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FondWeidas, Kloster
< previousCharters1491 - 1553
Date: 1491 Mai 8
AbstractJohann IV. von Rüdesheim, Abt von Erbach, und Erkinger II. von Rodenstein, Burggraf zu Alzey, vergleichen die Zisterzienserinnenklöster Weidas und St. Johannes zu Alzey in einem Streit um eine Korngülte. Weidas war St. Johannes eine Gülte von 3 1/2 Malter Korn aus dem Zehnt zu Wasenbach, St. Johannes dem Kloster Weidas wiederum eine Gülte von 1 Malter Korn schuldig gewesen. Beide verweigerten die Entrichtung. Ab sofort soll das Kloster Weidas dem Kloster St. Johannes eine jährliche Gülte von 2 1/2 Malter Korn entrichten. Die Schuldigkeit des Klosters St. Johannes von 1 Malter Korn ist damit verrechnet. Der Gültbrief des Jahres 1283 wird für ungültig erklärt. Im Iare nach christi geburt dusent fier hundert Nuczig eyn Iare im achten dage des mants Maii [...] gescheen im closter zu sant Iohan.

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Date: 1492
AbstractPeter von Wachenheim und seine Ehefrau Agnes beurkunden, dass sie der Äbtissin Margrethe Yringen und dem Konvent des Klosters Weidas eine jährliche Gülte von 5 Malter Korn aus ihrer Mühle zu Pfeddersheim um eine nicht näher definierte Summe verkauft haben. Alle Besitzungen des Ehepaars werden als Unterpfänder eingesetzt. Gleichzeitig wird eine weitere Gülte von 2 Malter Korn vom Kloster ausgelöst und das Ehepaar mit einer Zahlung von 18 Gulden für die letzte Lieferung vergünstigt. Der da gegeben ist In dem iare als man schreibe dusent vierhundert vnd zwey vnd nunczig.

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Date: 1499 Juli 16
AbstractHanns aus Sörgenloch, Amtmann zu Nieder-Olm, Eylbrecht von Holzhausen, Bürger zu Frankfurt, Johann Pfaff, Ratsmitglied zu Oppenheim und Steffan Gronberger, Stadtschreiber zu Oppenheim, beurkunden als Testamentsvollstrecker der Clara Gelthus, Witwe des Johann Stumpff von Waldeck, dass die Verstorbene dem Kloster Weidas eine Summe von 200 Gulden hinterlassen hat. Aus diesem Grund überschreiben sie dem Kloster zwei Gültbriefe. Einer stammt aus dem Jahr 1487 und ist eine jährliche Gülte von 6 Gulden wert. Der andere datiert auf das Jahr 1471 und besteht aus einer jährlichen Abgabe von 1 Fuder Wein. Da diese beiden Gülten zusammen den Betrag von 200 Gulden überschreiten, erstattet das Kloster 20 Gulden an die Testamentsvollstrecker. Geben am dinstag nach sant Margrethentag nach Cristi vnsers lieben herrn geburt Tusent vierhundert Nuntzig vnnd Nun Iare.

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Date: 1502 Januar 13
AbstractAnthis Hen und seine Ehefrau Elgin, wohnhaft zu Dautenheim, beurkunden, dass sie Katherin, Priorin und Seelgerätverwalterin des Klosters Weidas, eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 15 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer Zahlung von 7 1/2 Gulden kann die Gülte auf 1/2 Gulden reduziert und durch Zahlung weiterer 7 1/2 Gulden gänzlich ausgelöst werden. Datum anno domini Millesimo quingentesimo Secundo Quinta feria ante festum anthonii confessoris.

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Date: 1503 Dezember 26
AbstractDer Schultheiß Emych und die Gerichtsschöffen zu Heimersheim bei Alzey bestätigen, dass Contz Baltz und Sorgenhenn dem Kloster Weidas eine jährliche Gülte von 2 Schilling Heller zu reichen haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Datum anno quingentesimo tercio in die prothomartiris sancti stephani martiris.

