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FondLambrecht, Kloster
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Date: 1524 Februar 2
AbstractMargarete Reuss, Priorin, und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie über ihren Schaffner Wilhelm von Weinheim 1 1/2 und 2 Morgen Acker an Hanns Bawer, wohnhaft zu Dannstadt, auf 50 Jahre um einen jährlichen Zins von 3 Simmer Korn pro Morgen Acker in Erbpacht gegeben haben. Die Äcker sollen vom Pächter als Weingärten bewirtschaftet werden, von denen nicht nur der festgelegte Zins, sondern auch jährlich der Zehnt zu entrichten ist. Der Pächter setzt 5 Viertel Acker als Unterpfand ein, die bei Zuwiderhandlung vom Kloster zusätzlich zu den verpachteten Gütern belastet und eingezogen werden können. Nach Ablauf der Frist von 50 Jahren kann der Vertrag um 30 Jahre verlängert werden. Gebenn vff dinstag vnser lieben frawen tag lichtmeß im Iar nach der geburt Cristi dusent funffhondert zwentzig vier. [vgl. XII,2 Nr. 607, 609, 610, 611, 612, 613]

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Date: 1524 Februar 2
AbstractMargarete Reuss, Priorin, und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie über ihren Schaffner Wilhelm von Weinheim 1 Zweitel und 3 Morgen Acker in Dannstadter Gemarkung an Hensell Renner, wohnhaft zu Dannstadt, auf 50 Jahre um einen jährlichen Zins von 3 Simmer Korn pro Morgen Acker in Erbpacht gegeben haben. Die Äcker sollen vom Pächter als Weingärten bewirtschaftet werden, von denen nicht nur der festgelegte Zins, sondern auch jährlich der Zehnt zu entrichten ist. Der Pächter setzt 1 1/2 Morgen Acker als Unterpfand ein, die bei Zuwiderhandlung vom Kloster zusätzlich zu den verpachteten Gütern belastet und eingezogen werden können. Nach Ablauf der Frist von 50 Jahren kann der Vertrag um 30 Jahre verlängert werden. Gebenn vff dinstag vnser lieben frawen tag lychtmeß Ime Iar noch der geburt Cristi dusent funffhondert zwentzig vnnd vier Iar. [vgl. XII,2 Nr. 607, 608, 609, 611, 612, 613]

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Date: 1524 Februar 2
AbstractMargarete Reuss, Priorin, und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie über ihren Schaffner Wilhelm von Weinheim 1 Zweitel Acker an Bernhartt Renner, wohnhaft zu Dannstadt, auf 50 Jahre um einen jährlichen Zins von 3 Simmer Korn pro Morgen Acker in Erbpacht gegeben haben. Die Äcker sollen vom Pächter als Weingärten bewirtschaftet werden, von denen nicht nur der festgelegte Zins, sondern auch jährlich der Zehnt zu entrichten ist. Der Pächter setzt 1 Viertel Acker als Unterpfand ein, das bei Zuwiderhandlung vom Kloster zusätzlich zu den verpachteten Gütern belastet und eingezogen werden kann. Nach Ablauf der Frist von 50 Jahren kann der Vertrag um 30 Jahre verlängert werden. Gebenn vf dinstag vnser liebenn frawen tag lichtmeß Ime Iar nach der geburt Cristi duysentt funffhondertt zwentzig vier. [vgl. XII,2 Nr. 607, 608, 610, 611, 612, 613]

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Date: 1524 Februar 2
AbstractMargarete Reuss, Priorin, und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie über ihren Schaffner Wilhelm von Weinheim einige Äcker in Dannstadter Gemarkung an Lorentz Fautt, wohnhaft zu Dannstadt, auf 50 Jahre um einen jährlichen Zins von 3 Simmer Korn pro Morgen Acker in Erbpacht gegeben haben. Die Äcker sollen vom Pächter als Weingärten bewirtschaftet werden, von denen nicht nur der festgelegte Zins, sondern auch jährlich der Zehnt zu entrichten ist. Der Pächter setzt 1 Manse Wiese als Unterpfand ein, die bei Zuwiderhandlung vom Kloster zusätzlich zu den verpachteten Gütern belastet und eingezogen werden kann. Nach Ablauf der Frist von 50 Jahren kann der Vertrag um 30 Jahre verlängert werden. Geben vf dinstag vnser liebenn frawenn tag lichtmess Ime Iar nach der gepurtt cristi duysent funffhondertt zwentzig vnd vier Iar. [vgl. XII,2 Nr. 607, 608, 609, 610, 611, 613]

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Date: 1527
AbstractDer Schultheiß Conradt Schmidt und die Gerichtsschöffen zu Dannstadt beurkunden, dass Niclaus Ercker und seine Ehefrau Barbara eine jährliche Gülte von 1/4 Gulden an die Bruderschaft Unser lieben Frau und den Brudermeister Iacob Renner um 5 Gulden verkauft haben. Das Ehepaar setzt Haus, Hof und einen Garten als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 5 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der geben ist als man zalt daussent fünffhundert zwentzig vnnd Sieben Iar.

