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Charter: Urkunden J 225
Signature: J 225
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18.08.1562, Kösching [Lkr. Eichstätt]
Georg von Haslang zu Haslanngkhreut [Haslangkreit, Gde. Kühbach, Lkr. Aichach-Friedberg], Landrichter des kaiserlichen Landgerichts der Grafschaft Hirschberg (Hyrsperg) und derzeit fürstlich-bayerischer Rat und Statthalter zu Ingolstadt, bekundet, dass Jobst Muffl aus Tolling [Ober- und Unterdolling, Lkr. Eichstätt], derzeit Landrichter zu Vohburg, den Andreas Burger aus Pleuling [Pleiling, Gde. Vohburg a.d. Donau, Lkr. Pfaffenhofen a.d. Ilm] wegen ausstehender Vogtei- und Scharwerksdienste (vogteyen unnd Schafberch), die der Burger für zwei Güter schuldig sein soll, vor ihm [Georg von Haslang] und einer löblichen Ritterschaft angeklagt hat. Nachdem der Angeklagte erklärt hat, dass er nur Vogtei- und Scharwerksdienste von einem Gut schuldet, ist an 1562 Februar 17 (Erichtag nach Invocavit) in dem Streit ein Urteil ergangen, nach dem durch eine Ritterschaft entschieden wurde, dass der Angeklagte Vogtei- und Scharwerksdienste von beiden Gütern schuldig sein soll. In den übrigen Anklagepunkten wurde der Angeklagte freigesprochen (absolviert) und die bisher aufgelaufenen Schulden (expennss) sollen mit dem Urteil aufgehoben sein. Nach diesem Urteil wurde an das Münchner Hofgericht Herzog Albrechts [V.] appelliert. [Es folgt eine inserierte Urkunde des Herzogs von 1562 Juli 8] Albrecht [V.], Herzog in Ober- und Niederbayern, grüßt seinen Landrichter im Landgericht Hirschberg, Georg von Haslang zu Haslangkreit, und bekundet, dass nach der Appellation die herzoglichen Räte entschieden haben, dass das Urteil des Georg von Haslang dermaßen abzuändern sei (zu reformieren sey), dass hinsichtlich des Gutes des Wägenmanns [?], Andreas Burger die entsprechenden Vogtei- und Scharwerksdienst verrichten und leisten soll, dass dieser aber hinsichtlich des Gutes der Universität keinen Scharwerksdienst schuldig sein soll. Sollte Jobst Muffel bereits zuviel von Burger erhalten haben, so muss er dem Burger die zuviel berechneten Ausgaben (expens) zurückerstatten (Datum München den achten July anno et cetera LXII). Der Aussteller [Georg von Haslang] erklärt, dass dem Andreas Burger daraufhin von der Ritterschaft ein entsprechender Urteilsbrief ausgestellt wurde. Aussteller: Georg von Haslang zu Haslangkreit Empfänger: Universität Ingolstadt  

Original [Ausfertigung]

1 an Pergamentpressel angehängtes rundes Wappensiegel in Holzkapsel
Sigillant: Landgericht Hirschberg

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 28,9-29,4 cm; Breite: 41,9-42,2 cm; Plica: 5,7-5,9 cm
  • notes extra sigillum
    • [?] Universitet gueter [?]
Graphics: 
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Original dating clauseGeben zu Khosching am Erichtag nach Assumpcionis Marie als man zalt von Cristi unnsers lieben herren geburt funffzehenhundert und im zwayundsechzigisten Jahre

Comment

Vermerk unter der Plica rechts (Wolff Dieterich von Muckhentall Landtschreiber)
Places
  • Kösching [Lkr. Eichstätt]
     
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