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FondLambrecht, Schaffnei
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Date: 1607 Juli 22
AbstractBarttel Gram, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Grevenhausen beurkunden, dass Hanß Gerlach, Mitschöffe des Gerichts, dem Leonhard Römmich, kurpfälzischer Schaffner im Kloster Lambrecht, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft. Als Sicherheit stellt der Verkäufer Haus und Hof, in Grevenhausen gelegen, als Unterpfand. Sollte er mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann der Käufer das Unterpfand einziehen, bis der entstandene Schaden abgegolten ist. Ferner behält sich der Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Geschehen den Zwen Vnnd Zwantzigsten tag Iulii, Im Iahr Menschlicher Erlößung Ein Taußent sechß hundert Vnnd Sieben.

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Date: 1608 Juli 31
AbstractGeorg Messner, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Venningen beurkunden die Beschreibung des Hofguts der Universität Heidelberg in Venningen. So geben vnd geschehen zue Venningen, den Letzten Iulii, alß man zählt nach Christi geburt ein tausendt, Sechßhundert vnd Acht Iahr et cetera.

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Date: 1611 April 23
AbstractDer Schultheiß Hans Forst und die Gerichtsschöffen zu Dannstadt beurkunden, dass Philip Cloß und seine Ehefrau Ottilia, Gemeindeleute zu Dannstadt, Philip Ernst Vegelin, kurpfälzischer Kollektor zu Neustadt an der Weinstraße, eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Äcker und Wiesen als Unterpfänder ein. Beide Seiten haben die Möglichkeit die Gülte auszulösen, beziehungsweise deren Auslösung einzufordern. Actum et Datum Dannstatt den 23ten Aprillis Anno Christi Saluatoris Nostri Sechzehen hundert vnd Aylffen.

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Date: 1611 August 24
AbstractDer Schultheiß Iohann Münch und die Gerichtsschöffen zu Assenheim beurkunden, dass Hanns Dremmel und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Dannstadt, dem Philipp Ernst Vögelin, Kirchengutsverwalter zu Neustadt an der Weinstraße, eine Summe von 40 Gulden schuldig sind. Da sie diese Schuld momentan nicht zurückzahlen können, entrichten sie eine jährliche Gülte von 2 Gulden. Sie setzen insgesamt 2 Morgen Acker und 1 Zweitel Weingarten als Unterpfänder ein. Der Rückkauf kann von beiden Seiten vollzogen, beziehungsweise eingefordert werden. So geschehen vff Bartholomaei Im Iahr vnsers herren vnndt heylandts Ihesu Christi, Ein Tausent, Sechshundert vnd Eilff.

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Date: 1612 Juni 9
AbstractProtokoll der Beschreibung des Hofguts zu Schauernheim. Dinstags den .9. Iunii Anno et cetera 1612.

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Date: 1612 November 10
AbstractSchultheiß und Schöffen des Gerichts zu Haardt an der Weinstraße beurkunden, dass Martin Herman, Gemeindemann zu Haardt, und seine Ehefrau Margretha dem Leonhard Römmich, kurpfälzischer Schaffner des Klosters Lambrecht, 50 Gulden wegen eines Kelterhäusleins schuldig geblieben sind. Um diese Schuld zu tilgen, müssen die Eheleute entweder jährlich den landläufigen Zins [von 2 1/2 Gulden] oder drei Raten à 20 Gulden, samt einem Zins von 1 Gulden und den Zinsen, entrichten. Als Sicherheit stellen die Eheleute ein Kelterhäuslein in Haardt als Unterpfand. So geschehen vnd geben den zehenden tag Nouembris Im Iahr als man zahltt nach der Freudenreichen geburth Iesu Christi vnsers Seeligmachers Ein Tausent Sechshundert vnnd zwölff.

