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FondZell, Kollektur
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Date: 1613 Dezember 20
AbstractDer Bürgermeister Conradt Melßheimer und die Gemeinde Zell beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. Dezember 1612, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an der in Zell gelegenen Badstube erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Gulden und 11 1/2 Albus, der vom jeweils amtierenden Bürgermeister zu entrichten ist. Weiterhin ist die Badstube in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität das Pachtverhältnis auflösen und die Badstube wieder einziehen. Geschehen zu Zelln ane der Pfrimen den zwantzigisten Decembris, Nach Christi vnsers Lieben Herrn vnd Seeligmachers geburtt Alß man zahlte, Ein taussent Sechshundert vnd Dreizehenn.

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Date: 1613 Dezember 26
AbstractHannß Keller und seine Ehefrau Margaretha, wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 16. Dezember 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Viertel Wiese in Niefernheimer Gemarkung erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 9 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll das Ehepaar den Weingarten auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen und der Universität den entsprechenden Nachweis liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die verliehenen Güter wieder einziehen. Geschehen zu zell, den Sechß vnd zwantzigsten Decembris, Nach Christi vnsers Einigen Erlösers vnd Seeligmachers gebuhrt, alß man zahlte, Sechzehenhundert vnd Dreizehen.

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Date: 1613 Dezember 28
AbstractPhilip Korn und seine Ehefrau Anna, wohnhaft zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 20. Dezember 1613, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg die Erbgerechtigkeit an einem Keller mit dem daraufstehenden Kelterhaus, in Zeller Gemarkung vor der Einselthumer Pforte gelegen, erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 2 Albus sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Bei Zuwiderhandlung kann die Universität den Grundbesitz wieder einziehen. Geschehen zu zell, den acht vnd zwantzigsten Monats tag Decembris, Nach Christi vnsers einigen Erlösers vnd Seeligmachers Gebuhrt, alß man zahlte, Sechzehenhundert vnd Dreizehen.

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Date: 1613 Dezember 29
AbstractHanns Schneider, wohnhaft zu Gauersheim, als Stamm und seine Mitpächter beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 17. Dezember 1613, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Wiese, in Gauersheimer Gemarkung gelegen, um 1 Gulden verkauft haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 1 Pfund Heller oder 15 Albus. Ferner verpflichten sie sich, die Wiese in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die Wiese beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter mit der Zahlung des Zinses säumig sein, kann die Universität die Wiese sowie das beschriebene Unterpfand einziehen. Geschehen zu Gauerßheim den Neun vnd zwantzigsten Decembris nach Christi vnsers einigen Erlosers vnd Seeligmachers gebuhrt, Alß man zahlte Sechzehenhundertt vnd Dreizehen.

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Date: 1614 Februar 1
AbstractPhilip Bos und Egidius Reinheimer, beide Gemeindeleute zu Hochheim, beurkunden als Hüfner allda, dass Philip Vetter und seine Ehefrau Maria, beide Gemeindeleute zu Hochheim, dem Rektor und der Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Unterpfänder, welche die Käufer bei Zahlungsverzug einziehen können. Ferner steht dem Ehepaar das Rückkaufsrecht zu. So geben vnd gescheen dinstags nach Conuersionis Pauli, so da war der erste Monats tage Februarii, Im Iahr nach der seligmachenden geburt vnsers erlösers Iesu Christi, Sechzehenhundert vndt Virtzehen.

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Date: 1614 Februar 9
AbstractDer Rektor und die vier Fakultätsdekane der Universität Heidelberg beurkunden, dass sie dem Heinrich Paul zu Zell als Stamm und auch Veltin Rüdeßheimer die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung verkauft haben. Die Pächter werden zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1/2 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können die Pächter die Erbgerechtigkeit verlieren und der Acker von der Universität wieder eingezogen werden. Geschehen zu heidelberg den Neunden Februarii, Nach Christi vnsers Einigen Erlösers vnd Seeligmachers gebuhrt Alß man zahlte, Ein Taussent Sechshundert vnd vierzehen.