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Date: 1515 Oktober 27
AbstractDer Offizial des Speyerer Bischofs und Dompropsts zu Mainz Georg von der Pfalz beurkundet, dass er im Streitfall zwischen Eberhard Schiesser, Dekan des Stifts St. Mauritius in Mainz, der von der Äbtissin Anna von Frankenstein und dem Konvent des Klosters Weidas auf die Pfarrstelle in Gau-Heppenheim präsentiert wurde, und Mathias Fisch, Priester der Mainzer Diözese, der vom Speyerer Bischof Georg von der Pfalz für dieses Amt vorgeschlagen wurde, entschieden hat, dass die Präsentation des Erstgenannten rechtens war und dieser investiert werden muss. Mathias Fisch wird dazu verpflichtet die Gerichtskosten zu tragen. Diese Vorgänge werden von Petrus Fabri aus Katzenelnbogen, Kleriker der Trierer Diözese und öffentlicher Notar, bestätigt. Sub Anno domini quingentesimo decimo quinto Indictione tercia die vero Sabathi Vicesima septima mensis Octobris [...] Maguntie In curia nostra.

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Date: 1520 November 14
AbstractDie Äbtissin Anna [von Frankenstein] und der Konvent des Klosters Weidas beurkunden, dass sie Margrethte, Witwe des Herbort Falch, ihren Hof und ihr Haus in Freimersheim um einen jährlichen Zins von 4 Pfund Heller in Erbpacht gegeben haben. Das Pachtgut ist allzeit in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann das Kloster die Güter wieder einziehen und auch die übrigen Besitzungen der Pächter belasten. Datum off mittwoch nach Martini anno etc. vcxx.

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Date: 1521 November 11
AbstractPhilip Jäger und seine Ehefrau Otilia beurkunden, dass sie eine zum Kloster Weidas gehörige Mühle und dazugehörige Grundbesitzungen um einen jährlichen Zins von 7 Pfund Heller auf 40 Jahre in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zusätzlich zur Instandhaltung des Besitzes und zur Umzäunung der Wiesen. Sie setzen 3 Morgen Acker als Unterpfänder ein, welche bei Zuwiderhandlung, neben den verpachteten Gütern, belastet werden können. Geben Im Iare Noch der gepurt Christi vnsers lieben hern, Als man zalt funfftzehennhundert vnnd Eyn vnnd zwentzigkh Vff Sannt Martins des heiligenn Bischoffs Tag.

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Date: 1524 April 23
AbstractHans Lang, Bürger zu Alzey, und seine Ehefrau Madalen beurkunden, dass sie einige in Alzeyer Gemarkung gelegene und zum Kloster Weidas gehörige Güter um einen jährlichen Zins von 22 Albus in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Bei Zuwiderhandlung können die Güter vom Kloster eingezogen werden. Geben nach der gepurt Christi Vnsers lieben heren Im Iare funffzehennhundert Vier vnnd zwentzig Vf Sant Georgien des heiligen Ritters tag.

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Date: 1535 April 8
AbstractDer Schultheiß Hans Reuß von Albsheim der Ältere und die Schöffen des Gerichts zu Freimersheim beurkunden die auf Bitten der Apollonia von Frankenstein, Äbtissin des Klosters Weidas, vorgenommene Beschreibung der Güter und Gülten des Klosters in Freimersheimer Gemarkung. Ferner wird festgelegt, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung des Zinses die verpachteten Güter an das Kloster zurückfallen sowie alle Veränderungen der Besitzverhältnisse, die Klostergüter betreffend, Äbtissin und Konvent angezeigt werden müssen. Die Güter sind in gutem Zustand zu bewahren und fallen bei Zuwiderhandlung an das Kloster zurück. Bescheen vff donnerstag noch dem Sondag Quasimodogeniti genantt Im Iaer noch der geburtt Christi vnsers herren Als man zaltt Dausentt Funffhundertt dreyssig Funff.

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Date: 1536 Dezember 4
AbstractDie Äbtissin Apollonia von Frankenstein beurkundet gemeinsam mit dem Konvent des Klosters Weidas, dass sie dem Kaspar Lerch von Dirmstein ihre Mühle zu Gau-Heppenheim, die mit 120 Gulden belastet war, samt einer Gülte von 15 Malter Korn von ihrem Hof in Dolgesheim um 150 Gulden verkauft haben. Der Konvent behält sich das Recht auf Rückkauf vor. Gescheen vnd geben vff Montag nach sanct Endress tag Im Iar nach Christi vnsers herren gepurt, Dausent, funfhundert, vnnd sechs vnd dreissig.

