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FondUrkunden
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Charter: J 237
Date: 23.12.1601
AbstractCaspar Bittlmair, Doktor beider Rechte und fürstlich Eichstättischer Rat, bekundet, dass einst sein verstorbener Schwiegervater (Schweher) Jobst Weyss, fürstlich Eichstättischer Richter und Kastner zu Greding [Lkr. Roth], bei der Universität Ingolstadt 1000 Gulden (dausent gulden daler) zu einer gewöhnlichen Verzinsung hinterlegt (ligent gehabt) hatte, worüber eine Hauptverschreibung ausgestellt wurde, die nach dem Tod des Jobst Weyss auf dessen Tochter Anna, die Ehefrau des Ausstellers, übergegangen ist. Auf Bitten des Ausstellers, haben Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt diesem die hinterlegten 1000 Gulden Taler und die aufgelaufenen Zinsen, gegen Aushändigung der Hauptverschreibung, ausbezahlt. Der Aussteller erklärt, dass er die 1000 Gulden und die aufgelaufenen Zinsen erhalten hat und keine Ansprüche mehr daran geltend machen will. Aussteller: Caspar Bittlmair Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

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Charter: A-VI-69
Date: 27.06.1603
AbstractBürgermeister und Rat der Stadt Schongau verkaufen Hanns Conrad Herrwarth von Hohenburg zu Possenhofen und Pöcking für 3000 Gulden eine Schuldsumme des Herzogs Wilhelm von Bayern von 3000 Rheinischen Gulden nebst dem daraus an St. Peter und Paul fällig werdenden Zins und übergeben ihm die fürstliche Hauptverschreibung aus dem Jahr 1595. Aussteller: Schongau, Bürgermeister und Rat der Stadt Empfänger: Herrwarth von Hohenburg zu Possenhofen und Pöcking, Hanns Conrad, Doktor beider Rechte

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Charter: A-II-73
Date: 14.02.1605
AbstractCristoff von Muggenthal zu Neuenhinzenhausen verleiht unter Wahrung des Erstkaufrechts an Paulus und Anna Rauscher aus Steinsdorf auf deren Wunsch hin das Erbrecht auf sein Saldengütlein in Steinsdorf, das neben und zwischen den Gütern von Geörg Schneider, Wirt in Steinsdorf, und von Joachim Wachenreiter, Ziegler in Steinsdorf, als Freistift, die vorher Matheß Pruner inne hatte, wozu vier Felder (das erste Richtung Ohendorf mit 48 Bifang, das zweite zum Forst hin mit 56 Bifang, das dritte Richtung Steinsdorf mit 62 Bifang, das vierte Richtung Ingolstadt neben dem von Steffan Häll und vom Ziegler (Joachim Wachenreiter) am Krautgarten mit 10 Bifang) und zwei Wiesen (Wiesflecklein) (die erste auf den Auflecklen neben Rauschers eigenem Acker, die zweite auf der … [Name ausradiert] auf halben Weg oder Steig auf der Hembwiese zum Mähen) gehören und wofür Paulus und Anna Rauscher jährlich zur gewöhnlichen Stiftzeit ohne Rücksicht auf Hagel, Regen, Feuer, Krieg und Steuer als Stiftgeld 24 Pfennig, 2 Metzen Vogthafer und eine Fasnachthenne zahlen sowie Scharwerk leisen müssen. Aussteller: Muggenthal zu Neuenhinzenhausen, Cristoff von Empfänger: Rauscher, Paulus, aus Steinsdorf; Rauscher, Anna, Frau von Paulus Rauscher, aus Steinsdorf

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Charter: J 238
Date: 21.08.1607
AbstractJohann Konrad [von Gemmingen], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er an Onuphrius (Onoffriuss) Esswurm (Eswurm) von Ottenhofen (Ottenhoven) [Lkr. Erding], Mitglied des Rats zu München, und dessen Geschwister Hans, Jürgen (Geürgen), Susanna, Maria, Katharina, Anna und Elisabeth Esswurm als Lehen drei Viertel des großen Zehnts zu Ober- und Unterhaunstadt [Stadt Ingolstadt] verliehen hat. Diesen Zehnten hat nach dem Tod der Susanna Berbinger einst Friedrich Esswurm von Ottenhofen für die genannten sieben Geschwister hinterlassen, der aber vom Hochstift Eichstätt lehnrührig ist. Die Rechte des Hochstifts Eichstätt sollen von dieser Verleihung nicht berührt werden. Aussteller: Johann Konrad von Gemmingen, Bischof von Eichstätt Empfänger: Onuphrius Esswurm, Mitglied des Rats zu München

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Charter: A-II-74
Date: 15.03.1608
AbstractVeitt und Margaretha Santmair verkaufen der Universität Ingolstadt für 80 rheinische Gulden eine auf ihrem Haus, Stadl und Hof, welche neben den Höfen von Hannß Walther Riemer und Barbara Schmez lokalisiert sind, liegende, an St. Simon und Juda jährlich an den Aichacher Kastner zahlbare Gilt von 4 rheinischen Gulden (umzurechnen als 15 Patzen bzw. 60 x), die von beiden Parteien mit 3 Monaten Vorlaufzeit gekündigt werden kann, wobei eine Gilt von 6 Schilling Pfennig an die nicht genauer bestimmte Kirche von Unser Lieben Frau und eine weitere Gilt über 1 Gulden an Frau Anna Ziegleim garantiert werden. Aussteller: Santmair, Veitt, Bürger und „Hückher“zu Aichach, sowie dessen Frau Margaretha Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

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Charter: A-III-13
Date: 29.09.1610
AbstractBürgermeister und Rat der Stadt Ingolstadt, die die Güter der Stadt als Sicherheit einsetzen, verkaufen Professor Petro Stevartio für 3400 Rheinische Gulden eine jährliche Gilt von 170 Rheinischen Gulden (jeden Gulden zu 15 Batzen bzw. 60 Kreuzern), die jeweils an St. Michael, beginnend mit dem Jahr 1611, gezahlt werden soll, wobei die Gilt gegen eine einmalige Zahlung von 3400 Gulden oder Teilzahlungen, für die sich die jährliche Gilt um 50 Gulden je abgezahlte 1000 Gulden reduziert, wieder abgelöst werden kann, sofern dies ein halbes Jahr im voraus angekündigt wurde und wobei auch eine Auflösung des Vertrags und damit eine Rückzahlung der Kaufsumme durch Bürgermeister und Rat der Stadt Ingolstadt vom Käufer der Gilt, Professor Stevartio, verlangt werden kann, wenn dies ein halbes Jahr vorher angekündigt wurde. Aussteller: Ingolstadt, Bürgermeister und Rat Empfänger: Stevartio, Petro, Doctor der Theologie, Professor,Vizekanzler und Rektor der Universität Ingolstadt, Pfarrherr von St. Moritz in Ingolstadt