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Date: 1530 November 9
AbstractDer Schultheiß Hans Roist und die Gerichtsschöffen zu Gimmeldingen beurkunden, dass Hans Dydeßheymer und seine Ehefrau Margreta, wohnhaft zu Gimmeldingen, dem Erpff Bracken, Sohn und Erbe des Junkers Erpff Bracken von Klingen und dessen Ehefrau Anna Ulner von Dieburg, eine jährliche Gülte von 1 Gulden zu reichen haben. Das Ehepaar setzt 1 Zweitel Wiese als Unterpfand ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Gebenn vf mittwoch nach Sant Lenharts tag Anno etc. funffzeenhundert dryssig Iar.

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Date: 1531 April 24
AbstractPeter Hesse, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Hambach an der Weinstraße beurkunden, dass Hans Mertzmann, wohnhaft zu Hambach, und seine Ehefrau Barbara der Priorin und dem Konvent zu Lambrecht eine jährliche Gülte von 1/2 Gulden entrichten. Als Sicherheit bestimmen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfand. Ferner haben Priorin und Konvent den Verkäufern zugebilligt, die Gülte mit 10 Gulden zurückkaufen zu dürfen. Der geben worde uff mondag noch sant Iorgen tag Ime Iar so man zalt nach cristus geburt tausent funff hundert vnd Ime Eins vnd drissigstenn.

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Date: 1531 April 24
AbstractDer Schultheiß Hans Schnider und die Gerichtsschöffen zu Haardt an der Weinstraße beurkunden, dass Hans Kyrnn und seine Ehefrau Anna, wohnhaft zu Haardt, der Margreta Clemweckel, Witwe des Bestiann Nordung, eine jährliche Gülte von 1 1/2 Gulden zu reichen haben. Sie setzen einige Besitzungen, darunter auch Haus und Hof, als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 30 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Gebenn vf mondag nach dem Suntag Misericordia domini Anno etc. funfftzeenhundertt dryssig ein Iar.

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Date: 1531 Juni 6
AbstractMarthen Hauenstein, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Rhodt unter Rietburg beurkunden, dass Hans Schutering und seine Ehefrau Barbara der Priorin und dem Konvent des Klosters Lambrecht eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute Haus und Hof samt weiterer Güter als Unterpfänder, welche das Kloster bei Zahlungssäumigkeit belasten kann. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. Datum dinstags nechst nach Trinitatis Am Anno domini Funfzehenhundert drissig vnd ein Iaer et cetera.

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Date: 1531 Dezember 12
AbstractSchultheiß, Bürgermeister und Rat zu Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass Cristina, Witwe des Hensell Boeler, in Anwesenheit ihres Schwagers Hans Boeler, Ratsherr zu Neustadt, eine jährliche Gülte von 1 Gulden vom Neustadter Ratsherren Hans Voltz ausgelöst und anschließend ihrem anderen Schwager Conradt Boeler verkauft hat. Sie setzt Haus und Hof als Unterpfand ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der Geben ist vf dinstag nach Conceptione marie Anno etc. funffzenhundertt dryssig ein Iar.

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Date: 1532 Februar 7
AbstractDer Schultheiß Hans Rost und die Gerichtsschöffen zu Gimmeldingen beurkunden, dass Hans Iung und seine Ehefrau Otilia sowie Valentin Schnider und seine Ehefrau Anna, beide Ehepaare wohnhaft zu Gimmeldingen, dem Kloster Lambrecht eine jährliche Gülte von 2 Gulden zu reichen haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 40 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Gebenn vf mittwoch nach Santt Blasius des helgen Bischoffs tag Ime Iar nach der geburtt Cristi vnsers seligmachers funffzeenhondertt dryssig zwey Iar.

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Date: 1536 April 26
AbstractDer Schultheiß Hans Rost und die Gerichtsschöffen zu Gimmeldingen beurkunden, dass Iost Dackenheymer und seine Ehefrau Anna dem Kloster Lambrecht eine jährliche Gülte von 1 Gulden zu reichen haben. Sie setzen 2 Morgen Acker und 1 1/2 Morgen Weingarten als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Datum vff Mitwoch noch Sanct georgen des heyligen Ritters vnd mertlers tag Anno domini funffzehen hundert vnd In dem Sechs vnnd dreyssigstenn.

