostoli, nach der Geburtt Christi vnsres heylandts fünffzehenhundertt vnd Im siben vnd siebentzigisten Iare et cetera.

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Date: 1578 April 27
AbstractWendell Krafft Kercher und seine Ehefrau Anna, wohnhaft zu Heidelberg, beurkunden, dass sie sich von Affra Rosina, Ehefrau des Dr. iur. Martin Feling, 10 Gulden geliehen haben. Sie versprechen diesen Betrag innerhalb eines Jahres zurückzuzahlen und setzen ihr Wohnhaus als Unterpfand ein. Geben vff Sontag Cantate, Als man Zaltt nach der seligmachenden geburtt vnsers gelieptenn Herrn vnnd Heilands Ihesu Christi, deß funfzehenhundersten vnd Acht vnd siebentzigstenn Jahrs.

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Date: 1578 Juni 17
AbstractIacobus Theodorus, Doktor der Medizin und wohnhaft zu Heidelberg, beurkundet, dass er Rektor und Universität Heidelberg seinen Gültbrief vom 24. Juni 1570, laut dem ihm Nickell Lamprecht und seine Ehefrau Barbara jährlich 3 Gulden zu reichen haben, um 60 Gulden verkauft hat. Geben vff dienstag noch Viti et Modesti, Als man zalte nach der seligmachenden geburt Ihesu Christi, des funfftzehenhundersten vnd acht vnd Siebentzigsten Iahres.

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Date: 1578 September 21
AbstractIacob Kammerknecht, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Rotenberg beurkunden, dass Iohann Martin Scheurman und seine Ehefrau Kleffa, beide Bürger zu Rotenberg, dem Rektor und den Dekanen der vier Fakultäten der Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkauft haben. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner gestatten die Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht. Geben vff Mathey Apostoli Als man Zalt nach der geburt Cristi vnsserß Lieben herren vnd Selligmachers Taussent Funffhundert Sibentzig vnnd Acht Iar.

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Date: 1578 Dezember 1
AbstractPfalzgraf und Kurfürst Ludwig VI. genehmigt den Vertrag zwischen Graf Wolfgang II. von Barby-Mühlingen sowie seiner Ehefrau Maria Salome, geborene Markgräfin zu Baden, und der Universität Heidelberg, nach welchem beide Parteien einen Garten tauschen. Erstere erhalten den Garten der theologischen Fakultät, welche derzeit über keine ordentlichen Professoren verfügt. Dieser ist in der Vorstadt, in der Sandgasse, gelegen und grenzt an den Neckar und die Behausung des Grafen. Im Gegenzug überlässt Wolfgang II. der Universität seinen Garten samt der dazugehörigen Behausung in der Plöck, Ecke Sandgasse, gegenüber dem Kirchhof von St. Peter. Geschehen Heydelberg den Ersten Decembris, als man nach der heilsamen gepurt Christi zelet, Tausendt funffhundert, Siebenzig vnd acht Iare.

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Date: 1579 April 19
AbstractBürgermeister, Rat und Gemeinde zu Weinheim beurkunden, dass sie Georg Glöckner, kurpfälzischer Keller und Schultheiß zu Weinheim, und seiner Ehefrau Regina eine jährliche Gülte von 10 Gulden um 200 Gulden verkauft haben. Sie setzen ihr Kauf- und Wieghaus als Unterpfand ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 200 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. So geben vff Osstern Anno etc. Im funffzehenhundert vnnd Neun vnnd siebentzigisten. [vgl. XII,2 Nr. 1499]

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Date: 1579 Juni 15
AbstractNr. 1: Pfalzgraf Johann Kasimir gewährt den Vertriebenen, die bis dato in Schönau wohnhaft waren, Zuflucht und Unterkunft in Otterberg und erläutert in insgesamt 17 Artikeln die Rechte und Pflichten der neuen Anwohner. Actum Lauttern den 15. Junii Anno etc. 79. Nr. 2: Pfalzgraf Johann Kasimir ändert vier Artikel zugunsten der neuen Anwohner Otterbergs. Geschehen Zu Lauttern den 4. Julii Anno etc. 79.

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Date: 1580 Mai 25
AbstractNickell Huebner der Junge und seine Ehefrau Catherina, wohnhaft zu Leimen, beurkunden, dass sie Lambert Pithopaeus als Gefällverwalter des Collegium Principis eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Äcker in Leimener Gemarkung, die unveräußerlich zu halten sind, als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 60 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vnd gescheen vff Sant Vrbans dag den 25 May als man zalt nach Christi vnsers erlösers vnd seligmachers geburth dausent funffhundert vnnd im achzigsten Iare.

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Date: 1580 August 24
AbstractDer Schultheiß Wolff Dailman und die Gerichtsschöffen zu Malsch beurkunden, dass Niclaus Schneidt und seine Ehefrau Catherina, wohnhaft zu Malsch, Rektor und Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 100 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vff Bartholome als man zalt funffzechen hundert vnnd achtzig Iar.

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Date: 1580 Oktober 22
AbstractFriderich Husman von Namedy beurkundet, dass er sich von der Universität Heidelberg 50 Gulden geliehen hat und diesen Betrag bis zum 9. April 1581 mit einem Spielraum von zwei Wochen davor oder danach zurückzuzahlen verspricht. Beschehen zu Heydelberg den Zwey Vnd Zwantzigsten tag Octobris Anno Vnsers Herren Vnd saligmachers Iesu Christi Dausendt, Vünffhundert Vnd Achtzig.

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Date: 1581 Januar 23
AbstractDer Schultheiß Hans Bauer und die Gerichtsschöffen zu Harxheim beurkunden, dass Iacob Laux und seine Ehefrau Ottilia, wohnhaft zu Harxheim, den Kindern des Best Annenhausser, beziehungsweise deren Vormündern Hans Dholl und Philip Sauer, eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 Viertel Weingarten und 3 Viertel Acker als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Wenn die Kinder heiraten sollten und ihres Geldes wieder bedürftig werden, können sie die Auslösung der Gülte einfordern. Montags den drey vnd zwayntzigsten Ianuarii im taussendt funffhundertt achzig vnnd Ein Iare.

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