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FondZell, Kollektur
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Date: 1556 November 17
AbstractHans Keller und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Zell an der Pfrimm, beurkunden, dass sie von der Universität Heidelberg mit Zustimmung des Pfalzgrafen und Kurfürsten Ottheinrich über die beiden zuständigen Verwalter Ieorg Stuch, Keller zu Dirmstein, und Melchior Stumpff, Schaffner und Vogt zu Zell, ein Haus und einen Garten in Zell um 125 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 2 Ohm Wein im Herbst sowie 2 Kappen und 2 Schilling Pfennig und zur Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit ihres neuen Besitzes. Bei Zuwiderhandlung oder Nichtentrichtung des Bodenzinses fungiert der gekaufte Besitz als Unterpfand. Gescheen, vnd geben Vff Dienstag nach Sanct Martins dess hailigen Bischoffs, vnd Siebenzehenden tag Winttermonats, Als mann zaalt noch der heiligen geburt vnsers lieben herrn Iesu Christi Thausent funffhundert, funffzig vnd sechs Iar.

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Date: 1556 November 17
AbstractWilhelm Schuchmacher, wohnhaft zu Zell an der Pfrimm, und seine Ehefrau Elsa kaufen im Beisein von Pfalzgraf und Kurfürst Ottheinrich, Ierg Stuch, Keller zu Dirmstein, und Melchior Stumpff, Schaffner und Vogt zu Zell, von Rektor und Universität Heidelberg ein Haus in Zell um 60 Gulden. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 Kappen und 1 Schilling Pfennig und zur Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit ihres neuen Besitzes. Bei Zuwiderhandlung oder Nichtentrichtung des Bodenzinses fungiert der gekaufte Besitz als Unterpfand. Gescheen Vnd geben vff dienstag nach Sanct Martins des heiligen Bischoffs, vnd Siebenzehenden tag Wintermonets, Als Man zalt nach der heiligen geburt vnsers Lieben herrn Iesu Christi Thausent funffhundert, Funffzig Vnd Sechs Iar.

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Date: 1556 November 17
AbstractVeltin von Meltzheim und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Zell an der Pfrimm, beurkunden, dass sie von der Universität Heidelberg mit Zustimmung des Pfalzgrafen und Kurfürsten Ottheinrich über die beiden zuständigen Verwalter Ierg Stuch, Keller zu Dirmstein, und Melchior Stumpff, Schaffner und Vogt zu Zell, ein Haus und einen Garten in Zell um 160 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 2 Kappen und 2 Schilling Pfennig und zur Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit ihres neuen Besitzes. Bei Zuwiderhandlung oder Nichtentrichtung des Bodenzinses fungiert der gekaufte Besitz als Unterpfand. Gescheen, vnd geben vff dienstag nach Sanct Martins des heiligen Bischoffs, vnd Siebenzehenden tag Winttermonats, Als man zaalt nach der heiligen geburt vnsers Lieben hern Iesu Christi Thausent funffhundert, funffzig vnd Sechs Iar.

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Date: 1556 November 17
AbstractSebastian Metzler, wohnhaft zu Zell an der Pfrimm, und seine Ehefrau Anna kaufen im Beisein von Pfalzgraf und Kurfürst Ottheinrich, Ierg Stuch, Keller zu Dirmstein, und Melchior Stumpff, Schaffner und Vogt zu Zell, von Rektor und Universität Heidelberg ein Haus samt Garten in Zell um 220 Gulden. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 3 Kappen und 3 Schilling Pfennig und zur Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit ihres neuen Besitzes. Bei Zuwiderhandlung oder Nichtentrichtung des Bodenzinses fungiert der gekaufte Besitz als Unterpfand. Gescheen, vnd geben vff dienstag nach Sanct Martins, deß heiligenn Bischoffs, vnnd Siebenzehenden tag Winttermonats, Als Man zaalt, Nach der heiligen geburt, Vnsers Lieben herren Iesu Christi, Thausent funffhundert Funffzig, Vnd Sechs Iar.