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Date: 1538 Januar 22
AbstractDer Schultheiß Anthes Fawtt und die Gerichtsschöffen zu Abenheim beurkunden, dass Mathias Walther von Worms, Schaffner des Klosters Weidas, sie auf Anregung des Alzeyer Burggrafen Burckart von Weyler um eine neue und vollständige Auflistung der zinspflichtigen Güter sowie der zugehörigen Unterpfänder und ihrer Besitzer bittet. Diesem Ersuchen entsprechend werden alle abgabepflichtigen Personen vor das Gericht geladen und eine vollständige Auflistung erstellt. Alle verpflichten sich zur fristgemäßen Entrichtung der Zinse und zur Instandhaltung ihrer Unterpfänder. Gescheen dinstags noch Sebastiani des marterers den zwey vnnd zwentzigsten Ianuarii Im iaer noch der Geburtt Christi vnsers herren So man zaltt Dausent funffhundertt dreissig vnnd Acht.

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Date: 1538 Januar 22
AbstractDer Schultheiß Anthes Fawtt und die Gerichtsschöffen zu Abenheim beschreiben in Anwesenheit des Mathias Walther von Worms, Schaffner des Klosters Weidas, und auf Bitten des Wendell Boen und seiner Ehefrau Anna jene Hofgüter des Klosters Weidas, welche die Eheleute in Abenheimer Gemarkung besitzen und für welche sie dem Kloster einen jährlichen Zins von 16 Malter und 3 Vierzel Korn entrichten. Die Eheleute erhalten die Güter in Erbpacht. Bei Zahlungssäumigkeit kann sich das Kloster vor dem Gericht zu Abenheim die genannten Güter übertragen lassen, welche die Eheleute in gutem Zustand bewahren müssen. Bescheen dinstags noch Sebastiani des martlers den zwey vnnd zwentzigsten Ianuarii Im iaer noch der geburtt Cristi als man zaltt Dausentt Funffhundert dreissig vnnd Acht.

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Date: 1538 Mai 1
AbstractDer Schultheiß Hans von Gelnheim und die Schöffen des Gerichts zu Weinheim bei Alzey beurkunden, dass sie Mathias Walther aus Worms, Schaffner des Klosters Weidas, auf Befehl der Appolonia von Frankenstein, Äbtissin des Klosters Weidas, angewiesen hat die Güter und Gefälle, alle Korn-, Geld- und Kappenzinsen in Weinheimer Gemarkung, die dem Kloster Weidas zugehörig sind, von neuem beschreiben zu lassen. Diese Auflistung ist auf Bitten Pfalzgraf Ludwigs V. auch dem Alzeyer Burggrafen Burckhart von Weyler zu übergeben. Sie führen im Folgenden die Besitzungen samt Abgabenlast und Unterfpändern auf. Die Zinsgeber versichern zudem, dass sie die Abgaben fristgerecht leisten, ansonsten kann das Kloster ihre Unterpfänder einziehen. Sollten diese in Misswirtschaft geraten oder aus anderen Gründen weniger Wert besitzen, so kann das Kloster auch die übrigen Besitzungen der Schuldner belasten. Geben vnd gescheen, vff donnerstag Philippi vnd Iacobi der heilgen apostelen Im iaer noch christi vnsers liben herren geburtt So man zaltt, Funfftzehenhundertt dreissig Achtt.

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Date: 1538 Oktober 18
AbstractDer Schultheiß Ierg von Ortenburg und die Schöffen des Gerichts zu Heimersheim beurkunden, dass sie Mathias Walther aus Worms, Schaffner des Klosters Weidas auf Befehl der Apollonia von Frankenstein, Äbtissin des Klosters Weidas, angewiesen hat die Güter und Gefälle in Heimersheimer Gemarkung, die dem Kloster Weidas zugehörig sind, von neuem beschreiben zu lassen. Diese Auflistung ist auf Bitten Pfalzgraf Ludwigs V. auch dem Alzeyer Burggrafen Burckhart von Weyler zu übergeben. Sie führen im Folgenden diese Besitzungen samt Abgabenlast und Unterpfändern auf. Die Zinsgeber versichern zudem, dass sie die Abgaben fristgerecht leisten, ansonsten kann das Kloster ihre Unterpfänder einziehen. Sollten diese in Misswirtschaft geraten oder aus anderen Gründen weniger Wert besitzen, so kann das Kloster auch die übrigen Besitzungen der Schuldner belasten. Geben vnnd gescheen vff Freydag noch Galli, Im iaer noch Christi vnsers liben herren geburtt So man zaltt Dausennt Funffhundertt dreissig Achtt.