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Charter: A-II-78
Date: 09.12.1611
AbstractHannß und Apolonia Kurtz beurkunden einen tags zuvor vorgenommen Tausch ihres Haus, Hof und Gartens, der neben dem Haus des Bernhardt Ernnst Weber liegt, inklusive einer Abgabe an den fürstlichen Kasten in Ingolstadt gegen Gut („Heulig-Girtl“), Haus, Stadel, Garten, Acker und Wismat des Ehepaars Hanns und Elisabet Schneider aus Appertshofen – laut Kaufbrief dienstbar und giltbar der Frauenkirche zu Appertshofen und dem fürstlichen Kasten zu Ingolstadt – , wobei das Ehepaar Kurtz mit ihrem gesamten Besitz als Sicherheit eine Ausgleichszahlung von 335 Gulden bay. Landeswährung an das Ehepaar Schneider tätigen muss, die in Raten zu 35 bis 40 Gulden jährlich an St. Michael zu begleichen ist.; Siegelzeugen: Lückhlederer, Christoph, aus Käsn; Rauscher, Michael, aus Käsn; ; Zusatz: Veit Schober, Doktor beider Rechte, fürstl. bay. Rat und Universitätskämmerer in Ingolstadt leiht Hans Schneider 50 rheinische Gulden, die dieser mit jährlichem Zins an St. Michael 1620 zurückzahlen muss und für die die Ratenzahlungen des obigen, nun bei Schober verwahrten Tauschabkommens (1619: 55 Gulden, 1620: 30 Gulden, danach noch 21 Gulden) als Sicherheit dienen. Aussteller: Kurtz, Hannß und Apolonia von Appertshofen Empfänger: Schneider, Hanns, aus Appertshofen; Schneider, Elisabet, Frau des Hanns Schneider, aus Appertshofen

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Charter: A-II-75
Date: 13.02.1612
AbstractContz und Anna Neumayer bestätigen (unter Inserierung des entsprechenden Erb- und Lehnsbriefs vom selben Tag), die zur Pfarrkirche St. Georg von Unterhaunstadt gestifteten Gründe (alle im Unterhaunstädter Flur: im Oberen Feld acht Äcker, der erste davon mit 5 Bifang („Piffing“) neben dem Brachland („Plattin“) von Unterhaunstadt, dem Acker von Michel Eisenridt aus Mailing und neben einem Widemacker von Mailing, der zweite mit fünf Bifang neben dem zuletzt genannten Brachland und neben den Äckern von Martin Schmickel aus Mailing, von Hannß Vogel aus Unterhaunstadt („Niderhaunstatt“) und von Thoma Schneider aus Mailing, der dritte mit 22 Bifang neben den Äckern von Ulrich Hemb und Jörg Knäbel stößt auf den Mailinger Weg und den Schmidtsaum, der vierte kurz und lang mit 14 Bifang zwischen den Äckern von Jörg Schreyber aus Unterhaunstadt („Niderhaunstett“) stößt oben auf den Mailinger Weg und unten an den Schmidtsaum, der fünfte mit 14 Bifang neben den Äckern von Jörg Schreyber und Michel Platten aus Unterhaunstadt („Niderhaunstatt“) stößt auf das Mittlere Feld und den Mailinger Weg, der sechste mit neun Bifang neben den Äckern von Jörg Schreyber aus Unterhaunstadt („Niderhaunstatt“) und Hannß Ostermayer aus Oberhaunstadt stößt auf den Acker von Jörg Schreyber und den Gemeinsaum, der siebte mit sieben Bifang neben einem Widem- und Meßacker von Oberhaunstadt stößt auf den Acker von Six Aichhorn aus Oberhaunstadt und den Unterhaunstädter Gemeinsaum, der achte kurz und lang mit 32 Bifang neben den Äckern von Six Aichhorn und Andrae Holner aus Oberhaunstadt stößt auf den Unterhaunstädter Gemeinsaum und den Acker von Six Aichhorn; im Mittleren Feld nur ein Acker mit 13 Bifang neben den Äckern von Michel Mayer und Jörg Schreyber aus Unterhaunstadt, stößt ebenso auf einen Acker von Jörg Schreyber und das Lentinger Feld; im Vorderen Feld fünf Äcker, der erste mit 26 Bifang neben dem Messacker von Lenting und dem Brachland von Unterhaunstadt („Niderhaunstatt“) stößt auf die Lentinger Höhe und den Haarweg, der zweite kurz und lang mit 30 Bifang neben einem Widemacker von Lenting und dem Acker von Jörg Schreyber von Unterhaunstadt („Niderhaunstatt“) stößt auf den Haarweg und den Haar, der dritte mit 14 Bifang neben einem Mess- und einem Widemacker von Lenting stößt auf die Lentinger Höhe und den Haarweg, der vierte mit 32 Bifang neben den Äckern von Caspar und Michel Ponschab aus Lenting stößt auf den Acker von Jörg Grillmayer aus Degersen und auf den Haarsaum, der fünfte mit sieben Bifang neben den Äckern von Michel Mayer und Michel Platten aus Unterhaunstadt („Niderhaunstatt“) stößt auf den Lentinger Weideplatz („Öspen“) und das Unterhaunstädter („Niderhaunstetter“) Messwieslein; zwei Tagwerk Wismat, die erste, einmal zu mähende, neben dem Grund von Hannß Vogel und der Widemwiese von Unterhaunstadt (Niderhaunstatt“) stößt an den Gemeinsaum und den Oberhaunstädter Bach, die zweite, zweimal zu mähende, ist an der Ingolstadtädter Fuhrstraße) von Pfarrer Hannß Wintzenberger sowie den Kirchenpröpsten Michael Mayer und Gall Schitterlein in Erbrecht verliehen bekommen und diese mit ihren eigenem Besitz (Haus, Stadel, Garten und Hof, welche neben dem Pfarrhof und Jörg Schreybers Garten liegen und an die Gasse grenzen, das Gemeinteil, vier Krautgärten auf dem Püchel zwischen denen von Michel Mayer und dem Schneider Thoma Friedelmayer, ein Tagwerk einmal zu mähender Wismat zwischen den „Regler“wiesen von Michel Mayer und Thoma Friedelmayer am Aurgraben und an der Ingolstädter Landstraße) im Wert von 400 Gulden vereinigt zu haben, wobei sie sich unter Androhung der Verleihungsrücknahme verpflichten, die Kirchengüter unverändert zu belassen, und bekräftigen, die auf ihrem Besitz befindlichen Abgaben an die Universität Ingolstadt weiterhin zu leisten und der Pfarrei eine jährlich zu St. Martin zahlbare Herrngilt (aus dem Oberen und Unteren Feld im Winteranbau ein Schaff und zwei Viertel Korn mit zwei Viertel Weizen, im Sommeranbau ein Schaff zwei Viertel Hafer mit zwei Viertel Gerste, im Mittleren Feld von jeder Ernte („fant“) ein Viertel desselben Getreides, dazu ein Wiesgeld von 1 Gulden und 3 Schillingen) zu entrichten. Aussteller: Neumayer, Contz und Anna, zu Underhaunstatt Empfänger: Wintzenberger, Hannß, Pfarrer in Unterhaunstadt; Mayer, Michael, Kirchenpropst von St. Georg in Unterhaunstadt; Schitterlein, Gall, Kirchenpropst von St. Georg in Unterhaunstadt

