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Charter: Der deutsche Bauernkrieg (Google data)  cciX^X. Derselbe an dieselbe.
Signature:  cciX^X. Derselbe an dieselbe.

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Der deutsche Bauernkrieg - Jahr 1525 Januar bis Juli, Nr. cciX^X. Derselbe an dieselbe. , S. 139

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    cciX^X. Derselbe an dieselbe.

    («4. Mai l525.)

    D

    er Friede Gottes des Allmächtigen sei mit Euch Allen. Edlen festen, fürsichtiqen, weisen, Burgermeister und Rath mit samt einer Ge> melnd der Stadt Freiburg. Als Ihr gut Wissen haben, wie wir mit «lnser Macht liegen zu Kilchzarten, allein aus brüderlicher Liebe, das Wort Gottes und das heilig Evangelium dem gemeinen Volk zu pre digen, und zu fürderen, auch aller unser Oberkeit, geistlicher und welt licher, laut des heiligen Evangelii gehorsam zu sein, mit einander ab- geredt, und auch unser Will und Meinung wohl verstanden; darauf Euer Gesandten Botschaft zugesagt, eine schristlich Antwurt zu schicken bei Euerm Stattbotten on Verzug. Ist noch nicht beschehen, das uns nicht ein klein befremdt, denn unser Meinung ist nicht einer Stadt Freiburg ein Schaden zufügen wollen, denn alles das, das Wort

    102

    Gotts durch das heilig Evangelium ausweist und zulat, dem wollen wir geleben und brüderliche Liebe zu machen suchen und keinswegs ablassen zu stellen. Ist noch unser Bitt und Begehr, daß Ihr Euch zu uns und wir zu Euch verbrüdern, und ein ewi gen Frieden machen, wellen wir keins Abschlags zu Euch versehen. Wo aber Ihr Euch nit wöllten verbrüdern, und in ein Frieden vereinigen, mögen wir wol gedenken eines Uufrieden, und begehren noch einer Antwort bei diesem Botten. Datum in II zu Kilchzarten uf Suntag den man nennt Cantate An. 25.

    Hoptlüt und Rät des Husen uf dem Schwarzwald. Denen :e. Bürgermeister und Rath einer ganzen Gemeind der Stadt Freiburg, unsern günstigen Herren und Brüdern.

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    tnxxx>. Die Stadt Freiburg an den schwarz- waldischen Haufen.

    (15. Mai 1525.)

    U.

    l-nsern Grus und Dinst zuvor, lieben Fründt und Nachpurn. Eu- wer Schriben haben wir verstanden und nachdem wir eine große Ge- meindt haben und mit derselben dise Sachen handlen müssen, kann es sich by disem Abend so schnell nit schicken, aber morgen früh wollen wir die Sachen und Euwer Beger an sie bringen und Euch alsbald uff Mittag Antwurt zusenden; dann wir weren je geneigt Frid und Einigkeit zu machen, und euch als unsern Nachpurn zu Ruwen zu helffen. Doch begern wir und wollend uns des entlich versehen, ihr werden dazwischen fürther nit herabrücken noch uns oder die unsern beschedigen, es wer uns sunst unlidenlich. Datum uff Montag nach Cantate An. 25.

    Den ersamen erbaren Hanptleuten des Hausens vom Schwarzwald.

    103

    QQXXXII Dieselbe an denselben.

    (l5. Maj 1525.)

    ^uer Se!

    .uer Schriben, so »hr uns gethan, dann ihr euwer Bruderschaft und Vereinung gegen uns begern, haben wir verstanden und geben euch zu erkennen, daß uns den Pflichten und Eiden nach nit gelegen sein kann, hinter unser gnädigisten Herrschaft von Österrich in diese oder jene Hendel zu gan, wie ihr selbe wol ennessen mögen. Aber wir haben bisher getrüwe und gute Nachpurschaft an euch gehalten, das wollen wir ob Gott will, wo ihr uns und die unsern nit schedi- gen und beleidigen, hinsür ouch gern thun, und insonderheit wär uns leid, wo euwer Herrschaften einich Schinderei gegen euch pruchen sot ten, und wir im selben Fall können und mögen getreuwe Mittel, Weg und Mäßigung suchen, daß ihr by der Billichkeit pliben und zu Ru- wen komen. Das wollen wir von Heryen gern thun und uns darin keinen sosten beduren, in Hoffnung ihr solt euch des von uns wol settigen lassen und abziehen und in guter Nachpurschaft gegen uns volfarn, wie euwer Voreltern allweg gethan haben, und dabo beden- ken, wie göttlich, glücklich und seligklich es ist, in Friden zu leben. Datum uff Montag nach dem Sontag Cantate An. 25.

    Burgermeister, Rat und gantz Gemeinde der Statt Fryburg im Prvßgow. Den ersamen, erbaren, unsern lieben Fründen und Nachpurn, Hauptleuten und Rsten des Huffens vom Schwartzwald.

