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FondZell, Kollektur
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Date: 1570 September 15
AbstractHanß Eckart und seine Ehefrau Barbara, Bürger zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an einem Bauplatz im Dorf Zell erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 6 Pfennig und 2 Kappen sowie zur Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Bauplatz fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen den Funffzeheden Septembris alß man zaltt noch Christi vnnsers herren vnd Seligmachers gepurth Thausent Funffhundert vnnd Siebenzigk.

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Date: 1570 September 16
AbstractGörg Graff, Vogt zu Einselthum, und seine Ehefrau Elitzabeth, Edwin Schreiner und seine Ehefrau Petronel, Veltin Schwarth und seine Ehefrau Walprecht sowie Hannß Kutter und seine Ehefrau Anna, alle wohnhaft zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Weingarten in Einselthumer Gemarkung um 16 Gulden erworben haben. Davon entrichten sie 8 Gulden sofort und die restlichen 8 Gulden im Laufe des folgenden Jahres. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 20 Weißpfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Dieser ist gesammelt durch den Stamm Görg Graff abzuliefern. Der Universität oder dem Stiftsverwalter ist rechtzeitig anzuzeigen, wenn der Stamm auszusterben droht und somit die regelmäßige Zinszahlung ausbleiben würde; ein Nachfolger ist vorzuschlagen. Der Weingarten fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen den Sechtzehenden Septembris, alß man zallt nach Christi vnnsers herren vnd seeligmachers gepurth, Thaussent funffhundert vnnd Siebentzig.

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Date: 1570 September 16
AbstractHannß von Dackenheim und seine Ehefrau Otilia, wohnhaft zu Niefernheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Wiese in Zeller Gemarkung um 2 1/2 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 2 Vierzel Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der verkaufte Besitz fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen den Sechszeheden Septembris Im Iar nach Christi vnsers herren vnndt heylandts gepurth alß man zaltt Thausennt Funffhundertt vnnd Siebenzigk.

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Date: 1570 September 16
AbstractPhilip Schnider, wohnhaft zu Niefernheim, beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. September 1570, dass er von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Garten in Niefernheimer Gemarkung um 2 1/2 Gulden erworben hat. Davon hat er 1 1/4 Gulden sofort entrichtet und verspricht die restlichen 1 1/4 Gulden innerhalb des nächsten Jahres zu zahlen. Er verpflichtet sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 2 Vierzel Korn sowie zur ständigen Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der verkaufte Besitz fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen den Sechtzehenden Septembris Im Iar nach Christi vnnßers herren vnndt haylandts gepurth, so mann zallt, Thaussent Funffhundert vnnd Siebentzigkh.

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Date: 1570 September 16
AbstractPhilip Oth und seine Ehefrau Appel, wohnhaft zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Zweitel Acker erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 1/2 Vierzel Korn in jedem geraden Jahr sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität den verpachteten Besitz wieder einziehen. Geschehen den Sehs zeheden Septembris alß man zaltt noch Christi vnnsers Herren vnd Seligmachers gepurth, Thausent Funffhundert vnnd Siebenzigk.

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Date: 1570 September 16
AbstractHannß Henrich, genannt Weiderawer, und seine Ehefrau Elisabeth, beide wohnhaft zu Harxheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell den genannten Eheleuten die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten, in Harxheimer Gemarkung gelegen, um 10 Gulden verkauft haben. Die Hälfte der Summe entrichten die Käufer mit Empfang der Urkunde, die andere Hälfte binnen eines Jahres. Als jährlichen Bodenzins entrichten die Käufer 1/2 Ohm Wein. Ferner verpflichten sie sich, den Weingarten in gutem Zustand zu bewahren, nicht aufzuteilen oder zu veräußern. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer den Weingarten als Unterpfand einziehen. Geschehen den Sechzehenden Septembris Alß man Zaltt nach Christi vnsers herren vnd seligmahers gepurth Thausennt Funffhundert vnnd Siebenzigk et cetera.