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Charter: A-VI-70
Date: 08.05.1613
AbstractSusanna Haan von und zu Prunn auf Zannt bestätigt den Erhalt von 1700 Rheinischen Gulden als väterliches Erbe und verzichtet zugunsten der männlichen Nachkommen ihres Vaters auf weitere väterliche Erbschaft und ihr Ehemann bestätigt diesen Verzicht. Aussteller: Haan, Susanna Empfänger: Die männlichen Nachkommen des Rüeprecht Lämpfritzhaimer

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Charter: J 239
Date: 21.05.1613
AbstractJohann Christoph [von Westerstetten], gewählter und bestätigter Bischof von Augsburg, bekundet, dass er an Johann Lerch, bayerischer Regiments-Sekretar (Secretario) in Landshut (Landtshuett), als Bevollmächtigtem (Gewalthabern) von Onuphrius Esswurm zu Ottenhofen [Lkr. Erding] und der Geschwister Hans, Georg, Susanna, Maria, Katharina und Elisabeth Esswurm, drei Viertel des großen Zehnten zu Ober- und Niederhaunstadt [Stadt Ingolstadt] verliehen hat. Dieser Zehnt kam als Erbe nach dem Tod ihrer Verwandten Susanna Berbinger einst an Friedrich Esswurm von Ottenhofen und dann an Anna Lerch, geborene Esswurm, und von dieser an die genannten sechs Geschwister Esswurm. Johann Lerch steht laut Testament der siebte Teil des vom Hochstift Eichstätt lehnrührigen Lehens über die drei Viertel des großen Zehnten zu. Alle Rechte und Gewohnheiten des Hochstifts Eichstätt sollen von dieser Verfügung nicht berührt werden. Aussteller: Johann Christoph von Westerstetten, Bischof von Eichstätt Empfänger: Onuphrius Esswurm

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Charter: J 240
Date: 30.09.1613
AbstractMarquard Freiherr zu Königsegg (Königseckh) und Aulendorf [Lkr. Ravensburg], Herr der Grafschaft Rothenfels und der Herrschaft Stauffen, Geheimer Rat von Herzog Maximilian [I.] von Bayern und Statthalter der Festung (vösstung) Ingolstadt, sowie andere Räte von Ingolstadt bekunden, dass es einst zwischen Willibald (Williwaldt) Müllner von Zweiraden aus Ingolstadt sowie seinen Erben und der pfälzischen Dorfgemeinde Weichering [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] wegen einer Schwaige [Gutshof], die an ein Gehölz der Dorfgemeinde angrenzt, das das Aulein (Aullain) genannt wird und im Hoch- und Niedergerichtsbarkeitsbereich Herzog Maximilians im Landgericht Gerolfing [Stadt Ingolstadt] liegt, zu einem Streit gekommen war. Daraufhin wurde von dem bayerischen Rat und Pfleger Bernhard Bartenhauser (Barttnhauser) am 1611 März 15 zu Ingolstadt folgendermaßen entschieden: In dem Streit zwischen der Dorfgemeinde von Weichering als Kläger einerseits und den Erben des verstorbenen Willibald Müllner von Zweiraden, Mitglied des Inneren Rats zu Ingolstadt, als Angeklagten andererseits, wegen der Holzversorgung (Behilzung) und der Nutzung von Treib- und Weiderechten (Trib-Pluembesuchs) im Eülla [Eulahof, Gem. Neuburg a. d. Donau, Lkr. Neuburg-Schrobenhausen?], wird entschieden, dass die Müllnerschen Erben in den Anklagepunkten frei gesprochen (absolviert) werden, dass jedoch die entstandenen Unkosten auf die Streitparteien verteilt werden sollen. Auf dieses Urteil hin hat sich die Dorfgemeinde Weichering bei fürstlichen Hofmeistern, Hofratspräsidenten und Räten in München beschwert, woraufhin ein Kommissionsbefehl nach Ingolstadt geschickt wurde, um die Streitparteien erneut anzuhören. Daraufhin wurden die Streitparteien am 20. [des alten Kalenders] bzw. am 30. [des neuen Kalenders] September 1613 zu dem strittigen Ort des Auleins geladen, sowie ferner zwei Kommissare, nämlich Alexander Schettl aus Falkenberg, Mautner, und Hans Georg Prucklacher, Doktor der Rechte und Professor, beide herzogliche Räte zu Ingolstadt; Ferner wurden von Philipp Ludwig von Pfalz-Neuburg die Kommissare Tobias Hersstenzley [?] Freiherr von Hersstain [?] und Wolfhartiz zu Emhofen (Embhofen), Jägermeister und Pfleger der Herrschaft Ehrnfels [Ehrenfels?], sowie Gregor Silbermann (Sülbermann), Doktor der Rechte und Kammerdirektor, beide pfalzgräfliche Räte zu Neuburg, abgeordnet, um das Streitobjekt in Augenschein zu nehmen. Daraufhin wurde schließlich der folgende Vergleich erzielt: Erstens soll die Böschung (Ranckhen) der Schwaige die Grenze (Marckh) sein, jedoch sollen auch Grenzsteine gesetzt werden; Zweitens soll der Gemeinde von Weichering [Lkr. Neuburg-Schrobenhausen] die Holznutzung dermaßen zustehen, dass sie das Bodenholz hauen darf; Jedoch sollen sie die Baumstämme von Eichen- (Aychreis), Birnen- (Piern) und Apfelbäumen (Öpffel) und andere dergleichen Bäume als nutz- und fruchtbare Bäume stehen lassen; Was davon jedoch dürr und wasserstellig ist, dürfen sie mit Erlaubnis des herzoglichen Försters von Ingolstadt fällen; Drittens sollen Eicheln, Birnen und Äpfel und alles was zu der Dechel-Nutzung [Schweinemast im Wald] gehört, sowie auch der Blumbesuch (Bluemenbesuech) [Viehweide im Wald] der Schwaige und deren Inhabern zustehen; Viertens soll alles was durch den Fluss der Donau abgetragen oder angeschwemmt wird, wie die Holznutzung gehandhabt werden, die Dechel-Nutzung und der Blumbesuch jedoch bei der Schwaige bleiben; Fünftens sollen auf Antrag der Kommissare, der Gemeinde von Weichering zehn Klafter Eichenholz (Eychen scheytter holz) einmalig von der Schwaige gegeben werden. Aussteller: Marquard Freiherr zu Königsegg und Aulendorf