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Date: 1556 November 17
AbstractIeorg Batth, wohnhaft zu Zell an der Pfrimm, und seine Ehefrau Agness kaufen im Beisein von Pfalzgraf und Kurfürst Ottheinrich, Ieorg Stuch, Keller zu Dirmstein, und Melchior Stumpff, Schaffner und Vogt zu Zell, von Rektor und Universität Heidelberg ein Haus samt Scheune und zwei Gärten in Zell um 135 Gulden. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 2 Kappen und 2 Schilling Pfennig und zur Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit ihres neuen Besitzes. Bei Zuwiderhandlung oder Nichtentrichtung des Bodenzinses fungiert der gekaufte Besitz als Unterpfand. Gescheen, vnd geben vff dienstag nach Sanct Martins deß heiligen Bischoffs, vnd Siebenzehenden tag Winttermonats, Als Man zaalt nach der heiligen geburt, vnsers Lieben herrn Iesu Christi, Thausent funffhundert, Funffzig Vnd Sechs Iar.

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Date: 1556 November 17
AbstractDebolt Schwartz und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Zell an der Pfrimm, beurkunden, dass sie von der Universität Heidelberg mit Zustimmung des Pfalzgrafen und Kurfürsten Ottheinrich über die beiden zuständigen Verwalter Ierg Stuch, Keller zu Dirmstein, und Melchior Stumpff, Schaffner und Vogt zu Zell, ein Haus in Zell um 110 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 2 Kappen und 2 Schilling Pfennig und zur Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit ihres neuen Besitzes. Bei Zuwiderhandlung oder Nichtentrichtung des Bodenzinses fungiert der gekaufte Besitz als Unterpfand. Gescheen, vnd geben vff dienstag Nach Sanct Martins des heiligen Bischoffs, vnd Siebenzehenden tag Winttermonats, Als man zaalt nach der heiligen geburt, vnsers Lieben herrn Iesu Christi Thausent, funffhundert, funffzig, vnd Sechs Iar.

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Date: 1556 November 17
AbstractDeies Schuchman und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Zell an der Pfrimm, beurkunden, dass sie von der Universität Heidelberg mit Zustimmung des Pfalzgrafen und Kurfürsten Ottheinrich über die beiden zuständigen Verwalter Iorg Stuch, Keller zu Dirmstein, und Melchior Stumpff, Schaffner und Vogt zu Zell, ein Haus und einen Garten in Zell um 220 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines ewigen Bodenzinses von 2 Kappen und 2 Schilling Pfennig und zur Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit ihres neuen Besitzes. Bei Zuwiderhandlung oder Nichtentrichtung des Bodenzinses fungiert der gekaufte Besitz als Unterpfand. Gescheen, vnd geben vff dienstag nach Sanct Martins, des hailigen Bischoffs, vnd Siebenzehenden tag Winttermonats, Als man zaalt noch der heiligen geburt vnsers Lieben herrn Iesu Christi, Thausent funffhundert, Funffzig, vnd Sechs Iar.

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Date: 1556 November 17
AbstractPaulus Ackerman, Bäcker zu Zell an der Pfrimm, und seine Ehefrau Otilia kaufen im Beisein von Pfalzgraf und Kurfürst Ottheinrich, Ierg Stuch, Keller zu Dirmstein, und Melchior Stumpff, Schaffner und Vogt zu Zell, von Rektor und Universität Heidelberg ein Haus in Zell um 110 Gulden. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 2 Kappen und 2 Schilling Pfennig und zur Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit ihres neuen Besitzes. Bei Zuwiderhandlung oder Nichtentrichtung des Bodenzinses fungiert der gekaufte Besitz als Unterpfand. Gescheen, vnd geben vff dienstag nach Sanct Martins des heiligen Bischoffs, Vnd Siebenzehenden tag winttermonats, Als Man zalt nach der heiligen geburt vnsers Lieben herrn Iesu Christi Thausent funffhundert, Funffzig Vnd Sechs Iar.

