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Charter: Urkunden (1352-1789) 141
Signature: 141
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1620 April 19. [neuer Stil; alter Stil: April 9], Wachenheim
Sara, Witwe des Melchior Radt und Bürgerin zu Wachenheim, verkauft dem Almosen zu Wachenheim, vertreten durch Peter Weber und Hans Müller, Bürger und Almosenpfleger zu Wachenheim, eine Rente von 2 Gulden zu je 26 Albus, jährlich zu zahlen im Zeitraum von acht Tagen vor oder nach Ostern für 40 Gulden zu je 26 Albus neuer Währung. Als Sicherheit erlegt Sara Radt einen halben Morgen Wingert im Heidweg [im heydtweg], oben begrenzt vom Land der Schuldnerin selbst, unten vom Besitz des Maternus [Mattern] Kaub, oben in Richtung Wald begrenzt vom Besitz des Caspar Wießener, unten in Richtung Rhein von der Alten Straße. Die Schuldnerin hat sich ihres weiblichen Rechts [senatus consultum Velleianum]* im Rahmen dieses Kaufs begeben. * Vgl. hierzu Urkunde Nr. 139.  

orig.ano
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Zentralarchiv der Evangelischen Kirche der Pfalz (www.zentralarchiv-speyer.de)

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    01 WJR, Schulttheisz, Burgermeister Vnndt Ratth der Statt Wachenheim an der Hardt, Bekennen vnndt Thun||
    02 Kundt menniglichen mit dießem brieffe, daß heütt dato Vor vnnß erschienen ist Vnnßere Ampts Angehörige Mittburgerin alhie zu Wachenheim, die Erbare Sara, weylandt Melchior Radts seeligen||
    03 witib, vnndt bekante, daß sie eines steeten, vesten Kauffs, wie brauch vnndt Recht ist, Verkaufft Vnndt zukauffen geben den Ersamen Peter Webern vnndt Hannß Müllern, auch beede Burger vnndt geordnete||
    04 Allmußenpflegere zuermeltem Wachenheim, allen ihren Nachkommen, Nemblichen zween g[u]ld[en], Jed[en] zu zwantzig Sechs alb[us] gerechnet, Rechter freyer gültten, Jährlichen Vnndt eines Jed[en] Jahrs besander Vff||
    05 Ostern, Achttag Vor ader nach vngefehrlichen besagten Allmußenpflegern ader deroselb[en] Nachkommen ahne einigen Costen vnndt schad[en] zureichen Vnndt zulieffern. Vnndt ist dießer Kauff zugangen vnndt beschehen für||
    06 Vnndt Vmb Viertzig g[u]ld[en] obgemelter Wehrung paares Geltts, die sie, verkeüfferin, Von gemelten Allmußenpflegern also paldt empfangen vnndt in ihren nutzen verwenth, dorumb sie auch dieselb[en] hiemit||
    07 bester form Rechtens Quittirt hab[en] will. Hierumb, so Ver Vnderpfändt sie, Verkeüfferin, für sie, ihre erb[en] vnndt Nachkommen ihr eigenthumblich Ein halben morgen Weingert im heydtweg, ab[en] nacher Landt||
    08 Schuldnerin selbsten, Vnnd[en] nocher Landt Mattern Kaub, deß Rhatts, oben nacher walt Caspar Wießener, Vnnd[en] nacher Rhein die Alt Straaß, zinßt mit an zwey m[a]l[te]r Korn Churf[ü]r[stlicher] Pfaltz.||
    09 Welches vnderpfandt Außerhalb gemelter beschwerden zinnß frey, Ledig vnndt eigen, soll auch ferner Vor Ablößung dießer gültten Weiter nicht Versetzt noch beschwerdt Werden; deßwegen sie, verkeüfferin,||
    10 mit handt Treüw An Eydeßstott angelobt vnndt versprochen, dergestalt vnndt Also: Wo es sach, daß sie An reichung der Jehrlichen gültten Vff zeit vnndt ziel, Wie obstehet, seümig, die oder dieselbige||
    11 nit Reichen ader zahlen würde -daß dach verhoffentlich nit sein soll-, Alß dann haben die Jederzeit geordnete Allmußenpflegere ader deroselb[en] Nachkommen fug vnndt macht, vff genant Vnder-||
    12 pfandt zu wetten, AußClagen, vffzuholen vnndt zugewinnen nach dießer Stott Wachenheim brauch vnndt gewonheit ohne hindernuß Vnndt Jntrag ihro, der verkeüfferin, ihrer erb[en] oder Nachkommen dar-||
    13 Wieder, sie sampt vnndt sanders nit schützen ader Schirmen soll einigerlej Geist- oder Weltlich Recht. Wie dann sie, verkeüfferin, Vor einem Ersamen Rhott in der Persohn erschienen vnndt nach||
    14 genungsamer erJnnerung sich ihrer Weiblichen Beneficien vnndt freyheiten guttwillig Verziegen vnndt begeb[en] haben. Vnnde Wir, obgemelt Schulttheiß, Burgermeister vnndt Rhott alhie||
    15 zu Wachenheim, Bekhennen hiemit bey vnßern Rhotts Pflichten, daß dießes hauptgeltt vnndt gültten ietziger zeit mit den obspecificirten güttern Gemeiner aestimation Vnnd Achtung nach zwie-||
    16 fach vnndt doppel verlegt vnndt daß auch solche verlegung mit vnnßerm Vorwießen vnndt bewilligen beschehen seye, Getreüwlich vnndt ohne gefehrte. Zu Vrkhundt hab[en] wir, Schulttheiß,||
    17 Burgermeister vnndt Rhott der vielbesagten Statt wachenheim, Vff der verkeüfferin beschehen Vleißiges Pitten ermelter Statt eigen Jnsiegel -doch Vnnß, Vnnßern Nachkommen vnndt||
    18 Gemeinen Statt in andere Weg ahne schad[en] -dießem brieff henckhlichen Vffgetruckht, So geben ist Vff Ostern, Alß man nach der gepurth* Christj zählt Sechszehenhundert vnndt||
    19 zwantzig Jahrr**.
    Source Fulltext: Andreas Kuhn, M. A., Neustadt/Weinstraße. Patenschaft: Ehepaar Ruider, Wachenheim


