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FondUrkunden Lehmann (1151-1865)
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Date: 1487 März 15
AbstractAbt Ulrich und der Konvent von Hornbach verkaufen Hans Faltharn von Eyche ihre Wiese für 80 fl. vorbehaltlich des Wiederkaufrechts.

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Date: 1487 April 9
AbstractBischof Johannes von Worms verleiht denen, die an den Altären der Klosterkirche in Heyne drei Vaterunser und Ave Maria beten, sowie denen die diese Kirche an genannten Festtagen besuchen, und denen, welche sich an der Fußwaschung der Mönche beteiligen, einen 40tägigen Ablass. Johannes, Bischof von Worms

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Date: 1488 Februar 12
AbstractHelfrich Wegner, Bürger zu Oppenheim, und seine Ehefrau Margaretha bekennen für sich und ihre Erben, dem Junker Konrad VI. von Frankenstein für ein Darlehen über 40 Gulden einen Jahreszins von 2 Gulden, zu 24 Weißpfennig den Gulden, schuldig zu sein, der jährlich am 24. bzw. 25. Februar zu zahlen ist. Als Sicherheit dafür setzen sie ihr Haus ein, wie es die Bestimmungen des Oppenheimer Gerichts fordern. Es folgen die Bestimmungen über die Pfandnutzung für den Fall, daß Helfrich Wegner oder seine Erben nicht zahlen können. Sollten Konrad von Frankenstein, seine Erben oder wer auch immer im Besitz der Urkunde ist, die ausstehenden Zahlungen nicht über das Pfand einfordern, so können Helfrich Wegner oder seine Erben zu welchen Zeitpunkt auch immer die ausstehende Schuld nachzahlen oder das Darlehn ablösen. Helfrich und seine Frau bitten die beiden Oppenheimer Gerichtsschöffen Johann Hoxhorn und Johann Glan, zur Beglaubigung ihre Siegel anzuhängen. Helfrich Wegner

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Date: 1489 Mai 9
AbstractKaiser Friedrich III. ersucht den Grafen Heinrich II. von Bitsch an Pfingsten auf den Reichstag nach Frankfurt zu ihm und seinem Sohn (Maximilian I.) zu kommen, um über den gegen Frankreich und Ungarn nötigen Widerstand zu beraten, da beide bereits weit ins Reich eingedrungen seien und die Einheit der deutschen Nation zu zerstören drohten. Daher müsse unverzüglich über Maßnahmen gegen die beiden Königreiche beraten und entschieden werden, damit er (Friedrich) und der König (Maximilian) ihre Würden und Länder behalten, die Kurfürsten, Fürsten und Freien sowie die anderen Untertanen bei ihrem jeweiligen wesen bleiben würden und das Reich bei der Deutschen Nation ohne Zerstörung verbleibe. Der in dieser Sache bereits für den Dreikönigstag angekündigte Reichstag in Speyer konnte nicht stattfinden, da der Kaiser verhindert war und auch sein von ihm bevollmächtigter Sohn nicht erscheinen konnte, da Aufruhr in Holland entstanden war. Friedrich III. von Habsburg, Römisch-deutscher König und Kaiser

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Date: 1489 Juni 28
AbstractSchultheiss Cunrat Symmerer, Mattis Nyel, Johann Bilgerin, Hanmann Ließperg, Henrich Eberbecher Schöffen und das restliche Gericht der Stadt Worms beurkunden die Stiftung eines Seelgeräths durch Nicolaus Kirßgarter und seine Ehefrau bei den Dominikanern zu Worms. Cunrat Symmerer