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Date: 1536 Mai 22
AbstractSteffan Eychenlawb, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Kandel beurkunden den zwischen Hanß Marquart, Schaffner des Klosters Lambrecht, und Nicolaus Johe, wohnhaft zu Kandel, geschlossenen Vergleich, wonach Nicolaus Johe dem Kloster 125 Gulden zurückzuzahlen hat und den Zehnten sowie die das Kloster betreffenden Archivalien, die er in seiner Gewalt hatte, wieder zurückgeben muss. Gebenn vnd geschenne mondags nach vocis iocunditattis Im Iar Alß man Zalt nach Cristi vnsers liben hernn geburt funff zehen hundert dreysig vnd sechs Iar.

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Date: 1537 Juni 4
AbstractValentin von Urb, Müller der Obermühle zu Lobloch, und seine Ehefrau Christina, beurkunden, dass der Pachtvertrag, den sie mit dem Kloster Lambrecht ausgehandelt hatten und ihnen einen jährlichen Zins von 2 Malter Korn vorschrieb, verlorengegangen ist. Es wird nun ein neuer Vertrag gleichen Inhalts aufgesetzt. Die Mühle wird zugleich als Unterpfand eingesetzt. Gescheenn vnnd geben vff Montag noch Corporis christi Anno domini funffzehenhundert dreyssig vnnd Siebenn.

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Date: 1537 August 28
AbstractDer Schultheiß Niclaus Serr und die Gerichtsschöffen zu Burrweiler beurkunden, dass Margreth, Witwe des Claus Matheys, dem Kloster Lambrecht eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft hat. Sie setzt zwei Äcker als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Datum vf dinstag noch Sanct Bartholomeus tag Noch der gepurt christi vnsers lieben herrn gezalt funffzehen hundertt dreyssig vnnd Sieben Iar.

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Date: 1538 April 5
AbstractHans Rieß, Landschreiber zu Neustadt an der Weinstraße, vergleicht auf Bitten des Veit Schmid, Schaffner des Klosters Lambrecht, ebenjenes Kloster mit dem Metzger Hans Hamman, wohnhaft zu Wachenheim, welcher den jährlichen Bodenzins von 1/2 Pfund Heller, der von 1 Zweitel Weingarten fällig war, nicht mehr entrichtet hat. Der Pächter verpflichtet sich erneut zur jährlichen Entrichtung und setzt den Weingarten zugleich als Unterpfand ein. Gescheen vnd geben vff Freitag noch dem halbfast Sontag von der gepurt christi gezalt Tausent funffhundert dreyssig vnd acht Iar.

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Date: 1539 August 30
AbstractHans Rieß, Landschreiber zu Neustadt an der Weinstraße, beurkundet, dass Ludwig Cün von Meckenheim und seine Ehefrau Margrethe vor einiger Zeit 1 1/2 Morgen Acker zu Dannstadt vom Kloster Lambrecht zum Hausbau erhalten haben. Sie verpflichten sich nun vor dem Neustadter Landschreiber zur Entrichtung des jährlichen Bodenzinses von 1 Pfund Pfennig an ebenjenes Kloster. Das Grundstück und das Haus selbst werden als Unterpfänder eingesetzt. Gescheen vff Sampstag noch Augustini von der gepurt christi gezalt funffzehen hundert dreyssig vnd Neun Iar.

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Date: 1541 Juni 27
AbstractHanns Wernncher, Schaffner des Klosters Lambrecht, überlässt im Auftrag von Priorin und Konvent genannten Klosters den Fruchtzehnt zu Dannstadt des Jahres 1541 um einen Zins von 200 Malter Korn, 155 Malter Dinkel, 100 Malter Hafer, 24 Gänse und 3000 Bund Roggenstroh der Gemeinde Dannstadt. Das Kloster kann die von der Gemeinde aufgestellten Bürgen im Falle der verspäteten oder ausgebliebenen Zahlung belasten. Actum et datum Mentag post Iohannis baptiste Anno domini thausendt funffhundert fiertzig vnd Eins.