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Charter: J 241
Date: 04.10.1614
AbstractJohann Christoph [von Westerstetten], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er an Hans Fend [?] aus Fräschausen [vielleicht Straßhausen, Gde. Großmehring, Lkr. Eichstätt], bayerischer Rat und Pfleger zu Öetting [Otting, Lkr. Donau-Ries] und Stamheim [Stammham, Lkr. Eichstätt], drei Viertel des großen Zehnts zu Ober- und Unterhaunstadt [Stadt Ingolstadt] verliehen hat, den der Lehnnehmer von Onuphrius (Onoffrio) und den Brüdern Hans und Georg Esswurm (denn Eswurmen) sowie deren anderen Geschwistern gekauft hat, der aber vom Hochstift Eichstätt lehnrührig ist. Rechte und Gewohnheiten des Hochstifts Eichstätt sollen von dieser Verfügung nicht berührt werden. Aussteller: Johann Christoph, Bischof von Eichstätt Empfänger: Hans Fend, bayerischer Rat und Pfleger zu Otting

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Charter: A-II-76
Date: 11.12.1614
AbstractJohan Stuber, Doktor der Rechte und Ordinarius der Universität Ingolstadt, Albertus Mentzl, Doktor der Arznei und Ordinarius derselben Universität, sowie Johan Georg Graff, Professor (?), Rat, Rentmeister und Stadtpropst in Eichstätt, verkaufen im Namen ihrer Mündel, der Töchter von Johan Bictroldt, des verstorbenen Doktors der Arznei und Medicus’ des Rentamtes Landshut, und seiner Frau Anna Maria (Kunigunde, Anna Maria, Barbara, Catharina Dorothea, Anna Catharina und Maria Elisabeth) deren Anwesen mit Haus, Hof und Garten in der Schlossgasse in Ingolstadt, bei der gemeinen Stadttrinkstube zwischen den Häusern von Johan Georg Beugglacher, Doktor beider Rechte, und von Moritz von Rohrbach, worauf eine Gilt von 3 Schilling Pfennigen an die Distribution bei St. Moritz liegt, für 1575 rheinische Gulden und mit Zustimmung der Universität an Wolfgang Segenschmidt, Student der Philosophie und der Theologie sowie Pfarrherr von Feilenbach. Aussteller: Stuber, Johan; Mentzl, Albertus; Graff, Johan Georg Empfänger: Segenschmidt, Wolfgang, Student der Philosophie und der Theologie, Pfarrherr in Feilenbach

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Charter: A-VI-71
Date: 27.04.1616
AbstractDer fürstliche Rat und Kastner zu Landshut, Chrisoph Ernnst zu Hagsdorf, bestätigt dem Sohn des verstorbenen Landshuter Inneren Rats und Bürgers, Marx Pfundtner, Thobias Pfundtner, ebenfalls Innerer Rat und Bürger zu Landshut, nachdem er alle fälligen Gebühren entrichtet hat, dass er das ererbte Erbrecht auf die eingefriedete Hiendlpoint in Berg (Hofmark Berg), die an den Acker der Stirmair’schen Erben stößt, weiterhin nutzen und unter Berücksichtigung der Rechte des Grundherrn, Herzog Maximilian in Bayern, auch verkaufen oder in anderer Weise verändern darf. Aussteller: Hagsdorf, Christoph Ernnst zu, fürstlicher Rat und Kastner zu Landshut Empfänger: Pfundtner, Thobias, Innerer Rat und Bürger zu Landshut, Sohn des verstorbenen Inneren Rats und Bürgers zu Landshut Marx Pfundtner

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Charter: A-II-77
Date: 01.01.1617
AbstractHanß und Ehelisabeth Schneider verkaufen der Universität Ingolstadt für 200 Gulden eine auf ihrem Hof in Appertshofen, der auf der einen Seite an den Garten von Balthauser (!) Schneider, auf der anderen darüber an die Wohnungen („Inawen“) von Michael Uhrban und Georg Reißner angrenzt, mit beinahe allem Zubehör (Haus, Stadel, Ställe, Garten, Gründe, Wismaten, Äcker, mit Ausnahme der Vogtei für den fürstlichen Kasten in Ingolstadt, des Landbanns und des Scharwerks) liegende, 14 Tage vor oder nach dem 1.1. zahlbare, mit dem Jahr 1618 beginnende Gilt von 4 Gulden (umzurechnen als 15 Pazen bzw. 60 Kreuzer) unter Aufgabe jeglicher Rechtsansprüche, wobei sie und ihre Erben sowie die Universität und ihre Rechtsnachfolger die Gilt mit einer Vorlaufzeit von 3 Monaten vor dem vorgesehenen Zahltermin mit Rückzahlung der 200 Gulden kündigen können (unter der Plica wird unter demselben Datum mit anderer Handschrift eine Ratenzahlung von 2x100 Gulden eingeräumt). Aussteller: Schneider, Hanß und Elisabeth, von Appertshofen Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

