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Charter: Der deutsche Bauernkrieg (Google data)  66XXVII. Stadt Basel an ihre Abgeordneten bei der Bauerschaft.
Signature:  66XXVII. Stadt Basel an ihre Abgeordneten bei der Bauerschaft.

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Source Regest: Der deutsche Bauernkrieg - Jahr 1525 Januar bis Juli, Nr. 66XXVII. Stadt Basel an ihre Abgeordneten bei der Bauerschaft. , S. 136
 

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Der deutsche Bauernkrieg - Jahr 1525 Januar bis Juli, Nr. 66XXVII. Stadt Basel an ihre Abgeordneten bei der Bauerschaft. , S. 136

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    66XXVII. Stadt Basel an ihre Abgeordneten bei der Bauerschaft.

    (13. Mai 1525.)

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    ieben getruwen. Wollen uns in schneller II so Tag so Nacht be richten, wie die Sachen standen, und besonder mit Röteln; dann uns langt an, wie die Buren des Willens, das Schloß Röteln zu über fallen und das Geschütz von dannen zu füren, unterstanden. Dem nach hat der Landvogt in Namen sines Herren des Marggraffen, an uns ein Zusatz ins Schloß, namlich 3l) Mann und zwen der Räten begert, da wollent ihr vor Euch eigentlich umb erkunden, und fürder- lich in gantzer II uns das zuschriben, uns fürer haben darnach zu richten. Daran bewißt ihr unser ernstlich Meinung und sonderlich gut Wolgefallen, umb euch früntlich haben ze beschulden. Datum in II den 13. Tag Mai An. 25.

    Heinrich Meltinger, Burgermeister und Rat der Stadt Basel. Den fürsichtigen, ersamen und wysen, Wolfgang Öder, Heinrich an Rein und Hans Oberrietern unsern RatSfründen, jetzt by der Bur- fame im Vryßgow versammlet, sampt und sonders.

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    tnxxVill. Die vorderöftreichisthe Regierung an die Stadt Freiburg.

    (l4. Mai 15stz.)

    ^aß wir Euch bisher nit geschriben, ist nit darumben beschehen, daß wir Ewer vergessen oder so wenig geachtet. Aber deßhalben un terlassen, daß wir Euch nichts Guts zu schriben gewußt haben, und die uffrürigen Unterthanen, so erstlichen^zu Eschentzwyler zusammen geloffen, sich täglichs in einer großen Anzal gesterkt, alle die Klöster, so wir in unser Verwaltigung des Elsaß und Sunga.au gehabt, über fallen, elendiklichen on alles Erbarmen zenissen, verherget, das, so sie darinnen gefunden, genommen und verderbt, die Statt Sultz und Gebwvler eingenommen und sich gestrigs Tags für Senheim; sodann der unter Huff, der bisher zu Scherwyler in ObbrechlsThal und da- selbs umb gelegen für obern Berkbevm geschlagen und gelegert, der Meynung, die ouch zu erobern und an sich zu bringen. Welche uns anstatt F. D. nicht wenig behertziget und beschweret, daß wir dem Allem zusehen, das gedulden müssen, und uf disen Tag in unseer Ver waltigung nit so vil Gehorsame auch Volg haben, daß wir dem doch einigen Widerstand thun, und die frommen Unterthanen, so gern an dem löblichen Haus Österreich bestendig bliben wollten, entschütten; besonder so gar verlassen sin sollen, dergleichen doch nimmer erhört, welchs doch wol zu beduren und zu erbarmen ist. Zudem, daß wir ein Warnung über die and» haben, sobald die ufrürigen Bauren die kleinen Stettlin ingenommen und darinnen etwas Geschütz zu ihren Handen', sodann die Unterthanen zu ihren Pflichten gebracht haben, auch wie ihr Meinung und Anschlag ist, die drv Huffen, so jetzt vor Berkheim und Senheim auch im Bryßgaw ligen zusammenkommen, daß sie dann den nechsten für uns ziehen zu belegern und zu notigen unterston. Dwvl ihr nun ab solichem wenig Trost empsahen mögen, so haben wir euch auch darmit guter und getrüwer Meynung nit be schweren wollen; dann so wir also von menglichem verlassen und mit Niemanden, dann mit denen, die wir us unserm Darlegen versolden müs sen, allhie besetzt und alle Tage des Fürzugs gewertig sein, so ist wol zu gedenken, was Hilf wir in diser Not Andern thun oder bewi- sen könnten oder mögen. Gott woll. daß dle Sach ein ander Gestalt,