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Date: 1545 Januar 3
AbstractHenrich Schneider und seine Ehefrau Ellitzabeth, wohnhaft zu Eimsheim, beurkunden, dass sie eine Behausung mit den dazugehörigen 2 Zweitel Feld von der Äbtissin Apollonia von Frankenstein und dem Konvent des Klosters Weidas um einen jährlichen Zins von 1 Malter Korn und 6 Schilling Heller in Erbpacht genommen haben. Sie setzen 1/2 Morgen Acker als Unterpfand ein. Sollte das Ehepaar in Zahlungsverzug geraten oder die Pachtgüter nicht in gutem Zustand halten, so kann das Kloster sowohl die verliehenen Güter als auch das Unterpfand einziehen. Geben vff Sambstag nach dem nawen Iars tag anno domini dausent fonffhonder virzig vnd fonff.

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Date: 1545 April 23
Abstract[Gleichlautend mit XII,1 Nr. 81/1] Gescheen vnnd gebenn, vff sanndt Iorgen dess heiligen Ritters tag, Inn dem xvc vnnd funff vnd viertzigsten Iare.

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Date: 1545 April 23
AbstractApollonia von Frankenstein, Äbtissin des Klosters Weidas, beurkundet gemeinsam mit ihrem Konvent, dass sie Hieronimus Neithart, Doktor beider Rechte und kurpfälzischer Rat, eine Gülte von 8 Maltern Korn sowie 8 Gulden und 20 1/2 Albus an ihrem Hofgut zu Eschelbronn um 350 Gulden verkauft haben. Sie setzen das Hofgut als Unterpfand ein, behalten sich aber das Recht auf Rückkauf vor. Geschehen vnd Geben auf Sant Ieorgen des heyligen Ritters tag. In dem funfzehen Hundert vnd funf vnd viertzigsten Iare. [vgl. XII,1 Nr. 82]

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Date: 1545 April 27
AbstractHans Becker der Junge, Sohn des verstorbenen Iost Becker zu Sulzheim, beurkundet gemeinsam mit seinem Vormund Iorg Matheß, Schultheiß zu Armsheim, dass er von Apollonia von Frankenstein, Äbtissin, und dem Konvent des Klosters Weidas einen hier inserierten Erbpachtbrief erhalten hat, wonach diese ihm einige Güter um einen jährlichen Zins von 2 Malter Korn in Erbpacht gegeben haben. Er soll die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich halten. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann das Kloster die Güter einziehen. Geben vnd geschehen vff mondag nach Geori des heyligen Ritters vnd Mertellers tag Anno Nach der geburt Iesu Christi vnsers erleßers dawsent funffhondert virzig vnd funff.

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Date: 1545 Mai 16
AbstractNiclas Kapff, Bäcker, und seine Ehefrau Applonia, beide wohnhaft zu Eimsheim, beurkunden, dass sie von Apollonia von Frankenstein, Äbtissin, und dem Konvent des Klosters Weidas einen hier inserierten und auf den 15. Mai 1545 datierten Erbbestandsbrief erhalten haben, wonach Äbtissin und Konvent dem Ehepaar das Backhaus des Klosters in Eimsheim samt den dazugehörigen Gütern, welche alle in Eimsheimer Gemarkung liegen, in Erbpacht geben. Die Eheleute haben einen jährlichen Zins von 3 1/2 Malter Korn und 5 1/2 Pfund Heller zu entrichten. Als Sicherheit bestimmen die Pächter ihre Scheune im Wert von 50 Gulden als Unterpfand. Geben und geschen vff Sambstag nach der vff fart christi vnsers seligmachers funfftzehenhondert virzig vnd funff Iar.

