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FondUrkunden Lehmann (1151-1865)
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Date: 1151
AbstractErzbischof Heinrich von Mainz beurkundet, dass die zwischen Bischof Bukko von Worms und einigen Laien streitige Kirche in Kirchheim dem Bischof zugesprochen wurde. Heinrich, Erbischof von Mainz

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Date: 1198 Januar 21
AbstractPhilipp Herzog von Schwaben beurkundet nach dem Tod seines Bruders, Kaiser Heinrichs VI., als Regent für König Friedrich II. den mit den Bürgern von Speyer abgeschlossenen Vertrag über die von Friedrich und seiner Person verlangten Hilfe: Die Bürger versprechen im Kriegsfalle Unterstützung mit Schiffen sowie günstigen Lebensmitteln und öffnen dem Herzog sowie 30 seiner Ritter die Stadt; das Heer des Königs muß jedoch außerhalb der Stadt bleiben. Im Gegenzug bestätigt und erneuert der Herzog kraft eigener und des Königs Autorität die Privilegien der Stadt: (1) Befreiung von Gerichtsabgaben innerhalb des Bistums: es dürfen von keinem geistlichen oder weltlichen Richter eine Gerichtsabgabe oder andere damit verbundene Abgaben gefordert werden; (2) Festschreibung der Steuern: es dürfen – selbst vom König – außer den üblichen Steuern keine weiteren, außerordentliche Abgaben erhoben werden, es sei denn, die Bürger gewähren freiwillig ihre Unterstützung; (3) die von Heinrich VI. gewährte städtische Selbstverwaltung: freie Wahl eines Rats der Zwölf aus der Mitte der Bürger, der das städtische Verwaltungsorgan bildet. Beschworen und bezeugt im Namen des Herzogs von seinen Mannen: Ludwig Graf von Helfenstein, Wolfrad Graf von Veringen, Werner von Roßwag, Heinrich Truchseß von Waldburg, Heinrich von Schmaleneck, Engelhard von Weinsberg, Konrad von Annweiler, Heinrich von Tanne, Wezel von Berg, die Brüder Trushard, Ludwig und Walter von Neukastel, Heinrich von Meistersel sowie Friedrich von Tanne. Philipp, Herzog von Schwaben (1177–1208)

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Date:  [1225] November 13
AbstractBischof Conrad von Porto und Sta. Rufina, apostolischer Legat, bestätigt dem Stift Zell den ihm von Abt Wernher von Hornbach mit Zustimmung seines Kapitels übergebenen Wein- und Getreidezehnten von Nifern. Conrad, Bischof von Porto und Sta. Rufina

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Date: Mitte 13. Jh.
AbstractTestament des Ritters Thomas de Bobbenheim, der seine Güter und seinen Besitz unter seinen Söhnen Lenvallus, Abraham, Gottfried, Razonus und Walter aufteilt. Ankündigung des Siegels des St. Petersstifts in Kortessem (beati Petri in Cortecem) und des G. von Calmunt. Thomas de Bobbenheim

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Date: 1229 August 24
AbstractPapst Gregor IX. fordert für den begonnenen Bau des Dominikanerklosters in Worms zu Almosen und Hilfen auf. Allen denjenigen, die den Bau fördern oder zu dessen Vollendung beitragen, verspricht der Papst die ewige Seligkeit und einen 40-tägigen Ablass, wenn sie am Fest Mariae Himmelfahrt die Kirche der Dominikaner besuchen würden.   Quoniam ut ait         

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Date: 1229 September 3
AbstractPapst Gregor IX. befiehlt dem Bischof von Worms (Heinrich II. von Saarbrücken), die Dominikaner und Franziskaner gegen ihre Verfolger, die von Gregor als Söhne Belials bezeichnet werden, zu schützen, da er in der Vergangenheit die Angehörigen der beiden Orden nicht gegen die in Worms üblichen Spottgesänge und Beschimpfungen verteidigt habe. Würde der Bischof seinen Verpflichtungen weiterhin nicht nachkommen, so seien Propst, Dekan und Kantor von Worms ermächtigt, den gegebenen Auftrag an Stelle des Bischofs zu vollziehen.  