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Date: 1613 November 5
AbstractDer Schultheiß Christman Herdt und die Gerichtssschöffen zu Hambach an der Weinstraße beurkunden, dass Sixtus Dürr und seine Ehefrau Genufeua, Gemeindeleute zu Hambach, dem Leonhard Römmich, Schaffner des Klosters Lambrecht, eine jährliche Gülte von 10 Gulden um 200 Gulden verkauft haben. Sie setzen ihre Behausung sowie 1/2 Morgen und 1 Viertel Weingarten als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. Geschehen den fünfftenn tag Monats Nouembris, Im Iahr nach der Seligmachenden geburt vnsers lieben hernn vnnd heylandtts Iesu Christi Ein Tausent Sechshundert vnnd dreitzehenne.

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Date: 1613 November 29
AbstractDer Schultheiß Andres Koob und die Gerichtsschöffen zu Schauernheim beurkunden, dass Hanß Ungeuehr, Gerichts- und Gemeindemann zu Schauernheim, und seine Ehefrau Elisabetha dem Leonhard Römmich, Schaffner des Klosters Lambrecht, eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Äcker als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. Actum et Datum Schauern den 29. November Anno Christi Salvatoris nostri Sechzehenhundert vnd dreyzehen.

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Date: 1614 Dezember 2
AbstractHanß Becker und Medardt Wilt, Gemeindeleute und Vertreter (Hauptständer) des Klosters Lambrecht in Mundenheim bestätigen, dass die im Jahr 1612 vom Kurfürsten gestattete Reduzierung der jährlichen an die Schaffnei Lambrecht zu liefernde Pacht von 30 Malter Korn auf 26 Malter aufgrund eines Brandschadens einmalig war und nicht als Präjudiz dienen darf. Actum Mundenheim den Zweiten Decembris im Jahr Tausend sechshundert vndt vierzehen.

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Date: 1615 Mai 10
AbstractDer Schultheiß Hanß Forst und die Gerichtsschöffen zu Dannstadt beurkunden, dass Hanß Weinheimer, Gerichts- und Gemeindemann zu Dannstadt, und seine Ehefrau Anna dem Philipp Ernst Vögelin, kurpfälzischer Kollektor zu Neustadt an der Weinstraße, eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen, die sie unveräußerlich zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. Actum et Datum den zehenten May, zue dannstatt. Anno Salvatoris Nostri Christi Iesu, Sechzehen hundert vnd Funfzehen.

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Date: 1615 August 18
AbstractSchultheiß, Bürgermeister und Rat zu Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass Martin Brecht und seine Ehefrau Margretha, Bürger zu Neustadt, dem Leonhard Römmich, Schaffner zu Lambrecht, eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1/2 Morgen und 1 1/2 Viertel Weingarten sowie eine Behausung als Unterpfänder ein. Beide Parteien können die Gülte auslösen, beziehungsweise deren Auslösung einfordern. Der geben ist den 18ten Augusti, Anno etc. 1615.

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Date: 1615 November 6
AbstractLeonhard Römmich, Schaffner zu Lambrecht, teilt dem Syndikus der Universität Heidelberg mit, dass er die Durchführung der neuen Renovation aufgrund gesundheitlicher und anderweitiger dienstlicher Einschränkung lieber auf einen Termin nach dem 11. November und eher um den 22. Februar verschieben würde. Datum Newstadt den 6ten Nouembris anno etc. 1615.

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Date: 1617 Juni 28
AbstractSchultheiß und Schöffen des Gerichts zu Dannstadt beurkunden, dass Hannß Renner der Jüngere und seine Ehefrau Appolonia dem Philipp Ernst Vögelin, kurpfälzischer Kollektor im Amt Neustadt, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 10 Gulden um 200 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, welche der Käufer bei Zahlungssäumigkeit belasten kann. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. Der geben ist zue dannstatt nach vnnsers einigen erlösers vnnd Seelichmachers geburt, den zwantzig Achten Iunii Anno Eintausent sechshundert Siebentzehen.

