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FondZell, Kollektur
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Date: 1570 September 1
AbstractPhilip Bruder, Bürger zu Zell, und seiner Ehefrau Barbara beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell genanntem Ehepaar die Erbgerechtigkeit an 6 Morgen Acker und einem Obstgärtlein um 36 Gulden verkaufen. 12 Gulden zahlen die Käufer mit Empfang der Urkunde, darauf jedes Jahr weitere 12 Gulden, bis die Gesamtsumme von 36 Gulden erreicht ist. Als jährlichen Bodenzins entrichten sie 1 1/2 Malter Korn. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer die genannten Güter als Unterpfänder einziehen. Geschehen den i. Septembris deß Siebenzigsten Iars der mindern Zaall et cetera [vgl. XII,2 Nr. 851].

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Date: 1570 September 1
AbstractRektor und Universität Heidelberg verkaufen Philip Bruder, wohnhaft zu Zell, und seiner Ehefrau Barbara die Erbgerechtigkeit an 6 Morgen Acker und ein Obstgärtlein um 36 Gulden. 12 Gulden zahlen die Käufer mit Empfang der Urkunde, darauf jedes Jahr weitere 12 Gulden, bis die Gesamtsumme von 36 Gulden erreicht ist. Als jährlichen Bodenzins entrichten sie 1 1/2 Malter Korn. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer die genannten Güter als Unterpfänder einziehen. Geschehen den Ersten Septembris Alß mann Zaltt nach Christi vnnsers herren vnndt Seligmahers gepurth, Thausent Funffhundert vnndt Siebenzigkh [vgl. XII,2 Nr. 856].

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Date: 1570 September 1
AbstractHartman Heill, wohnhaft zu Harxheim, und seine Ehefrau Catharina beurkunden unter Einrückung der Urkunde vom 1. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an 1/2 Morgen Weingarten, in Harxheimer Gemarkung gelegen, um 8 Gulden verkauft haben. Die Hälfte der Summe zahlen die Käufer mit Empfang der Urkunde, die andere Hälfte binnen eines Jahres. Als jährlichen Bodenzins entrichten die Käufer 4 1/2 Viertel Wein. Ferner verpflichten sie sich, den Weingarten in gutem Zustand zu bewahren, nicht aufzuteilen oder zu veräußern. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer den Weingarten als Unterpfand einziehen. Geschehen den i Septembris des Siebentzigsten Iars der minder Zaalle et cetera.

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Date: 1570 September 1
AbstractConradt Becker, Bürger zu Zell, und seine Ehefrau Catharina beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit am Backhaus des genannten Stifts in Zell um 160 Gulden verkauft haben. 50 Gulden zahlen die Käufer mit Empfang der Urkunde, darauf jedes Jahr weitere 20 Gulden, bis die Gesamtsumme von 160 Gulden erreicht ist. Als jährlichen Bodenzins entrichten die Käufer 4 Gulden. Ferner verpflichten sie sich, für vier Personen, welche die Universität benennt, ein Jahr für den halben Preis zu backen sowie das Backhaus in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer das Backhaus als Unterpfand einziehen. Geschehen denn Ersten Septembris Anno M.D.LXX.

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Date: 1570 September 3
AbstractRektor und Universität Heidelberg beurkunden, dass sie die Erbgerechtigkeit an ihrer Besitzung des Stifts Zell, genannt der Saukopf (Seuwkopff), die in Albisheimer Gemarkung aus mehreren Grundstücken besteht, um 15 Gulden an Hanns Dietz und seine Ehefrau Margreth, wohnhaft zu Albisheim, verkauft haben. Davon sind bis zur Ablösung der Hauptsumme jedes Jahr 5 Gulden zu bezahlen. Die Käufer werden zur Entrichtung eines Bodenzinses von 5 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit der Güter verpflichtet. Die Besitzung fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen den Dritten Septtembris Im Ihar nach Christi vnnsers herren vnnd Seeligmachers gepurth als mann zallt, Thaussent funffhundert vnndt Siebentzigk. [vgl. XII,2 Nr. 875]

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Date: 1570 September 3
AbstractHanß Dietz und seine Ehefrau Margretha, Bürger und wohnhaft zu Albisheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell genanntem Ehepaar die Erbgerechtigkeit an verschiedenen Äckern und einer Wiese, in Albisheimer Gemarkung gelegen, um 15 Gulden verkaufen. 5 Gulden zahlen die Käufer mit Empfang der Urkunde, darauf jedes Jahr weitere 5 Gulden, bis die Gesamtsumme von 15 Gulden erreicht ist. Als jährlichen Bodenzins entrichten sie 5 Malter Korn. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer die genannten Güter als Unterpfänder einziehen. Geschehen den driten Septembriß Im Iar nach Christi vnnsers herren vnnd Seligmahers gepurth Alß man Zaltt Thausennt Funffhundert vnnd Siebenzigk.

