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FondZell, Kollektur
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Date: 1611 Mai 26
AbstractHanß Fauth und seine Ehefrau Susanna, Gemeindeleute zu Harxheim, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 10. April 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 Zweitel Weingarten um 3 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 Vierzel Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Weingarten wieder von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den Sechs vnd zwainzigsten Maii Anno etc. Ein tausent Sechshundert vnd Eilffe.

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Date: 1611 August 30
AbstractJohann Schick bekennt, von Pfalzgraf Johann II. von Pfalz-Zweibrücken als Administrator der Kurpfalz zum Kollektor und Schaffner des Stifts Zell bestellt worden zu sein. Inseriert ist der Bestallungsbrief mit einer Aufzählung der Pflichten Schicks. Datum vt Supra.

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Date: 1611 August 30
AbstractPfalzgraf Johann II. von Pfalz-Zweibrücken erläutert als Vormund Pfalzgraf Friedrichs V. dem Kollektor des Stifts Zell seine Pflichten. Dieser leistet seinen Amtsschwur. Datum Heidelberg den dreyßigsten monats tag Augusti anno Sechtzehen hundert vnnd Eilff.

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Date: 1611 September 17
AbstractNr. 1: Rektor und Universität Heidelberg beurkunden als Inhaber des Stifts Zell, dass sie 36 Morgen Wiese, die Piermanswiese genannt, an Anthonius Meurer und seine Ehefrau Ottilie, Steffan Heen und seine Ehefrau Anna sowie der Witwe Margrethe, alle wohnhaft zu Eich, um einen jährlichen Zins von 12 Gulden auf 20 Jahre verpachtet haben. Die Pächter versprechen die Wiesen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann die Universität den Besitz wieder einziehen. Nach Ablauf der 20 Jahre kann der Grundbesitz bei gutem Betragen wieder an die Ehepaare verpachtet werden. Geschehen Heidelberg den Siebentzehenden Monats tag Septembris, Alß man zehlt nach der Geburtt vnßers Lieben herrn vnd Seligmachers Iesu Christi Sechtzehenhundert vnnd Eylff Iahr. Nr. 2: Am 10. September 1618 wird vermerkt, dass es keinen Revers über diesen Pachtbrief gibt, da der Amtmann zu Pfeddersheim keinen solchen geliefert hat. Allerdings ist die Abschrift korrekt und das Pachtverhältnis besitzt immer noch Gültigkeit. Signatum Heidelberg .10. Septembris 1618.

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Date: 1611 September 20
AbstractVeltin Becker, Schultheiß zu Bubenheim, als Stamm und seine Mitpächter beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 5. Dezember 1611 [sic!], dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 7 Morgen Acker in Harxheimer und Einselthumer Gemarkung um 14 Gulden erworben haben. Die Pächter verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 6 Malter Korn sowie zur Instandhaltung und Unveräußerlichkeit des Besitzes. Nach 20 Jahren müssen sie genannte Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Die Äcker fungieren dabei als Unterpfänder und können bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug von der Universität eingezogen werden. Geben vnd Geschehen den zwantzigsten Septembris, Im Iahr Eintaussendt Sechßhundert vnd Eilff.

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Date: 1611 November 11
AbstractPeter Butzer, kurpfälzischer Vogt, und der Vierer zu Einselthum beurkunden, dass Philip Gerhart dem Rektor und der Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 Gulden und 13 Albus um 50 Gulden verkauft. Als Sicherheit stellt der Verkäufer verschiedene Güter, in Einselthumer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollte er mit der Zahlung der Gülte säumig werden, können die Käufer die Unterpfänder einziehen. Ferner steht dem Verkäufer das Rückkaufsrecht zu. Geschehen vff Martini anno et cetera Ein tausent Sechzehenhundert Vnnd Eylff.

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Date: 1611 November 11
AbstractSebastian Hanmüller, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Zell beurkunden, dass Iacob Armbßbecher und seine Ehefrau Anna, beide Gemeindeleute zu Niefernheim, Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell eine jährlich zu entrichtende Gülte von 2 Gulden und 13 Albus um 50 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Niefernheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung säumig sein, kann die Universität die Unterpfänder einziehen. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. Geschehen vff Martini, Anno et cetera Ein tausent Sechzehenhundert vnd Eylff.