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Date: 1489 Juli 13
AbstractSteffan Steinwegk, Richter und Freigraf des Heiligen Römischen Reichs in der freien Grafschaft Korbach in Westfalen, gibt allen Ständen des Reichs bekannt, dass er auf Verlangen des Freischöffen Niklas Kursner, als Kläger, die Beklagten Dilchin Heinz, dessen Schwager Johann und dessen Frau, wohnhaft in Westerburg, vor das Gericht lädt. Da sie nach dreimaliger Aufforderung dort nicht erschienen sind, verkündet er zusammen mit den anwesenden Freischöffen, Heinrich Bechtolt, Richter zu Korbach, Johann beuen, Paul Dyllen und Hermann Huss, wie es nach Gewohnheit des Femegerichts üblich ist, das Urteil: Die Beklagten müssen den Schaden von 18 Gulden und alle darüber hinaus entstandenen Kosten zahlen. Sollten sie dem Urteil nicht Folge leisten, so droht ihnen der Freigraf Steffan Steinwegk die Acht an. Sollten die Beklagten in der Acht stehen, so ist jede andere Person bei Androhung einer Strafzahlung verpflichtet, den Freigrafen in seinen Aktionen gegen die Geächteten zu unterstützen. Ankündigung des Siegels des Ausstellers. Steffan Steinwegk

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Date: 1491 Dezember 5
AbstractJohann Wolff, Bürger zu Worms und Schultheiss der zwei Dörfer Hochheim und Peffelheim bekennt, das Niclas Hoffmann und Margareth seine Frau, sowie Philips Kettener und Margareth seine Frau von Hochheim dem Predigerkloster zu Worms für geliehene 100 fl. jährlich 5 fl. zu reichen schuldig sind, wofür sie genannte Güter zu Pfand setzen.

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Date: 1492 September 12
AbstractDie Witwe Bertha Gräfin von Tengen, geborene von Kirchberg, schreibt ihrem Schwiegersohn, dem Grafen Heinrich II. von Zweibrücken und Herrn zu Bitsch, dass er seine Tochter, ihre Enkelin, Ottilia schnellstens aus dem Benediktinerinnenstift Fraumünster in Zürich holen soll, da sie dort vor den Nachstellungen der Geistlichen nicht mehr sicher sei. Obgleich nach dem Aufruhr von vor vier Jahren die Geistlichen Besserung gelobt hatten, verschlechterten sich die Zustände wieder massiv. Auch Berthas Vetter (Johann Werner) von Zimmern hat seine Töchter (wohl Anna und Katharina) aus dem Fraumünster in Zürich geholt. Ottilia sei bislang nur durch Gottes Hilfe verschont geblieben. Damit dies so bleibt, soll Graf Heinrich schleunigst nach Zürich kommen und seine Tochter aus dem Kloster holen und sie auf Anraten Berthas anderweitig versehen; sollte er nicht kommen können, so sollte Heinrich wenigsten eine Vollmacht schicken, mit der Bertha ihre Vettern beauftragen kann, sich um ihre Enkelin zu kümmern. Bis dahin befiehlt sie Ottilia und deren Vater dem Schutz der Muttergottes an. Bertha Gräfin von Tengen

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Date: 1494 November 24
AbstractKönig Maximilian I. schreibt für den 2. Februar 1495 einen Reichstag nach Worms aus, um Frieden, Recht und Gericht herzustellen sowie den Widerstand gegen die Türken vorzubereiten; der Reichstag soll nicht mehr als 14 Tage dauern. Er lädt die Reichsstände dazu ein [hier: Graf Heinrich II. zu Bitsch]. Sie sollen mit einem Aufgebot nach Worms kommen, um dort den Türkenzug, die italienische Frage und die Bedürfnisse des Reichs zu beraten und danach zur Kaiserkrönung mit Maximilian nach Rom und anschließend im Sommer gegen die Türken zu ziehen, wie sie es nach alter Gewohnheit und schuldiger Pflicht zu tun haben. Maximilian <Römisch-Deutsches Reich, König, I.>

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Date: 1496 Mai 23
AbstractKönig Maximilian I. schreibt für den 2. August 1496 einen Reichstag nach Lindau aus und fordert die Stände des Reichs auf [hier Graf Simon VI. Wecker zu Bitsch], dort mit einem Kontingent gerüstet vor seinem Sohn und Statthalter, dem Erzherzog Philipp, zu erscheinen. Maximilian tadelt des weiteren das Ausbleiben des Gemeinen Pfennigs, der für den Türkenzug vorgesehen war, entschuldigt sein Fernbleiben auf dem Tag von Frankfurt, berichtet über die Bedrohung Italiens durch den französischen König sowie sein geplantes Vorgehen dagegen und beschreibt seinen Romzugsplan. Maximilian <Römisch-Deutsches Reich, König, I.>

