Collection: Sammlung Deutscher Orden
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Sequential number: 10685
Date: 22. Juni 1546
Abstract: Georg Muspach, Lizentiat des Rechts, Dekan von St. German und Moritz in Speyer, vom Heiligen Stuhl bestellter Richter und Kommissar, an alle Kleriker der Städte und Bistümer Speyer und Würzburg (Spirensis et Herbipolensis): In Gegenwart des Notars und der Zeugen hat Adam Eernher von Themar, Advokat am Reichskammergericht und geschworener Prokurator des Fürsten Wolfgang, Administrator des Hochmeistertums des Deutschen Ordens und Deutschmeisters, unter Vorlage der wörtlich inserierten Kommission des Hieronymus Verallo, Erzbischof von Rosano (Rossaniensis) und Statthalter (locumtenens) der Sacra Romana Rota, Nuntius (cum potestate legati de latere nuntius) des Heiligen Stuhls bei Kaiser Karl (V.) und für ganz Deutschland, von 1545 Juli 20 samt eingelegter Supplik von 1545 Juli 29 beantragt, im Prozeß zwischen dem Administrator einerseits und Abt und Konvent des Klosters Schöntal (in speciosa valle vulgo Schonthal) andererseits fortzufahren und die Gegenseite vorzuladen. Er lädt daher alle, die vom Administrator dazu aufgefordert werden, unter Androhung von Exkommunikation, Suspension (suspensionis a divinis) und Interdikt innerhalb von zwölf Tagen nach erfolgter Ladung bzw. auf den darauffolgenden Gerichtstag vor sein Hofgericht (Spirae in curia...nostrae residentiae).- Der Notar Markus Zipperer aus Ötlingen (Oitlingen) im Bistum Konstanz (Constantiensis), Notar des bischöflichen Hofgerichts und des Generalvikariats zu Speyer, in diesem Prozeß Schreiber des Generalvikars, bestätigt dies alles und unterschreibt das von anderer Hand geschriebene Notariatsinstrument.
Sequential number: 10688
Date: am dinstag Petri und Pauli
Abstract: Die Räte des Melchior, Bischof von Würzburg (Wirtzpurg) und Herzog zu Franken (Francken), legen eine Auseinandersetzung zwischen den Vettern Wilhelm und Bastian Sützel von Mergentheim (Mergethaim) bei. Es handelt sich dabei um den Zehnten, die Vogtei, Zinsen und Gülten zu Althausen und Neunkirchen, die die Vorfahren der streitenden Parteien für 1.800 Gulden an die von Thüngen versetzt hatten und die der verstorbene Martin Sützel, Vater des Bastian Sützel vor einigen Jahren wieder zurückgekauft hatte. Nachdem Bastian Sützel seinem Vetter Wilhelm Sützel die Ablösung der Hälfte davon verweigert und dies auch damit begründet, daß der unmündige Bruder des Wilhelm Sützel, Christoph Sützel, der sich außer Landes befinde, später mit Forderungen bezüglich dieser Rechte und Einkünfte an ihn herantreten könne, entscheiden genannte Räte, daß er seinem Vetter Wilhelm Sützel die Ablösung mit 900 Gulden gestatten soll. Dafür soll dieser in einer Verschreibung gegen Bastian Sützel versprechen, denselben gegenüber etwaigen Ansprüchen seines Bruders Christoph Sützel schadlos zu halten. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunde.
Sequential number: 10702
Date: 1547 Januar 19
Abstract: Philipp, Graf zu Nassau und Saarbrücken, belehnt Jost von Becheln mit den Lehen des Frank von Löwenstein, die sein Großvater Friedrich (Fritsch) von Becheln und sein Vater Friedrich (Fritsch) von Becheln zu Haustadt besessen hatten. 1547 Mitw. n. Anthonii
Original context: Landeshauptarchiv Koblenz > Best. 55 A 4, Deutscher Orden, Ballei
Lothringen > 127
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