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Charter: Urkunden J 231
Signature: J 231
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04.05.1585, Ingolstadt
In seinem Testament erklärt Georg David Lerchenfelder zu Unterbrennberg [Lkr. Regensburg] und Riekofen [Lkr. Regensburg], dass er wegen der Kürze des Lebens entschieden hat, in den folgenden Punkten seinen letzten Willen zu erklären: Erstens befiehlt er seine Seele in die Hände Jesu Christi, der Jungfrau Maria und aller Heiligen; Ferner möchte er katholisch (nach Christlicher Catholischer ordnung) begraben werden und dies an einem geweihten Ort, mit Glockengeläut, Gesang und allen gewöhnlichen Zeremonien und seinem Stand angemessen; Zweitens wünscht er, dass nach seinem Begräbnis Armen Leuten seines Ruheortes eine Spende von 200 Gulden gespendet wird; Drittens wünscht der Aussteller, dass an seinem Grab ein Grabstein (grabstein gelegt unnd ein Epitaphium auffgericht) im Wert von rund 500 Gulden errichtet wird; Viertens verfügt er, dass von seinem ungeteilten Vermögen 1000 Gulden angelegt und von dem Zins ein Schulmeister in Brennberg finanziert werden soll, der davon einen Sängerknaben (ainen Erbaren Jungen knaben der süngen küne) unterhalten soll, damit in der Pfarrkirche zu Brennberg weiter Gottesdienst gefeiert werden kann; Fünftens soll bei dem unteren Schloss zu Brennberg [Unterbrennberg], wo einst eine Kapelle stand, die vor vielen Jahren niedergerissen wurde oder anderweitig abgegangen ist, noch bevor Brennberg an die Eltern des Ausstellers gekommen ist, und zu welcher Kapelle etliche Zinsen und Gülten gehörten, die Kappelle bei erstbester Gelegenheit wieder aufgebaut werden; Für den Wiederaufbau der Kappelle stiftet der Aussteller 1000 Gulden und wünscht, dass sie dem heiligen Ritter Sankt Georg geweiht, und darin ein Bild des Heiligen Georg am Altar aufgehängt wird; Zum Unterhalt der Kapelle und für die Abhaltung des Gottesdienstes stiftet der Aussteller eine Hauptsumme von 3000 Gulden, die gut angelegt werden soll und von deren Zins Unterhalt und Gottesdienst bestritten werden sollen; Die jährliche Gült dieser Hauptsumme soll an das Kloster Frauenzell [Gde. Brennberg, Lkr. Regensburg] abgeführt werden; Montags, mittwochs und freitags soll für den Erblasser und seine Eltern eine heilige Messe gelesen werden; Sollte das Kloster Frauenzell abgehen oder der Gottesdienst nicht ordnungsgemäß verrichtet werden, so soll die jährliche Gült dem Pfarrer von Brennberg zufallen, zu denselben Bedingungen wie sie davor das Kloster innehatte; Sechstens sollen dem Präzeptor des Ausstellers, Magister Johann Gabler, wegen einer fleißigen Instruction [?] 1000 Gulden gehören; Der Aussteller erklärt, dass für die bisher genannten Summen [insgesamt 6700 Gulden] alle seine mobilen und immobilen Güter verkauft werden sollen. Siebtens erklärt der Erblasser, dass er 10.000 Gulden für den Erhalt der Familie Lerchenfelder (den Namen unnd Stammen der Lerchenfelder erhalten möge) angelegt hat; Auf die Gült aus dieser Summe soll als Erster der älteste Sohn seines Bruders Caspar Lerchenfelder zu Köfering (Köfferingen) [Lkr. Regensburg], bayerischer Rat zu Straubing, nach dem Tod des Ausstellers zugreifen dürfen; Nach einem eventuellen Tod des ältesten Sohnes von Caspar Lerchenfelder, soll der Anspruch an der Gült der 10.000 Gulden an den jeweils Ältesten seiner Brüder Andreas (Andree), Caspar, Johannes und Heinrich (Hainrich) Lerchenfelder übergehen; Nach deren Tod soll die Gült aus den 10.000 Gulden an den jeweils ältesten Sohn seiner Brüder und deren eheliche Erben übergehen und dabei im Mannesstamm der Lerchenfelder verbleiben; Erst nach dem Aussterben der Lerchenfelder im Mannesstamm, soll die Gült an das jeweils älteste weibliche Mitglied der Familie übergehen; Sollten die Lerchenfelder gänzlich aussterben, dann soll die Gült der 10.000 Gulden an die alte Kirche zu St. Peter in Straubing übergehen, wo dann täglich für das Geschlecht der Lerchenfelder eine Messe zu lesen ist; Achtens soll der Rest des Vermögens des Ausstellers seiner Schwester Katharina Bärtin [Bart?], geborene Lerchenfelder, oder deren Nachkommen, seinen vier Brüdern oder deren Nachkommen, und schließlich seinem Vormund Willibald (Bilbald) Müllner von Zweiraden (Zway Raden), zu jeweils einem Sechstel zustehen; Neuntes und Letztens erklärt der Aussteller, dass er sich vorbehält dieses Testament