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FondUrkunden Lehmann (1151-1865)
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Date: 1449 Januar 11
AbstractPeter Zoller, Schultheiss, Friedrich Fry, Helt Enders, Klas Dochterauffe, Hanman Heppenhemer und das weltliche Gericht zu Worms bekennen, dass vor ihnen Clesgin Hintze und Engin seine eheliche Hausfrau, der Frau Katherin des jungen Fritz Hanmans Witwe, Bürgerin zu Worms 2 fl. jährlich verkauft haben für 40 fl., welche sie von dieser erhalten haben und setzten dafür ihr Haus auf der Mainzerstrasse einerseits Friedrich Wegenner und anderseits Wernher Kriegk und zwei Gärten zwischen Friedrich Fry und Peter Melßheimer zu Pfand.

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Date: 1449 April 21
AbstractBischof Reinhard von Worms verbietet dem Klerus seiner Diöcese bei Strafe von 10 fl. irgend einen fremden Geistlichen zur Übernahme eines kirchlichen Amtes oder Beneficiums ohne seine besondere Erlaubnis und Empfehlungbriefe von dessen Oberen zuzulassen. Reinhard, Bischof von Worms

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Date: 1449 April 21
AbstractBischof Reinhard von Worms gibt Weisungen für die Erteilung von Indulgenzen an diejenigen, welche den Bau der Wormser Kirche fördern. Reinhard, Bischof von Worms

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Date: 1449 August 26
AbstractBischof Reinhard von Worms verbietet allen Presbytern in den bischöflichen Kapiteln die Beichte abzunehmen, wenn nicht das Beichtkind, mag es nun ein Laie oder ein Presbyter sein, Erlaubnis und Ermächtigung von ihm oder seinen Komissaren hat, da einer durchaus nicht ohne Erlaubnis seiner Oberen seinen Beichtiger sich wählen könne und befiehlt, dass am Abenmahlstag das alte Crisma und heilige Öl verbrannt und das Gefäß durch Feuer gereinigt werde. Reinhard, Bischof von Worms

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Date: 1449
AbstractVerzeichnis der Ablässe für die Förderer des Baues der Marien- und Peterskirche in Worms.

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Date: 1449
AbstractVerzeichnis der Ablässe für die Förderer des Baues der Marien- und Peterskirche in Worms.

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Date: 1450 Mai 18
AbstractHerzog Albrecht VI. von Österreich und Steier nimmt Jakob von Lichtenberg zunächst für ein Jahr zu seinem Rat und Diener an. Auf jede Forderung soll dieser mit zehn oder zwölf Pferden dem Herzog Dienst leisten, wofür dieser ihm 200 Gulden zusichert. Davon erhält Jakob 100 Gulden am 8. September 1450 und 100 Gulden an Pfingsten 1451. Sollte der Vertrag verlängert werden, so bleiben die oben gemachten Bestimmungen bestehen. Darüber hinaus erhält Jakob von Lichtenberg u.a. freie Kost, sobald er dem Herzog dient. Albrecht <Österreich, Herzog, VI.>

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Date: 1450 August 6
AbstractBartholomäus zur Pfrimm, Bürger zu Speyer, der im Gefängnis der Stadt saß, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt bei seiner Entlassung, die auf Bitten seiner Freunde erfolgte, Haft-Urfehde. Bartholomäus verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür weder an der Stadt noch an ihren Bürgern in irgendeiner Weise zu rächen oder Dritte zur Rache aufzufordern. Darüber hinaus verpflichtet er sich, in dieser Sache keine weiteren Ansprüche mehr zu stellen und diesbezüglich auch kei¬ne fremden Gerichte anzurufen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt sich Bartholomäus für den geleisteten Eid. Er bittet den Junker Friedrich von Meckenheim, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Friedrich damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn und seine Erben daraus Nachteile entstehen. Bartholomäus zur Pfrimm, Bürger zu Speyer

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Date: 1450 August 25
AbstractBischof Reinhard von Worms schärft seinem Klerus die Synodalbeschlüsse über die Abhaltung des Gottesdienstes ein und befiehlt, um der Verschleuderung des Kirchengutes Einhalt zu tun, dass die Inhaber von Pfründen und Benefizien bei Strafe von 5 Pfund Heller binnen einem Monat die Einkünfte derselben aufzeichnen und diese Verzeichnisse in die Sakristeien oder Schränke ihrer Kirchen sicher niederlegen. Reinhard, Bischof von Worms