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Date: 1611 November 11
AbstractDer Schultheiß Sebastian Hanmüller und die Gerichtsschöffen zu Zell beurkunden, dass Hanß Henrich Hugo und seine Ehefrau Agnes, Gemeindeleute zu Zell, dem Rektor und der Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell eine jährliche Gülte von 2 1/2 Gulden um 50 Gulden verkauft haben. Sie setzen insgesamt 3 Morgen und 2 1/2 Viertel Acker als Unterpfänder ein, besitzen aber das Recht auf Rückkauf. Geschehen vf Martinii anno etc. Ein tausend Sechshundert vnd Ehlff.

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Date: 1611 November 11
AbstractSebastian Hanmüller, Schultheiß, und die Schöffen des Gerichts zu Zell beurkunden, dass Michel Klaier und seine Ehefrau Maria, beide Gemeindeleute zu Niefernheim, Rektor und Universität Heidelberg, als Inhaber des Stifts Zell, eine jährlich zu entrichtende Gülte von 1 1/2 Gulden um 30 Gulden verkaufen. Als Sicherheit stellen die Eheleute verschiedene Güter, in Niefernheimer Gemarkung gelegen, als Unterpfänder. Sollten sie mit der Zahlung säumig sein, kann die Universität die Unterpfänder einziehen. Ferner steht den Eheleuten das Rückkaufsrecht zu. Geschehen vf Martini Anno et cetera Eintausend Sechshundert vnd Eylff.

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Date: 1611 November 23
AbstractRektor und Universität Heidelberg verleihen als Eigentümer des Stifts Zell Dieterich Lautterbach als Stamm und seiner Ehefrau Maria verschiedene Güter. Als Bodenzins entrichten die Pächter jährlich 7 Malter, 3 Quart und 3 Vierling Korn und 1 Gulden Strafe bei Zahlungssäumigkeit. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter mit der Zahlung des Zinses säumig sein oder gegen eine andere Bestimmung verstoßen, kann die Universität die genannten Güter als Unterpfänder einziehen. Geschehen Zell den Drey vnndt zwantzigsten Nouembris, Alß mann Zahltt, nach der Geburth vnseres Lieben herrn Vnndt Heillandts Iesu Christi Eintausendt, Sechshundert vnndt Eylff Iahr.

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Date: 1611 November 26
AbstractRektor und Universität Heidelberg verleihen als Eigentümer des Stifts Zell dem Hannß Peth, wohnhaft zu Einselthum, als Hofmann das Hofgut des Stifts zu Einselthum. Als Zins entrichtet der Pächter jährlich 25 Malter Korn. Er verpflichtet sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Ferner ist der Garten am Haus mit jungen Obstbäumen zu bepflanzen, deren Ertrag zur Hälfte dem Kollektor der Universität zu reichen ist. Nach 20 Jahren muss der Pächter die genannten Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollte er die Bestimmungen verletzen, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen. Geschehen Zell den Sechß vnndt Zwantzigsten Nouembris, Alß mann zehltt, nach der Geburth vnßers Lieben herrn vndt Heilandts Iesu Christi, Sechzehenhundert vndt Eilff Iahr.

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Date: 1611 Dezember 2
AbstractVeltin Dieffenbach als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 28. November 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 5 Viertel Acker in Einselthumer Gemarkung erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 2 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd geschehen den zweyten Decembris, anno etc. Ein taußendt Sechshundert vnd Eylffe.

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Date: 1611 Dezember 8
AbstractVeltin Gerloch als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 28. November 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung um 3 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 3 Quart Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd Geschehen den achtten Decembris Anno etc. Ein taussendt Sechshundertt vnd Eylff.

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Date: 1611 Dezember 8
AbstractHanß Reinhard Zigler als Stamm und einige Mitpächter, allesamt Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 28. November 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell einige Äcker in Einselthumer Gemarkung um 4 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie tragen nur die Kosten der Urkunden, da die Güter bereits erblich verliehen waren. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 2 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Alle 20 Jahre sind die Äcker von neuem zu beschreiben und der Universität ein entsprechender Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Grundbesitz von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den achtten Decembris, Anno etc. Ein Taußend Sechshundert vnd Eylff.

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Date: 1611 Dezember 8
AbstractMelchior Comtor als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 28. November 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell 7 Viertel Acker in Einselthumer Gemarkung um 20 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 6 Malter Korn in jedem geraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd Geschehen den Achtten Decembris Anno etc. Ein taussendt Sechßhundertt vnnd Eylffe.