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Date: 1614 Februar 18
AbstractHeinrich Paul als Stamm und Valtin Rüdeßheimer, beide wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. Februar 1614, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Acker, in Einselthumer Gemarkung gelegen, verliehen haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter in jedem ungeraden Jahr 1/2 Malter Korn. Ferner verpflichten sie sich, den Acker in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Sollten sie eine der Bestimmungen verletzen, kann die Universität den Acker als Unterpfand einziehen. Geschehen zu Einseltum den Achtzehenden Februarii Nach Christi Vnsers Einigen Erlösers Vnd Seeligmachers Gebuhrt Alß man Zahlte Ein Taussent Sechshundert Vnd Vierzehen.

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Date: 1614 Februar 25
AbstractEndres Kleinman, Schreiner und Gemeindemann zu Zell, und seine Ehefrau Margaretha beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 10. Februar 1614, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Morgen Weingarten in Zeller Gemarkung erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 18 Quart Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Pächter den Grundbesitz auf eigene Kosten von neuem beschreiben lassen. Sollten sie in die Situation geraten, dass sie die Weingärten verkaufen müssen, so ist dies rechtzeitig dem Stiftskollektor mitzuteilen. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität das Pachtgut wieder einziehen. Geschehen zu zell, den Fünff vnd zwantzigsten Februarii, noh Christi vnsers Lieben Herrn, vnd Seeligmachers gebuhrt, Ein taussendt Sechshundert vnd Vierzehen.

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Date: 1615 Februar 2
AbstractRektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell verleihen Valentin Niclaus als Stamm, Iohann Paul Heüsser, Schaffner zu Mölsheim, und Steffan Rauch, wohnhaft zu Mölsheim, die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Acker. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 5 Quart Korn. Ferner verpflichten sie sich, den Acker in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie den Acker beschreiben lassen und der Universität die Beschreibung aushändigen. Sollten sie mit der Zahlung des Zinses säumig sein, kann die Universität den Acker als Unterpfand einziehen. Geschehen Zue Heidelberg den Andern Februarii, Im Iahr nach der Seeligmachenden Gebuhrt Iesu Christi, Alß man zahlte, Ein Taußent Sechshundert vnd fünffzehen.

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Date: 1615 Februar 2
AbstractGeorg Butzer der Jüngere, kurpfälzischer Vogt, und der Vierer zu Einselthum beurkunden, dass Georg Aulenbach und seine Ehefrau Margreth, Gemeindeleute zu Einselthum, dem Rektor und der Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen als Unterpfänder ein, besitzen aber das Rückkaufsrecht. Geschehen vff Lichtmeß Anno Sechzehenhundert vnd Fünffzehen.

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Date: 1615 Februar 9
AbstractRektor und Universität Heidelberg beurkunden, dass sie als Inhaber des Stifts Zell dem Hannß Bischoff, wohnhaft zu Niefernheim, und seiner Ehefrau Margaretha die Erbgerechtigkeit an einem Haus mit Scheune und Stall, in Niefernheim am öffentlichen Brunnen gelegen, sowie 1 Viertel Weingarten um 2 Gulden verkauft haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 3 Albus für das Haus und 3 Hühner für den Weingarten. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die Güter, welche als Unterpfänder fungieren, beschreiben lassen und der Universität die Beschreibung aushändigen. Geschehen zu Heidelberg den Neünden Februarii Nach Christi vnsers Einigen Erlösers vnd Seeligmachers Gebuhrt, Alß man zahltte, Sechzehenhundert vnd Fünffzehen. [vgl. XII,2 Nr.1321]

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Date: 1615 Februar 12
AbstractHannß Bischoff, wohnhaft zu Niefernheim, und seine Ehefrau Margretha beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. Februar 1615, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an Haus, Scheune und Stall, in Niefernheim am öffentlichen Brunnen gelegen, sowie 1 Viertel Weingarten um 2 Gulden verkauft haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 3 Albus für das Haus und 3 Hühner für den Weingarten. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die Güter, welche als Unterpfänder fungieren, beschreiben lassen und der Universität die Beschreibung aushändigen. Geschehen zu Zell den Zwölfften Februarii Nach der Seeligmachenden Gebuhrt Christi Vnsers herrn, Sechzehenhundert Vndt Fünffzehenn. [vgl. XII,2 Nr.1320]