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Date: 1451 Juni 26
AbstractClaus Francke aus Wirtzeberg, der wegen Misshandlung eines Speyerer Stadtknechts im Gefängnis der Stadt saß, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt bei seiner Entlassung Haft-Urfehde. Francke verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür weder an der Stadt noch an ihren Bürgern in irgendeiner Weise zu rächen oder Dritte zur Rache aufzufordern. Darüber hinaus verpflichtet er sich, in dieser Sache keine weiteren Ansprüche mehr zu stellen und diesbezüglich auch keine fremden Gerichte anzurufen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt sich Francke für den geleisteten Eid. Er bittet den Junker Eberhard von Altdorf, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Ebolt damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn daraus Schaden entsteht. Claus Francke aus Wirtzeberg

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Date: 1452 Juni 27
AbstractHensel von Rotenburg genannt Fladenheiß, Bürger zu Speyer, der wegen Frevels und Mutwillens im Gefängnis der Stadt saß, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt bei seiner Entlassung, die auf Bitten seines Herrn und seiner Freunde erfolgte, Haft-Urfehde. Fladenheiß verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür weder an der Stadt noch an ihren Bürgern in irgendeiner Weise zu rächen oder Dritte zur Rache aufzufordern. Darüber hinaus verpflichtet er sich, in dieser Sache keine weiteren Ansprüche mehr zu stellen und diesbezüglich auch keine fremden Gerichte anzurufen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt sich Fladenheiß für den geleisteten Eid. Er bittet den Junker Bernhard Schwende von Weinheim, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Bernhard damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn daraus Schaden entsteht. Hensel von Rotenburg genannt Fladenheiß

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Date: 1452 Juni 28
AbstractKontze (Konrad) Schüßlich, Bürger zu Speyer, der in Speyer wegen Frevels und Mutwillen im Gefängnis saß, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Haft-Urfehde, nachdem er auf Bitten mehrerer Herren und Freunde aus der Haft entlassen worden war. Er verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür weder an der Stadt noch an ihren Bürgern in irgendeiner Weise zu rächen oder Dritte zur Rache aufzufordern. Darüber hinaus verpflichtet er sich, in dieser Sache keine weiteren Ansprüche mehr zu stellen und diesbezüglich auch keine fremden Gerichte anzurufen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt Konrad sich für den geleisteten Eid. Er bittet den Junker Friedrich Steinhuser, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Friedrich damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn daraus Nachteile entstehen. Konrad Schüßlich

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Date: 1452 Oktober 17
AbstractPeter Wellen, Provinzial des Predigerordens in Deutschland, entscheidet einen Streit zwischen den Dominikanern in Worms und dem Nonnekloster Himmelskron außerhalb von Worms beim Dorfe Hochheim wegen 5 Pfund Heller, welche die Dominikaner von den Schwestern beanspruchen, dahin, dass die Letzteren den Ersteren jährlich 3 Pfund Heller bezahlen sollen. Peter Wellen

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Date: 1452 Dezember 12
AbstractSchultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt Neustadt beurkunden, dass der Junker Pallas Schliederer von Lachen, Pfälzer Vitztum in Neustadt, zwischen dem Kloster St. Lambrecht und Henchin von Ingweiler und dessen Frau Irmel über eine streitige Pfründe von 100 Gulden einen Vergleich getroffen habe. Beide Parteien verzichten für sich und ihre Erben bzw. Nachfolger auf ihre Forderungen und werden in dieser Sache auch keine weiteren Ansprüche mehr stellen. Ankündigung des städtischen Hängesiegels, das Schultheiß, Bürgermeister und Rat der Stadt auf Bitten der beiden Parteien an die Urkunde hengen, um die Bestimmungen zu beglaubigen.

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Date: 1453 April 10
AbstractBischof Reinhard von Worms schärft Einhaltung der auf früheren Synoden getroffenen Bestimmungen und auch der Konstitution ein und befiehlt den Pfarrern die Ehen nicht feierlich einzusegnen, wenn nicht vorher die Frauen alle ihre Vergehen vollständig gebeichtet hätten. Reinhard, Bischof von Worms

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Date: 1453 Juni 30
AbstractBischof Reinhard von Worms ordnet an, wieviel Messen das Kloster Himmelskron zu Hochheim bestellen soll. Reinhard, Bischof von Worms