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Charter: A-V-4
Date: 13.10.1617
AbstractBürgermeister, Rat und Bürger der Stadt Ingolstadt bestätigen Petrus Stevartius für seine Stiftung eines neuen, besonders für Kinder von Akademikern und Bürgern errichteten Waisenhauses (beinhaltend das Gebäude, die Einrichtung und 8000 Gulden), dieses zu erhalten und zu fördern und insbesondere folgende 7 Vorgaben einzuhalten: 1. sollen das Waisenhausgebäude, dessen Pfleger/Vorstand und die 8000 Gulden inklusive Zinsen von jeglicher Abgabe befreit sein, 2. soll das Waisenhaus jährlich ein Schachen Reisig und 12 „Zaichen“ des Ingolstädter Gemeinwaldes (Neuhauet) umsonst erhalten, 3. soll das Waisenhaus mit Zustimmung von Veit Schober, fürstlich-bayerisches Spitalskommissärs und Rats, Doktors beider Rechte, Ordinarius und Kämmerers der Universität Ingolstadt, und von Alexander Schöttel von Falkenberg, Mautners und fürstlich-bayerischen Rats, die Almosen aus den zwei Kästchen erhalten, die in den beiden Pfarrkirchen herumgetragen werden und vorher dem Spital zugute kamen, 4. soll die „hochzeitpüchssen“, die bisher den Siechen zugute kam, nunmehr dem Waisenhaus gehören, 5. soll das Waisenhaus jährlich ½ Zentner Talg vom Waghaus der Stadt bekommen, 6. sollen die Waisen jährlich je nach Bedarf und Anzahl ein oder zwei Loden (=Wollgewebestücke) Tuchs aus einer Stiftung Herzog Georgs von Bayern zur Bekleidung erhalten, 7. soll vor dem Waisenhaus ein Almosenstock angebracht werden, um Vorübergehende zu einer Gabe anzuregen. Aussteller: Ingolstadt (Bürgermeister, Rat und Bürger der Stadt) Empfänger: Stevartius Leodius, Petrus

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Charter: A-VI-72
Date: 04.07.1618
AbstractQuittung Marthin Wilfingers über 250 Gulden, die er von seiner Mutter Margretha Wilfinger als vätterliches Erbe und Heiratsgut erhalten hat. Aussteller: Wilfinger, Marthin, Bürger und Metzger in Landshut Empfänger: Wilfinger, Margretha, Witwe, aus Landshut

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Charter: J 242
Date: 28.09.1619
AbstractJohann Christoph [von Westerstetten], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er an Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt als dem Treutrager (Treüstrager) [Vormund] von Caspar Denich, Doktor der Rechte und Professor in Ingolstadt, drei Viertel des großen Zehnts zu Ober- und Unterhaunstadt [Stadt Ingolstadt] verliehen hat. Dieser Zehnt wurde mit der Erlaubnis des Bischofs von Eichtstätt durch Caspar Denich von Johann Hend [Fend?] abgekauft. Die drei Viertel des großen Zehnts sind vom Hochstift Eichstätt lehnrührig. Im Todesfall eines regierenden Eichstätter Bischofs oder eines Lehensträgers soll für das Lehen vom Bischof oder der Lehensprobstei (Lehen Probstey) innerhalb der gewöhnlichen Lehenszeit ein neuer Lehensträger aus der Mitte des Kollegs (Collegii) gestellt werden, und der Zehnte durch Zahlung eines großen Handlohns, über jeweils einen Gulden von 20 Gulden und unberücksichtigt der gewöhnlichen Schreibgebühr, wiederum empfangen werden. Sollte ein Lehensträger nicht mehr in Ingolstadt oder im Land Baiern ausfindig gemacht werden können, so ist auch dann ein neuer Lehensträger aus der Mitte des Kollegs zu stellen. In diesem Fall soll jedoch kein Handlohn gereicht werden müssen. Sollte der Lehensträger das Lehen veräußern wollen, so darf er dies nicht an eine Gemeinschaft (Communitet oder gemein) veräußern, sondern nur an eine Einzelperson. Von einem solchen neuen Lehensträger soll dann der Handlohn, wie es bei der Kanzlei des Hochstiftes Eichstätt für Beutellehen üblich ist, gereicht werden. Aussteller: Johann Christoph, Bischof von Eichstätt Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

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Charter: A-II-79
Date: 21.10.1619
AbstractChristoph von Muggenthal zu Neuenhinzenhausen, Mindelstetten und Steinsdorf bestätigt seiner Frau Maria, geb. von Flitzing, dass ihm das Erbe ihres verstorbenen Vaters Hainrich von und zu Flitzing, Haag, „Penzing“, Sünzhausen, Anglberg, „Triffern“, „Oberndürkhen“, Oberappersdorf und Attenkirchen über 5000 Gulden, nachdem sie es von dessen Sohn und Erben, Adam, empfangen hat, am Ausstellungstag der Urkunde übergeben worden sei, und sichert ihr zu, dass das Geld zusätzlich zu ihrem in der Heiratsurkunde vom 7. Januar 1593 zugestandenen Heiratsgut (Paraphernalgut) in ihrem persönlichen Besitz verbleibt und sie darauf Anspruch hat. Aussteller: Muggenthal zu Neuenhinzenhausen, Mindelstetten und Steinsdorf, Christoph von Empfänger: Muggenthal zu Neuenhinzenau, Mindelstetten und Steinsdorf, Maria, geb. von Flitzing, Frau von Christoph von Muggenthal zu Neuenhinzenhausen, Mindelstetten und Steinsdorf