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Date: 1546 August 3
AbstractApollonia von Frankenstein, Äbtissin des Klosters Weidas, beurkundet gemeinsam mit ihrem Konvent, dass sie eine Gülte über 10 Malter Korn und 5 Gulden an Philip Schrauss, Stadtschreiber zu Alzey, und dessen Ehefrau Margaretha Grabenmacher um 200 Gulden verkauft haben. Sie setzen ihre Mühle zu Gau-Heppenheim als Unterpfand ein. Geben Dinstags nach pewr kettenfeur, Im Iar als man Zalt nach der geburth Christi vnnsers Heren Taussent Funffhundert Viertzig vnnd Sechs.

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Date: 1546 September 24
AbstractFriderich Wernher, Müller der Hessensteigermühle, und seine Ehefrau Margaretha beurkunden, dass sie 1 Acker zu Egersheim [Wüstung bei Kettenheim] von der Äbtissin Apollonia von Frankenstein und dem Konvent des Klosters Weidas um einen jährlichen Zins von 7 Malter Korn auf 20 Jahre gepachtet haben. Da sich ein Teilstück des Ackers in Kettenheimer Gemarkung befindet, sind sie auch dort zur Entrichtung eines angemessenen Zehntanteils verpflichtet. Der Großteil dieser Abgabe ist aber in Egersheim fällig. Zusätzlich sollen die Pächter, wann immer das Kloster es nötig hat, einen gewissen Teil an Heu liefern. Der Acker soll in gutem Zustand gehalten werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann das Kloster den Acker einziehen. Nach Ablauf der 20 Jahre kann der Vertrag verlängert werden. Geben freitags nach Mathie Apostoli Im Iar als man zalt nach der geburt Christi vnsers hern Thausant funfhundert Viertzig vnd Sechs.

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Date: 1547 August 28
AbstractEbbert Muller und seine Ehefrau Elisabett, wohnhaft in der Mühle außerhalb von Dautenheim, beurkunden, dass sie einige Äcker in Alzeyer Gemarkung von der Äbtissin Apollonia von Frankenstein und dem Konvent des Klosters Weidas um einen jährlichen Zins von 4 1/2 Malter Korn in Erbpacht genommen haben. Das Ehepaar setzt zusätzlich 1 Morgen Acker als Unterpfand ein. Die Äcker sollen in gutem Zustand gehalten werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann das Kloster die verpachteten Güter und das Unterpfand einziehen. Datum vnd gescheen Sontags noch Bartholomei aposteln tagk, Anno domini thausent funffhundert vnd viertzigk Sieben.

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Date: 1547 September 5
Abstract1: Veltin Welcker, wohnhaft in der Walkmühle bei Egersheim [Wüstung bei Kettenheim], und seine Ehefrau Lucia beurkunden, dass sie von Apollonia von Frankenstein, Äbtissin, und dem Konvent des Klosters Weidas 18 Morgen Acker, in Kettenheimer Gemarkung gelegen, in Erbpacht halten, wofür sie einen jährlichen Zins von 9 Malter Korn entrichten. Als Sicherheit stellen die Eheleute 2 1/2 Morgen Acker als Unterpfand. Die Pächter garantieren, dass sie die Gülte rechtzeitig entrichten und die Äcker in gutem Zustand halten. Datum vnd geschehen montags noch Egidii Anno domini thausent funffhundert vnd viertzick sieben. 2: Veltin Welcker und seine Ehefrau Lucia beurkunden, dass sie von Apollonia von Frankenstein, Äbtissin, und dem Konvent des Klosters Weidas einen Placken Acker, in Eppelsheimer Gemarkung gelegen, in Erbpacht halten, wofür sie einen jährlichen Zins von 1 1/2 Malter Korn entrichten. Datum vnd geschehen Dornstag negst nach dem heiligen Pfingstag Anno et cetera tausent funffhundert viertzig vnd Neun et cetera.

