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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number3121
Date: 1550 April 30
AbstractJohann von Buseck bestätigt die Belehnung mit einer Hofstatt, zwei Huben Land und einem Teil des Zehnten in Berstadt [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] und Inheiden (Inhaidenn) sowie zwei Teilen des Zehnten in Feldheim [beide Orte Gem. Hungen, Lkr. Gießen] durch Wolfgang Dietrich [von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3122
Date: 1550 April 30
AbstractJohann von Buseck bestätigt die Belehnung mit Gütern in Massenheim (Massenhaim) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.], einem Fuder Wein mit Fass, Wagen, Becher und drei Pfund Hellern in Dienheim (Dienhaim) [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen], Acker, Wiesen und Haus in Rudelsheim (Rudelszhaim) [heute Ludwigshöhe, Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang Dietrich [von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3123
Date: 1550 Mai 19
AbstractChristoph von Eusigheim (Ussigheim), Hans von Weyhers, Christoph von der Tann, Carl und Philipp von Thüngen, alle Erben derer von Weyhers, vergleichen sich im Namen ihrer Ehefrauen mit Ludwig von Mansbach, Oswald von Fechenbach und Philipp von Karsbach - den Eberstein'schen Erben - im Namen derer Ehefrauen, gemäß dem Schiedsspruch wegen etlicher Gehölze, derer sich die Weyers'schen Erben als einer Zugehörung zum Dietges haben zum halben Teil anmaßen wollen und die von den Eberstein'schen als zum Schachen und Eckweisbach allein gehörig angesehen wurden. Den Schiedsspruch sprachen aus: Balthasar von Ebersberg-Weyhers, Neidhard von Thüngen, Hartmann von Boyneburg, Amtmann zu Fürsteneck, und Kaspar von Kronberg.

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Sequential number3124
Date: 1550 Mai 21
AbstractWolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda und Verwalter des Klosters Petersberg [Gem. im Lkr. Fulda], vererbpachtet Peter Hollen aus Dipperz [Gem. im Lkr. Fulda] eine Wiese im Döller Holz, die dieser von Michael Dittingen gekauft hat.

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Sequential number3125
Date: 1550 Juni 09
AbstractBürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Frankfurt (Frannckenfort) bestätigen die Belehnung der Ratsherren Daniel zum Jungen und Philipp Uffsteiner (Uffstender) als ihren Stellvertretern mit Bonames (Bonemesze) [Stadtteil der Gem. Frankfurt am Main] samt Zubehörungen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number3126
Date: 1550 Juni 13
AbstractRudolf Schenck zu Schweinsberg (Schweinsperg) bevollmächtigt Heinrich Lersner (Lersznern), seine fuldischen Lehen stellvertretend für ihn, seinen Bruder Hermann Rudolf und seine Neffen bei Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, in Empfang zu nehmen. Siegelankündigung.

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Sequential number3127
Date: 1550 Juni 18
AbstractRudolf Schenck zu Schweinsberg (Schweinsbergk) bestätigt für sich, seinen Bruder Hermann Rudolf und die namentlich genannten Kinder seines verstorbenen Bruders Hubert (Haupert) die Belehnung mit einem jährlichen Mannlehen von 13 Gulden durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3128
Date: 1550 Juni 20
AbstractPapst Julius III. bestätigt dem Konvent von Fulda die Wahl des Abtes Wolfgang [Dietrich von Eusigheim].