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Date: 1570 September 18
AbstractElitzabeth, Witwe des Hannß Bieberman, wohnhaft zu Harxheim, beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde vom 1. September 1570, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell der genannten Elitzabeth die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Weingarten, in Harxheimer Gemarkung gelegen, um 20 Gulden verkauft haben. 5 Gulden zahlt die Käuferin mit Empfang der Urkunde, darauf jedes Jahr weitere 5 Gulden, bis die Gesamtsumme von 20 Gulden erreicht ist. Als jährlichen Bodenzins entrichtet sie 1 Ohm Wein. Ferner verpflichtet sie sich, die Weingärten in gutem Zustand zu bewahren, nicht zu verkaufen oder aufzuteilen. Sollte sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer die genannten Weingärten als Unterpfand einziehen. Geschehen den Achttzehenden Septtembris, Im Iar so mann nach vnnsers herren vnndt Seeligmachers gepurth Iesu Christi Zallt, Thaussent Funffhundert vnnd Siebentzigk.

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Date: 1570 Dezember 12
AbstractHanß Wende und seine Ehefrau Chaterina, wohnhaft zu Mölsheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. September 1570, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten in Niefernheimer Gemarkung um 14 Gulden erworben haben. Davon entrichten sie 7 Gulden sofort und die restlichen 7 Gulden im Laufe des folgenden Jahres. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1/2 Ohm Wein sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Der Weingarten fungiert als Unterpfand und kann bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. So geben den Zwölfften Decembris, alß mann zallt, nach Christi vnnsers Herren vnndt Hailandts gepurth, Thaussent funffhundert vnndt Siebentzigk.

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Date: 1573 November 14
AbstractPhielip Muller, wohnhaft zu Niefernheim, und seine Ehefrau Margretha verkaufen Cönnerädt Ott, Amtmann zu Pfeddersheim, als Kollektor des Stifts Zell, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden. Die Eheleute stellen verschiedene Güter als Unterpfänder und verpflichten sich, diese in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, kann der Käufer die genannten Unterpfänder einziehen. Ferner behalten sich die Verkäufer das Rückkaufsrecht vor. Geschen vnndt geben vf sampstag Nah Martini Als man Zallt Nach der gepurtt vnnsers herren vnndt selichmachers Iesu Chriesti funffzehenn hondertt vnndt Im drey vnndt sieben zigsten Iarre et cetera.

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Date: 1574 Februar 9
AbstractHans Dietz und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Albisheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an ihren Gütern in Albisheimer Gemarkung, der Saukopf (Sewkopff) genannt, um 15 Gulden erworben haben. Davon ist eine Hälfte in diesem Jahr am 11. November und die andere Hälfte im nächsten Jahr am gleichen Datum zu entrichten. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 5 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die verpachteten Güter gelten als Unterpfand und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen zu albßheim den ix februarii als man zalt Tausent funff hundert Siebentzig vnd vier Iar. [vgl. XII,2 Nr. 822]

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Date: 1574 Februar 19
AbstractHans Keller, Schultheiß zu Zell, als Stamm und seine Ehefrau Margretha, beide wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell dem genannten Ehepaar die Erbgerechtigkeit an 9 Viertel Weingarten, in Zeller Gemarkung gelegen, um einen jährlichen Bodenzins von 18 Viertel Wein verkauft haben. Sollten sie mit der Zahlung säumig sein, können Rektor und Universität Heidelberg den Weingarten als Unterpfand einziehen. Geschehen Zu Zell den xix februarii Als man Zalt Tausent funff hundert siebentzig vnd vier Iar.

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Date: 1574 Februar 19
AbstractHeinrich Hugo, Bürger zu Zell, und seine Ehefrau Margreta beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 19. Februar 1574, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell genanntem Ehepaar die Erbgerechtigkeit an 3 Morgen Weingarten, ungefähr in Zeller Gemarkung gelegen, um 16 Gulden verkaufen, die in drei Tranchen entrichtet werden müssen. Als jährlichen Bodenzins entrichten die Eheleute 8 Viertel Wein. Ferner ist ihnen untersagt, den Weinberg zu veräußern. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer den Weingarten als Unterpfand einziehen. Geben vnd Beschehen den Neunzehenden Februarii, Als man zaltt, Tausent Funffhundert, Siebentzig vnnd vier Iare.

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Date: 1574 Februar 19
AbstractVeltin Kepler und seine Ehefrau Othilia, wohnhaft zu Harxheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Weingarten auf zwei Stücke aufgeteilt in Harxheimer Gemarkung um 16 Gulden erworben haben. Davon ist eine Hälfte in diesem Jahr am 11. November und die andere Hälfte im nächsten Jahr am gleichen Datum zu entrichten. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1/2 Malter Roggen und 12 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die verpachteten Güter gelten als Unterpfand und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen zu zell den xix februarii als man zalt Tausent funff hundert siebentzig vnd vier Iar.

