Collection: Sammlung Deutscher Orden
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Sequential number: 10352
Date: uff montag nach sanct Andreas des heilligen zwelff botten tag
Abstract: Hans Meuschell und Leonhard Heller der Junge, beide Heimbürgen, Heinz Durloss, Michael Schwab, Klaus Doetzell, Adam Hasenbart, Simon Metzler, Hans Woltz, Hans Schade, Erhard Hotz, Hans Oth, Michael Hotz, Jobst Volcker, Gilg Vogt, Jobst Weigundt, Melchior Hornn, Georg Hotz, Melchior Kappas, Hans Gotz, Benedikt Zimmermann, Leonhard Heller, der Alte, Erhard Heller Andreas Begstein, Kuntz Schwab, Kuntz Oth, Hans Volckerr, Hans Engelhardt, der Junge, Hans Müller, Georg Dur, Hans Heller, Balthasar Schade, Kaspar Hoennecker, Hans Engelhardt , der Alte, Martin Engelhard, Jobst Heller, Wendel Hoffman, Hans Scheitter, Philipp Meer, Hans Hann, Peter Dhurloss, Hans Modell, Bonifatius Modell, Bernhard Schmidt, der Müller, Anna, Witwe des Hans Dhurr, Kunigunde, Witwe des Heinz Muschel, Agata, Witwe des Jörg Fug, und Margareta, Witwe des Hans Müller, alle zu Althausen, beurkunden, daß sie sich in der Auseinandersetzung um das Triebrecht der Schäferei des Deutschen Ordens zu Lustbronn (Lustbrun) durch einen Egarten, im Schlupf genannt, für den als Anstößer die Johanniter zu Mergentheim und Lustbronn, sowie erwähnter Hans Volcker und Kuntz Ott genannt werden, in die Markung Dainbach (Danbucher Marckung) mit Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, folgendermaßen geeinigt haben: Sie gestatten den Durchtrieb durch ihre Markung und Walter von Cronberg verzichtet auf die Klage vor dem Hofgericht zu Rottweil (Rotweill). Bezüglich der Streitigkeiten um den Schirm und Trieb- und Weiderechte mit der Schäferei zu Neuhaus (Neuenhauß) wurde vereinbart, daß jede Partei ihre Rechte in Anspruch nehmen soll (yedemtheill zw seinem rechtenn steen sollen).
Sequential number: 10355
Date: 1538 Aug. 31
Abstract: Notariatsinstrument des Jakob Urban aus Kaiserslautern über die Bestellung des Georg Burkhart als Anwalt für Michael Schreder in seiner Auseinandersetzung mit dem Deutschen Orden
Sequential number: 10356
Date: montags nach der heilligen drey konig tag
Abstract: Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Land, beurkundet, daß er mit dem Bürgermeister, dem Gericht und Rat der Stadt Mergentheim beschlossen hat, das Ungeld, das dem Haus Mergentheim in Höhe von 4 Maß je verkauftem 2 Maß zur Instandsetzung und- haltung der Stadtbefestigung und der öffentlichen Wege zu kommen. Von den zwei ausgestellten Urkunden erhalten Georg von Giech (Giecht), Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und die Stadt Mergentheim je ein Exemplar.
Sequential number: 10358
Date: montags nach unnser liebfrauwenn liechtmeß
Abstract: Daniel Treutwein, Amtmann zu Boxberg, und Wipprecht von Thüngen zu Estenfeld (Estennfeldt) verkaufen als Vormünder für Sebastian, Sohn des verstorbenen Martin Sützel, das Fischrecht in dem durch Wachbach und vor Neunkirchen (Neunkirchenn) herabfließenden Bach mit dem Einverständnis des Lehensherrn Konrad, Bischof zu Würzburg (Wuertzburg) und Herzog zu Franken (Franncken), für 200 Gulden in Silbermünzen unter Vorbehalt des Wiederkaufs an Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, und an das Amt Neuhaus (Newenhauß), um die Gültverpflichtung gegenüber Philipp von Seldeneck, die der verstorbene Mertin Sützel seinen Sohn hinterlassen hat, ablösen zu könne. Das Fischrecht erstreckt sich von dem Wehr, wo das Lillstadt (Lullstatt) herabfließende Bächlein in genannten Bach mündet, bis zu dem Unerhalb Neunkirchen liegenden Markstein, der die Grenze den Markungen Mergentheim und Neunkirchen Mergentheim und Nunkirchen markiert.