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Date: 1617 Dezember 14
AbstractSchultheiß und Schöffen des Gerichts zu Dannstadt beurkunden, dass Hannß Weinheimer, Gemeindemann zu Dannstadt, und seine Ehefrau Anna dem Philipp Ernst Vögelin, kurpfälzischer Kollektor im Amt Neustadt, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder, welche der Käufer bei Zahlungssäumigkeit belasten kann. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. Der geben ist zu dannstatt den Vierzehenden Monats tag decembris, Alß mann zalt nach vnsers einigen Seeligmachers gebuhrt, im Eintausent sechs hundert vnnd siebentzehenden iahr.

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Date: 1620 April 23
AbstractDer Schultheiß Iost Heinsz und die Gerichtsschöffen zu Friedelsheim beurkunden, dass Mattheis Khunn, Gemeindemann zu Gönnheim, und seine Ehefrau Faelicitas dem Johann Zinckgraff, Schaffner des Klosters Lambrecht, eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen 6 Morgen Acker und 1 Morgen Weingarten als Unterpfänder ein. Beide Parteien können die Gülte auslösen, beziehungsweise deren Auslösung einfordern. Der geben ist vff Georgii nach der geburth Christi gezählt Ein Thausendt Sechshundert vnnd zwäntzig.

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Date: 1620 Mai 16
AbstractDer Schultheiß Nicolauß Renner und die Gerichtsschöffen zu Dannstadt beurkunden, dass Hanß Fauth, Gemeindemann zu Dannstadt, und seine Ehefrau Catharina dem Iohann Zinckgreff, Schaffner des Klosters Lambrecht, eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen als Unterpfänder ein, behalten sich aber das Recht auf Rückkauf vor. Geben vnd geschehen zu dannstat dinstags den sechzehenden Monats tag Maii. Alß mann zahlt nach Christi vnsers lieben herrn seligmachenden geburth, Sechszehenhundert vnd zwanzig Iahr.

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Date: 1621 Juni 1
AbstractDie Gemeinde Dannstadt beurkundet, dass sie von der Schaffnei Lambrecht 200 Gulden erhalten hat und diese Summe mit einer jährlichen Zahlung von 10 Gulden ablöst. Sie setzen einige Güter als Unterpfand ein. So geben und geschehen Zu Dannstatt den Ersten tag Junii. Nach der gebuhrt Unßers lieben Herrn und Seligmachers Jesu Christi im Eintaußendtsechshundert unnd Ein und Zwantzigsten Jahre.

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Date: 1654 Juni 1
AbstractSchultheiß, Bürgermeister und Rat zu Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass Iohann Georg Antz, Schaffner des Klosters Lambrecht, und seine Ehefrau Susanna dem Philipp Bücke, Ratsangehöriger zu Neustadt, eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 Morgen Acker als Unterpfand ein, besitzen jedoch das Recht auf Rückkauf. Der geben ist den Ersten Iunii, im Ihar nach der Gnadenreichen Geburth Vnßers Erlößers vnd Seeligmachers Iesu Christi Ein Taußendt Sechshundert Fünfzig vnd Vier.

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Date: 1667 November 18
AbstractDieterich Käppel, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Kandel beurkunden, dass Nieklauß Mugg, Bürger und Bäcker zu Kandel, und seine Ehefrau Catharina Charlotta dem Rektor und der Universität Heidelberg als Eigentümer des Klosters Lambrecht eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden, 10 Batzen und 8 Pfennig um 34 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute Haus und Hof, in Unterkandel gelegen, und 3 Viertel Acker, in Minderslachener Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann die Universität oder ihr Kollektor die Unterpfänder belasten. Ferner können die Eheleute die Gülte zurückkaufen oder die Universität die Auslösung der Gülte fordern. Geben vndt geschehen zu Candel, Montags den Acht zehenden Novembris, Im Jahr Christi, gezehlt Ein Tausendt, Sechshundert, Sechtzig vnndt Sieben.

