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Charter: Urkunden J 173
Signature: J 173
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01.02.1496
Leonhard (Lienhart) Sluet [Schlüt, Schlüter] aus Gerolfing [Stadt Ingolstadt] bekundet, dass er zusammen mit seiner Ehefrau Kunigunde an Doktor Wolfgang Peysser [Peisser] und an Lizentiat Johannes Plümel, beide derzeit Kämmerer der Universität zu Ingolstadt, eine jährliche Gült über ein Scheffel (Schaff) Weizen, das aus ihrem Erbrecht an dem von ihnen bewirtschafteten Hof zu Gerolfing, der der Universität gehört, für insgesamt 40 rheinische Gulden Ingolstädter Stadtwährung verkauft hat. Die Eheleute erklären, dass sie künftig jedes Jahr das Scheffel Weizen am Festtag des heiligen Michael [September 29] oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach an den Kasten zu Ingolstadt abführen wollen. Sollten die Aussteller die Gült eines Jahres nicht abführen, so haben die Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht, bis ihnen Gült und alle entstandenen Kosten und Schäden ersetzt sind, selbst wenn dies die Morgengabe von Kunigunde berühren sollte (der ich obgenannte Kunigund und ein yegliche fraw umb Morgengab und ander vermachung gefreytt sein mochte). Sollte es hinsichtlich der verkauften Gült zu Rechtstreitigkeiten kommen, so wollen die Verkäufer den Käufern hierbei beistehen. Es besteht ein Wiederkaufsrecht zum Festtag des heiligen Michael oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach für 40 rheinische Gulden Ingolstädter Währung. Aussteller: Leonhard und Kunigunde Schlüt Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt  

Original [Ausfertigung]

1 angehängtes Siegel fehlt
Sigillant: Albrecht Städler, Richter zu Ingolstadt

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 21,6-21,9 cm; Breite: 34,0-34,3 cm; Plica: 4,0-4,3 cm
  • notes extra sigillum
    • Lienhart Sluet zw Gerolfing I Schaff korn gübt ytz hanns sluet der den hoff pawt 1426
Graphics: 
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Original dating clauseGeschehen an Montag vor unnser lieben frawen lichtmestag Nach Cristi unnsers lieben herrn gepurde Tawsenntt vierhundertt und im sechsundnewntzygistenn iare

Persons
  • (zewgen unnser gepett umb das innsigel sind die erbern) Leonhard (Lienhart) und Seitz (Seytz) die Sweicker [Schweiger], Bürger daselbst [zu Ingolstadt?]
    • Type: Zeuge
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