Sequential number: 10359
Date: 1538 Februar 9
Abstract: Lorenz Thumler und seine Ehefrau Margarethe verkaufen Johann von der Fels, Landkomtur der Ballei Lothringen und Komtur zu Saarbrücken, ihr Haus in der Saargasse von Saarbrücken. Siegler: Propstei Saarbrücken 1538 Samst. nach S. Dorotheae
Original context: Landeshauptarchiv Koblenz > Best. 55 A 4, Deutscher Orden, Ballei
Lothringen > 359
Sequential number: 10360
Date: montags nach Dorothee
Abstract: Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß Wilhelm Lochinger, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und die von ihm eingesetzten Räte die Streitigkeiten zwischen Georg und Wolfgang, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe), Vettern (gevetternn), und dem Schultheiß und der Gemeinde zu Apfelbach (Undern Appfelbach) um Schaftrieb und -weide in der Markung Apfelbach beigelegt haben. Nach dem die Gemeinde Apfelbach der Graf Georg zugehörigen Schäferei zu Herrenzimmern (Herenn Zimern) und der Graf Wolfgang zugehörigen Schäferei zu Herbsthausen (Herbsthausenn) die Erlaubnis, die Schafe gegen Zahlung von 5 Pfund in ihre Markung zu treiben und zu weiden, aufgesagt hatten, entgegneten erwähnte Grafen von Hohenlohe, es handle sich dabei um ein Recht. Dies wurde von Sigmund von Uissigheim (Ussigkheim), von dem Graf Georg Herrenzimmern mitsamt dem umstrittenen Weide- und Triebrecht gekauft hatte, bestätigt. Die Auseinandersetzung wurde folgendermaßen entschieden: Die Gemeinde Apfelbach erhält weiterhin jährlich 5 Pfund; den beiden Schäfereien wird das Weide- und Triebrecht bis zu einer von beiden Parteien angenommen festgelegten Grenze auf immer zuerkannt, jedoch steht es denen von Apfelbach frei, ihr Vieh ebenfalls dort zu weiden. Von dieser Urkunde erhalten das Amt Neuhaus (Neuenhaus), Graf Georg von Hohenlohe, Graf Wolfgang von Hohenlohe, sowie die Gemeinde zu Apfelbach je eine Ausfertigung.
Sequential number: 10361
Date: montags nach Dorothee
Abstract: Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß Wilhelm Lochinger, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und die von ihm eingesetzten Räte die Streitigkeiten zwischen Georg und Wolfgang, Grafen von Hohenlohe (Hohenloe), Vettern (gevetternn), und dem Schultheiß und der Gemeinde zu Apfelbach (Undern Appfelbach) um Schaftrieb und -weide in der Markung Apfelbach beigelegt haben. Nach dem die Gemeinde Apfelbach der Graf Georg zugehörigen Schäferei zu Herrenzimmern (Herenn Zimern) und der Graf Wolfgang zugehörigen Schäferei zu Herbsthausen (Herbsthausenn) die Erlaubnis, die Schafe gegen Zahlung von 5 Pfund in ihre Markung zu treiben und zu weiden, aufgesagt hatten, entgegneten erwähnte Grafen von Hohenlohe, es handle sich dabei um ein Recht. Dies wurde von Sigmund von Uissigheim (Ussigkheim), von dem Graf Georg Herrenzimmern mitsamt dem umstrittenen Weide- und Triebrecht gekauft hatte, bestätigt. Die Auseinandersetzung wurde folgendermaßen entschieden: Die Gemeinde Apfelbach erhält weiterhin jährlich 5 Pfund; den beiden Schäfereien wird das Weide- und Triebrecht bis zu einer von beiden Parteien angenommen festgelegten Grenze auf immer zuerkannt, jedoch steht es denen von Apfelbach frei, ihr Vieh ebenfalls dort zu weiden. Von dieser Urkunde erhalten das Amt Neuhaus (Neuenhaus), Graf Georg von Hohenlohe, Graf Wolfgang von Hohenlohe, sowie die Gemeinde zu Apfelbach je eine Ausfertigung.