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Date: 1570 September 4
AbstractPhilip Schreiner und seine Ehefrau Nopprecht, wohnhaft zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 5 Viertel Weingarten in Harxheimer Gemarkung um 21 Gulden erworben haben. Davon sollen sie 6 Gulden sofort, in den nächsten 2 Jahren wieder je 6 Gulden und im letzten Jahr 3 Gulden zahlen, um die Hauptsumme abzulösen. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Malter Korn sowie zur ständigen Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Weingarten fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen den virten Septembris alß man zaltt noch Christi vnsers herren vnd Seligmachers gepurth, Thausent Funffhundert vnndt Siebenzigk.

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Date: 1570 September 4
AbstractVeltenn Knodtt, wohnhaft zu Zell, beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass er von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 31 Morgen und 3 Viertel Acker um 142 Gulden, 22 Albus und 6 Pfennig erworben hat. Davon entrichtet er 47 Gulden, 6 Albus und 2 Pfennig sofort und zahlt in den nächsten Jahren bis zur Ablösung der Hauptsumme jeweils 23 Gulden, 21 Albus und 1 Pfennig. Er verpflichtet sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 7 Malter, 3 Vierzel und 3 Vierling Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Universität oder dem Stiftsverwalter ist rechtzeitig anzuzeigen, wenn der Stamm auszusterben droht und somit die regelmäßige Zinszahlung ausbleiben würde; ein Nachfolger ist vorzuschlagen. Der Acker fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen Zell den 4. Septembris anno M.D.LXX.

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Date: 1570 September 4
AbstractIerg Rappoltt und seine Ehefrau Margretha, beide Bürger zu Zell an der Pfrimm, beurkunden unter Einrückung der Originalurkunde vom 4. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell genanntem Ehepaar die Erbgerechtigkeit an einem unbebauten Platz beziehungsweise Gärtlein in Zell verkaufen. Die Käufer haben einen jährlichen Bodenzins von 5 Weißpfennig zu entrichten. Der unbebaute Platz darf nicht aufgeteilt oder veräußert werden. Sollten die Käufer den Bestimmungen nicht entsprechen, kann der Verkäufer den unbebauten Platz als Unterpfand einziehen. Geschehen den virtten Septembriß Alß man zaltt nach Christi vnnsers herren vnnd Seligmachers gepurth Thausent Funffhundert vnnd Siebenzigk.

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Date: 1570 September 8
AbstractClauß Lawer, wohnhaft zu Einselthum, und seine Ehefrau Anna beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell genanntem Ehepaar die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Acker, in Einselthumer Gemarkung gelegen, um 12 Gulden verkaufen. 6 Gulden zahlen die Käufer mit Empfang der Urkunde, nach einem Jahr die ausstehenden 6 Gulden. Als jährlichen Bodenzins entrichten sie 1 Malter Korn. Ferner verpflichten sie sich, den Acker in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer den Acker als Unterpfand einziehen. Geschehen den Achten tag Septembris, Im Iahr nach Christi vnsers lieben herrn vnnd seligmachers geburth, Ein taussent Funffhundert, vnndt Siebenzigk.

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Date: 1570 September 8
AbstractHeinrich Hugo, Bürger und wohnhaft zu Zell, und seine Ehefrau Margreta beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell genanntem Ehepaar die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten, in Zeller Gemarkung gelegen, um 20 Gulden verkaufen. 5 Gulden zahlen die Käufer mit Empfang der Urkunde, nach jedem weiteren Jahr 5 Gulden, bis die Gesamtsumme von 20 Gulden abgezahlt ist. Als jährlichen Bodenzins entrichten sie 7 Viertel Wein. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer den Weingarten als Unterpfand einziehen. Geschehen Zu Zell, den Achten tag deß Monats Septembris, Als man Zalt nach Christi vnsers einichen erlösers vnnd seligmachers geburth, Eintaussent, Funffhundert, vnd Im Siebenzigisten Iahr.