    LanguageDeutsch

    Notes
    * "t" nachträglich eingefügt ** Folgt Schlusszeichen Anmerkungen zur Topographie "im heydtweg" (Z. 7) = Heidweg, im Südosten von Wachenheim "die Alt Straaß" (Z. 8) = Alte Straße, Nord-Süd-Achse im Osten von Wachenheim Bemerkungen zu Sprache und Schrift "Mattern" (Z. 8) = Maternus "freyer gültten" (Z. 4) = nicht auf Erbpacht beruhende Zinsleistungen "zween g[u]ld[en]…Vmb Viertzig g[u]ld[en]" (Z. 4 und 6) = üblicher Zinssatz von 5% "mit handt Treüw" (Z. 10) = Bekräftigung des Versprechens durch Reichen der Hand "wetten" (Z. 12) = den Pfandbesitz erwerben "Gemeiner aestimation Vnnd Achtung nach" (Z. 15) = nach allgemeiner Schätzung und Werterhebung "in andere Weg" (Z. 18) = andererseits /a/ und /o/ wechseln häufig und sind nahezu austauschbar. Sie standen sich in ihrem Lautwert so nahe, dass eine präzise graphematische Differenzierung entbehrlich erscheinen mochte. Vgl. "Ratth" (Z. 1) neben "Rhott" (Z. 13), "Statt" (Z. 1) neben "Stott" (Z. 12), "ader" (Z. 5) neben "oder" (Z. 12), "dach" (Z. 11) neben "doch" (Z. 17), "ab[en]" (Z. 7) neben "oben" (Z. 8), "nacher" (Z. 7) neben "nocher" (Z. 8). Als Schlusskürzel begegnen tief in die Unterlänge geführte und mit einer Schlinge abschließende Diagonalstriche (vgl. "Jed[en]", Z. 4; "deroselb[en]", Z. 5). Ebenso findet sich ein kunstvolles brezelartiges Kürzel, das sich in einem unterlangen Abschlussstrich mit Volute fortsetzt (vgl. "g[u]ld[en]", Z. 4 und 6; "Churf[ü]r[stlicher]", Z. 8). i-Punkt und u-Bogen wachsen aus der nach oben fortgesetzten Schaftschlinge des "g" heraus (vgl. "zwantzig", Z. 4; "Wehrung", Z. 6; "Ledig", Z. 9). Schluss-n, teilweise auch Schluss-m, weist öfters allerlei Formvarianten auf: Der Endschaft kann sich nach unten verlängern und mit einem Häkchen abschließen (vgl. "Müllern", Z. 3; "Rhein", Z. 8); gelegentlich gerät auch der Anfangsschaft in den Sog der Kursivierung und verschmilzt mit dem Endschaft zu einer schrägliegenden 3-artigen Gestalt (vgl. "beschehen", Z. 5; "selbsten", Z. 8); selten streckt sich das "n" zu einem 7-förmigen, unterlangen Winkel aus (vgl. "Korn", Z. 8; "Nachkommen", Z. 17). Im Doppel-t tritt zuweilen an zweiter Stelle eine wunderliche, h-artige Form des "t" auf (vgl. "Mattern", Z. 8; "Eydeßstott", Z. 10; "Statt", Z. 17f.). Das "v" beginnt mit einem spitzwinkligen Anstrich zum überlangen ersten Schaft (vgl. "vnndt", Z. 3; "vngefehrlichen", Z. 5).
    Places
    • Wachenheim
       
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