Sequential number: 10362
Date: montags nach Valentini
Abstract: Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß er die Grundlage zur Bedeberechnung folgendermaßen geändert hat, um entstandene Ungleichheiten künftig zu vermeien. Statt wie bisher je Einheit beweglichen und unbeweglichen Vermögens jeweils einen festgestzten Betrag zu erheben, wird man der tatsächliche Wert der Güter zugrunde gelegt und je 300 Gulden werden mit 1 Gulden Bede belegt. Von den zwei Ausfertigungn der Urkunde verbleibt eine bei dem Haus Mergentheim, die andere wird der Stadt Mergentheim übergeben.
Sequential number: 10364
Date: montags nach dem sonntag Invocavit
Abstract: Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet daß seine Räte die Auseinandersetzung zwischen dem Hofmann Linhard Betz und dem Schäfer Wendel Matter, beide zu Schönbühl (Schenbühell) und dem Deutschordenshaus Mergentheim zugehörig, vertreten durch Georg von Giech, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und Hans von Groebroth, Überreiter des Deutschen Ordens zu Mergentheim, einerseits und dem Schultheiß und der Gemeinde Apfelbach (Unndernapffelbach), vertreten durch Hans Bauer, Schultheiß, und Kuntz Geisler, andrerseits um Trieb- und Weidegerechtigkeit in der Markung Apfelbach folgendermaßen entschieden haben: Der Schäfer zu Schönbühl ist berechtigt, seine Schafe in die Markung Apfelbach bis zu der Grenze, die kurz zuvor für die Schäfereien zu Herrenzimmern (Herrnzymern) und Herbsthausen (Herbsthaußen) markiert worden war, zu treiben. Es soll jedoch der Gemeinde Apfelbach freistehen, innerhalb ihrer Markung überall Vieh zu weiden und auch Egarten zu bebauen, der dann gleich anderen bebauten Gütern für eine gewisse Zeit von der Weide verschont bleiben soll. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunden.
Sequential number: 10365
Date: monntags nach dem sonntag Invocavit
Abstract: Walter von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet daß seine Räte die Auseinandersetzung zwischen dem Hofmann Linhard Betz und dem Schäfer Wendel Matter, beide zu Schönbühl (Schenbühell) und dem Deutschordenshaus Mergentheim zugehörig, vertreten durch Georg von Giech, Komtur des Deutschen Ordens zu Mergentheim, und Hans von Groebroth, Überreiter des Deutschen Ordens zu Mergentheim, einerseits und dem Schultheiß und der Gemeinde Apfelbach (Unndernapffelbach), vertreten durch Hans Bauer, Schultheiß, und Kuntz Geisler, andererseits um Trieb- und Weidegerechtigkeit in der Markung Apfelbach folgendermaßen entschieden haben: Der Schäfer zu Schönbühl ist berechtigt, seine Schafe in die Markung Apfelbach bis zu der Grenze, die kurz zuvor für die Schäfereien zu Herrenzimmern (Herrnzymern) und Herbsthausen (Herbsthaußen) markiert worden war, zu treiben. Es soll jedoch der Gemeinde Apfelbach freistehen, innerhalb ihrer Markung überall Vieh zuweiden und auch Egarten zu bebauen, der dann gleich anderen bebauten Gütern für eine gewisse Zeit von der Weide verschont bleiben soll. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunden.
Sequential number: 10376
Date: Do nach Kiliani
Abstract: Johann Schettner, Schulmeister und Bürger zu Mergentheim, quittierte als Bevollmächtigter und Sachwalter der Margaretha, Witwe des Dr. Johann Siglin, Walther von Cronberg, Administrator des Hochmeistertums und Deutschmeister, den Empfang von 80 fl Zins, die dieser der Witwe wegen eines 1538 März 31 (Mittfasten) aufgenommen Kapitals [von 2.000 Gulden] schuldig war.
Sequential number: 10380
Date: uff sant Dionisien tag
Abstract: Der Dorfmeister und die ganze Gemeinde zu Adolzhausen (Adoltzhaußen) und zu Herbsthausen (Herbsthaußen) und Leonhard Betz, Hofmann (Hoffmann) zu Schönbühl (Schonbuhel), beurkunden, daß sie aufgrund eines Urteils des Schultheiß und der Schöfen des Gerichts zu Stuppach (Stupach) in einer Auseinandersetzung (irrung) eine gütliche Einigung erzielt haben.
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