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Date: 1542 April 25
AbstractMargarete Reuss, Priorin, und der Konvent des Klosters Lambrecht verkaufen mit Wissen ihres Schirmherrn Kurfürst Ludwig V. der Anna Wolhe Merenn, Witwe des verstorbenen Hanns Güner, Bürgerin zu Speyer, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Die Summe soll vom Hof des Klosters Lambrecht zu Gönnheim entrichtet werden, der gleichzeitig als Unterpfand eingesetzt wird und den die Käuferin bei Zahlungssäumigkeit belasten kann. Ferner stehen Priorin und Konvent das Rückkaufsrecht zu. Geben vnnd geschechen vff dingstag nach Ieorii Martiris Alß Mann zalt Nach der geburt Cristi vnnserß Erleserß Tauseindt funffhundert fiertzig vnnd zwey Iare.

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Date: 1542 Juli 17
AbstractDie Priorin Margarete Reuss und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie sich von Peter Petschenn, Bürger und Ratsmitglied zu Neustadt an der Weinstraße, einen Betrag von 100 Gulden geliehen haben. Sie verpflichten sich daher zur Entrichtung einer jährlichen Gülte von 5 Gulden. Sie setzen Haus und Hof sowie einige Grundbesitzungen in Winzingen, die sie in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Sollten diese Unterpfänder an Wert verlieren, so können auch andere Besitzungen des Klosters belastet werden. Priorin und Konvent behalten sich das Recht vor, die Gülte entweder mit der Rückzahlung von 50 Gulden zu halbieren oder mit der Rückzahlung der geliehenen Gesamtsumme gänzlich auszulösen. Geben vnnd gescheehen vff Montag Nach Margarete alß Man zalt Nach der geburt Cristi vnnsers Erlosers Thausendt funffhundert fiertzig vnnd zwey Iare.

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Date: 1543 Februar 13
AbstractSchultheiß, Bürgermeister und Rat zu Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass Iorg Zigler, Bürger zu Neustadt, der Ursula Johe aus Kandel, Konventsschwester der Klosters Lambrecht, eine jährliche Gülte von 1 Gulden zu reichen hat. Er setzt einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der geben dinstags nach dem Sondags Inuocauit Als man zallt nach Cristus vnsers seligmachers geburt dausent funffhundert viertzig drey Iar etc.

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Date: 1543 August 16
AbstractWendell Koeler, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Haardt an der Weinstraße beurkunden, dass Peter Schneider und seine Ehefrau Barbara, beide wohnhaft zu Haardt, dem Heinrich Murbel, Rat der Stadt Speyer, eine Gülte von 1/2 Gulden um 10 Gulden verkaufen. Als Sicherheit bestimmen die Verkäufer verschiedene Güter als Unterpfand. Ferner behalten sie sich das Rückkaufsrecht vor. Datum vff dornstag nach vnser lieben frawen geburt tag Anno domini funff zehen hundert vnd In dem drew vnnd viertzigstenn.

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Date: 1543 August 21
AbstractDer Schultheiß Hanns von Hochspeyer, genannt Hanns uff dem Buihel, und die Gerichtsschöffen zu Lambrecht beurkunden, dass Niclauß Liberich und seine Ehefrau Katherina dem Pfleger der Kapelle, die dem heiligen Pankratius und der heiligen Barbara geweiht ist, eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Das Ehepaar setzt Haus und Hof sowie einige weitere Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung kann die Gülte ausgelöst werden. Datum dingstags Nach vnser liben frawen himelfardt Nach der gepurt Cristi vnnsers liben herrn Gezalt funffzeihen hundert fiertzig vnnd drey Iar.

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Date: 1545 Oktober 12
AbstractKierin, Schultheiß zu Roschbach, beurkundet gemeinsam mit dem Dorfmeister und Vikar des dortigen Wendelinaltars, dass sie mit dem Kloster Lambrecht einen Gültbrief über jährlich 1 Gulden, der zu Neustadt an der Weinstraße fällig ist, mit einem gleichwertigen Gültbrief, der auf Roschbach verschrieben ist, getauscht haben. Datum vff dem Zwölfftenn tag des weinmonats Im Iar dhausent funff hundert fertzig fünff.

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Date: 1546 Juli 27
AbstractNr. 1: Die Priorin Margarete Reuss und der Konvent des Klosters Lambrecht beurkunden, dass sie aufgrund ihrer aktuellen Situation mit Zustimmung ihres Schutz- und Schirmherren, des Pfalzgrafen Friedrich II., Peter Poetsch, Ratsherrn zu Neustadt an der Weinstraße, und seiner Ehefrau Margarethe eine jährliche Gülte von 15 Gulden um 300 Gulden verkauft haben. Sie setzen den Klosterhof zu Gönnheim mit allen Zugehörungen als Unterpfand ein. Sie behalten sich das Recht auf Rückkauf vor. Geben vnd gescheen dinstag Nach Iacobi dess hayligen zwolffpotten tag Anno etc. funffzehenhundert viertzig sechs. Nr. 2: Am 26. Juli 1547 verringert das Kloster mit einer Zahlung von 100 Gulden die jährlich zu reichende Gülte um 5 Gulden. Vff dinstag post Iacobi Anno etc. fiertzig sieben. Nr. 3: Am 16. Juli 1548 verringert das Kloster mit einer Zahlung von 100 Gulden die jährlich zu reichende Gülte um weitere 5 Gulden. Vff Montag Nach Margrethe Anno etc. xlviii. Nr. 4: Am 25. Juli 1566 löst Hans Wolffing, Keller zu Neustadt an der Weinstraße, dem Weiprecht Ziegler die restlichen 100 Gulden und damit die Gülte zur Gänze aus. Vff Iacobi apostoli Anno etc. 66.