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Date: 1557 Mai 12
AbstractMartin Gollumer, wohnhaft zu Zell an der Pfrimm, und seine Ehefrau Margretha kaufen im Beisein von Pfalzgraf und Kurfürst Ottheinrich, Ierg Stuch, Keller zu Dirmstein, und Melchior Stumpff, Schaffner und Vogt zu Zell, von Rektor und Universität Heidelberg ein Haus samt Garten in Zell um 101 Gulden. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 Kappen und 1 Schilling Pfennig und zur Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit ihres neuen Besitzes. Bei Zuwiderhandlung oder Nichtentrichtung des Bodenzinses fungiert der gekaufte Besitz als Unterpfand. Gescheen, vnd geben vff Mitwoch nach Iubilate den zwolfften tag May, Als Man zalt, Nach der heiligen geburt, vnsers Lieben herrn Iesu Christi, Tausent funffhundert, Funffzig vnd Sieben Iar.

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Date: 1557 November 5
AbstractIoerg Badtt und seine Ehefrau Agnes, wohnhaft zu Zell an der Pfrimm, beurkunden, dass sie Rektor und Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen Haus und Hof mit allen Zugehörungen als Unterpfänder ein. Diese sind in gutem Zustand zu halten und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität belastet werden. Es wird beschlossen, dass über die nächsten 5 Jahre 20 Gulden der Hauptsumme ausgelöst werden und somit die Gülte auf 4 Gulden verringert wird. Die restliche Gülte kann mit einer einmaligen Zahlung von 80 Gulden ausgelöst werden. Geben vff Freitags nach Allerheylligen tag, des Tausent funffhundert Sieben vnd funfftzigsten Ihars.

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Date: 1557 November 5
AbstractMelchior von Gelnhausen, wohnhaft zu Gau-Heppenheim bei Alzey, und seine Ehefrau Margaret Bibelnheymer verkaufen Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu zahlende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden. Die Eheleute setzen Haus, Hof und Garten als Unterpfand ein. Falls die Verkäufer mit der Zahlung der Gülte säumig sind oder die Unterpfänder in keinem guten Zustand halten, kann die Universität die Unterpfänder einziehen. Ferner gewähren die Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht. Geben Vnd geschehen Vff freytags nach allerheylligen tag, des tausent Funffhundert Sieben Vnnd funfftzigsten Ihars.

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Date: 1557 November 5
AbstractHans Keller und seine Ehefrau Margret, wohnhaft zu Zell an der Pfrimm, beurkunden, dass sie Rektor und Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen 2 1/2 Morgen Acker als Unterpfand ein. Dieses ist in gutem Zustand zu halten und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität belastet werden. Mit einer einmaligen Zahlung von 20 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Geben vff Freytags nach allerheyligen tag, Des Tausent funffhundert Sieben vnnd funfftzigsten Ihars.

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Date: 1557 November 5
AbstractMelchior Stumpff, Vogt und Schaffner zu Zell an der Pfrimm, und seine Ehefrau Margretha, beurkunden, dass sie Rektor und Universität Heidelberg eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen Haus und Hof in Zell mit allen Zugehörungen als Unterpfänder ein. Diese sind in gutem Zustand zu halten und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität belastet werden. Dem Ehepaar wird das Recht auf Rückkauf gewährt. Gebenn vff Freytag nach Allerheyligen tag, des Tausent funffhundert Sieben vnnd funfftzigsten Ihars.

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Date: 1563
AbstractPetter Schneider, wohnhaft zu Niefernheim, und seine Ehefrau Margretta beurkunden unter Einrückung der Originalurkunde von 1563, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg Haus, Hof und Garten in Zell für 144 Gulden gekauft haben. 50 Gulden wird das Ehepaar alsbald zahlen, darauf jährlich 6 Gulden, bis die Gesamtsumme beglichen sein wird. Als jährlichen Zins entrichten die Eheleute 2 Kappen und 2 Schilling Heller. Sollten sie mit der Zahlung des Zinses säumig werden, können Rektor und Universität Haus, Hof und Garten als Unterpfänder einziehen. Geben vndt beschehen Im Iar als man nach der heilsamen geburt Christy Zeltt, tausendt, fünffhundert, Sechzig vndt drey Iar. et cetera.