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Date: 1611 Dezember 9
AbstractVeltin Stoffel als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell mehrere Äcker in Einselthumer Gemarkung um 5 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 1/2 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte ein Mitpächter seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Alle 20 Jahre sind die Äcker von neuem zu beschreiben und der Universität ein entsprechender Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Grundbesitz von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den Neuntzehenden Decembris Anno etc. Ein Taussendt Sechshundert vnnd Eylff.

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Date: 1611 Dezember 10
AbstractVeltin Rudolf und seine Ehefrau Appollonia, Gemeindeleute zu Einselthum, bestätigen in einem Revers, dass sie von der Universität Heidelberg einige zum Stift Zell gehörige und in Einselthum gelegene Güter um eine einmalige Zahlung von 5 1/2 Gulden und eine jährliche Abgabe von 1 1/4 Malter Korn in Erbpacht genommen haben. Bei Zahlungsverzug fallen die Besitzungen an die Universität zurück. Geben vnd geschehen den Zehenden Decembris Anno etc. Ein Taussend-Sechshundert vnd Eylffe.

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Date: 1611 Dezember 15
AbstractHans Peth, Hof- und Gemeindemann zu Einselthum, bekennt, dass ihm die Universität Heidelberg etliche zum Stift Zell gehörige und in Einselthum gelegene Güter in Erbpacht gegeben hat. Er verpflichtet sich im Gegenzug zu einer jährlichen Naturalabgabe von 25 Malter Korn und der Lieferung der Hälfte seiner Naturalerzeugnisse. Er verspricht die Besitzungen in gutem Zustand zu halten. Hält er sich nicht an diese Pflichten, so kann die Universität die Güter wieder einziehen. Geben vnd Geschehen den Funffzehenden Decembris Im Iahr Eintaussent Sechßhundert vnd Eilff.

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Date: 1611 Dezember 16
AbstractClaß Dexheimer als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 6. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell mehrere Äcker um 6 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 3 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Alle 20 Jahre sind die Äcker von neuem zu beschreiben und der Universität ein entsprechender Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Grundbesitz von der Universität eingezogen werden. Geben vnd Geschehen den Sechtzehenden Decembris Anno etc. Ein Taußendt Sechshundert vnnd Eylff.

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Date: 1611 Dezember 16
AbstractGeorg Aulenbach als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 6. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 4 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung um 8 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 2 Malter und 3 Quart Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd Geschehen den Sechzehenden Decembris, Anno etc. Ein taussendt Sechshundert vnnd Eylffe.

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Date: 1611 Dezember 16
AbstractRektor und Universität Heidelberg verleihen als Eigentümer des Stifts Zell Hans Hock als Stamm und seinen Mitpächtern die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung. Als jährlichen Bodenzins entrichten die Pächter in jedem ungeraden Jahr 1/2 Malter Korn und eine Strafe von 1/2 Gulden, wenn sie am Zahltag nicht erscheinen. Ferner verpflichten sie sich, das Feld in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie das genannte Gut beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter die Bestimmungen verletzen, kann die Universität das Feld als Unterpfand einziehen sowie deren Eigengüter belasten. Geschehen Zell den Sechzehenden Decembris, alß man zehlt nach Christi vnßers erlößers vnndt Seligmachers geburth, Sechzehenhunndert vnndt Eilf Iahr [vgl. XII,2 Nr. 1112].

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Date: 1611 Dezember 17
AbstractHans Reinhard Ziegler als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 7. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell insgesamt 4 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung in Erbpacht genommen haben. Da bereits ein Erbpachtbrief aus dem Jahre 1486 existiert, müssen die Pächter nur die Kosten der neuen Urkunden zahlen. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 1 1/2 Malter Korn. Sollte ein beteiligter Erbpächter seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Grundbesitz von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den Siebentzehenden Decembris, anno etc. Ein Taußendt Sechshundert vnnd Eylff.

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Date: 1611 Dezember 17
AbstractPhilip Fauth und seine Ehefrau Barbara, beide Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 7. Dezember 1611, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell dem genannten Ehepaar die Erbgerechtigkeit an verschiedenen Gütern, das Kammergütlein genannt, in Einselthumer Gemarkung um 19 Gulden verkauft haben. Als jährlichen Zins entrichten die Pächter jährlich 4 Malter Korn. Ferner verpflichten sie sich, den Garten in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die genannten Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter die Bestimmungen verletzen, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen und deren Eigengüter belasten. Geben vnd geschehen den Siebentzehenden Decembris, Anno et cetera Ein Taussend Sechshundert vnd Eylffe et cetera.