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Date: 1229 Dezember 21
AbstractBischof Heinrich (von Worms) und Nibelungus, Probst der Worms er Domkirche, bestätigen die von Abt Wernher von Hornbach der Kirche des hl. Philipp zu Zell gemachte Schenkung der Kirche in Businsheim (Büdesheim?) unter ihren Siegeln. Heinrich, Bischof von Worms

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Date: 1231 April 29
AbstractKönig Heinrich (VII.) bestätigt zusammen mit seinem Fürstenrat auf Bitten des Bischofs Beringer von Speyer und der Speyerer Bürger die von diesem unter dem Beirat seines Domkapitels vor dem Schultheißen der Stadt verfügte Verbesserung der Gerichtsordnung in Schuldsachen, wonach jetzt der Kläger zusammen mit drei weiteren Personen die Rechtmäßigkeit der geforderten Schuld beschwören muss, widrigenfalls der Beklagte durch seinen einfachen Eid sich reinigen könne. Ankündigung des königlichen Siegels. Zeugen in dieser Sache sind: Siegfried Erzbischof von Mainz, Heinrich Erzbischof von Köln, Theoderich Erzbischof von Trier und (Albrecht) Erzbischof von Magdeburg, der königliche Kanzler Siegfried Bischof von Regensburg, Hermann Bischof von Würzburg, Heinrich Bischof von Worms, H. [!] Bischof von Straßburg, Beringer Bischof von Speyer, die Bischöfe (Berthold) von Chur, (Siboto) von Augsburg und (Anselme) von Laon, die Äbte (Konrad) von Sankt Gallen, (Friedrich) von Prüm, Chuno von Weißenburg, (Florenz) von Kornelimünster und (Gotfried) von Gengenbach, die Herzöge (Heinrich) von Brabant, (Matthäus) von Lothringen, (Otto) von Meranien sowie (Heinrich) von Limburg, Graf Walram (von Limburg?), (Rudolf) Pfalzgraf von Tübingen, (??) Graf von Oettingen, (??) Graf von Sponheim, der Graf von Käfernburg, (Lothar) Graf von Hochstaden, (??) Graf von Harzburg, (Konrad) Burggraf von Nürnberg, (??) Graf von Elsass, der Raugraf, (Albrecht) Graf von Habsburg, (Ulrich) Graf von Kyburg, der Graf von Pfirt, Heinrich und Albert von Neuffen, Friedrich Graf von Zollern, (M?) Graf von Wildberg, Eberhard Graf von Eberstein, Werner Truchseß von Bolanden, der Marschall von Pappenheim, C. [!] Truchsess von Waldburg, Konrad Schenk von Winterstetten, und andere mehr. Heinrich (VII.) von Staufen, Römisch-deutscher König

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Date: 1232 Januar 24
AbstractPapst Gregor IX. beauftragt den Prior und den Subprior der Dominikaner von Worms, diejenigen weltlichen und geistlichen Personen, die einst durch den mittlerweile verstorbenen Legaten Bischof Konrad von Porto und St. Rufina wegen der Belästigung von Nonnen und anderen geistlichen Frauen exkommuniziert worden waren, zu überprüfen und unter bestimmten Umständen vom Banne loszusprechen. Von den weltlichen Personen sollten nur diejenigen an den apostolischen Stuhl überantwortet werden, die wirklich Unzucht betrieben hatten. Die Geistlichen die in der Zeit ihres Banns unwissentlich oder aus Unkenntnis des Rechts die Weihe empfangen und Gottesdienst gefeiert haben, sollten nach einer auferlegten Buße absolviert werden. Jene aber, die wissentlich und unter Missachtung der Kirchendisziplin vorgegangen waren, sollten für zwei Jahre suspendiert werden. Nach Verlauf dieser Zeit können sie kraft apostolischer Vollmacht wieder in die Kirche aufgenommen werden, wenn sie bis dann einen guten und ehrbaren Lebenswandel geführt haben. Gregor <Papst, IX.>

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Date: 1232 Februar 28
AbstractPapst Gregor IX. befiehlt dem Prior und dem Subprior der Dominikaner in Worms, da er gehört habe, dass besonders in den deutschen Nonnenklöstern die Simonie um sich greife und nur diejenigen Frauen aufgenommen werden, die die höchsten Summen hinterlegten, diese Nonnen aus dem Kloster zu entfernen und in ein anderes des jeweiligen Ordens zu versetzen. Sollten es aber zu viele Nonnen und daher die Vorgehensweise nicht praktibel sein, so sollten die betroffenen in einem neuen Verfahren nochmals aufgenommen werden, ihre überhöhten Geldzahlungen, womit sie sich zunächst eingekauft hätten, jedoch mildtätigen Zwecken zufallen. Gregor <Papst, IX.>

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Date: 1233 Februar 10
AbstractPapst Gregor IX. bestätigt dem Trierer Domdekan, dem Domkantor sowie dem Domscholaster die zwischen dem Wormser Bischof und den Dominikanern in Worms durch den Kardinallegaten Otto von St. Nikolaus in Carcere Tulliano und dem Domdekan von Trier und seinen Mitrichtern als Delegierte getroffene Übereinkunft, dass sich die Dominikaner innerhalb der Stadt einen Platz für ihren Kirchen- und Klosterbau kaufen dürfen, um dort zu wohnen, ausgenommen den Ort, den sie bisher besessen haben; und er beauftragt sie mit der Überwachung der Durchführung der Entscheidung (<a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm235" target="_blank"> vgl. Urk. Lehmann 235</a>). Gregor <Papst, IX.>