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Date: 1564
AbstractMichel Iack als Stamm und seine Ehefrau Appel, beide wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Originalurkunde von 1564, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer mit Genehmigung von Pfalzgraf und Kurfürst Friedrich III. als Pächter des Stifts Zell Michel Iack und Wilhelm Schumaher 7 Viertel Acker, in Mölsheimer Gemarkung beim Raupenbaum gelegen, für 25 Jahre verpachten, wofür diese einen jährlichen Zins von 1 Vierzel Korn entrichten. Falls die Pächter mit der Zahlung des Zinses säumig werden oder den Acker nicht ordentlich bewirtschaften sollten, kann die Universität den Acker wieder einziehen. Im Iar Alß man Zaltt nach der heylsamen gepurth Vnnsers herrn, vnnd Seligmahers Iesu Christi Thausennt Funffhundert Sechig Vnnd Vier.

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Date: 1564 April 11
AbstractNiclas Morscheimer und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Stetten, beurkunden, dass sie dem Rektor und der Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 1 Malter Korn um 15 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter, die in gutem Zustand zu halten sind, als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 15 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. Der geben ist zu Stetten dienstags nach dem Sontag Quasimodogeniti vnnd Ailfften tag Aprilis Im Iahr nach Christi vnnsers lieben herrn vnnd seligmachers geburth funfftzehenhunndert Sechtzig vnnd Vier.

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Date: 1565 April 30
AbstractAnthonius Fauth, Schultheiß, und alle Schöffen zu Oppenheim bestätigen die Renovation der einzeln aufgeführten Erbpachtgüter des Wendel Bonn, Einwohner von Oppenheim, der ein Hofgut in Oppenheimer Gemarkung besitzt. Datum et Actum vff negst montag nach quasi modo geniti den letzten monats tag Aprilis so in Jar als man zalt nach Christi vnnsers liebenn hern aller heiligst gepurt, Dausent funffhundt sechtzig vnnd funff.

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Date: 1569 Mai 3
AbstractHeinrich Hugo und seine Ehefrau Margareth, Bürger zu Zell an der Pfrimm, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde des Jahres 1569, dass sie von der Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell eine in Zell gelegene Behausung mit Bauplatz und allen weiteren Zugehörungen um 160 Gulden erworben haben. 60 Gulden haben sie direkt bezahlt, in den kommenden Jahren versprechen sie eine Zahlung von 25 Gulden, bis die Hauptsumme abgelöst ist. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 2 Kappen und 2 Schilling Heller und zur Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der verpachtete Besitz fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen den dritten Maii des M. D. LXIX. Iars.

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Date: 1569 Juni 25
AbstractRektor und Universität Heidelberg verkaufen Frytz Muller, wohnhaft zu Harxheim, und seiner Ehefrau Margrethe die Erbgerechtigkeit an der Mühle des Stifts Zell zu Harxheim um 160 Gulden. Vierzig Gulden hat das Ehepaar bar bezahlt, der Rest soll mit jährlichen Raten von jeweils 10 Gulden beglichen werden. Die Eheleute verpflichten sich, einen jährlichen Zins von 40 Malter Korn zu entrichten und den Bau in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können Rektor und Universität die Mühle als Unterpfand einziehen. Beschehen den funffvndtzwaintzigsten Iuny, Als mann zaltt nach Christi vnnßers Herren vnd Seligmachers gepurth, Thaußent funffhundert sechtzig vnnd Neun.

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Date: 1569 November 12
AbstractHeinrich Hugo, Bürger zu Zell an der Pfrimm, und seine Ehefrau Margaretha verkaufen den Inhabern und Kollektoren des Stifts Zell eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden. Die Summe haben die Verkäufer von Iacob Leyer, Amtmann zu Pfeddersheim und Kollektor des Stifts Zell, sofort erhalten. Die Eheleute setzen verschiedene Unterpfänder als Sicherheit ein und verpflichten sich, die Unterpfänder in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig werden, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner wird dem Ehepaar das Rückkaufsrecht gewährt. So geschehen vnndt geben vff Sambstag nach Sanct Martins deß hailigen Bischoffs tag, Alß mann Zallt nach der geburth, vnnsers herren vnndt Seeligmachers Iesu Christi Funfftzehen Hundert Sechtzigk vnnd Neun.