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Date: 1676 Februar 2
AbstractDer Schultheiß Hanß Caspar Seib und die Gerichtsschöffen zu Grevenhausen beurkunden, dass sich Philip Walrang, Bürger zu Lambrecht, und seine Ehefrau Roßelt von Justus Fettich, Schaffner des Klosters Lambrecht, 25 Gulden geliehen haben. Sie versprechen den Betrag bis zur Rückzahlung mit jährlich 5% zu verzinsen. Sie setzen ihr Herrenhaus (Edlhaus) als Unterpfand ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 25 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. So geschehen zu Grävenhauszen bey St. Lamprecht den 2ten Februarii, des Ein Tausend Sechshundert Sechs- vnd Siebenzigsten Iahrs.

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Date: 1676 Februar 4
AbstractDer Oberschultheiß Daniel Brinckh, außerdem Schaffner des Klosters Heilsbruck, und die Gerichtsschöffen zu Edenkoben beurkunden, dass Philip Carl Herman, Schultheiß zu Edenkoben, und seine Ehefrau Anna Barbara von Justus Fettich, Schaffner des Klosters Lambrecht, einen Betrag von 60 Gulden erhalten haben. Sie versprechen diesen Betrag bis zur Rückzahlung jährlich mit 5% zu verzinsen. Sie setzen einige Grundbesitzungen als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 60 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. So geschehen Edencoben den vierten Monatstag februarii alls man nach der Gnadenreichen Geburth vnßers heilandts Christi Ein Tausend Sechshundert sibenzig vnd Sechse gezehlt.

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Date: 1677 Februar 2
AbstractDer Schultheiß Hanß Caspar Seib und die Gerichtsschöffen zu Grevenhausen beurkunden, dass sich Reinhard Hombert und seine Ehefrau Catharina, Sara, Witwe des Iacob Sauerbron sowie Adam Banwitz und seine Ehefrau Maria, alle wohnhaft zu Grevenhausen, von Justus Fettich, Schaffner des Klosters Lambrecht, einen Betrag von 25 Gulden geliehen haben. Sie versprechen diesen bis zur Ablösung mit jährlich 5% zu verzinsen. Die Gülte kann mit einer einmaligen Zahlung von 25 Gulden ausgelöst werden. So geschehen zu Gräwenhaußen bey St. Lamprecht den 2ten Februarii des Ein Tausend Sechshundert Sechs vnd Siebenzigsten Iahrs.

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Date: 1727 Dezember 20
AbstractSchultheiß, Gericht und die ganze Gemeinde zu Lambrecht beurkunden, dass sie das der Universität Heidelberg gehörende Hofgut zu Lambrecht, bestehend aus 49 Morgen Acker, 15 bis 16 Morgen Krautgarten, 30 Morgen Wiese und einer weiteren 24 Morgen am Stück umfassenden Wiese, um einen bestimmten jährlichen Zins in Erbpacht genommen haben. Bei Zahlungsverzug droht Ihnen der Verlust der Erbgerechtigkeit. So geschehen im Jahr nach der Gnadenreichen Geburth unsers Heylandts Jesu Christi Ein Taußendt, Sieben hundert zwantzig Sieben den zwantzigsten Decembris.

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Date: 1729 Dezember 9
AbstractSchultheiß, Bürgermeister und Rat zu Neustadt an der Weinstraße beurkunden, dass Iohann Neser, Bürger und Küfermeister zu Neustadt, dem Christian Adam Römmich, Schaffner des Klosters Lambrecht, eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkauft hat. Er setzt 1 Morgen Weingarten als Unterpfand ein. Sollte er diesen weiter belasten, ist er verpflichtet weitere Unterpfänder einzusetzen. Er besitzt das Rückkaufsrecht. Der gegeben zu gedachter Neustatt Mitwochs ware der siebende tag, des monaths decembris im Iahr alß man zehlte nach der allerreinisten geburth unsers allerliebsten Erlösers und Seeligmachers Iesu Christi Siebenzehen Hundert zwantzig neun.

