Collection: Sammlung Deutscher Orden
Grouped by years:
Sequential number: 11882
Date: 1577 Dezember 31, Beckingen
Abstract: Cornelius Orschet, Prokurator der Jesuiten zu Trier, und genannte Einwohner und ganze Gemeinde zu Beckingen ernennen Hans Bockenheimer, Bergrichter und Rentmeister zu Wallerfangen, Gerhard von Senheim (Semen), Fiskal zu Trier, Johann Freieczen von Freimersdorf und Peter Stambler von Honzrath (Huntzerat) zu Schiedsleuten in ihrem Streit wegen des Barbarahofes zu Beckingen. Beckingen 1577 den leissten tag Decembries
Sequential number: 11884
Date: 1578
Abstract: 1578 Aug. 21 Kaufbrief über den 1 1/2 Teil des Zehnten zu Lustbronn von Hans von Aschhausen Or. Perg. 1 Sieg.
Sequential number: 11892
Date: 1578 Januar 31
Abstract: Vergleich zwischen dem Hofmann der Jesuiten zu Beckingen und der Gemeinde wegen der Weiderechte zu Beckingen.
Sequential number: 11906
Date: 21. Juni 1578
Abstract: Wolfgang [Schultzbar], Administrator des Hochmeistertums in Preussen und Meister des Deutschen Ordens in deutschen und welschen Landen, beurkundet, daß er die Bitte des Schultheißen, Bürgermeister, Gerichts und der Gemeinde zu Markelsheim, sie aus der Leibeigenschaft zu entlassen, gegen jährliche Bezahlung von 16 Gulden in Silbermünzen, den Gulden zu 15 Batzen oder 16 Kreuzern gerechnet, an die Amtleute oder Amtsverweser zu Neuhaus bewilligt hat.
Sequential number: 11907
Date: am sambstag nach Viti den 21 monatstag Juny
Abstract: Julius, Bischof von Würzburg (Wirtzburg) und Herzog zu Franken (Francken), beurkundet, daß seine Räte in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Propst, Dechant und Kapitel des Stifts St. Johann zu Neumünster zu Würzburg als Kläger und dem Hufenbauer des Fronhofs zu Markelsheim (Marckelsheim) als Beklagten um Rechte an erwähntem Fronhof unter Berücksichtigung des Weistums des Hufenbauer vom Jahre 1465 entschieden haben, die Klage abzuweisen. Die Auseinandersetzung war zuvor vor dem verstorbenen Konrad von Bibra geführt worden. Den Beklagten wird auferlegt, ihrer Lehenspflicht gemäß der Gewohnheit (wie von allter herrkommen und gepreuchlich gewesen) nach zukommen und dem Amtmann auf dem Fronhof Holz nach Bedarf zuzugestehen. Dieses Urteil wurde von beiden Parteien abgelehnt; sie haben um Referentialapostel gebeten, um an das Kammergericht des Kaisers Rudolf II zu appellieren. Dieser wurden ihnen erteilt.
Sequential number: 11908
Date: am Sambstag nach Viti ainundzweinzigten Monats tag Juny
Abstract: Julius, Bischof von Würzburg (Wirtzburg) und Herzog zu Franken (Francken), beurkundet, daß seine Räte in der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen dem Propst, Dechant und Kapitel des Stifts St. Johann zu Neumünster zu Würzburg als Kläger und dem Hufenbauer des Fronhofs zu Markelsheim (Marckelsheim) als Beklagten um Rechte an erwähntem Fronhof unter Berücksichtigung des Weistums des Hufenbauer vom Jahre 1465 entschieden haben, die Klage abzuweisen. Die Auseinandersetzung war zuvor vor dem verstorbenen Konrad von Bibra geführt worden. Den Beklagten wird auferlegt, ihrer Lehenspflicht gemäß der Gewohnheit (wie von allter herrkommen und gepreuchlich gewesen) nach zukommen und dem Amtmann auf dem Fronhof Holz nach Bedarf zuzugestehen. Dieses Urteil wurde von beiden Parteien abgelehnt; sie haben um Referentialapostel gebeten, um an das Kammergericht des Kaisers Rudolf II. zu appellieren. Dieser wurden ihnen erteilt.
You are copying a text frominto your own collection. Please be aware that reusing it might infringe intellectual property rights, so please check individual licences and cite the source of your information when you publish your data