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Date: 1611 Dezember 17
AbstractGeorg Rudolf als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 7. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell 4 1/2 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung um 16 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 6 Malter und 3 Quart Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd geschehen den Siebentzehenden Decembris, Anno etc. Ein taußend Sechshundert vnd Eylff.

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Date: 1611 Dezember 17
AbstractGeorg Herbst als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 7. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell einige Äcker in Einselthumer Gemarkung um 12 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 2 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd geschehen den Siebentzehenden Decembris anno etc. Ein taussendt Sechshundert vnd Eylffe.

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Date: 1611 Dezember 18
AbstractPhilip Gerhard als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 7. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 1 1/2 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung um 3 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd geschehen den Achtzehenden Decembris Anno etc. Ein taussendt Sechshundert vnd Eylff.

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Date: 1611 Dezember 18
AbstractHanß Decker als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 8. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell einige Äcker in Einselthumer Gemarkung in Erbpacht genommen haben. Da die Erbgerechtigkeit an diesem Besitz bereits vor 200 Jahren vergeben wurde, tragen die Pächter nur die Kosten der neuen Urkunden. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines jährlichen Bodenzinses von 3 Malter und 1 Quart Korn. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd geschehen den achttzehenden Decembris anno etc. Ein taussendt Sechshundertt vnd Eylff.

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Date: 1611 Dezember 19
AbstractVeltin Stoffel als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell die Erbgerechtigkeit an 2 Morgen Acker in Einselthumer Gemarkung um 8 Gulden erworben haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 1/2 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte einer der Beteiligten seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Nach Ablauf von 20 Jahren sind die Güter auf Kosten der Pächter neu zu beschreiben und der Universität der entsprechende Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug können der verliehene Grundbesitz sowie alle weiteren Besitzungen der Pächter von der Universität belastet werden. Geben vnd geschehen den Neuntzehenden Decembris, Anno etc. Ein taußendt Sechshundertt vnd Eylffe.

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Date: 1611 Dezember 20
AbstractHanß Scherer und seine Ehefrau Königunda, beide Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. Dezember 1611, dass Rektor und Universität Heidelberg als Eigentümer des Stifts Zell dem genannten Ehepaar die Erbgerechtigkeit an 1 Morgen Weingarten um 2 Gulden verkauft haben. Als Zins entrichten die Pächter in jedem ungeraden Jahr 1 Quart Korn. Ferner verpflichten sie sich, die Güter in gutem Zustand zu bewahren und nicht zu veräußern. Nach 20 Jahren müssen sie die genannten Güter beschreiben lassen und die Beschreibung der Universität aushändigen. Sollten die Pächter die Bestimmungen verletzen, kann die Universität die Güter als Unterpfänder einziehen, sowie deren Eigengüter belasten. Geben vnd geschehen den zwanzigsten Decembris, Anno et cetera Ein Taussendt Sechshundertt vnd Eylffe.

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Date: 1611 Dezember 20
AbstractVeltin Morßheimer als Stamm und einige Mitpächter, alle Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 10. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell mehrere Äcker in Einselthumer Gemarkung um 5 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 1/2 Malter Korn in jedem ungeraden Jahr. Sollte einer der Beteiligen seinen Anteil beim Aufruf des Stamms nicht entrichten, droht ihm eine Strafe von 1/2 Gulden. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Alle 20 Jahre sind die Äcker von neuem zu beschreiben und der Universität ein entsprechender Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Grundbesitz von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den Ein vnd zweintzigsten Decembris Anno etc. Ein Taussendt Sechshundert vnd Eylff.

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Date: 1611 Dezember 20
AbstractVeltin Fauth und seine Ehefrau Maria, Gemeindeleute zu Einselthum, beurkunden unter Einrückung der Gegenurkunde vom 9. Dezember 1611, dass sie von Rektor und Universität Heidelberg als Inhaber des Stifts Zell 1 Morgen und 3 Viertel Acker um 2 1/2 Gulden in Erbpacht genommen haben. Sie verpflichten sich zur Entrichtung eines Bodenzinses von 1 Malter und 2 1/2 Viertel Korn in jedem ungeraden Jahr. Sie versprechen die Besitzungen in gutem Zustand und unveräußerlich zu halten. Alle 20 Jahre sind die Äcker von neuem zu beschreiben und der Universität ein entsprechender Nachweis zu liefern. Bei Zuwiderhandlung oder Zahlungsverzug kann der Grundbesitz von der Universität eingezogen werden. Geben vnd geschehen den zweinzigsten Decembris anno etc. Ein Taussendt Sechshundert vnnd Eylff.

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