zu ändern. Der Erblasser erklärt, dass niemand gegen diesen seinen letzten Willen verstoßen soll. Sollte von Rechts wegen diese Verfügung nicht als "Testamentum solenne" oder "clausum" anerkannt werden, so soll es dennoch gültig sein und zwar als "Codicil Legati Fideicomisi donation". Der Aussteller erklärt, dass das Testament nach seinem Tod vollzogen werden soll. Georg David Lerchenfelder erklärt, dass er in Ermangelung eines eigenen Siegels den ehrbaren Georg Buechhauser aus Zulling [Lkr. Dingolfing-Landau] gebeten hat, dass dieser sein Siegel an die erste Kapsel (an diese erste Capselen) hängen möge. Ebenso haben die anderen Herren ihre Siegel am 5. Mai 1585 (des corrigirden Calenders) an dieses Testament gehängt. Es wird bekundet, dass die folgenden Zeugen dies mit ihren Unterschriften, Siegeln und Petschaften bezeugen. Veit Schober, Doktor der Rechte, bayerischer Rat und Ordinarius zu Ingolstadt, Wilhelm Everhard, Doktor beider Rechte, fürstlicher bayerischer Rat zu Ingolstadt, Georg Puechhauser aus Zulling, Hans Urban Stinglhaimer aus Thurnthenning [Thürnthenning, Lkr. Dingolfing-Landau], Hans Fendt aus Freyshaussen [?], Pankraz (Pangratz) Matschenbach, Magister, und Johannes (Joannes) Sintz, Magister, bekunden, dass sie Zeugen dieses Testaments sind und dies mit Unterschrift und Siegel bestätigen. - Es wird bekundet, dass im Jahr 1585, in der 13. Indiktion, im zehnten Jahr der kaiserlichen Herrschaft Kaiser Rudolfs II., am 5. Mai, in Ingolstadt im Bistum Eichstätt am Nachmittag zwischen vier und fünf Uhr vor dem unterzeichneten Notar der vornehme Georg David Lerchenfelder zu Brennberg im Haus des Willibald Müllner von Zweiraden, Innerer Rat zu Ingolstadt, und dort in der unteren vorderen kleinen Stube, erschienen ist und ein mit roten Seidenschnüren versehenes Pergamentlibell in seinen Händen hielt, und die anwesenden Zeugen gebeten hat, das Testament seines letzten Willens zu bezeugen und entsprechend zu unterschreiben und zu besiegeln. Nachdem Georg David Lerchenfelder seine Bitte vorgetragen hatte, hat er in Ermangelung eines eigenen Siegels den Georg Buechhauser aus Zulling [Gde. Landau a.d. Isar, Lkr. Dingolfing-Landau] gebeten, sein Siegel an das Testament zu drücken. Ferner hat Georg David Lerchenfelder die folgenden Zeugen um Besiegelung seines Testaments gebeten: Veit Schober, Doktor der Rechte und fürstlicher bayerischer Rat sowie Professor zu Ingolstadt; Wilhelm Everhard (Euerhardt), Doktor beider Rechte und ebenfalls fürstlicher bayerischer Rat zu Ingolstadt; Georg Buechhauser aus Zulling; Hans Urban Stingelhaimer aus Thürnthenning [Gde. Moosthenning, Lkr. Dingolfing-Landau]; Hans Fend aus Freishausen [?]; Pankraz (Pancratz) Motschenbach aus Bamberg (Bamperg) [?] und Johannes Sintz, beide Magister der freien Künste; Daraufhin wurde das Testament von allen unterschrieben und besiegelt. Der Notar erklärt, dass zum Schluss er selbst vom Testar (Testierer) und den sieben Zeugen gebeten wurde, dass er Unterschriften, Siegel und Petschaften beglaubigen möge (zu recognoscirn und zu erkhennen). Der Notar Mathias Kager von Peissen [Peißenberg?] im Bistum Augsburg, Notar kraft päpstlicher und kaiserlicher Verfügung und geschworener Notar der Universität Ingolstadt, erklärt, dass er zusammen mit den Zeugen Georg Müllner von Zweiraden und Johann Steinawer [Steinauer], Bürger und Gewandschneider zu Ingolstadt, persönlich anwesend war. Der Notar erklärt, dass die Unterschriften und Besiegelungen vor ihm geschehen sind. Der Notar erklärt, dass er dieses Notariatsinstrument eigenhändig geschrieben und unterschrieben hat und sein Notarssignet an diese Urkunde angebracht hat. - Es wird bekundet, dass am 13. Oktober 1606 gegen ein Uhr dieser letzte Wille [des Georg David Lerchenfelder] vor Adam Gierick, Doktor der Theologie und Dekan der Kollegiatskirche Unserer Lieben Frau in Ratibor in Schlesien, im Beisein des Doktor Johann Stuber und des Sebald Müllner, Innerer Rat, sowie im Beisein des genannten Notars, auf Bitten des Herrn Müllner, überreicht, veröffentlicht und bewilligt wurde. Beglaubigung durch Christoph Eihherus [Eicher?], öffentlicher Notar der Universität Ingolstadt. Aussteller: Georg David Lerchenfelder [von Lerchenfeld] in Prenberg [Brennberg, Lkr. Regensburg], Rieckhoven [Riekofen, Lkr. Regensburg] und Ebersroidt [Ebersroith, Gem. Rettenbach, Lkr. Cham] Empfänger: Universität Ingolstadt  