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Date: 1233 Februar 10
AbstractPapst Gregor IX. bestätigt den Dominikanern in Worms die zwischen dem dortigen Bischof und ihnen durch den Kardinallegaten Otto von St. Nikolaus in Carcere Tulliano und den Domdekan von Trier und seinen Mitrichtern als Delegierte des Papstes getroffene Übereinkunft, dass sich die Dominikaner innerhalb der Stadt einen Platz für ihren Kirchen- und Klosterbau kaufen dürfen, um dort zu wohnen, ausgenommen den Ort, den sie bisher besessen haben. Der Papst weist auf die diesbezüglich zuvor getroffenen Vereinbarungen hin (1231 März 22 und September 2) und einnert die Dominikaner daran, dem Bischof die schuldigen Abgaben von dem Grundstück, das sie erwerben wollten, zu zahlen. ( vgl. die gleichzeitige Konservatorenurkunde Urk. Lehmann 236)        Ad tollendas lites

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Date: 1233 Mai 30
AbstractPapst Gregor IX. ermahnt alle Nonnen in der Stadt und Diözese Worms im Namen der Gottesmutter Maria zur klösterlichen Disziplin und zu einem gottesfürchtigen Leben. Er nimmt sie und ihre Güter gleichzeitig in den umfassenden Schutz und Schirm des heiligen Petrus sowie den eigenen. Gregor <Papst, IX.>

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Date: 1242 März
AbstractAbt Arnold von Hornbach und der ganze Convent bestätigen die von früheren Äbten der Kirche zu Zell zur Ausbesserung der Pfründen den dortigen Canonikern verliehene Übertragung der Kirche in Busenzem (Büsensheim). Arnold, Abt von Hornbach

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Date: 1242 September
AbstractAbt Arnold von Hornbach überträgt nach dem Vorgang früherer Äbte die Kirche in Harnisheim (Harschheim) den Brüdern der Kirche in Zell zu ihrem Unterhalt so, dass der jeweilige Dekan dieser Kirche als Pfarrer vorstehe und der Wein- und Getreidezehnt von der Kapelle Nievere zm Gebrauch der Brüder dienen soll.  

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Date: 1244 März 24
AbstractPapst Innozenz IV. verbietet Welt- und Ordensgeistlichen, die nicht dem Dominikanerorden angehören, das Tragen des Habits der Predigermönche oder ähnlich aussehender Gewänder und befiehlt den Magistern des Ordens bei Missachtung des Verbots mit kirchlichen Strafen dagegen einzuschreiten. Innozenz <Papst, IV.>

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Date: 1244 März 25
AbstractPapst Innozenz IV. befiehlt den Angehörigen des Predigerordens den Bischöfen gehorsam zu sein.

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Date: 1244 März 25
AbstractPapst Innozenz IV. befiehlt dem Magister und den Brüdern des Dominikanerordens ihrem Diözesanbischof den schuldigen Gehorsam und die nötige Achtung entgegenzubringen, ohne dass dadurch aber die Regeln des eigenen Ordens schädlich berührt werden. Dies soll auch der Ortsbischof bedenken. Innozenz <Papst, IV.>

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Date: 1244 April 25
AbstractInnozenz, <Papst, IV.>

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Date: 1245 Juli 26
AbstractPapst Innozenz IV. gestattet dem Magister und den Privinzialprioren der Predigerbrüder Angehörige ihres Orden, die wegen Thätlichkeiten in die Strafe der Exkommunikation gefallen sind, davon zu absolizieren. Innozenz, <Papst, IV.>

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Date: 1245 Juli 26
AbstractPapst Innozenz IV. ermächtigt den Magister und die Provinizialprioren des Predigerordens, diejenigen ihres Ordens, welche wegen Tätlichkeiten gegen ihre Genossen sich der Exkommunikation schuldig gemacht haben, sowie auch weltliche bei ihrem Eintritt in den Orden zu absolvieren. Innozenz <Papst, IV.>

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Date: 1245–1272
AbstractRitter Burkhard von Breitenstein bezeugt vor Heinrich von Leiningen, Bischof von Speyer, wie er es bereits vorher vor seinem Herrn, dem Abt Friedrich von Weißenburg, weiteren Rittern und den Bürgern von Weißenburg getan hattet, dass Konrad von Lichtenstein die 60 Mark Silber, die er von Gottfried von Wilenstein für seinen Zehnten in Dannstadt erhalten hatte, der Witwe Gottfrieds auf deren Verlangen wieder zurückgegeben hat. Konrad verschreibt ihr dafür seinen Zehnten in Forst, da er den Zehnten in Dannstadt an das Dominikanerinnenkloster St. Lambrecht veräußert hatte (<a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm102" target="_blank"> vgl. Urk. Lehmann 102</a>). Ankündigung der Hängesiegel des Abts sowie Burkhards. Breitenstein, Burkhard /von