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Date: 1574 Februar 19
AbstractLorentz Bauman und seine Ehefrau Margretha, beide wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell dem genannten Ehepaar die Erbgerechtigkeit an einem öden und unbebauten Platz zu Zell um 10 Gulden verkauft haben. Als jährlichen Bodenzins entrichten die Eheleute 1 Kappen und 12 Pfennig. Sollten sie mit der Zahlung säumig sein, können Rektor und Universität Heidelberg den Platz als Unterpfand einziehen. Falls die Eheleute den Platz bebauen wollten, könnten sie den "baw hart an der kirchen baw" aufführen. Geschehen zu Zell den xix februarii Als man Zalt Tausent funffhundert siebentzig vnd vier Iar.

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Date: 1574 Februar 19
AbstractVelten Dechan und seine Ehefrau Otilie, Bastian Dalumer und seine Ehefrau Anna, alle wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Acker in Zeller Gemarkung um 9 Gulden erworben haben. Davon ist eine Hälfte in diesem Jahr am 11. November und die andere Hälfte im nächsten Jahr am gleichen Datum zu entrichten. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 1/2 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die verpachteten Güter gelten als Unterpfand und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen zu zell den xix februarii, als man zalt Tausent funffhundert Siebentzig vnd vier Iar.

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Date: 1574 Februar 20
AbstractVeltin Dechan und seine Ehefrau Othilie sowie Baß Dalumer, Metzger, und seine Ehefrau Anna, allesamt wohnhaft zu Zell, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom gleichen Tag, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell den genannten Pächtern die Erbgerechtigkeit an 2 1/2 Morgen Weingarten, in Zeller Gemarkung gelegen, um 34 Gulden verkaufen, die sie in zwei Tranchen zu zahlen haben. Als jährlichen Bodenzins entrichten sie 1 Ohm Wein. Sie verpflichten sich, den Weingarten in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Sollten sie eine der Bestimmungen verletzen, können Rektor und Universität Heidelberg den Weingarten als Unterpfand einziehen. Geschehen zu zell den xx Februarii Als man zalt Tausent funff hundert siebentzig vnd vier Iar.

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Date: 1574 Februar 23
AbstractPeter Schneider und seine Ehefrau Elisabeth, wohnhaft zu Niefernheim, beurkunden, dass sie den Inhabern und Kollektoren des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 2 Gulden um 40 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Güter als Unterpfänder ein. Mit einer einmaligen Zahlung von 40 Gulden kann die Gülte ausgelöst werden. So geben vnndt Gescheen, vf diennstagg Nach Cathetra Petry Im Iar als man zallt Nach der gepurt vnnsers herren vndt seligmachers Iesu Christi funffzehenn honndertt vndt Ime vier vnndt Siebenziegstenn.

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Date: 1574 Februar 23
AbstractPhillip Muller und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Niefernheim, beurkunden, dass sie den Inhabern des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 1 1/2 Gulden um 30 Gulden verkauft haben. Sie setzen mehrere Äcker als Unterpfänder ein, behalten sich aber das Recht auf Rückkauf vor. So geschen vndt gegeben vf diennstags Nach Cathetra Petrii als man zallt Nach der gepurtt vnnsers herrnn vnndt selligmachers Iesu Chriestii funffzehen honndertt vnndt vier vnndt Sebenzige.

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Date: 1574 Februar 26
AbstractGeorg Graf, Vogt zu Einselthum, und der vom Dorf gewählte Vierer bestehend aus Hanns Dils, Philip Otth, Hanns Decker und Peter Butze[r] beschreiben den Zeller Stiftshof zu Einselthum, welcher derzeit in Erbpacht an Philip Kunnther und seine Ehefrau Elisabeth um einen jährlichen Zins von 25 Malter Korn verpachtet ist. Geben vnnd beschehen Freitags den 26ten februarii Im Iar nach der geburth vnnsers einigen erlösers Ihesu Christi Funnfftzehen hundertt Sibenntzig vnnd Viere.