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Charter: A-II-80
Date: 09.12.1619
AbstractGeörg Däfelmair bestätigt der Universität Ingolstadt in seinem Reversbrief die Bedingungen einer auf seinem ganzen Besitz liegenden veranleihten Herrengunst bzw. Freistift für ein universitätseigenes Gut in Pobenhausen, das vor ihm Wolf Rauch und Sixt Edenhueber verstiftet war und das nun ihm von den Kämmerern und Räten der Universität Ingolstadt 1618 verliehen worden ist, wobei er sich verpflichtet, alles gut zu erhalten, und wofür er, wie im inserierten Freistiftsbrief verzeichnet ist, jährlich zu gewöhnlicher Giltzeit an den Ingolstädter Kasten eine Herren- bzw. Gattergilt von 3 Schaff 1 Viertel Korn, 3 Viertel Gerste, 1 Schaff 1 Viertel 4 ½ Metzen Hafer (alles Ingolstädter Maß), 4 Schilling 20 Pfennig Wiesgilt und 24 Pfennig Gilt aus zwei Hofstätten in Pobenhausen, die von deren Bewirtschaftern Matheiß Mäx und Geörg Amma aufgebracht werden, zahlen muss. Aussteller: Däfelmair, Geörg, aus Pobenhausen (Landgericht Pfaffenhofen) Empfänger: Universität Ingolstadt (Kämmerer und Räte)

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Charter: A-II-81
Date: 16.12.1620
AbstractGeörg und Anna Mörbaldt tauschen ihr Anwesen am Ingolstädter Weinmarkt, das neben dem Haus von Goldschmied Michäel Feßelmair und dem des Wirts Michäel Rottinger liegt und woraus eine Gilt von 7 Gulden 30 Kreuzern an das sogenannte reiche Almosen („Reiche Almuessen“) geht, gegen das Anwesen des Ingolstädter Buchbinders Stephan Eder und seiner Frau Magdalena, das in der Schwaigergasse gegenüber dem Georgianischen Kolleg und neben dem Anwesen der Witwe des Bierbrauers Hanns Buechner und dem Universitätskasten liegt, wobei das Ehepaar Eder dazu eine Ausgleichszahlung von 600 rheinischen Gulden in Raten von jährlich 50 rheinischen Gulden leisten muss, die aus rechtlichen Gründen an die Universität gezahlt werden sollten, jedoch in diesem Fall an die Gläubiger des verstorbenen Neuburger Prokurators Johann Geiger gehen. Aussteller: Mörbaldt, Geörg, aus Gaimersheim; Mörbaldt, Anna, Frau des Geörg Mörbaldt, aus Gaimersheim Empfänger: Eder, Stephan, Buchbinder in Ingolstadt; Eder, Magdalena, Frau des Stephan Eder, aus Ingolstadt

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Charter: J 243
Date: 13.10.1623
AbstractJohann Christoph [von Westerstetten], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er mit Zustimmung seines Domkapitels an Adam Gerickh, Doktor der Theologie, einen Zins über 250 rheinische Gulden Eichstätter Währung, jeden Gulden zu 15 Batzen (patzen) oder 60 Kreutzer gerechnet, aus der Kammer des Hochstifts Eichstätt verkauft hat. Den Kaufpreis von 5000 Gulden hat der Käufer Gerickh bar bezahlt. Der Aussteller erklärt, dass er auch wegen der derzeitigen Kriegsgeschehnisse (kriegslauffen) und zur notwendigen Verteidigung (nottwendiger defension und verhüettung gefehrlichen einfallens) seines Hochstifts diesen Vertrag geschlossen hat. Der Bischof erklärt, dass er künftig jedes Jahr am Tag der Synode oder der Eichstätter Kirchweihe, dem 13. Oktober, oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach, an Adam Gerickh den Zins über 250 rheinische Gulden in der Stadt Eichstätt bar bezahlen will. Nach dem Ableben des Adam Gerickh, will der Bischof von dem Zins über 250 Gulden eine Summe von 100 Gulden an das [Kloster] Mariastein [Marienstein] abführen, ferner an die Chorherren des St. Willibalds-Chores 50 Gulden, an das Dominikanerkloster (Patribus Dominicanis) in Eichstätt 50 Gulden, an das [Benediktinerinnen-]Kloster St. Walburg zwölf Gulden und 30 Kreuzer, an das Augustiner-Chorherrenstift Rebdorf zwölf Gulden und 30 Kreuzer, an das Blatternhaus (Platerhaus) 12 Gulden und 30 Kreuzer, und schließlich an das Siechenhaus in Eichstätt ebenfalls 12 Gulden und 30 Kreuzer. Mit der Zahlung der 250 Gulden soll im nächsten Jahr, an 1624 Oktober 13 begonnen werden. Sollte der Zins von Seiten des Eichstätter Bischofs nicht ordnungsgemäß gezahlt werden, und sollte der Gläubiger dadurch Schaden nehmen, so soll der ausstehende Zins und der entstandene Schaden vom Eichstätter Bischof und Hochstift bezahlt werden. Es besteht ein Wiederkaufsrecht, wobei ein Wiederkauf ein halbes Jahr vor dem Eichstätter Kirchweihfest [Oktober 13] anzukündigen ist. Im Wiederkaufsfall soll diese originale Zinsverschreibung und eine Quittung übergeben werden. Aussteller: Johann Christop, Bischof von Eichstätt Empfänger: Adam Gerick, Doktor der Theologie

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Charter: A-VI-73
Date: 20.06.1625
AbstractPetter Wilfinger und seine Frau Ellisabeth quittieren Petters Geschwistern, Barbara und Catharina, und Schwägerin bzw. jetziger Ehefrau Ellisabeth den Empfang von 250 Gulden, die ihnen nach dem Tod der Eltern, Marthin und Margaretha Wilfinger, als Erbe und Heiratsgut zustehen. Aussteller: Wilfinger, Petter, Bürger und Weißgerber zu Eggenfelden; Wilfinger,Ellisabeth, Frau des Petter Wilfinger, aus Eggenfelden Empfänger: Wilfinger, Barbara, Schwester von Petter Wilfinger; Wilfinger,Catharina, Schwester von Petter Wilfinger, Wilfinger, Ellisabeth, Frau und ehemalige Schwägerin des Petter Wilfinger

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Charter: A-II-82
Date: 14.12.1627
AbstractHans Leixner übergibt Hanns Wolher seinen Hof, gelegen in der Badgasse neben dem Backhaus von Wolf Khästle, mit aller Zugehör inklusive aller Schulden und Verpflichtungen mit Ratification der Universität zu Ingolstadt als Grundherrschaft. Aussteller: Leixner, Hanns, Witwer und Bürger zu Kösching Empfänger: Wolher, Elisabeth und Hanns, Brauer, Bürger aund Mitglied des inneren Rats zu Kösching, Schwager des Hanns Leixner