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Date: 1246 Januar 12
AbstractPapst Innozenz IV. bestätigt die Rückgabe der Kirche von Steinweiler mit ihrem Zubehör an die Nonnen des Ordens vom hl. Sixtus de Urbe im Kloster St. Lambrecht durch den mittlerweile verstorbenen Speyerer Bischof Konrad von Eberstein. Die Kirche war den zuvor in Lambrecht ansässigen Benediktinern wegen deren Schlechtigkeit durch den genannten Bischof entzogen worden, der die Benediktiner aus Lambrecht vertrieb, an anderen Orten ansiedelte und 1244 Nonnen der Gemeinschaft des hl. Sixtus de Urbe im Kloster Lambrecht einsetzte. Innozenz <Papst, IV.>

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Date: 1248 September 6
AbstractH. Decanus, R. Cantor und G. Custos von St. Peter in Mainz, Richter und Konservatoren des Ordens der heil. Maria Magdalena in Alemannien, fordern unter Hinweis auf die vor Gregor IX. und Innozenz IV. dafür gewähnten Ablässe die Gläubigen auf, Almosen für die Schwestern dieses Ordens zu spenden.

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Date: 1248 September 6
AbstractH. Decanus, R. Cantor und G. Custos von St. Peter in Mainz, Richter und Konservatoren des Ordens der heil. Maria Magdalena in Alemannien, gewähren allen, welche Neuerungen von St. Andreas in Worms unterstützen, einen Ablass.

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Date: 1248 September 6
AbstractH. Decanus, R. Cantor und G. Custos von St. Peter in Mainz, Richter und Konservatoren des Ordens der heil. Maria Magdalena in Alemannien, gewähren allen, welche Neuerungen von St. Andreas in Worms unterstützen, einen Ablass.

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Date: 1256 November 19
AbstractPfalzgraf Ludwig II. macht den Dominikanerinnen zu St. Lambrecht bekannt, dass er, auf Intervention der Dominkaner in Worms, unter deren Aufsicht der Konvent stand, und des Truchsessen von Alzey (wohl Werner II.), dem Ritter Konrad von Lichtenstein und den Söhnen Drushards (von Dannstadt) gestattet habe, die Kirche von Dannstadt und das zugehörige Patronatsrecht, das die genannten Ritter beides von der Pfalz zu Lehen trugen, an St. Lambrecht zu übertragen und sichert dem Kloster diesen Besitz in auf ewig zu (<a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm102" target="_blank"> vgl. Urk. Lehmann 102</a>, <a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm247" target="_blank"> Urk. Lehmann 247</a> und <a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm248" target="_blank"> Urk. Lehmann 248</a>) Ludwig <Bayern, Herzog, II.>

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Date: 1256
AbstractSapientia, Priorissin und der Convent von St. Lambrecht beurkunden, dass Marquard ehemaliger Schultheiss von Neustadt und seine Ehefrau Gerhildis den 6. Theil ihrer grossen und kleinen Zehnten in der Gemarkung des Dorfes Russingen Mainzer Diöcese ihrem Kloster übertragen haben und versprechen denselben die lebenslängliche Nutzniessung davon. Sapientia, Priorissin von St. Lambrecht

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Date: 1257 Januar 4
AbstractKonrad von Lichtenstein, Embricho und Diedrich, die Söhne Drushards, übertragen einmütig das Patronatsrecht und die Kirche in Dannstadt, die sie bisher von ihrem Herrn und Fürst Pfalzgraf Ludwig II. zu Lehen trugen, der Priorin und dem Konvent St. Lambrecht. Ankündigung der Hängesiegel des Wormser Domkustos Wilhelm und Konrads unter völliger Zustimmung der genannten Embricho und Diedrich (<a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm247" target="_blank"> s. Urk. Lehmann 247</a> und <a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm248" target="_blank"> Urk. Lehmann 248</a>).

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Date: 1257 Januar 7
AbstractHeinrich der Erwählte, Berthold der Propst, Werner der Dekan und das ganze Kapitel der Speyerer Hauptkirche bestätigen dem Kloster St. Lambrecht das ihm vom Pfalzgrafen Ludwig und Conrad von Lichtenstein und den Rittern Embercho und Didericus, die es von diesem zu Lehen hatten, übertragene Patronat zu Dannstadt und ordnen die Residenz eines Dekans dort und die Errichtung einer Pfründe für denselben an.

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