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Date: 1569 November 17
AbstractLudwig von Eigern, Einwohner und Glöckner zu Zell an der Pfrimm, und seine Ehefrau Eva beurkunden unter Einrückung der Originalurkunde vom 11. November 1569, dass Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an einem Haus samt daran grenzenden Garten und einem Weinberg in Zell um 170 Gulden verkaufen. Die Käufer zahlen 50 Gulden sofort, die restliche Summe soll in Raten zu 25 Gulden pro Jahr beglichen werden. Ferner haben sie für Haus und Garten einen jährlichen Bodenzins von 1 Kappen und 12 Pfennig und für den Weingarten 5 Viertel Wein zu entrichten. Sollten sie mit der Zahlung des Zinses säumig werden, können Rektor und Universität das Haus als Unterpfand einziehen. Beschehen vff donerstag nach S. Martins, des Heiligen Bischofs tag, Im Iahr, als man Zalt, nach Christi vnsers herren, vnnd einichen erlösers vnnd seligmachers geburth, Ein taussent, funffhundert, Sechzig vnnd Neun.

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Date: 1570
AbstractPeter Muller und Hanß Mittell, Vormünder des Philip Speltz, Sohn des verstorbenen Michel Speltz, sowie Hanß Krebs und seine Ehefrau Elsa, alle wohnhaft zu Harxheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 6 Morgen Acker in Harxheimer Gemarkung um 12 Gulden erworben haben. Davon entrichten sie 4 Gulden sofort und in den folgenden Jahren jeweils 4 Gulden bis zur Ablösung der Hauptsumme. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 1/2 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Universität oder dem Stiftsverwalter ist rechtzeitig anzuzeigen, wenn einer der Käuferstämme auszusterben droht und somit die regelmäßige Zinszahlung ausbleiben würde; ein Nachfolger ist vorzuschlagen. Der Acker fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen als man zelt noch der gepurt Christi funfftzehen hundert vnnd Siebentzig Iar.

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Date: 1570
AbstractHans Faut, wohnhaft zu Niefernheim, und seine Ehefrau Barbara beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell genanntem Ehepaar die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten, in Niefernheimer Gemarkung gelegen, um 21 Gulden verkaufen. 6 Gulden zahlen die Käufer mit Empfang der Urkunde, darauf jedes Jahr weitere 5 Gulden, bis die Gesamtsumme von 21 Gulden erreicht ist. Als jährlichen Bodenzins entrichten sie 10 Viertel Wein. Ferner verpflichten sie sich, den Weingarten in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer den Weingarten als Unterpfand einziehen. Geschehen Zeell des Siebentzigsten Iars der mindern Zaall.

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Date: 1570
AbstractHans Keller, Schultheiß zu Zell, und seine Ehefrau Margaretha, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Wiese oder Obstgarten um 6 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 5 Viertel Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Obstgarten fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen Zeel, als man zaltt funfftzehn hundert vnd Siebentzig Iar.

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Date: 1570 Februar 11
AbstractPhilip Hoffman und seine Ehefrau Elizabetha, Bürger zu Albisheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell von etlichen Grundbesitzungen in Albisheimer Gemarkung einen jährlichen Bodenzins von 36 Malter Korn zu reichen haben. Die Besitzungen hatten sie einst vom Stift Zell erblich gepachtet und nun erhalten sie aufgrund des beträchtlichen Alters ihrer Urkunde einen neuen Erbpachtbrief von der Universität. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung weiterer jährlicher Zinsen von 7 Unzen Heller, 2 Schilling Heller, 1 1/2 Malter Korn, 7 1/2 Schilling Heller und 7 1/2 Viertel Wein. Dafür dürfen sie die Gebiete des Zeller Hofguts und dessen Gefälle von 10 Schilling Heller und 6 Kappen zusätzlich ungehindert nutzen. Es wird im Einzelnen aufgeschlüsselt, wie sich dieses Einkommen zusammensetzt und wer zinspflichtig ist. Die verpachteten Güter und einige weitere von den Käufern angegebene Besitzungen, welche in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten sind, werden als Unterpfänder eingesetzt. Diese können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen den aylfften Februarii alß man zaltt der wenigern zall nach Christi vnnsers herren vnnd haylandts gepurt, Thausent Funffhundert vnnd Siebenzigk.