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Date: 1570 September 8
AbstractHanns Schwartz, wohnhaft zu Harxheim, und seine Ehefrau Barbara beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Weingarten, in Harxheimer Gemarkung gelegen, um 16 Gulden verkauft haben. 4 Gulden zahlen die Käufer mit Empfang der Urkunde, darauf jedes Jahr weitere 4 Gulden, bis die Gesamtsumme von 16 Gulden erreicht ist. Als jährlichen Bodenzins entrichten die Käufer 1 Ohm Wein. Ferner verpflichten sie sich, den Weingarten in gutem Zustand zu bewahren, nicht aufzuteilen oder zu veräußern. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer den Weingarten als Unterpfand einziehen. Geschehen zu Zell den Achten tag deß Monats Septembris Im Iare Als man Zallt Nach Christy vnses einigen erlossers vndt seligmachers gepurth, Daussent funff hundert vnnd Siebenziege.

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Date: 1570 September 8
AbstractPaul Ackermann und seine Ehefrau Otilie, Bürger zu Zell an der Pfrimm, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten in Zeller Gemarkung um 16 Gulden erworben haben. Davon haben sie 4 Gulden sofort entrichtet und versprechen bis zur Vervollständigung der Hauptsumme jedes Jahr weitere 4 Gulden zu zahlen. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1/2 Ohm Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Weingarten fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geben vnnd geschehen zu Zell an der Pfrimmen, den achten tag des Monats Septembris Im Iahr als man zalt nach Christi geburth, Ein taussent funffhundert vnndt Siebenzigk.

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Date: 1570 September 8
AbstractConrad Becker und seine Ehefrau Catharina, Bürger zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 2. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 25 Morgen Acker um 114 3/4 Gulden erworben haben. Davon entrichten sie 40 Gulden sofort, weitere 40 Gulden im Laufe des folgenden Jahres und den Rest bis zur Ablösung der Hauptsumme im dritten Jahr. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 6 Malter und 1 1/2 Vierzel Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Zins ist von einem Stamm zu reichen. Sollte diesem Stamm das Aussterben drohen ist dies rechtzeitig der Universität oder dem eingesetzten Verwalter zu melden und ein Nachfolger vorzuschlagen. Der Acker fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen Zeel den haucht Septembris anno MDLXX.

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Date: 1570 September 8
AbstractPeter Muller und seine Ehefrau Barbara, wohnhaft zu Niefernheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Morgen Weingarten in Niefernheimer Gemarkung um 18 Gulden erworben haben. Davon entrichten sie 6 Gulden sofort und in den darauffolgenden Jahren jeweils 4 Gulden bis die Hauptsumme abgelöst ist. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 15 Viertel Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Weingarten fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen Zeel den viii Septembris anno etc. M.D.LXX.

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Date: 1570 September 8
AbstractPeter Muller und seine Ehefrau Otilia, wohnhaft zu Harxheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten in Niefernheimer Gemarkung um 9 Gulden erworben haben. Davon haben sie 4 1/2 Gulden sofort entrichtet und versprechen den restlichen Betrag von 4 1/2 Gulden im Laufe des nächsten Jahres zu zahlen. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1/2 Ohm Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Weingarten fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen den achten Septembris Im Iahr nach Christi vnsers erlosers vnd seligmachers geburth Tausent funffhundert vnd Siebenzig.

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Date: 1570 September 8
AbstractPetgin Fau, Bürger zu Zell, und seine Ehefrau Catharina beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 24 Morgen und 3 1/2 Viertel Acker um 111 Gulden, 24 Albus und 3 Pfennig erworben haben. Davon entrichten sie bei Erhalt der Erbverschreibung 37 Gulden, 8 Albus und 1 Pfennig, im folgenden Jahr zahlen sie 18 Gulden, 17 Albus und 1 Heller und diesen Betrag in jedem weiteren Jahr bis zur Ablösung der Hauptsumme. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 6 Malter, 1 Vierzel und 1 1/2 Vierling Korn. Die Güter sind in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität den verpachteten Besitz wieder einziehen. Geschehen zu zell, den achten tag dess Monats Septembris, Im Iahr als man zalt, Nach Christi vnsers erlösers vnndt seligmachers geburth Ein taussent Funffhundert vnndt Siebenzigk.