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Date: 1497 Januar 30
AbstractKönig Maximilian I. ersucht die Reichsstände [hier: Graf Heinrich II. von Bitsch] ihren Teil an dem auf dem Reichstag von Lindau festgelegten Gemeinen Pfennig am 5. März 1497 in Frankfurt zu hinterlegen, damit der vom Reichstag bewilligte Kredit über 150.000 Gulden ausgezahlt werden kann. Graf Heinrich wird aufgefordert, seinen Anteil am Darlehen zu leisten und nach Straßburg zu bringen; die Rückzahlung soll erfolgen, sobald der Gemeine Pfennig eingegangen sei. Maximilian schreibt für den 9. April 1497 einen neuen Reichstag nach Worms aus, wo die Stände mit einem Aufgebot zu erscheinen haben. Der Reichstag soll über den Kriegszug nach Italien gegen den französischen König entscheiden. Maximilian <Römisch-Deutsches Reich, König, I.>

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Date: 1497 März 24
AbstractMarx Morßhemer, genannt Wagentriber, Schultheiss der zwei Dörfer Hochheim und Peffelheim bekennt, dass Madern Decker zu Pheffelheim und Agnes seine Frau für 20 Goldgulden, welche sie vom Prior und Convent der Prediger in Worms erhalten haben, 1 fl. jährlich an dieselben zaheln sollen, wofür sie genannte Güter zu Pfand setzten. Morßhemer, Marx

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Date: 1497 April 23
AbstractMarx Morßhemer, genannt Wagentriber, Schultheiss der zwei Dörfer Hochheim und Peffelheim bekennt, dass Rederhen von Hochheim und Margareth seine Hausfrau, von den Dominikanern zu Worms 20 fl. gegen den jährliche Zins von 1 fl., wofür sie genannte Güter verpfänden, empfangen haben. Morßhemer, Marx

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Date: 1497 September 27
AbstractKurfürst und Pfalzgraf Philipp dankt der Universität Heidelberg, dass ihre in Heidelberg begüterten Angehörigen ihm den Hundersten Pfennig als Hilfsgeld bewilligt haben und verspricht für sich und seine Erben, dass diese auf seine Bitten geschehene Bewilligung keinerlei zukünftigen und weiterführenden Rechte darauf begründen solle. Ankündigung des kurfürstlichen Sekretsiegels. Philipp <Kurfürst von der Pfalz>, der Aufrichtige (1448–1508)

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Date: 1500 März 02
AbstractKurfürst und Pfalzgraf Philipp entscheidet einen Streit um die seit 1498 nicht geleisteten Abgaben der Benediktinerpropstei Georgenberg zugunsten des Heiliggeiststifts in Heidelberg zwischen der Universität Heidelberg, dem Dekan und Kapitel des Heiliggeiststifts und namentlich Jakob Wimpfeling von Schlettstadt, Theologe an der Universität und Kanonikus des Heiliggeiststifts, der auf diese Gefälle bepfründet war, als Kläger und Johann de notarijs, dem Abt des Klosters St. Symphorian bei Metz, als Verwalter der Propstei Georgenberg, als dem Beklagten. Philipp reduzierte die Abgabe von 50 auf 25 Malter Korn und bestimmte, dass die fällige Menge Getreide jährlich am 11. November vollständig in Worms angeliefert werden müssen. Er verpflichtete weiterhin den Abt, dafür zu sorgen, dass Wimpfeling für die noch ausstehenden Kornlieferungen der beiden vergangenen Jahre entschädigt werden müsse. Ankündigung des kurfürstlichen Sekretsiegels. Philipp <Kurfürst von der Pfalz>, der Aufrichtige (1448–1508)

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Date: 1500 August 19
AbstractJacob von Fleckenstein, Unterlandvogt im Elsass schreibt Reinhart Grafen von Zweibrücken, Herr zu Bitsch und Lichtenberg, er möge ihn instruieren, ob er auch seine Jungfrauen von Bitsch geleiten solle oder nicht. Jacob von Fleckenstein

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Date: 1501 März 26
AbstractSchultheiss Joest Meiß und die Schöffen zu Neuhausen bekennen, dass Rederhen und Margarethe seine Hausfrau den Dominikanern zu Worms für ein Darlehen von weiteren 13 fl. 1/2 fl. jährlich Zins im Ganzen also 1 1/2 fl. zu reichen schuldig sind.