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Date: 1454 Juni 16 (Abschrift 19. Jh.)
AbstractJohann Fryemann, Richter und Freigraf des Heiligen Römischen Reichs in der freien Krummen Grafschaft des Freistuhls zu Wickede, gibt allen Ständen des Reichs bekannt, dass Jakob Herr von Lichtenberg am 7. Mai vor ihm, vor Wilhelm von der Sunger, Freischöffe der Stadt Dortmund, Hermann Waldhaus, Freischöffe des Erzbischofs Dietrich II. von Köln zu Arnsberg, Hugo von Osterwick, Freischöffe im Vest Recklinghausen, Hermann Hackenberg, Freischöffe des Herzogs Johann I. von Kleve Graf zu der Mark zu Volmarstein, Wynand Paskendall, Freischöffe des Junkers Gerhard von Kleve Graf zu der Mark in der Freigrafschaft Bochum, Johann Gardeweg, Freischöffe in der Freigrafschaft Lüneburg, und Heinrich von Werdinghausen, Freigraf zu Villigst, durch seinen Prokuratoren gegen Georg von Schauenburg den Jüngeren, der seine Ehre angegriffen habe, geklagt habe. Da trotz Ladung niemand von der Beklagtenseite vor dem Freistuhl erschienen ist, ist nach entsprechendem Verfahren durch das Urteil des Freigerichts die heimliche Acht über Georg verhängt worden. An die Stände des Reichs wurde geboten, mit dem Geächteten keine Gemeinschaft mehr zu haben. Ankündigung des Siegels des Ausstellers (und der Siegel der Zeugen?). Johann Fryemann

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Date: 1455 Juni 6
AbstractDuplik des Dekans und Kapitels des Stifts Cell auf die Entgegnung des Abtes von Hornbach wegen der Pastorei zu Dittelsheim und etlicher Weinberge zu Cell.

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Date: 1455 Dezember 3
AbstractCleusel (Claus) Moncke der Junge, Bürger zu Speyer, der in Speyer wegen etlicher Frevel und Mitwillen im Gefängnis saß, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Haft-Urfehde, nachdem er aus der Haft entlassen worden war. Er verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür weder an der Stadt noch an ihren Bürgern in irgendeiner Weise zu rächen oder Dritte zur Rache aufzufordern. Darüber hinaus verpflichtet er sich, in dieser Sache keine weiteren Ansprüche mehr zu stellen und diesbezüglich auch keine fremden Gerichte anzurufen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt Cleusel sich für den geleisteten Eid. Er bittet den Junker Albrecht von Flehingen, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Albrecht damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn daraus Nachteile entstehen.

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Date: 1456 Februar 29
AbstractContz Dersche kündigt Ludwig V. von Lichtenberg die Fehde an, wie dies auch schon sein Herr Contz III. Pfeil von Aulenbach, der zweibrückische Amtmann zu Neucastel, gemacht hatte und will dessen Helfer sein. Ankündigung seines Siegels. Contz Dersche

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Date: 1456
AbstractBischof Reinhard von Worms überträgt dem Mathias Ramung, Propst der Peterskirche in Wimpfen den Vollzug eines Gütertausches zwischen der Universität und Heinrich von Scoynfart Baccalarius der Theologie. Reinhard, Bischof von Worms

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Date: 1457 Mai 24
AbstractPfalzgraf Friedrich I. überträgt auch im Namen seines Neffen und Adoptivsohnes Pfalzgraf Philipps, zu beider und ihrer Vorfahren Seelenheil, der Universität Heidelberg das Patronatsrecht über die Pfarrkirchen zu Gundheim und Pfeffingen in der Diözese Worms und alle weiteren damit verbundenen Rechte zum eigenen Nutzen der Hochschule. Friedrich garantiert für sich sowie seine Erben und Nachfolger mit Schutz und Schirm, dass die Universität ungehindert ihr Präsentationsrecht wahrnehmen kann, sichert eine anhaltende Versorgung zu und stellt die Bestätigung dieser Inkorporation durch den Papst oder den Ortsbischof in Aussicht. Ankündigung des pfalzgräflichen Siegels (<a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm54" target="_blank"> vgl. Urk. Lehmann 54</a>: deutsche Fassung; <a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm58" target="_blank"> vgl. Urk. Lehmann 58</a>). Friedrich <Pfalz, Kurfürst, I.>

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Date: 1457 Mai 24
AbstractPfalzgraf Friedrich I. überträgt auch im Namen seines Neffen und Adoptivsohnes Pfalzgraf Philipps, zu beider und ihrer Vorfahren Seelenheil, der Universität Heidelberg das Patronatsrecht über die Pfarrkirchen zu Gundheim und Pfeffingen in der Diözese Worms und alle weiteren damit verbundenen Rechte zum eigenen Nutzen der Hochschule. Friedrich garantiert für sich sowie seine Erben und Nachfolger mit Schutz und Schirm, dass die Universität ungehindert ihr Präsentationsrecht wahrnehmen kann, sichert eine anhaltende Versorgung zu und stellt die Bestätigung dieser Inkorporation durch den Papst oder den Ortsbischof in Aussicht. Ankündigung des pfalzgräflichen Siegels (<a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm55" target="_blank"> vgl. Urk. Lehmann 55</a>: lateinische Fassung; <a href="http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/lehm58" target="_blank"> vgl. Urk. Lehmann 58</a>). Friedrich <Pfalz, Kurfürst, I.>