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Date: 1574 September 16
AbstractHainnerich Badt, ehemaliger Stiftsherr zu Zell und derzeit immer noch dort wohnhaft, und seine Ehefrau Barbara beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. Februar 1574, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 2 Zweitel Weingarten und 1 wüsten Gärtlein in Zeller Gemarkung um 12 Gulden erworben haben. Davon ist eine Hälfte in diesem Jahr am 11. November und die andere Hälfte im nächsten Jahr am gleichen Datum zu entrichten. Sie verpflichten sich außerdem zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1/2 Ohm Wein und 12 Pfennig sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Die verpachteten Güter gelten als Unterpfand und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geschehen zu zell den 16ten mönds tage Septembris des dausent funffhundertt vnndt vier vnndt Siebenziegsten Iares.

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Date: 1574 September 28
AbstractCaspar Rap und seine Ehefrau Otilia, beide wohnhaft zu Biedesheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 19. September 1574, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell ihnen das Hofgut des Stifts zu Biedesheim in Erbpacht geben. Als jährlichen Bodenzins entrichten sie 36 Malter und 1 Vierzel Korn. Sie verpflichten sich, den Hof in gutem Zustand zu bewahren, nicht zu veräußern und alle zehn Jahre eine Beschreibung der Güter vorzunehmen. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, können Rektor und Universität Heidelberg die Hofgüter samt 5 Viertel Acker aus dem Eigentum der Eheleute als Unterpfänder einziehen. Geschehen Biedesheim den Acht vnd zwantzigsten Septembris Als man zaldt Siebentzig vnd Vier.

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Date: 1575 Februar 12
AbstractPhilipp Erwin von der Leyen beurkundet für sich, seine Brüder und seine Erben auf Bitten des Syndicus der Universität Heidelberg, des Magisters Laurentius, dass seine Eltern über ihren Diener Wilhelm von Neuss 6 Malter Korn dem Kollektor des Stifts Zell geliefert haben und diese Gülte auch weiterhin geliefert werden soll. Als Sicherheit setzt er 33 Malter Korn, die in Mölsheim liegen, als Unterpfand ein. Dato den zwolfften februarii, In den Iarren Nach Christi gepurt daussendt Fünffhundert Siebenzigk vnnd funff.

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Date: 1576 Januar 2
AbstractHerbertt Schmidt und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Harxheim, beurkunden, dass sie den Inhabern des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 3 Gulden um 60 Gulden verkauft haben. Sie setzen 7 Morgen Acker in Harxheimer Gemarkung, die in gutem Zustand zu halten sind, als Unterpfänder ein. Sie besitzen das Recht auf Rückkauf. So Gebenn vnnd beschehenn den 2ten tage Ia[n]uarii Als Mann zaelt nach der geburth vnnsers einigen erlösers vnnd seligmachers Ihesu Cristi Funnfftzehenn Hundertt Sibenntzig vnnd Sechs.

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Date: 1576 Januar 31
AbstractPhilip Müller und seine Ehefrau Margretha, wohnhaft zu Niefernheim, beurkunden, dass sie den Inhabern des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 1 Gulden, 19 Albus und 4 Pfennig um 35 Gulden verkauft haben. Sie setzen einige Äcker und Weingärten, die stets in gutem Zustand zu halten sind, als Unterpfänder ein, behalten sich aber das Recht auf Rückkauf vor. So Gebenn vnndt beschehen den 31ten Ianuarii, Alß Mann zaelt nach der geburth vnnsers einigen erlösers vnnd seligmachers Ihesu Christi, dhausentt Funff hundertt Siebenntzig vnnd Sehs Iaer.

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Date: 1576 November 13
AbstractPetter Muller der Junge und seine Ehefrau Ima sowie Petter Arnnolt und seine Ehefrau Margreth, alle wohnhaft zu Harxheim, beurkunden, dass sie den Inhabern des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen ein Wohnhaus und einige weitere Besitzungen, die allesamt in gutem Zustand zu halten sind, als Unterpfänder ein. Sie behalten sich das Recht auf Rückkauf vor. Geschen vndt geben, dienstags auf Martini Im funffzehen hundersten vndt sechs vndt Siebenziegsten Iare.