Original [Ausfertigung]

3 an Hanfschnüren angehängte runde Wappensiegel in Holzkapseln; 5 an Hanfschnüren angehängte ovale Ringsiegelabdrücke in Holzkapseln
Sigillant: Georg Buechhauser aus Zulling; Veit Schober, Doktor der Rechte, bayerischer Rat und Ordinarius zu Ingolstadt; Wilhelm Everhard, Doktor beider Rechte, fürstlicher bayerischer Rat zu Ingolstadt; Georg Puechhauser aus Zulling; Hans Urban Stinglhaimer aus Thürnthenning [Lkr. Dingolfing-Landau]; Hans Fendt aus Freyshaussen [?]; Pankraz (Pangratz) Matschenbach, Magister; Johannes (Joannes) Sintz, Magister

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 32,9-33,2 cm; Breite: 20,6-20,8 cm
    Graphics: 
    x

    Original dating clauseScriptum die quarta mensis May iuxta reformatum Gregorianum Calend[arium] Anno Millesimo quingentesimo octuagesimo quinto

    Comment

    15-seitiges Pergamentlibell.
    Places
    • Ingolstadt
      Persons
      • Veit Schober, Doktor der Rechte, bayerischer Rat und Ordinarius zu Ingolstadt; Wilhelm Everhard, Doktor beider Rechte, fürstlicher bayerischer Rat zu Ingolstadt; Georg Puechhauser aus Zulling; Hans Urban Stinglhaimer aus Thurnthenning [Thürnthenning, Lkr. Dingolfing-Landau]; Hans Fendt aus Freyshaussen [?]; Pankraz (Pangratz) Matschenbach, Magister; Johannes (Joannes) Sintz
        • Type: Zeuge
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