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Date: 1457 Juni 27
AbstractWerner Kercher, Bürger zu Speyer, und sein Sohn Rafan (Raban?), die in Speyer wegen etlichs myshandels halb gen Sebolt von Büdingen im Gefängnis saßen, schwören gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Haft-Urfehde, nachdem sie auf Bitten mehrerer Freunde aus der Haft entlassen worden waren. Sie versprechen, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür weder an der Stadt noch an ihren Bürgern in irgendeiner Weise zu rächen oder Dritte zur Rache aufzufordern. Darüber hinaus verpflichten sie sich, in dieser Sache keine weiteren Ansprüche und Forderungen mehr zu stellen und diesbezüglich auch keine fremden Gerichte anzurufen. Als Bürger in dieser Sache stellen sie Hans Kercher, den Vater Werners, Hans Schrießheimer sowie Hans Siebenhaar. Sie bitten den Junker Heinrich von Remchingen, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Heinrich damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn daraus Nachteile entstehen.

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Date: 1457 Juli 11
AbstractDer Offizial des Propstes zu St. Paul zu Worms beurkundet das Hans von Odernheim der Bäcker auf der Hart dem Peter Mengkelysen und Margarethe seiner Hausfrau den Verkauf ihm verpfändeter Güter gegen die Pfandschaft aud andere genannte Liegenschaften gestattet habe.

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Date: 1458 November 3
AbstractPfalzgraf Friedrich I. fordert von den Grafen Emich VIII., Bernhard, Philipp und Dieter von Leiningen die sofortige Freilassung seiner Diener Simon III. von Mühlhofen und Philipp Schnittlauch von Kestenburg sowie deren Knechte, die von leiningischen Soldaten am 27. Oktober gefangenen genommen worden waren, ohne Lösegeldzahlung. Friedrich erbittet die Antwort durch denselben pfalzgräflichen Boten, der auch den vorliegenden Brief überbrachte. Friedrich <Pfalz, Kurfürst, I.>

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Date: 1459 April 3
AbstractAbt Blicker und der Convent von Hornbach verschreiben dem Stift Zell für von demselben empfangene 100 fl. eine jährliche Korngülte von 10 Maltern und setzten dafür genannte Güter in der Gemarkung von Harscheim zum Pfand. Blicker, Abt von Hornbach

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Date: 1460 August 25 ?
AbstractBischof Reinhard von Worms gibt seinem Klerus Weisungen über die Absolution von Kirchenräubern. Reinhard, Bischof von Worms

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Date: 1460 Oktober 11
AbstractNicolaus Trewer, Bürger zu Speyer, der in Speyer wegen etlichen Frevels und Ungehorsam willen im Gefängnis saß, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Haft-Urfehde, nachdem er auf Bitten aus der Haft entlassen worden war. Er verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür weder an der Stadt noch an ihren Bürgern in irgendeiner Weise zu rächen oder Dritte zur Rache aufzufordern. Darüber hinaus verpflichtet er sich, in dieser Sache keine weiteren Ansprüche mehr zu stellen und diesbezüglich auch keine fremden Gerichte anzurufen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt Nicolaus sich für den geleisteten Eid. Er bittet den Junker Arnold von Engaß (Juncker Arnolt von Jngaß), den Stadthauptmann von Speyer, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Arnolt damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn daraus Nachteile entstehen.

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Date: 1461 April 14
AbstractBischof Reinhard von Worms gebietet die Feste der Heiligen und Märtyrer in der Diöcese namentlich aber des zu Neuhausen ruhenden hl. Cyriacus und seiner Genossen am 6. August feierlich zu begehen und befiehlt den Klerikern ihre Konkubinen binnen drei Tagen zu Entlassen. Reinhard, Bischof von Worms

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Date: 1461 Mai 22
AbstractDer Schuster Hans Kleinbrottel, Bürger zu Speyer, der in Speyer wegen etlicher frevelhafter Worte im Gefängnis saß, schwört gegenüber dem Bürgermeister und Rat der Stadt Haft-Urfehde, nachdem er auf Bitten seiner Freunde aus der Haft entlassen worden war. Er verspricht, die verbüßte Strafe als rechtmäßig anzuerkennen und sich dafür weder an der Stadt noch an ihren Bürgern in irgendeiner Weise zu rächen oder Dritte zur Rache aufzufordern. Darüber hinaus verpflichtet er sich, in dieser Sache keine weiteren Ansprüche mehr zu stellen und diesbezüglich auch keine fremden Gerichte anzurufen. Mit der vorliegenden Urkunde verbürgt Nicolaus sich für den geleisteten Eid. Er bittet den Junker Arnold von Engaß (Arnolt von Jngaß), den Stadthauptmann von Speyer, sein Siegel an die Urkunde zu hängen, die Arnolt damit öffentlich anerkennt, ohne dass für ihn daraus Nachteile entstehen.

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