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Sequential number3129
Date: 1550 Juli 18
AbstractGünther Graf zu Schwarzburg (Schwartzburgk) bestätigt die Belehnung mit dem Schloss und dem Dorf Allmenhausen (Almenhausen) [Gem. Ebeleben, Kyffhäuserkrs.] und dem Dorf Abtsbessingen (Absbessingen) [Gem. im Kyffhäuserkrs.] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3130
Date: 1550 September 09
AbstractNikolaus Rode (Ruode) bestätigt als Vertreter des Bürgermeisters und des Rats der Stadt Oppenheim die Belehnung mit dem Gericht und dem Schultheißenamt in Dienheim (Dinheim) bei Oppenheim [beide Orte Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number3131
Date: 1550 Oktober 29
AbstractPhilipp [III.] Graf von Hanau-Münzenberg (Hanawe, Minczenbergk) bestätigt für sich und seinen Bruder Reinhard die Belehnung mit der Burg und Stadt Steinau an der Straße (Steinaw an der Strasz) [Gem. im Main-Kinzig-Krs.], dem Frauenaltar in der Pfarrkirche ebendort, dem Dorf Trais (Treysa) [Stadtteil von Münzenberg] bei Münzenberg (Minczenberg) [Gem. im Wetteraukrs.] und Teilen der Weizengült in Reichelsheim (Reichelszheim) [Gem. im Wetteraukrs.] bei Bingenheim (Bingenheim) [Ortsteil der Gem. Echzell, Wetteraukrs.] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3132
Date: 1550 November 24
AbstractHans Marschall (Marschalt) zu Ostheim bestätigt die Belehnung mit der Hälfte des Dorfes Rappershausen [Gem. Hendungen, Landkr. Rhön-Gabfeld], zwei Huben in Behrungen (Beringen) [Ortsteil der Gem. Grabfeld, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] und einem Gut in (Lantzen) durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3133
Date: 1550 November 24
AbstractBurkhart von Erthal (Ertall) bestätigt die Belehnung mit einem Hof in Milz (Miltz) [Gem. Römhild, Landkr. Hildburghausen] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3134
Date: 1550 November 24
AbstractMoritz vom Stein bestätigt für sich und seinen Bruder Hartung die Belehnung mit einem Hof in Rannungen (Ramingenn) [Gem. im Lkr. Bad Kissingen] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3135
Date: 1550 November 27
AbstractStephan Schott bestätigt die Belehnung mit Gütern in Breitensee (Breitensehe) [Gem. Herbstadt, Landkr. Rhön-Grabfeld] und bei Milz (Miltz) [Gem. Römhild, Landkr. Hildburghausen] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3136
Date: 1550 November 27
AbstractHans Georg und Hans Albrecht Grafen von Mansfeld (Manszfeldt) bestätigen für sich und ihre Brüder und Vettern die Belehnung mit der Vogtei in Milz (Miltz) [Ortsteil der Gem. Römhild, Lkr. Hildburghausen] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3137
Date: 1550 Dezember 1
AbstractExtrakt zur Streitschlichtung zwischen dem verstorbenen Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, einerseits und den Brüdern und Vettern Eberhard, Konrad, Alexander, Christoph (Christoffer) und Johann (Hans) Wolf von der Tann andererseits wegen der Grenzen zwischen den Ämtern Rockenstuhl und Bieberstein und der Burg Tann. Es wurde bekundet, dass der Streit bereits während der Regierungszeit des Abts durch einen Schiedspruch beigelegt wurde. Der Abt hat hierzu zwei seiner Räte gestellt, die von der Tann zwei ihrer Freunde. An den Schiedsspruch haben sich beide Parteien zu halten. Der Spruch wird schriftlich niedergelegt; [die Grenzen] werden mit Grenzsteinen und Malbäumen angezeigt. Die erbetenen Schiedsrichter Balthasar von Ebersberg genannt Weyhers, Karl von Trümbach (Trubenbach), Amtmann in Burghaun, Ludger (Ludiger) von Mansbach und Philipp, Vogt der Salzburg (Voyt zu Salzburgk) bekunden, dass sie zu Lebzeiten Abt Johanns mit der Befragung von Zeugen und der Besichtigung der Grenzen begonnen haben. Nach dem Tod des Abtes haben die genannten Schiedsrichter mit Zustimmung Abt Philipps [Schenk zu Schweinsberg] und der von der Tann nach weiterer Untersuchung und Besichtigung einen Schiedsspruch über die Grenzen erlassen. Es folgt eine Beschreibung der Grenzsteine, zunächst jener des Amts Rockenstuhl, anschließend jener des Amts Bieberstein. Die Grenzen zwischen den Ämtern und dem Gericht Tann sollen unverändert bleiben und alle Streitigkeiten mit dem Schiedsspruch behoben sein.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 397
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Sequential number3138
Date: 1551 Januar 10
AbstractDie Brüder Sebastian und Christoph von Fulbach (Vulpach) bestätigen die Belehnung mit einem Hof in Rannungen (Rammingen) [Gem. im Lkr. Bad Kissingen] mit Zubehörung am (Haisselberg) in Richtung Pfersdorf (Pferdtsdorff) [Ortsteil der Gem. Poppenhausen, Lkr. Schweinfurt] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3139
Date: 1551 Januar 12
AbstractMoritz vom Stein zu Ostheim vor der Rhön bestätigt für sich, seinen Sohn und seine namentlich genannten Vettern und Brüder die Belehnung mit einem Viertel des Dorfs Breitbach [Ortsteil von Oberschwarzach, Gem. Gerolzhofen, Landkr. Schweinfurt (?)], zwei Teilen des kleinen Zehnten, zwei Gulden Gut und einer Hofstatt in Baunach [Gem. im Landkr. Bamberg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3140
Date: 1551 Februar 12
AbstractBalthasar von Ebersberg (Eberszbergk) genannt von Weyhers (Weyers) zu Gersfeld (Gerszfelt) bestätigt für sich sowie seine Vettern und Ganerben die Belehnung mit ihren Anteilen an dem Schloss Weyhers (Weiers), dem Ebersberg (Eberszbergk) [beide Orte Teile der Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda], dem Gericht auf der Hart (auff der Hart) [Lütter, Gem. Eichenzell, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3141
Date: 1551 Februar 12
AbstractBalthasar von Ebersberg (Eberspergk) genannt von Weyhers bestätigt die Belehnung mit zweieinhalb Gütern und einer Hütte in Hettenhausen [Stadtteil der Gem. Gersfeld, Lkr. Fulda], einem Viertel von Schmalnau (Schmalnaw) mit im Einzelnen aufgeführten Zubehörungen, seinen Anteilen an den Burgen Ebersburg (Ebersperg) und Weyhers [alle Orte Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3142
Date: 1551 März 04
AbstractPhilipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, belehnt Valentin (Valten) von der Heese für sich und seine Ehefrau Margarete von Buchenau (Buchenaw) mit den fuldischen Lehen, die der verstorbene Georg von Buchenau zu Lindheim (Lindthaim) innegehabt hatte. Siegelankündigung.