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Date: 1547 September 28
AbstractFriderich Werner, Müller der Hessensteigermühle, und seine Ehefrau Margrett, wohnhaft beim Kloster Weidas, beurkunden, dass sie 40 Morgen Acker in Dautenheimer Gemarkung von der Äbtissin Apollonia von Frankenstein und dem Konvent des Klosters Weidas um einen jährlichen Zins von 22 Malter Hafer in Erbpacht genommen haben. Das Ehepaar setzt zusätzlich 2 1/2 Morgen Acker als Unterpfänder ein. Die Äcker sollen in gutem Zustand gehalten werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann das Kloster die verpachteten Güter und die Unterpfänder einziehen. Datum und geschehen vff Sanct Michaels abent Anno domini Thausent funffhundert vnd viertzick Sieben etc.

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Edit charter (old editor)
Date: 1548 September 24
AbstractHans Muller, wohnhaft im Hof Huckenhofen, und seine Ehefrau Cristina beurkunden, den Bauhof Huckenhofen, zwischen Kloster Weidas und Eppelsheim gelegen, samt Zubehör von Apollonia von Frankenstein, Äbtissin, und dem Konvent des Klosters Weidas in Erbpacht zu halten, wofür sie einen jährlichen Zins von 20 Malter Korn und 60 Malter Hafer entrichten. Die Eheleute verpflichten sich, an vier Tagen im Jahr mit einem Wagen und Pferden zu fronen. Als Sicherheit bestimmen die Pächter 1 Morgen Weingarten, in Huckenhofener Gemarkung gelegen, als Unterpfand. Falls das Ehepaar den Zins nicht rechtzeitig entrichtet, den Bau und die Güter nicht in Stand hält oder ansonsten einer Bestimmung zuwiderhandelt, kann das Kloster den Bauhof samt Zubehör wie auch das Unterpfand einziehen. Datum vnnd geschehen Mantags nach Sanct Matheus aposteln tagk Anno domini Thausent funfhundert vnd viertzick acht et cetera.

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Edit charter (old editor)
Date: 1549 Mai 16
AbstractPeter Hoffmann aus Dautenheim, Kastenknecht des Schlosses zu Alzey, und seine Ehefrau Keterein beurkunden, dass sie von der Äbtissin Appolonia von Frankenstein und dem Konvent des Klosters Weidas einige Äcker in Alzeyer Gemarkung um einen jährlichen Zins von 8 Malter Korn gepachtet haben. Sie setzen als zusätzliches Unterpfand 2 Morgen Acker ein. Die Pachtgüter und das Unterpfand sind in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann das Kloster die Pachtgüter wieder einziehen und das Unterpfand belasten. Geschehenn vnd geben Donerstag negst nach Iubilate Im Iar, alss man zelt, Nach Christi gepurt, Tausent Funffhundert vierzig vnd Neun et cetera.

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Edit charter (old editor)
Date: 1551 April 6
AbstractHans Müller und seine Ehefrau Christina, wohnhaft zu Dautenheim, beurkunden, dass sie einige Güter in Dautenheimer Gemarkung von der Äbtissin Appolonia von Frankenstein und dem Konvent des Klosters Weidas um einen jährlichen Zins von 8 Malter Korn in Erbpacht genommen haben. Sie setzen Haus, Hof und Stall mit allen Zugehörungen als Unterpfänder ein. Der verpachtete Besitz und die Unterpfänder sind gleichermaßen in gutem Zustand zu halten. Bei Zuwiderhandlung kann das Kloster Weidas alle Güter einziehen. Actum et datum Montag nach Quasimodo genitii, Anno domini Tausent fünffhündert fünfftzig vnd eins.

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Edit charter (old editor)
Date: 1553 Mai 1
AbstractWenndel Lawer sowie die Gebrüder Iacob und Iost Lawer, Bürger zu Alzey, beurkunden, dass sie von Apollonia von Frankenstein, Äbtissin, und dem Konvent des Klosters Weidas ein Stück Land, gelegen bei der alten Mühle des Klosters, auf 20 Jahre gepachtet haben, um darauf auf eigene Kosten eine neue Mühle zu errichten, wofür sie einen jährlichen Zins von 2 Gulden entrichten. Falls die Pächter mit der Zinszahlung säumig werden sollten, können Äbtissin und Konvent das Land wieder an sich ziehen und darüber verfügen. Actum et Datum Montag am tage philipi vndt Iacobi, den ersten tag Mains, Im Iar nach Christi geburt vnsers herrn vnd seligmachers funfftzehenhundert funfftzig vnd drei Iar et cetera.

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