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Charter: Urkunden J 192
Signature: J 192
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07.02.1502
Kaspar (Capar) Fischer (Vischer) aus Moos (mos) [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] bei Burgheim (Burckheim) im Gericht Neuburg [an der Donau] und seine Ehefrau Margaretha bekunden, dass sie aus einer Notsituation heraus den hochgelehrten Herren Peter Burckhart, Doktor der Medizin (In der Ertznei doctor), und Meister Peter Grünhofer (Grünhoffer), beide derzeit Kämmerer der Universität Ingolstadt, eine jährliche Gült über drei rheinische Gulden in Landeswährung, welche aus den unten genannten Besitzungen zu reichen ist, verkauft haben: aus der Behausung, dem Stadel und dem Garten zu Moos, die nahe dem Anwesen des Konrad (Conntz) Fischer (vischer) liegen, sowie aus einem sechs Tagwerk großen Baindt (baindt) [?] und einer zwei Mäder großen Mähwiese, sowie einem darin gelegenen zwei Juchert großen Acker; Ferner aus anderen Baindt [?], die an ein Baindt [?] eines gewissen Müllner angrenzen und die aus einer fünf Tagwerk und zwei Mäder großen Mähwiese und einem Acker von einem halben Juchert bestehen; Ferner aus einem 1 1/2 Tagwerk großen Anteil am Carpsee [?] sowie aus einem 1 1/2 Tagwerk großen Grundstück im Schagken [Schackenstraße?], welche an die Gemeinde (gemaind) angrenzen und ein Mäder groß sind. In den genannten drei rheinischen Gulden beinhaltet sind bereits die Scharwerksdienste mit sieben Schilling Pfennigen berücksichtig, die ein Pfund und 48 Pfennigen gelten, und worin auch Besitzungen, die in Richtung der Kirche von Straß [Gde. Burgheim, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] liegen und die vier Schilling Pfennige abführen, berücksichtigt sind. Für die Abgaben aus all diesen Besitzungen haben die Käufer den Ausstellern einen Betrag von 75 rheinische Gulden bezahlt. Die Aussteller erklären, dass sie vom nächsten Festtag des heiligen Martin [November 11], oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach, an, zusammen mit der genannten alten Gült, eine Gült von drei rheinischen Gulden zu Ingolstadt bezahlen wollen. Sollten die Aussteller diese Abgabe nicht entsprechend leisten, haben die Gläubiger ein entsprechendes Pfändungsrecht. Sollten die Käufer hinsichtlich der genannten Güter in Rechtsstreitigkeiten geraten, so wollen ihnen die Aussteller hierbei beistehen. Die Aussteller erklären, dass sie die ihnen anvertrauten Güter in gutem Zustand halten wollen. Aussteller: Kaspar und Margaretha Fischer Empfänger: Die Kammer der Universität Ingolstadt  

Original [Ausfertigung]

1 an Pergamentpressel angehängtes rundes Wappensiegel in Holzkapsel
Sigillant: Diepold (Diepolt) Loher, Landvogt zu Neuburg [an der Donau]

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 27,7-28,1 cm; Breite: 44,2-44,7 cm; Plica: 7,8-7,9 cm
  • notes extra sigillum
    • kauffbrieff umb III gulden gelts on losung vom Caspar Vischer zu mos anno et cetera secundo erkauft 1502
Graphics: 
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Original dating clauseGeben und geschehen an Montag in denn vier Tagen agennder vasten des Iars als man zallt nach Christi unnsers lieben heren gepurt fünfftzehenhundert unnd zway Iar

Comment

Schwierigkeit bei der Datierung: die vier Tage der angehenden Fastenzeit von Aschermittwoch bis Sonntag Invocavit ohne Berührung eines Montags. Möglicherweise der Montag nach Aschermittwoch.
Persons
  • (des sind zeugen der gebeth umb das Insigel die Erbern) Wolfgang (Wolffgang) Hüntzenhofer (Hüntzenhoffer), Gerichtsschreiber, und Bernhard (Bernhart) Kalbel, Bürger zu Neuburg [an der Donau]
    • Type: Zeuge
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