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Date: 1547 Februar 2
AbstractDer Schultheiß Friderich Sywer und die Gerichtsschöffen zu Lobloch beurkunden, dass Hans Koch von Mußbach an der Weinstraße und seine Ehefrau Elisabet der Priorin Margarete Reuss und dem Konvent des Klosters Lambrecht eine jährliche Gülte von 1/2 Gulden um 10 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 10 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Gebenn vvnd gescheenn vff vnsers frauen Liechtmes tag Im Iar als man zalt nach Cristi vnsers Liebenn hernn Geburt dausent funffhundert viertzigk vnnd Sybenn etc.

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Date: 1549 Januar 8
AbstractDer Schultheiß Adam Baltz und die Gerichtsschöffen zu Mußbach an der Weinstraße beurkunden, dass Veltin Rodt und seine Ehefrau Angnes, wohnhaft zu Mußbach, dem Kloster Lambrecht eine jährliche Gülte von 1 Gulden zu reichen haben. Sie setzen ihr Haus und einige Weingärten als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vff dinstag noch Epiphanie Im Iar xvc noch Christi geburt viertzig vnnd Nein.

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Date: 1550 September 30
AbstractDer Schultheiß Wendell Klein und die Gerichtsschöffen zu Lachen beurkunden, dass Hans Doll und seine Ehefrau Appellonia, wohnhaft zu Lachen, dem Kloster Lambrecht eine jährliche Gülte von 1 Gulden zu reichen haben. Sie setzen insgesamt 2 1/2 Morgen Äcker als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Datum dinstags noch Sant Michaels tag Anno domini daussentt funffhundertt vnd funfftzig.

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Date: 1550 Oktober 11
AbstractAdam Culman, kurpfälzischer Rechenmeister, Weiprecht Ziegler, kurpfälzischer Landschreiber zu Neustadt an der Weinstraße, und Jörg Zorn, Schultheiß zu Oggersheim, beurkunden im Auftrag des Pfalzgrafen und Kurfürsten Friedrich II. den mit den Nonnen des Klosters Lambrecht ausgehandelten Vertrag, nach welchem sie bis zu ihrem Lebensende im Kloster wohnhaft bleiben dürfen und durch die Universität, bzw. den Kurfürsten, versorgt werden. Actum Sambstag post dionisii Anno etc. l. [vgl. XII,1 Nr. 45/32]

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Date: 1551 April 28
AbstractIoachim Morspacher, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Elmstein beurkunden, dass Marten Bertsch und seine Ehefrau Margaretha, beide Gemeindeleute und wohnhaft zu Elmstein, der Priorin und dem Konvent des Klosters Lambrecht eine jährliche Gülte von 1 1/2 Gulden um 30 Gulden verkaufen. Als Sicherheit setzt das Ehepaar verschiedene eigene Güter als Unterpfänder ein. Sollten die Eheleute mit der Zahlung säumig werden, sollen Schultheiß und Gericht Elmstein dafür sorgen, dass die Güter dem Kloster Lambrecht übertragen werden. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Geben und geschechen vff dingstag Nach Ieorii anno domini funffzechen hundert funfftzig vnnd Ein Iar.

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Date: 1552 Januar 14
AbstractAdam Baltz, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Mußbach an der Weinstraße beurkunden, dass Bernhartt Noll und seine Ehefrau Margareta, beide wohnhaft zu Mußbach, der Priorin, Ursula Johe, dem Konvent und dem Schaffner des Klosters Lambrecht eine jährlich zu zahlende Gülte von 1/2 Gulden um 10 Gulden verkaufen. Als Sicherheit bestimmen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfand. Falls sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden sollten, sollen Priorin, Konvent oder Schaffner des Klosters die Güter nach Mußbacher Recht in Besitz nehmen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Datum Durstag Nach Erhardi Anno xvc funffzig Vnnd Zwey Iar.

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