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Date: 1615 Februar 23
AbstractHiernomus Diellman, wohnhaft zu Einselthum, und seine Ehefrau Elisabetha beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. Februar 1615, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an insgesamt 1 Morgen Weingarten in Harxheimer Gemarkung erhalten haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 18 Quart Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren ist der Besitz auf Kosten der Pächter von neuem zu beschreiben. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität nicht nur den verpachteten Besitz wieder einziehen, sondern auch alle übrigen Güter des Ehepaars belasten. Geschehen zu Zell ahn der Pfrimmen, Nach Christi vnsers lieben herren, vnd Seligmachers Geburt, den Drey vnd Zwantzigsten Februarii Anno etc. Sechtzehenhundert, vnd Funfftzehen.

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Date: 1615 Mai 16
AbstractDie Universität Heidelberg beurkundet, dass sie Conrad Melßheimer aus Zell als Stamm und Lorentz Dechant 2 Morgen Acker, die zum Stift Zell gehören und in Einselthumer Gemarkung gelegen sind, in Erbpacht gegeben haben. Die Pächter müssen jährlich 1 Malter Korn entrichten und die Güter in gutem Zustand erhalten. Sollten sie gegen die Bestimmungen verstoßen, kann die Universität den Grundbesitz wieder einziehen. Geschehen zu Haidelberg den Sechzehenden Maii, Nach der heylßamen Geburt Iesu Christi, Alß man Zahlte, Sechzehenhundert vnd fünffzehen.

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Date: 1615 Mai 20
AbstractConrad Melßhaimer als Stamm und Lorentz Dechann, beide wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 16. Mai 1615, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen in Acker in Einselthumer Gemarkung erhalten haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll der Acker auf Kosten der Pächter von neuem beschrieben und der Universität der entsprechende Nachweis geliefert werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität den verpachteten Besitz wieder einziehen. Geschehen zu Einseltum den Zwantzigsten Maii, Nach Christi vnsers Einigen Erlosers vnd Seeligmachers Gebuhrt, Alß man zahlte Sechzehenhundert vnd Fünffzehen.

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Date: 1615 Mai 28
AbstractSchultheiß, Bürgermeister und Rat zu Oggersheim beurkunden, dass Hannß Krauß, Ratsangehöriger daselbst, und seine Ehefrau Catharina dem Rektor und der Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen 3 1/2 Morgen Acker als Unterpfand ein. Ihnen steht das Recht auf Rückkauf zu. So geschehen vff Pfingsten, Im Iahr Christi vnnsers herren, Sechzehenhundertt vnndt Fünffzehenn.

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Date: 1615 Juni 14
AbstractDer Rektor und die Dekane, Doktoren und Magister der vier Fakultäten der Universität Heidelberg beurkunden die Neuvermessung der 4 Morgen Acker, welche zur Wattenheimer Pfarrkirche gehören und in Wattenheimer Gemarkung liegen, durch Hartman Renner, kurpfälzischer Renovator und Ratsdiener der Universität. Geschehen Zu Heydelberg den vierzehenten Junii, nach Christi vnsers einigen erlösers, vnd Seligmachers Geburt, alß man Zalte, Ein Tausent, Sechs Hundert vnd Funffzehen.

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Date: 1615 Juni 24
AbstractGeorg Conrad Freundt, Keller auf Burg Stein, und seine Ehefrau Anna Elisabeth beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 14. Juni 1615, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell und Kollatoren der Pfarrei Wattenheim den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten, in Nordheimer Gemarkung gelegen, verliehen haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 2 Quart Korn. Ferner verpflichten sie sich, den Weingarten in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie den Weingarten beschreiben lassen und die erstellte Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter eine der Bestimmungen verletzen, kann die Universität den Weingarten als Unterpfand einziehen. Geschehen zu Northeim den Vier und zwantzigsten Monats tag Iunii Nach der Seligmachenden geburth Vnnsers Herrn Iesu Christi Im Sechtzehen hundert vnnd Funfftzehen Iahre. Et cetera.