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Charter: A-VI-74
Date: 16.06.1630
AbstractChristoph Rosst garantiert seiner Ehefrau Barbara, der Tochter des Müllers Hanns Rimdl aus „Stengern“ und seiner verstorbenen Frau Ursula, ihr Heiratsgut von insgesamt 1895 rheinischen Gulden (bestehend aus dem eigentlichen Heiratsgut von 795 rheinischen Gulden, die Rosst verdoppelt und darüber hinaus um 265 rheinische Gulden für ihre Jungfräulichkeit und 40 Gulden für die Haushaltsführung vergrößert hat), wofür er mit seinem gesamten Besitz, besonders mit dem Frauendienstgut und dem „Vischerhaimettl“ in Mettenheim einsteht, und legt fest, dass sie im Falle seines vorzeitigen Todes Alleinerbin ist und ansonsten die übliche Erbfolge – auch hinsichtlich des Salzburger Erzbischofs als Grundherren – einzuhalten ist. Aussteller: Rosst, Christoph, Bewirtschafter des Frauendienstguts, aus Mettenheim Empfänger: Rosst, Barbara, Frau des Christoph Rosst, Tochter von Hanns und Ursula Rimdl

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Charter: A-II-83
Date: 01.09.1632
AbstractDie Universität Ingolstadt verkauft den Augustinern von Ingolstadt für 500 rheinische Gulden eine jährlich 14 Tage vor oder nach St. Mathäus zahlbare Gilt von 25 rheinische Gulden mit dem universitätseigenen Hof in Unterhaunstadt, der momentan von Andre Eysenradt bewirtschaftet wird und der eine Gilt von jährlich 3 Gulden 25 Pfennig Wiesgeld, 1 Schaff Weizen, 4 Schaff Korn, 1 Schaff Gerste und 4 Schaff Hafer (alles nach Ingolstädter Maß) abwirft, als Pfand, wobei sich die Universität das Recht vorbehält, die Gilt jedes Jahr zur Giltzeit auslösen zu können, was jedoch 6 Monate im Voraus angekündigt werden muss. Aussteller: Universität Ingolstadt (Rektor, Kämmerer und Rat) Empfänger: Augustinerkonvent Ingolstadt

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Charter: A-VI-75
Date: 11.09.1632
AbstractDer kurfürstlich-bayerische Rat und Kastner in Landshut, Hannß Ludwig Riemhofer zu Vattersheim und Haslbach bestätigt der ledigen Tochter des verstorbenen Landshuter Bürgermeisters Thobiaß Pfundtner, Maria Susanna Pfundtner, die von ihrer Mutter Anna Maria Pfundtner, dem Doktor beider Rechte und kurfürtlichen Regimentsrat Hainrich Locher und dem inneren Rat und Bürger zu Landshut Christoph Schäffler unterstützt wird, auf deren Wunsch hin und nachdem sie alle fälligen Gebühren entrichtet hat, dass sie das ererbte Erbrecht auf die eingefriedete Hiendlpoint in Berg (Hofmark Berg) weiterhin nutzen und mit Zustimmung der Urbarsobrigkeit in Landshut auch verkaufen oder in anderer Weise verändern darf. Aussteller: Riemhofer zu Vattersheim und Haslbach, Hannß Ludwig, kurfürstlich-bayerischer Rat und Kastner zu Landshut Empfänger: Pfundtner, Maria Susanna, Tochter des verstorbenen Landshuter Bürgereisters Thobiaß Pfundtner

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Charter: J 244
Date: 25.03.1636
AbstractTobias Claner, geschworener Notar der Universität Ingolstadt, und seine Ehefrau Maria Martha Claner, geborene Bittelmayr, bekunden, dass sie als Mitschuldner und Schuldner (Correns debendi) an Johann Bayr, Mitglied des Inneren Rats, und an Philipp Öfele, Mitglied des Äußeren Rats, als verordnete Ober- und Unterkirchenpröbsten (Ober unnd under Khürchen Pröbsten) bei der Pfarrei St. Moritz (Morizen Pfar) in Ingolstadt einen jährlichen Zins über 75 rheinische Gulden verkauft haben, jeweils 15 Batzen oder 60 Kreuzer für einen Gulden gerechnet, der aus der Behausung, Hof und Garten der Aussteller in der St. Johannis Gasse gegeben wird, welche an einer Seite an ein Anwesen des Klosters Rebdorf, an der anderen Seite an ein Anwesen der Weberischen Erben [?] angrenzen und im hinteren Bereich gegenüber des Geisenfelder [Kloster Geisenfelder?] Kastenhauses liegen. Außerdem wird der Zins aus anderen Traitgülten und Geldzinsungen und anderem Vermögen der Aussteller bestritten und wurde für insgesamt 1500 Gulden Kaufpreis, welche den Ausstellern bar bezahlt worden sind, verkauft. Die Aussteller erklären, dass sie künftig die Gült über 75 Gulden jährlich am Festtag Mariä Verkündigung, dem 25. März, oder im Zeitraum von 14 Tagen davor oder danach bezahlen wollen und mit der ersten Zinsreichung im nächsten Jahr 1637 beginnen wollen. Zur besseren Sicherheit der Käufer setzen die Aussteller als Unterpfand ihr Haus, ihren Hof und Garten, andere Traitgülten und Geldverzinsungen und ihr ganzes Hab und Gut ein. Sollten die Aussteller mit der Reichung der 75 Gulden säumig werden, so dürfen die Kirchenpröbste oder wer diese Urkunde rechtmäßig besitzt, sie mit oder ohne Einsatz der Obrigkeit an dem eingesetzten Unterpfand pfänden. Vor einer eventuellen Pfändung soll die Aussteller keinerlei Rechtsanspruch schützen. Maria Martha Claner verzichtet zusätzlich auf die eventuelle Inanspruchnahme des velleianischen Senatsbeschlusses. Es besteht ein Wiederkaufsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem halben Jahr. Aussteller: Tobias und Maria Martha Claner Empfänger: Die Ober- und Unterkirchenpröpste der Pfarrei St. Moritz zu Ingolstadt