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Date: 1730 April 5
AbstractDer Schultheiß Iohann Iacob Seib und die Schöffen des Gerichts zu Lambrecht beurkunden, dass Henrich Geörges, Ratsangehöriger, und seine Ehefrau Anna Margaretha, Bürger zu Lambrecht, dem Christian Adam Römmich, Schaffner des Klosters Lambrecht, eine jährliche Gülte von 4 Gulden um 80 Gulden verkauft haben. Sie setzen ein Haus und einen Garten als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. Geben vnd Geschehen Nach der Gnaden reiche Geburth Unsers Erlösers Iesu Christi, da mann zehlte Ein Tausend Sieben Hundert und dreysich Iahr. Sanct Lamprecht den fünfften Aprilis.

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Date: 1736 September 5
AbstractDieterich Zech, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Dannstadt beurkunden, dass Velten Renner, wohnhaft dortselbst, und seine Ehefrau Catharina dem Christian Adam Römmich, Schaffner des Klosters Lambrecht, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, steht dem Schaffner das Recht zu, die Unterpfänder zu belasten. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. Geben Dannstatt den 5.ten Septembris Anno 1736.

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Date: 1736 November 11
AbstractSchultheiß und Gericht zu Lachen beurkunden, dass Iohann Peter Schuster, Gemeindemann zu Lachen, und seine Ehefrau Anna Barbara dem Christian Adam Römmich, Schaffner des Klosters Lambrecht, eine jährliche Gülte von 1 1/2 Gulden um 30 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen als Unterpfänder ein. Beide Parteien können die Auslösung der Gülte einfordern. Geben Lachen, den Eilfften Novembris im Iahr nach der Gnadenreichen geburth vnsers Erlösers vnd Seeligmachers herren Iesu Christi Ein Tausend Sieben hundert dreysig Sechs.

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Date: 1755 Juni 20
AbstractPhilipp Paul Ionner, Bürger und Winzer zu Neustadt an der Weinstraße, und seine Ehefrau Anna Maria beurkunden, dass sie dem Henrich Römmich, Schaffner des Klosters Lambrecht, eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Weingärten als Unterpfänder ein. Die Auslösung der Gülte kann von beiden Parteien eingefordert werden. So umb Bitte willen geschehen zu Neüstatt an der Haardt Freytags warr der zwantzigste Tag des Monaths Iunii 1755.

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Date: 1764 Februar 22
AbstractPhilipp Bassler, Gemeindemann zu Mußbach an der Weinstraße, und seine Ehefrau Clara Elißabetha beurkunden, dass sie der Universität Heidelberg, respektive der Schaffnei Lambrecht eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen, die sie in gutem Zustand zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Die Gülte kann mit Ablegung der Hauptsumme und aller ausstehenden Zinsen ausgelöst werden. So gegeben zu Musbach oberambts Neüstatt an der Haardt Mittwochs ware der zwantzig zweyte tag des Monaths februarii im Iahr Christi, siebenzehen Hundert, Sechszig Vier.

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Date: 1766 Februar 1
AbstractSchultheiß und Gericht von Lambrecht beurkunden, dass sie sich mit den Vorgaben der Universität Heidelberg, welche die Verpachtung des Lambrechter Grundbesitzes betrifft, einverstanden erklären. Zuvor hatte die Gemeinde etliche Besitzungen genutzt, ohne der Universität die erforderlichen Abgaben zu leisten. Aus Kulanz und auf Bitten der Lambrechter Bürgerschaft stellte die Universität einen Katalog mit Bedingungen für die weitere Vorgehensweise auf. Lamprecht den 1 Februar 1766.

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Date: 1780 Februar 16
AbstractAdam Buchecker, Metzgermeister zu Lambrecht, und seine Ehefrau Catharina Elisabetha beurkunden, dass sie sich über einen Wechselbrief von den Bürgern allda Friederich Christophorus Sauerbrunn und Jacob Durly 1000 Gulden geliehen haben. Davon erhält das Ehepaar die eine Hälfte und ihr Sohn Andreas Buchecker die andere. Sie versprechen den Betrag zurückzuzahlen und mit 5% zu verzinsen und setzen ihr Wohnhaus mit den zugehörigen Besitzungen sowie einen Baumgarten als Unterpfänder ein. So geschehen St. Lambrecht den 16ten Februarii 1780.

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