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Date: 1570 September 8
AbstractVelten Beuckler, Bürger und Schreiner zu Zell an der Pfrimm, und seine Ehefrau Appolonia beurkunden unter Einrückung der Originalurkunde vom 1. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell genanntem Ehepaar die Erbgerechtigkeit an einem Weingarten, in Zeller Gemarkung gelegen, um 8 Gulden verkaufen. Die eine Hälfte der Summe hat das Ehepaar mit Zustellung der Urkunde zu entrichten, die andere Hälfte in einem Jahr. Die Käufer müssen einen Bodenzins von 13 Viertel Wein entrichten. Sollten die Käufer den Bestimmungen nicht entsprechen, kann der Verkäufer den Weingarten als Unterpfand einziehen. Geschehen Zell den Achten tag des Monats Septembris, Im Iahr als man zalt nach Christi vnnsers einichen Erlesers vnnd seligmachers geburth Eintaussent, Funffhundert vnndt Siebenzigk.

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Date: 1570 September 8
AbstractFritz Schirmer, Müller zu Harxheim, und seine Ehefrau Margretha beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 4 1/2 Viertel Weingarten in Harxheimer Gemarkung um 6 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 15 Viertel Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Weingarten fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen zu Harxheim den achten tag des Monats Septembris, Im Iahr als man zalt nach Christi vnsers erlosers vnd seligmachers geburth Ein tausent, funffhundert, vnnd Siebenzig.

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Date: 1570 September 8
AbstractHans Metzler und seine Ehefrau Margreth, Bürger zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Stück Brachland in Zeller Gemarkung um 5 Gulden erworben haben. Davon entrichten sie 2 1/2 Gulden sofort und die restlichen 2 1/2 Gulden im Laufe des folgenden Jahres. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Vierzel Korn sowie zur ständigen Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Das Landstück fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen Zeel den viii Septembris, anno etc. M.D.LXX.

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Date: 1570 September 8
AbstractHans Schnell und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Niefernheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1/2 Morgen Weingarten in Niefernheimer Gemarkung um 7 Gulden erworben haben. Davon entrichten sie 3 1/2 Gulden sofort und die restlichen 3 1/2 Gulden im Laufe des folgenden Jahres. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 5 Viertel Wein sowie zur ständigen Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Das Landstück fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen vf den achten Monats tag Septembris, Im Iahr als man zalt nach Christi vnsers herrn vnd seligmachers geburth, Tausent funffhundert vnndt Siebenzigk.

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Date: 1570 September 8
AbstractMichael Frey, wohnhaft zu Niefernheim, und seine Ehefrau Anna nehmen von der Universität Heidelberg 4 1/2 Morgen Acker und 1/2 Morgen Weingarten, in Niefernheimer Gemarkung gelegen, für 22 1/2 Gulden in Erbpacht. Der jährliche Zins ist für den Acker in jedem ungeraden Jahr mit 2 Malter und 1 Vierzel Korn und für den Weingarten mit jährlich 7 Albus zu entrichten. Geschehen den Achten Septembris Anno funffzehenhundert vnd Siebenzigk.

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Date: 1570 September 8
AbstractGeorg Badtt, wohnhaft zu Wachenheim, und seine Ehefrau Anna beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell genanntem Ehepaar die Erbgerechtigkeit an 1 Zweitel Acker, in Zeller Gemarkung gelegen, um 5 Gulden verkaufen. Als jährlichen Bodenzins entrichten sie 1/2 Malter Korn. Ferner verpflichten sie sich, den Acker in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer den Acker als Unterpfand einziehen. Geschehen Zeel den VIII. Septembris, Anno domini M.D.LXX.

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Date: 1570 September 9
AbstractHannß Krebs und seine Ehefrau Ehelizabetha, Bürger zu Harxheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie vom Rektor und der Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell Haus, Hof, Scheune und Stall samt Zubehör als auch etliche weitere Güter um einen jährlichen Zins von 16 Malter Korn gepachtet haben. Sie verpflichten sich, den Pachtbesitz in gutem Zustand und unveräußerlich zu erhalten. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität den Besitz wieder einziehen. Geschehen den Neunden Septembris alß man zaltt nach Christi vnnsers Herren vnnd Seligmachers gepurth Thausent Funffhundert vnnd Siebenzigk.