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Charter: J 245
Date: 03.07.1636
AbstractJohann Christoph [von Westerstetten], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass sein verstorbener Ratgeber Leo Menzel, Doktor der Theologie, Professor und Lektor an der Pfarrkirche St. Moritz in Ingolstadt in der Diözese Eichstätt, in seinem Testament festgesetzt und angeordnet hat, dass in der Kapelle der Seligen Jungfrau, die auch die Kapelle mit den eisernen Gittern genannt wird und nahe des Ambo der Pfarrkirche St. Moritz gelegen ist, zu seinem Seelenheil und zum Seelenheil seiner Angehörigen eine ewige Messe eingerichtet und von einem Weltgeistlichen (per secularem sacerdotem) zelebriert werden soll, und dass dafür von einer Summe von 3000 rheinischen Gulden an der Burg in Lenting [Lkr. Eichstätt], die einst Marquard von Lichtenau innehatte, der jährliche Zins von 150 rheinischen Gulden, der jedes Jahr um das Fest Mariä Lichtmess [Februar 2] gereicht wird und für den mehrere Lehensurkunden (literis obligatoriis) im Archiv von St. Moritz von dessen Kirchenkassenverwalter (vitricus) aufbewahrt werden, verwendet werden soll. Der Bischof erklärt, dass er kraft seines Amtes die Einrichtung, Ausführung, Ausstattung und Stiftung (institutionem, ordinacionem, dotationem ac fundationem) der ewigen Messe hiermit bestätigt (auctorizamus, ratificamus, approbamus) und dass die Messe innerhalb eines kirchlichen Beneficiums errichtet worden ist (in Beneficium Ecclesiasticum erecta et creata sit et existat). Die Pfründe soll jeweils einem Weltgeistlichen oder einem anderen geeigneten und tauglichen Kanoniker verliehen werden und von jeder Laienbelastung (ab omni onere laica) befreit sein. Ferner soll die Pfründe gemäß dem Recht und den Gewohnheiten der Diözese Eichstätt gebraucht werden. Der Bischof erklärt, dass, da der Erblasser keinen Schutzherrn für die gestiftete Messe ernannt hat, das Patronats-, Präsentations- und Nominierungsrecht (ius patronatus sive ius praesentandi vel nominandi) für die genannte Messe bei der Eichstätter Kirche liegen soll, so dass nach dem Tod des entsprechenden Kaplans der Bischof von Eichstätt einen geeigneten Kleriker zum neuen Kaplan der gestifteten Messe wählen und einsetzen soll. Ferner verfügt der Aussteller, dass der jeweils eingesetzte Kaplan gemäß dem letzten Willen des Verstorbenen jede Woche drei Messen am Altar der Jungfrau Maria in der Eisernen Kapelle feiern soll und nur durch Krankheit oder einen anderen guten Grund davon befreit werden darf. Darüberhinaus soll an allen Tagen des Advent jeweils zur sechsten Stunde eine Rorate-Messe gefeiert werden. Schließlich soll der jeweilige Kaplan dem jeweiligen Pleban von St. Moritz bei der Feier der Vigil vor Sonn- und Feiertagen behilflich sein. Aussteller: Johann Christoph von Westerstetten, Bischof von Augsburg Empfänger: Pfarrei Sankt Moritz zu Ingolstadt

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Charter: J 246
Date: 15.11.1638
AbstractMarquard [II. Schenk von Castell], Bischof von Eichstätt, bekundet, dass er an die Herren Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt als Treustrager [Vormünder] des Caspar Denich, Doktor der Rechte und Professor in Ingolstadt, drei Viertel des großen Zehnten zu Ober- und Unterhaunstadt [Stadt Ingolstadt] zu Lehenrecht verliehen hat. Der Zehnt wurde einst mit der Bewilligung des verstorbenen Eichstätter Bischofs Johann Christoph [von Westerstetten] von Johann Fend für die Universität angekauft, und ist vom Hochstift Eichstätt lehnrührig. Das Lehen wird an Caspar Denich als Lehntrager [Vertreter] der Universität, nicht jedoch im selbst, zu treuen Händen verliehen. Für den Fall, dass ein Bischof von Eichstätt oder ein Lehntrager stirbt, soll dem Bischof von Eichstätt oder der Eichstätter Lehensprobstei innerhalb der gewöhnlichen Lehenszeit aus der Mitte des Collegiums ein neuer Lehentrager unter Zahlung eines großen Handlohns gestellt werden. Von 20 Gulden soll dabei jeweils ein Gulden als Lehengeld neben der gewöhnlichen Schreibergebühr gezahlt werden. Sollte der Lehntrager nicht mehr in Ingolstadt oder dem Land Bayern ansässig sein, so soll an seiner Stelle ein neuer Lehntrager von der Universität gestellt werden. Sollte das Lehen in Zukunft von der Universität veräußert werden wollen, so darf dies nicht an eine andere Gemeinschaft (Communitet oder gemein), sondern nur an eine von Eichstätter Seite genehmigte Person veräußert werden. In einem solchen Fall soll in Sachen Lehen und Handlohn so verfahren werden, wie es bei der Kanzlei des Hochstifts Eichstätt für Beutellehen (Peuttllehen) üblich ist. Aussteller: Marquard [II. Schenk von Castell], Bischof von Eichstätt Empfänger: Rektor, Kämmerer und Rat der Universität Ingolstadt

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Charter: A-VI-76
Date: 06.05.1639
AbstractHannß Aigner garantiert seiner Ehefrau Anna, der Tochter des Geörg Müllner und seiner verstorbenen Frau Anna aus „Dignfurth“, ihr Heiratsgut von insgesamt 1440 rheinischen Gulden (bestehend aus dem eigentlichen Heiratsgut von 600 rheinischen Gulden, die Aigner verdoppelt und darüber hinaus um 200 rheinische Gulden für ihre Jungfräulichkeit und 40 Gulden für die Haushaltsführung vergrößert hat), wofür er mit seinem gesamten Besitz, einsteht, und legt fest, dass sie im Falle seines vorzeitigen Todes Alleinerbin ist und ansonsten die übliche Erbfolge einzuhalten ist. Aussteller: Aigner, Hannß, Bewirtschafter des Kirchmayrguts, aus Mettenheim, Salzburger Urbarsmann bei der Propstei Altmühldorf Empfänger: Aigner, Anna, Frau des Hannß Aigner, aus Mettenheim

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