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Date: 1576 November 15
AbstractHeinerich Badt, ehemaliger Stiftsherr zu Zell, und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie den Inhabern des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 1 Gulden um 20 Gulden verkauft haben. Sie setzen 1 Morgen Weingarten, der in gutem Zustand zu halten ist, als Unterpfand ein. Das Ehepaar besitzt das Rückkaufsrecht. So geben vnd Beschehen vff donnerstags nach Martini deß heilligen Bischoffs tage, Ime Iar als man zelt nach der geburtt vnseres einigen erlössers vnndt selichmachers Iesu Christi funffzechen honndertt Siebenzig vndt sechs der wenigen zalle.

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Date: 1577 Juni 2
AbstractFritz Müller, wohnhaft zu Harxheim, und seine Ehefrau Margreth verkaufen dem Inhaber des Stifts Zell eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 1/4 Gulden um 25 Gulden. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung der Gülte säumig sein, kann der Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner gestattet der Käufer den Verkäufern das Rückkaufsrecht. So geben vnd geschehen den andren tag des monats Iunii, Als man zahlt nach der geburt vnsers einigen erlösers vnd seeligmachers Iesu Christi. Tausent, funffhundert, siebentzig vnd sieben Iar.

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Date: 1579 September 30
AbstractPhilip Hamman, Bürger zu Zell, und seine Ehefrau Maria beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an einem alten, verfallenen Bauplatz um 40 Gulden erworben haben. Davon entrichten sie 20 Gulden am 11. November 1579, im darauffolgenden Jahr weitere 10 Gulden und im wiederum nächsten Jahr noch einmal 10 Gulden. Sie verpflichten sich darüber hinaus zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Kappen und 12 Pfennig. Bei Zahlungsverzug kann die Universität den Bauplatz wieder einziehen. Geben vndt beschehen, den letzten Septembris In Iaren als man zaltt nach der heilsamen geburt Christi, dausendt Fünffhundert, vndt Im neün vndt Sibentzigsten Iare et cetera.

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Date: 1579 November 16
AbstractHanns Leyer, Einwohner zu Zell an der Pfrimm, und seine Ehefrau Margretha beurkunden, dass sie dem Stift Zell, bzw. Hannß Geörg Matt, Amtmann zu Pfeddersheim und Verwalter des Stifts Zell, eine Gülte von 3 1/2 Gulden auf einigen ihrer Güter um eine Gegensumme von 50 Gulden verschrieben haben. Gleichzeitig setzen sie die entsprechenden Güter als Unterpfänder ein. Sie behalten sich das Recht vor, die Gülte durch eine einmalige Zahlung von 50 Gulden wieder abzulösen. Geben vnndt Beschehen vff Montags Nach Martini deß heilligen Bieschoffs tage Im Iren Alß man Zallt Nach Iesu Christi Geburtt, funffzehen hundert vndt Ime Neun vnndt Sieben Ziegsten Iare der Weniger Zalle etc.

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Date: 1579 November 19
AbstractNoprechtt, Witwe des verstorbenen Steffan Müller zu Niefernheim, beurkundet unter Einrückung der Gegenurkunde vom 19. November 1579, dass Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell genannter Witwe die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Morgen Weingarten, in Niefernheimer Gemarkung gelegen, um 24 Gulden verkaufen. 8 Gulden zahlt die Käuferin im Jahr 1580, darauf jedes Jahr weitere 8 Gulden, bis die Gesamtsumme von 24 Gulden erreicht ist. Als jährlichen Bodenzins entrichtet sie 15 Viertel Wein. Ferner verpflichtet sie sich, den Weingarten in gutem Zustand zu bewahren. Sollte sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer den genannten Weingarten als Unterpfand einziehen. Geben vndt beschehen den 19ten Novembris, Im Iar tausendt fünffhundert Sibentzig vndt Neün et cetera.

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Date: 1579 November 19
AbstractGeorg Rappolt, Vogt zu Zell, und seine Ehefrau Margretta beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde gleichen Datums, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell genanntem Ehepaar die Erbgerechtigkeit an 1/2 Morgen Weingarten, in Niefernheimer Gemarkung gelegen, um 6 Gulden verkaufen, die im Jahr 1580 zu zahlen sind. Als jährlichen Bodenzins entrichten sie 5 Viertel Wein. Ferner verpflichten sie sich, den Weingarten in gutem Zustand zu bewahren. Sollten sie die Bestimmungen verletzen, können die Verkäufer den genannten Weingarten als Unterpfand einziehen. Geben vndt beschehen den 19ten Novembris, Anno christi et cetera 1579.

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