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Date: 1570 Februar 22
AbstractPhillip Ludwig von Spindelwag, kurpfälzischer Vogt zu Zell an der Pfrimm, beurkundet, dass der Brotzoll durch Entgegenkommen der Universität Heidelberg und des Jacob Leier, Amtmann zu Pfeddersheim, durch einen jährlichen Zins, der zusätzlich den halben Backlohn beinhaltet, ersetzt wurde. Die Universität behält sich das Recht vor, diese Regelung zu widerrufen. Der Gebenn ist denn 22. februari Anno etc. Siebennzig etc.

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Date: 1570 September 1
AbstractConradt Becker, Bürger zu Zell, und seine Ehefrau Catharina beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit am Backhaus des genannten Stifts in Zell um 160 Gulden verkauft haben. 50 Gulden zahlen die Käufer mit Empfang der Urkunde, darauf jedes Jahr weitere 20 Gulden, bis die Gesamtsumme von 160 Gulden erreicht ist. Als jährlichen Bodenzins entrichten die Käufer 4 Gulden. Ferner verpflichten sie sich, für vier Personen, welche die Universität benennt, ein Jahr für den halben Preis zu backen sowie das Backhaus in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer das Backhaus als Unterpfand einziehen. Geschehen denn Ersten Septembris Anno M.D.LXX.

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Date: 1570 September 1
AbstractNiclaus Lang und seine Ehefrau Catharina sowie Dietherich Schnell und seine Ehefrau Barbara, beide Ehepaare wohnhaft zu Niefernheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 9 Viertel Weingarten in Niefernheimer Gemarkung um 10 Gulden erworben haben. Davon entrichten sie 5 Gulden sofort und die restlichen 5 Gulden im Laufe des folgenden Jahres. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 13 Viertel Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Weingarten fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen vff Egidii des Siebentzigsten Iars der mindern zalln.

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Date: 1570 September 1
AbstractPhilip Bruder, Bürger zu Zell, und seiner Ehefrau Barbara beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell genanntem Ehepaar die Erbgerechtigkeit an 6 Morgen Acker und einem Obstgärtlein um 36 Gulden verkaufen. 12 Gulden zahlen die Käufer mit Empfang der Urkunde, darauf jedes Jahr weitere 12 Gulden, bis die Gesamtsumme von 36 Gulden erreicht ist. Als jährlichen Bodenzins entrichten sie 1 1/2 Malter Korn. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer die genannten Güter als Unterpfänder einziehen. Geschehen den i. Septembris deß Siebenzigsten Iars der mindern Zaall et cetera [vgl. XII,2 Nr. 851].

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Date: 1570 September 1
AbstractRektor und Universität Heidelberg verkaufen Philip Bruder, wohnhaft zu Zell, und seiner Ehefrau Barbara die Erbgerechtigkeit an 6 Morgen Acker und ein Obstgärtlein um 36 Gulden. 12 Gulden zahlen die Käufer mit Empfang der Urkunde, darauf jedes Jahr weitere 12 Gulden, bis die Gesamtsumme von 36 Gulden erreicht ist. Als jährlichen Bodenzins entrichten sie 1 1/2 Malter Korn. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer die genannten Güter als Unterpfänder einziehen. Geschehen den Ersten Septembris Alß mann Zaltt nach Christi vnnsers herren vnndt Seligmahers gepurth, Thausent Funffhundert vnndt Siebenzigkh [vgl. XII,2 Nr. 856].

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