Collection: Sammlung Deutscher Orden
Grouped by years:
Sequential number: 11251
Date: 1563 April 26
Abstract: Bürgschaft von Hans Jakob von Berlichingen zu Hornberg und Mertin von Nippenburg zu Schöckingen für Hans Georg von Dachenhausen bei dessen Aufnahme in den Deutschen Orden durch Deutschmeister Wolfgang
Sequential number: 11258
Date: 1563 März 21
Abstract: Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Trier bewilligen Johann von der Fels, Landkomtur der Ballei Lothringen, Wasser so dick als eine wiesse erbess ist aus dem Marktbrunnen in das Ordenshaus zu leiten, wofür der Landkomtur ein Morgen Land dem Jakobspital geschenkt hat. d. 21, Martii 1562
Original context: Landeshauptarchiv Koblenz > Best. 55 A 4, Deutscher Orden, Ballei
Lothringen > 857
Sequential number: 11259
Date: mitwochs den siebenden tag monats Aprilis
Abstract: In der Auseinandersetzung zwischen den Brüdern Wilhelm und Christoph Sützel von Mergentheim entscheiden deren Vettern Albrecht von Rosenberg, Ritter, Philipp Jakob von und zu Rosenberg und Eberhard von Stetten zu Kocherstetten, daß Wilhelm Sützel die Mühle zu Unterbalbach und Christoph Sützel die Mühle zu Oberbalbach, die Hans Öchszner innehat, erhalten soll, wobei Wilhelm Sützel seinem Bruder zum Ausgleich für die höheren Einkünfte aus der Mühle zu Unterbalbach jährlich 1 1/2 Malter Korn geben soll und die aufgelaufenen Zinsen in Höhe von 60 Gulden, für die die Brüder gemeinsam aufkommen sollten, an die von Wimpfen allein bezahlen soll. Christoph Sützel soll seinem Bruder 16 Gulden geben für die 32 Gulden, die er von ihrer verstorbenen Mutter Agatha Sützel zu deren Lebzeiten geliehen hatte. Desweiteren wurde vereinbart, daß Wilhelm Sützel ihrer Schwester Ottilie Sützel die Schulden in Höhe von 400 Gulden geben soll, während Christoph Sützel die Schulden in Höhe von 400 Gulden gegenüber dem von Wimpfen übernehmen soll. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunde.
Sequential number: 11261
Date: 30. April 1563
Abstract: Zeisolf von Rosenberg zu Haltenbergstetten bekundet: Aufgrund der kaiserlichen Halsgerichtsordnung hat er gegen seinen abgesandten Feind Hans Dilling von Ebertsbronn, den er in die Haft des Herrn Wolfgang, Administrator und Deutschmeister, auf Schloß Neuhaus bei Mergentheim überstellt hat, wegen ihm und seinen Untertanen gegen alle Billigkeit zugefügten Schadens und wegen Rechtsverweigerung geklagt. Da der Administrator gegen entsprechende Kaution zugelassen hat, Dilling unter Verwendung der Folter (peinlicher massen) den Prozeß zu machen, verspricht der A. bei seinen adligen Treuen und Glauben, nach Brauch und Herkommen der Cent Markelsheim die auflaufenden Prozeßkosten zu tragen, gleichgültig ob die Wahrheit ans Licht kommt und er den Prozeß gewinnt oder nicht. Ferner verspricht er, im Fall der Niederlage dem Beklagten Schmach und Schaden zu ersetzen.
Sequential number: 11275
Date: 1563 Oktober 27
Abstract: Weistum der Höfer des Deutschen Ordens zu Mallendar über die Güter des Ordens dort, mit Auszug aus einem Weistum von 1509.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data