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Date: 1501 November 16
AbstractSchultheiss Heinrich Silberborner und die Schöffen und das ganze weltliche Gericht der Stadt Worms bekennen, dass Endriß Flekh von Frankfurt und Petronel seine Ehefrau, den Dominikanern zu Worms für ein Darlehen von 20 fl. 1 fl. jährlich Zins schuldig geworden sind.

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Date: 1502 Februar 7
AbstractPrior und Konvent des Augustinerordens zu Alzei verleihen dem Kloster zu Weidarch 15 Morgen näher bezeichnete Acker in der Wallheimer Gemarkung um eine jährliche Korngülte von 4 Maltern und 1 Firnzel.

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Date: 1502 Mai 31
AbstractSchultheiss Heinrich Silberbrenner, die Schöffen und das ganze weltliche Gericht der Stadt Worms bekennen, dass nach ihrem Urteil Hans Fürenschilt Schlosser und Elisabeth seine Ehefrau sich schuldig erklärt haben, den Dominikanern in Worms jährlich 10 Schillinge Heller und 14 Pfennige von ihrem Haus in der Sporengasse Meister Hans von Erppach Schlosser zu bezahlen.

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Date: 1503 März 15
AbstractKurfürst und Pfalzgraf Philipp verleiht Philipp IV. von Franckenstein das Burglehen zu Oppenheim, auf das seine Ehefrau Margarethe Böcklin von Eutingertal von ihrer verstorbenen Mutter Agnes von Hirschberg, der ehemaligen Hofmeisterin der Pfalzgräfin, her glaubt Erbansprüche zu haben, nämlich: auf 20 Morgen Ackerland, auf das Marktschiff zu Oppenheim und 20 Gulden Geld auf den Juden der Stadt. Ankündigung des kurfürstlichen Sekretsiegels. Philipp der Aufrichtige, Kurfürst und Pfalzgraf

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Date: 1503 Juni 17
AbstractKurfürst und Pfalzgraf Philipp bestätigt das in der Appellationsklage des Michel Mag auf der Hart gegen das Nonnenkloster St. Lambrecht ergangene Urteil des Heidelberger Hofgerichts: Michel Mag wurde bereits durch das Neustadter Gericht zur Zahlung seiner Schulden verurteilt, was er allerdings hartnäckig verweigerte. Das Hofgericht bestätigte in dem durch Mag angestrengten Appellationsverfahren diesen Urteilsspruch und erlegte dem Schuldner zusätzlich die Zahlung aller Appellationskosten, die sich nach gerichtlicher Schätzung auf 3 Gulden und 2 Albus beliefen, auf. Dabei hatten Gericht gesessen: Richter Johann von Hattstein, Johanniterkomtur zu Heimbach, Dr. Florenz von Venningen, Dr. Nikolaus Morsinger von Öwisheim, Kanoniker des Domstifts zu Speyer, Johann von der Capell, Domherr in Regensburg und Propst zu Spalt, Doktor Jakob von Landsberg, Doktor Paul Plentz, Heinrich und Ludwig von Fleckenstein, Wolf Kämmerer von Dalberg der Ältere, Ulrich Ulner von Dieburg, Hans Forstmeister von Gelnhausen, Wolf ru von Wynada, Wiegand von Dienheim der Junge, die Lizentiaten Ludwig Scheuermann, Meister Hans Linck und Meister Hans Weiser. Ankündigung des kurfürstlichen Siegels. Philipp der Aufrichtige, Kurfürst und Pfalzgraf

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Date: 1504 Juli 24
AbstractKönig Maximilian I. fordert die mit dem Vollzug der Acht gegen Pfalzgraf Philipp und seine Verbündeten beauftragten Kurfürsten, Fürsten, Grafen und Herren sowie alle seine Untertanen dazu auf, den Grafen Philipp II. von Hanau-Lichtenberg sowie dessen sämtliche Leute und Besitzungen zu schonen und wegen seines ungehorsamen Sohns (Philips III.) nicht zu beeinträchtigen. Denn trotz der auf Grund königlichen Mandats und väterlichen Befehlen ergangenen Zurückberufung ist Graf Philipp III. im Dienst des geächteten Pfalzgrafen Philipp gegen den König und das Reich geblieben. Maximilian <Römisch-Deutsches Reich, König, I.>