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Date: 1616 April 20
AbstractDer Schultheiß Sebastian Hanmüller und die Gerichtsschöffen zu Zell beurkunden, dass Hanß Velten Melßheimer und seine Ehefrau Margaretha, Gemeindeleute zu Zell, dem Johann Schick als Kollektor des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 5 Gulden um 100 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen als Unterpfänder ein, besitzen aber das Rückkaufsrecht. So geben vnd geschehen den zwantzigsten Aprilis, Nach Christi vnserß herren vnd Erloßers Seligmahente Geburtt im Sechtzehenhunderten vnd Sechtzehente Iar.

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Date: 1616 Mai 1
AbstractDer Schultheiß Iacob Keller und die Gerichtsschöffen zu Bolanden beurkunden, dass der Bäcker Conrat Schneider und seine Ehefrau Barbara, Gemeindeleute zu Bolanden, dem Rektor und der Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 7 1/2 Gulden um 150 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen als Unterpfänder ein, besitzen aber das Rückkaufsrecht. Geschehen vf Philippi Iacobi anno etc. Sechtzehenhundert vnd Sechtzehen.

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Date: 1616 Juni 20
AbstractIost Wintter als Stamm und Martin Weyß, beide Einwohner und Gemeindemänner zu Nordheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 14. Juni 1615, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 4 Morgen Acker in Wattenheimer Gemarkung um 30 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 3 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sollen die Äcker auf Kosten der Pächter von neuem beschrieben und der Universität der entsprechende Nachweis geliefert werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität den verpachteten Besitz wieder einziehen. Geschehen zum Stain den zwantzigsten Iunii, Nach der Seligmachenden Geburt, vnsers einigen Mittlers vnd erlösers Iesu Christi, als mann zalte, Sechtzehen Hundertt vnd Sechzehenn.

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Date: 1616 November 11
AbstractDer Schultheiß Veltin Ackerman und die Gerichtsschöffen zu Münsterdreisen beurkunden, dass Hanß Reebman und seine Ehefrau Anna, Gemeindeleute zu Münsterdreisen, dem Rektor und der Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen als Unterpfänder ein, behalten sich aber das Recht auf Rückkauf vor. Geben vnd geschehen vf Martini im Iahr nach Christi vnsers Erlösers vnd Seeligmachers geburth Ein Tausend Sechs hundert vnd Sechtzehen.

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Date: 1616 November 11
AbstractDer Schultheiß Sebastian Hanmüller und die Gerichtsschöffen zu Zell beurkunden, dass Philip Becker und seine Ehefrau Anna, Gemeindeleute zu Mölsheim, dem Rektor und der Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkauft haben. Sie setzen einen Weingarten als Unterpfand ein, besitzen aber das Rückkaufsrecht. So Geben Martini Nach deß herrn Christi vnsers Seligmachers Geburtt, Sechzehenhundert vnd Sechzehen.

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Date: 1617 Januar 18
AbstractHannß Groß, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Traisen beurkunden, dass Clauß Müller und seine Ehefrau Apolonia, beide wohnhaft zu Traisen, dem Rektor und der Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Traisener Gemarkung gelegen, als Unterpfänder, darunter auch Haus und Hof, welche die Universität bei Zahlungssäumigkeit belasten kann. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. So geben vnnd Geschehen zue Draißen Vff der Graffschaefft den Achtzehendten Monats tag Ianuarii Im Iahr Sechzehenhundert Vnnd Siebenzehen.