    ^Y0^

    wirient bessere Ochlosa«?, m^d ,in «vrer Vermögen HHtten, so wo.ll- ten wir die on alles Beduren mit ^gutem Willen und Hertzen mit euch und andern des löblichen Hus Österreichs 'Untertbanen getreulichen mittheilen. Was aber nit in unserm Vermögen ist, das müssen wir Gott besehlen. Wir wollen euch aber vertruwen, ihr sollt und wer den in der Not als redlich und bestendig Untertbanen an dem löblichen Haus Österreich gefarn und thun, damit ihr Statt und Schloßt euch, auch euwer Lyb und Gut darinnen, vor den Lüten usenthalten und bewaren, und bedenken, daß ihr bisher für ander von den regie renden Fürsten von Österreich begnadet, begabt, und gnediglichen und wol gehalten worden sein. Das wurdet Euch auch zu Merung des selben fürdern und zu Lob und Eren reichen. Das wollen wir allhie auch thun oder darumben die letzte Not beston. Wo uns aber NM- lerzyt Hilf zukomen, wollten wir Euch von derselben auch zuschicken und nit verlassen. Dann alles das so im Vermögen unsers Libs Und Guts, das wären wir euch mitzutheilen geneigt. Datum Enßheim den <4. Tag Mai An. 25.

    OOXHlX Der schwarzwaldische Hause der Bauren an die Stadt Freiburg.

    (14. Mai 1525.)

    F

    ried und Gnao von Gott dem Allmächtigen ewiglich Amen. Wei sen, lieben Herren und gut Freund. Wir lassen Euch wissen, wie daß Euer Herren bei uns gewesen zu Kilchzarten, und mit uns gehandlet, aus was Ursachen wir hier liegen, und also im Land umziehen. Hand wir ihnen zu verstehend geben, und sollen Euch sollichs auch anzei gen, besorgen wir es sei noch nicht geschehen. So lassen wir Euth wissen, daß ein arme Gemeind in Städten und auf dem Land überlait ist mit dem Gewalt und mit unziemlichen Uebernahmen, daß wir leinswegs mehr beston werden. Zum allerersten so wollen wir, düß das Gottswort durch das heilig Evangely dem gemeinen Mann verkündt und gepredigt werd. Und demselben nachzukommen, und waS das ausweist, auch als das göttlich Recht zugibt durch das heilig Evan gely , das wöllen wir unsern Herren Geistlichen und weltlich Ober keil keinwegs abschlahen, noch gesperrt werden soll, und auch nicht

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    nehr. Des welle n die Herren sich nicht vernügen lassen, sonder mit ihrer Gewalt fürfaren und handeln wie von Alter her, das doch in unserm, Herrn Lyden nicht ist keinswegs, wie ihr denn zum Tbeil wohl wissen der Herren Schinderei. Es nimmt uns fremd, daß Ihr unterstand, den Herren beholsen zu seind, uns arme Bürlv auf dem Land wöllen also zwingen, sollich Gewaltsame noch länger zu dulden. Nun mügen Ihr wohl gedenken ein großen Schaden zu empfahen von Gott und von der WeU, wo man das Wort Gotts wöllt hindern und abstellen> und wo es Euer Fürnehmen auch wär. das wir doch Euch nicht ver- lruwen. Darauf ist unser freundlich Begehr und Ansuchen, daß Ihr Euch zu uns verbinden in unser Bruderschaft, brüderliche Liebe zu machen, mit einem ewigen Frieden nach dem Wort Gotts des All- mächtigen und auch das heilig Evangelium ausweist, und das gött lich Recht zu handhaben. Hand wir Euch aus guter freundlicher Mei nung nil wöllen verhalten, begehren wir Eüer geschriftlich Antwurt. Vato zu Kilchzarten uf den Suntag, den man nempt Cantate Anno 25.

    Hoptlüt und Rät des Husen uff dem Schwarzwald. Dieser Brief gehört der Gemeind in der Stadt Freiburg unsern lieben Brüdern und guten Freunden zu Handen.

     
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