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Date: 1504 Novermber 11
AbstractKönig Maximilian I. nimmt den Grafen Reinhard von (Zweibrücken-)Bitsch und Herrn zu Lichtenberg zu seinem Rat und Diener von Haus aus an. Des weiteren soll Graf Reinhard alle Geheimnisse Maximilians bis zu seinem Tod bewahren und soll auch sonst alles tun, was ein Diener seinem Herrn zu tun schuldig ist. Dafür verspricht ihm der König, bis auf Widerruf jährlich 200 Rheinische Gulden aus dem Zinsmeisteramt zu Hagenau zu zahlen sowie ihn in seinem Dienst bei Hof oder bei anderen Geschäften wie seine übrigen Räte, Provisionäre und Hofleute zu halten. Maximilian <Römisch-Deutsches Reich, König, I.>

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Date: 1505 April 16
AbstractKönig Maximilian I. verbietet dem Landgrafen Wilhelm II. von Hessen, gegen Graf Philipp III. von Hanau-Lichtenberg, seinen (Maximilians) Rat und des Reichs Getreuen, weiterhin Krieg zu führen, wie er es zuvor in ungerechtfertigter Weise getan habe, und verweist den Landgrafen mit seinen Forderungen auf den Rechtsweg. Der gesamte Besitz Graf Philipps stehe unter dem besonderen Schutz und Schirm des Königs und des Reiches und dürfe daher nicht angegriffen werden. Maximilian <Römisch-Deutsches Reich, König, I.>

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Date: 1508 August 12
AbstractJohannes Linck von Hirschhorn, Dekan und das Kapitel der königlichen Kirche zum Heiligen Geist in Heidelberg errichten mit Zustimmung der Universität aus der Vikarie des Altars der heiligen Dreifaltigkeit, da die Kirche Vikarien genug hat, ein Canonicat mit einer Pfründe für einen Canonicus, dessen Präsentation der Universität zustehen soll und setzten die näheren Bestimmungen dafür fest. Johannes Linck von Hirschhorn

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Edit charter (old editor)
Date: 1508 September 3
AbstractSchultheiß Konrad Hans und die Scheffen zu Oberkeym bekennen, dass Peter am Berg und Geza seine Hausfrau den Dominikanern zu Worms für ein Darlehen von 20 fl. jährlich 1 fl. schuldig geworden sind.

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Edit charter (old editor)
Date: 1510 Februar 19
AbstractKaiser Maximilian I. befiehlt dem Kammerrichter Graf Adolf von Nassau, die zur Vollstreckung der Exekution am Bischof von Münster und Osnabrück nötigen Papiere durch den kaiserlichen Kammerprokurator und Rechtsgelehrten Christof Mulher ausstellen zu lassen. Maximilian <Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, I.>

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Date: 1511 Juni 2
AbstractFranziskus von Sickingen, Amtmann zu Kreuznach, erwidert dem Herzog Alexander von Pfalz-Zweibrücken, er habe in der den Abt von St. Isibottenberg und das Konventsgotteshaus dasselbst betreffenden Angelegenheit durchaus pflichtgemäß gehandelt. Franziskus von Sickingen

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Date: 1511 Juli 16
AbstractFranziskus von Sickingen, Amtmann zu Kreuznach, erwidert dem Herzog Alexander auf dessen wiederholtes Schreiben abermals, dass er anz seiner Lehens- und Matspflicht gemäß gehandelt habe. Franziskus von Sickingen

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Edit charter (old editor)
Date: 1511 Oktober 31
AbstractKardinalpresbyter Leonardus von St. Susanna ersucht den Bischof von Mylopotamos, Pönitentiar des Papstes, um die Erklärung, dass die Angehörigen des Dominikaner- und Karmeliterordens, welche trotz des über Worms verhängten Interdikts in dieser Stadt die Messe gelesen haben, von der Exkommunikation und Suspension freigesprochen worden seien.

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