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Date: 1570 September 11
AbstractBernart von Altzey und seine Ehefrau Magaretha, Bürger zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 3 Viertel Weingarten in Zeller Gemarkung um 6 Gulden erworben haben. Davon entrichten sie 3 Gulden sofort und die übrigen 3 Gulden im Laufe des nächsten Jahres. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1/2 Ohm Wein sowie zur ständigen Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Weingarten fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Actum den Aylfften Septembris, Im Iar als mann nach Ihesu Christi vnsers herrnn vnnd Seeligmachers gepurth zallt, Thaussent Funffhundert vnndt Siebentzig.

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Date: 1570 September 12
AbstractNicolauß Petgen und seine Ehefrau Elsa, beide wohnhaft zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Acker, in Einselthumer Gemarkung gelegen, um 3 Gulden verkauft haben. Als jährlichen Bodenzins entrichten die Käufer 2 Vierzel Korn. Ferner verpflichten sie sich, den Acker in gutem Zustand zu bewahren, nicht zu verkaufen oder aufzuteilen. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, kann die Universität den genannten Acker als Unterpfand einziehen. Geschehen den Zwölfften Septembris Alß man Zaltt noch Christi vnnsers herren vnnd Seligmahers gepurth, Thausennt Funffhundert vnnd Siebenzigk.

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Date: 1570 September 15
AbstractPeter Wolff und seine Ehefrau Gretha, wohnhaft zu Biedesheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. September 1570, dass sie Rektor und Universität Heidelberg von einigen Grundbesitzungen in Rüssinger Gemarkung, die sie einst vom Stift Zell erblich gepachtet hatten und für die sie nun aus Ermangelung einer Urkunde einen neuen Pachtbrief von der Universität erhalten, einen jährlichen Bodenzins von 3 Malter Korn zu reichen haben. Die verpachteten Güter und zusätzlich 5 Viertel Acker, alle in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten, werden als Unterpfänder eingesetzt. Diese können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen den Funffzeheden Septembris alß man zaltt noch Christi vnnsers herren vnnd Seligmachers gepurth, Thausent Funffhundert vnd Siebenzigk.

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Date: 1570 September 15
AbstractHanß Becht und seine Ehefrau Barbara, wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 3 1/2 Vierteil Acker in Einselthumer Gemarkung und 1 Zweitel unbebauten Feldes in Zeller Gemarkung erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 7 Vierling Korn und 5 Viertel Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die Besitzungen fungieren als Unterpfand und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen den Funffzehenden Septembris Im Iar nach Christi vnnsers herren vnd Seligmachers gepurth, alß man zaltt Thausent Funffhundert vndt Siebenzigk.

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Date: 1570 September 15
AbstractVelten Rudolff und seine Ehefrau Barbara, wohnhaft zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Originalurkunde vom 9. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an 1 Zweitel Weingarten, in Harxheimer Gemarkung gelegen, um 5 Gulden verkauft haben. Die Hälfte der Summe entrichten die Käufer mit Empfang der Urkunde, die andere Hälfte binnen eines Jahres. Als jährlichen Bodenzins zahlen die Käufer 7 Albus. Geschehen den Funfftzeheden Septembris Im Iar nach Christi vnnsers herren vnnd seligmachers gepurth, Alß man Zaltt Thausennt Funffhundert vnnd Siebenzigk et cetera.

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Date: 1570 September 15
AbstractBest Maul und seine Ehefrau Gretha sowie Hainrich Raib und seine Ehefrau Anna, allesamt wohnhaft zu Harxheim, beurkunden unter Einrückung der Originalurkunde vom 1. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten, in Zeller Gemarkung gelegen, um 12 Gulden verkaufen, welche die Käufer in drei Raten zu 4 Gulden zu zahlen haben. Die Käufer haben einen jährlichen Bodenzins von 1/2 Ohm Wein zu entrichten. Der Weingarten ist in gutem Zustand zu bewahren und darf nicht veräußert werden. Sollten die Käufer den Bestimmungen nicht entsprechen, können die Verkäufer den Weingarten als Unterpfand einziehen. Geschehen den Funffzeheden Septembris Alß man zaltt nach Christi vnsers herren vnd Seligmachers gepurth Thausennt Funffhundert vnnd Siebenzigk.

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Date: 1570 September 15
AbstractHanß Eckart und seine Ehefrau Barbara, Bürger zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an einem Bauplatz im Dorf Zell erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 6 Pfennig und 2 Kappen sowie zur Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Bauplatz fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen den Funffzeheden Septembris alß man zaltt noch Christi vnnsers herren vnd Seligmachers gepurth Thausent Funffhundert vnnd Siebenzigk.

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