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Date: 1617 Februar 20
AbstractRektor und Universität Heidelberg verleihen als Eigentümer des Stifts Zell Wendel Senger als Stamm, Veltin Karch und Iohan Sponheimer, Pfarrer zu Einselthum, die Erbgerechtigkeit an 3 Morgen Acker, in Einselthumer Gemarkung gelegen. Als Bodenzins entrichten die Pächter in jedem ungeraden Jahr 1 Malter und 2 Quart Korn. Ferner verpflichten sie sich, die Äcker in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die Äcker beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Bei Zuwiderhandlung kann die Universität die Äcker als Unterpfänder einziehen. Geschehen zu Heidelbergk den zwantzigsten Februarii im Iahr nach Christi vnsers einigen Erlösers vnd Seeligmachers geburth, Sechtzehenhundert vnd Sibentzehen. [vgl. XII,2 Nr. 1348]

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Date: 1617 Februar 26
AbstractWendel Senger als Stamm, Veltin Karch und Iohann Sponheimer, derzeit Pfarrer zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 20. Februar 1617, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 3 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung erhalten haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 Malter und 2 Quart Korn in jedem ungeraden Jahr sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Äcker auf Kosten der Pächter von neuem zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität die Äcker wieder einziehen. Geschehen den Sechß vnd zwantzigsten Februarii anno etc. Sechtzehenhundert vnd Sibentzehen. [vgl. XII,2 Nr. 1347]

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Date: 1617 Mai 15
AbstractEucharius Best als Stamm und Peter Reichhart, wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. Mai 1617, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 2 1/2 Viertel Weingarten in Zeller Gemarkung erhalten haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 6 Viertel Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach Ablauf von 20 Jahren soll der Grundbesitz auf Kosten der Pächter von neuem beschrieben und der Universität der entsprechende Nachweis geliefert werden. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität den Weingarten wieder einziehen. Geschehen den Fünfftzehenden Maii anno etc. Sechtzehenhundert vnd Sibentzehen.

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Date: 1618 September 3
AbstractTheodoricus Würth, Pfarrer zu Zell, und seine Ehefrau Maria beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 27. August 1618, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an 5 Viertel Weingarten, in Harxheimer Gemarkung gelegen, verliehen haben. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 9 Albus und 2 Pfennig. Ferner verpflichten sie sich, den Weingarten in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie den Weingarten beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter mit der Zahlung des Bodenzinses säumig werden, kann die Universität die Weingärten als Unterpfänder einziehen. Geschehen zu zeln den dritten Septembris, nach Christi vnsers lieben Herrn vnd Seeligmachers Geburth, alß man zahlte, Sechtzehenhundert vnd Achtzehen.

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Date: 1619 April 18
AbstractDer Schultheiß Hanss Reuss und die Schöffen des Hubgerichts zu Wahlheim bei Alzey beurkunden, dass Ionas Felß, Gemeindemann zu Wahlheim, und seine Ehefrau Catharina dem Stift Zell, beziehungsweise dessen Verwalter, eine jährliche Gülte von 7 Gulden um 140 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Grundbesitzungen, die sie in gutem Zustand zu halten versprechen, als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Rückkaufsrecht. So geben vnnd geschehen vff Sontag Iubilate den achtzehenden Monats tagh Apprilis. Im Iahr Ein Tausent, Sechs hunderth, vnnd Neünzehen, der weniger zahl.

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Date: 1619 April 25
AbstractSchultheiß und Gericht zu Bermersheim beurkunden, dass Iohann Becker, Oberschultheiß zu Bermersheim, und seine Ehefrau Agnes dem Wolffgang Girsing, kurpfälzischer Amtmann zu Pfeddersheim und im Stift Zell, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. So geben vndt geschehen Marci Euangelistae welches war der fünff vndt zwantzigste tag Aprilis des Sechszehen hundert vndt Neun zehenten ihars.

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Edit charter (old editor)
Date: 1619 Juni 24
AbstractVeltin Becker, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Bubenheim beurkunden, dass Veltin Rohrpfeiff, Gemeindemann zu Bubenheim, Rektor und Universität Heidelberg eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 1/2 Gulden um 30 Gulden verkauft. Als Sicherheit stellt der Verkäufer verschiedene Güter, in Bubenheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Bei Zahlungssäumnis kann die Universität die Unterpfänder einziehen. Ferner kann die Gülte vom Verkäufer zurückgekauft beziehungsweise von der Universität deren Auslösung angeordnet werden. Geschehen vff Iohannis Baptistae, im Iahr nach Christi vnsers ainigen Erlösers vnd Seeligmachers geburth, Sechtzehenhundert vnd Neüntzehen.

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