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Charter: Urkunden J 240
Signature: J 240
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30.09.1613, Ingolstadt
Marquard Freiherr zu Königsegg (Königseckh) und Aulendorf [Lkr. Ravensburg], Herr der Grafschaft Rothenfels und der Herrschaft Stauffen, Geheimer Rat von Herzog Maximilian [I.] von Bayern und Statthalter der Festung (vösstung) Ingolstadt, sowie andere Räte von Ingolstadt bekunden, dass es einst zwischen Willibald (Williwaldt) Müllner von Zweiraden aus Ingolstadt sowie seinen Erben und der pfälzischen Dorfgemeinde Weichering [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] wegen einer Schwaige [Gutshof], die an ein Gehölz der Dorfgemeinde angrenzt, das das Aulein (Aullain) genannt wird und im Hoch- und Niedergerichtsbarkeitsbereich Herzog Maximilians im Landgericht Gerolfing [Stadt Ingolstadt] liegt, zu einem Streit gekommen war. Daraufhin wurde von dem bayerischen Rat und Pfleger Bernhard Bartenhauser (Barttnhauser) am 1611 März 15 zu Ingolstadt folgendermaßen entschieden: In dem Streit zwischen der Dorfgemeinde von Weichering als Kläger einerseits und den Erben des verstorbenen Willibald Müllner von Zweiraden, Mitglied des Inneren Rats zu Ingolstadt, als Angeklagten andererseits, wegen der Holzversorgung (Behilzung) und der Nutzung von Treib- und Weiderechten (Trib-Pluembesuchs) im Eülla [Eulahof, Gem. Neuburg a. d. Donau, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen?], wird entschieden, dass die Müllnerschen Erben in den Anklagepunkten frei gesprochen (absolviert) werden, dass jedoch die entstandenen Unkosten auf die Streitparteien verteilt werden sollen. Auf dieses Urteil hin hat sich die Dorfgemeinde Weichering bei fürstlichen Hofmeistern, Hofratspräsidenten und Räten in München beschwert, woraufhin ein Kommissionsbefehl nach Ingolstadt geschickt wurde, um die Streitparteien erneut anzuhören. Daraufhin wurden die Streitparteien am 20. [des alten Kalenders] bzw. am 30. [des neuen Kalenders] September 1613 zu dem strittigen Ort des Auleins geladen, sowie ferner zwei Kommissare, nämlich Alexander Schettl aus Falkenberg, Mautner, und Hans Georg Prucklacher, Doktor der Rechte und Professor, beide herzogliche Räte zu Ingolstadt; Ferner wurden von Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg die Kommissare Tobias Hersstenzley [?] Freiherr von Hersstain [?] und Wolfhartiz zu Emhofen (Embhofen), Jägermeister und Pfleger der Herrschaft Ehrnfels [Ehrenfels?], sowie Gregor Silbermann (Sülbermann), Doktor der Rechte und Kammerdirektor, beide pfalzgräfliche Räte zu Neuburg, abgeordnet, um das Streitobjekt in Augenschein zu nehmen. Daraufhin wurde schließlich der folgende Vergleich erzielt: Erstens soll die Böschung (Ranckhen) der Schwaige die Grenze (Marckh) sein, jedoch sollen auch Grenzsteine gesetzt werden; Zweitens soll der Gemeinde von Weichering [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] die Holznutzung dermaßen zustehen, dass sie das Bodenholz hauen darf; Jedoch sollen sie die Baumstämme von Eichen- (Aychreis), Birnen- (Piern) und Apfelbäumen (Öpffel) und andere dergleichen Bäume als nutz- und fruchtbare Bäume stehen lassen; Was davon jedoch dürr und wasserstellig ist, dürfen sie mit Erlaubnis des herzoglichen Försters von Ingolstadt fällen; Drittens sollen Eicheln, Birnen und Äpfel und alles was zu der Dechel-Nutzung [Schweinemast im Wald] gehört, sowie auch der Blumbesuch (Bluemenbesuech) [Viehweide im Wald] der Schwaige und deren Inhabern zustehen; Viertens soll alles was durch den Fluss der Donau abgetragen oder angeschwemmt wird, wie die Holznutzung gehandhabt werden, die Dechel-Nutzung und der Blumbesuch jedoch bei der Schwaige bleiben; Fünftens sollen auf Antrag der Kommissare, der Gemeinde von Weichering zehn Klafter Eichenholz (Eychen scheytter holz) einmalig von der Schwaige gegeben werden. Aussteller: Marquard Freiherr zu Königsegg und Aulendorf  

Original [Ausfertigung]

1 an Pergamentpressel angehängtes rundes rotes Wappensiegel in Holzkapsel
Sigillant: Marquard Freiherr zu Königsegg und Aulendorf, Statthalter zu Ingolstadt

Material: Pergament
Dimensions: Höhe: 28,6-29,6 cm; Breite: 64,6-64,9 cm; Plica: 7,0-7,8 cm
  • notes extra sigillum
    • Receß zwischen Weillundt Herrn Wiiliwaldten Müllners von Zwayradten Sec. nachgelassner Erben habenttde Schwaig an ainem Dann der Pfelzischen dorfgemain zu Weichering das Aullein anndern thails betreffend
Graphics: 
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Original dating clauseActum Inglstadt den dreysigsten Monatstag Septembris Nach Christi unnsers Lieben herrn und einigen Seeligmachers Heilsamen geburthe Im Aintausent Sechshundert und drey Zehennten Jahre

Comment

Unter der Plica Schreiber- bzw. Sekretärs-Vermerk (Georg Dollnhauer Sec.).
Places
  • Ingolstadt
     
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