    66XXXIIi Der schwarzwaldische Haufe an Freiburg.

    (>5. Mai 1525.)

    Fried und Gnad von GM dem Allmächtigen durch unsern Herrn Jesus Christ zu allen Zeiten mit uns Allen.

    E

    -dlen, sesten, ehrsamen, günstigen, weisen Herren Burgermeister, ehrsamer weiser Rath mit samt der ganzen Gemein. Euer Schreiben haben wir wohl verstanden. Ist dem also, so ser und wir Euch und

    ^V4

    die Euern nicht beschädigent oder angriffen, so wüllen Ihr aus Nach barschaft uns auch kein Schaden zufügen, deß wir ein groß Gefallen hätten, wo dasbeschehen wäre. Doch wie dem allem, so ist auf die sen Tag viel gehandlet, mit dem Schloß Wißneck, auch mit einer Nachbarschaft in dem Thal, die jet z zumal auf unser billich Fürneh men, so wir nicht begehren als das, so ihr Oberteit zu verfolgen lassen geistlicher und weltlicher Herren, so in göttlichen Rechten erfun den mag werden, kein Abbruch geschech, auf sollichs zu uns gehuldt, unds Gottswort durch das heilig Evangeli zu fürdern, und kein Ab schlag geton werden. Und so Ihr wellten vermeinen, wir hätten Euch angriffen, und ein Gewaltsame gebraucht, ist uns not. Ia Ihr schreiben, wo wir von unsern Herren übernommen wellten werden, mit der Schinderei, wellten Ihr auf Euren Kosten darunter beholsen sein ab zustellen. Des sagen wir Euch großen Dank, aber uns ist ungezwei- selt, Euch sei gut Wissen, wie daß die und wir all auf dem Land gar überlait sind bei unserm Denken an etlichen Orten mit mancher lei Beschwerden, das Gott leid ist. Und begehren von allen unfern Umfassen, sie seien in Schloffen, in Städten oder auf dem Land, ein einigen Frieden zu machen und das göttlich Wort zu fördern, und was das ausweisen ist durch das heilig Evangeli, ein jeder seiner Oberkeit zu thun schuldig, am selbigen kein Abbruch geschäh. UnV weller der ist, er sei geistlich oder weltlich, der ist wider unser brü derlich Bundschaft in Gott dem Herrn «. Wir künden unser gut Fürnehmen nicht alle zuschreiben, wir lassen aber Euch wissen, wo ihr uns oder die unsern, so sich zu uns verbinden und verbrüdert haut, ein Frieden zusagen, so wollen wir in Hoffnung sein, mit unsern Verwandten vil Sachen und großen Schaden abzustellen. Und begehren, deß auf Swnd ein geschriftlich Antwurt zu wissen, dann wir viel un- genieseret Volk unter uns haben, wo das ist mit großem Kosten zu unterhalten. Auch so werden wir uns der Stadt nähern, damit und Ihr wohl Sprach mit uns haben, doch so lant's uns vor wissen. Eilen in der Sach, ob Euch Schad geschech.

    Auch schreiben Ihr, wie daß Ihr dem Haus Österreich mitEids- pflichten verwandt seien. Des sind wir auch unsern Herren «. Wir begehren unseren Herren kein Schaden zuzufügen, sonder bei dem zu beliben lassen, was ein> Ieder seim Herrn schuldig ist von gottliche« Rechten; aber nicht demnach und sie bisher gesprochen, sie seigen das Recht, und arm Leut mit ihrem Gewalt das Ihr abgenommen,

    105

    wie man denn in Artikelweis wohl hören wird, jez unnoth zu schrei ben. Io doch über unser Rechterbieten, so bat doch Herr Ierg Truch- seß, Eures Fürsten und Durchlauchtigkeit ein Hauptmann, des Bunds oberster Feldhauptmann, ein offentlichen Feindsbries zugeschickt gen Stüßlingen im Hegew, darauf wir mit eim andern Hausen gegen ihn zu Feld liegen :e. Wir werden nicht seiren, land wir Euch wissen, begehren auch weiter ein geschristlich Antwort, ilends bei Eurem die- sem Stadtbotten. Wo das nicht geschicht, wissen wir Euch nicht vor Schaden zu seind. Dato zu Kilchzarten um 4 Uhr. Datum auf Montag nach dem Sontag Cantate An. 25.

    Evangely

    Evangely Hoptlüt und Volk des Huffen ab

    - Evangely dem Schwarzwald.

    Günstig Herren. Es ist unser Bitt, schicken uns bei Eurem Stattboten zwei Bücher Papier um unser Geld, wir haut Euch heut auch Salz zugeschickt um Euer Geld.

    . ... Betrachten Euer Schaden, auch das billig Fürnehmen :e. An Rath und Gemeind der Stadt Freiburg sammt und sonders zu Handen.

     
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