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Sequential number3143
Date: 1551 März 9
AbstractIm Namen Kaiser Karls V. wird vor dem Reichskammergerich Speyer in der Sache Witzel Hornsmüller gegen die Stadt Fulda verhandelt. Witzel Hornsmüller hat nach einem Urteil des Fuldischen Hofgerichts vom 11. August 1546 beim Reichskammergericht in Speyer Berufung eingelegt. Witzel Hornsmüller hatte gegen die Stadt Fulda geklagt wegen Verhinderung der Mühlenstation am Wassergang durch den gemeinen Rasen über der Hornungsmühle bei Fulda sowie Verhinderung des Fischfangs bzw. der Fischwaid im Froschteich. Die fürstlichen Hofräte urteilten nach einer Ortsbegehung und Anhörung beider Seiten, dass die Stadt sich keines Vergehens schuldig gemacht hat und sie in allen Punkten frei zu sprechen sei. [Vgl. Urk. 147] Die Appellation gegen dieses Urteil ging am 13. Oktober 1548 am Reichskammergericht ein. Vorsitzender Richter ist Wilhelm Werner Graf von Zimmern und Herr von Wildenstein. Die Beklagtenseite wird vertreten durch Doktor jur. Adam Wernher von Themar, der Kläger durch den Lizentiat Moritz Breunau. Zunächst wird die Rechtsmäßigkeit der Appelation bestätigt. Die Klägerseite trägt die Klage erneut vor, dass Witzel Hornsmüller der Fischfang und die Fischwaid im Froschteich erblich zustünde und der Wassergang durch den gemeinen Rasen nicht durch die Stadt Fulda verhindert werden dürfe. Die Hornungsmühle gehöre dem Hornsmüller erblich, wie auch seinen Vorfahren, mit allen Zugehörungen und Rechten. Entsprechende Briefe wurden dem Gericht ausgehändigt und Zeugen dazu gehört. Nach Prüfung der Briefe und der Zeugenaussagen wird das vorinstanzliche Urteil aufgehoben und festgestellt, dass die Hornungsmühle mit Froschteich und Fischwaid erblich mit allen Rechten dem Hornsmüller zusteht. Die Gerichtskosten muss die Stadt Fulda tragen. Beiden Seiten wird eine Kopie des Urteils ausgehändigt.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 156
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Sequential number3144
Date: 1551 März 16
AbstractJohann Donner von Larheim bestätigt die Belehnung mit dem großen und dem kleinen Zehnten in Okarben (Ackarben) [Gem. Karben, Wetteraukreis], dem Kirchsatz in Krutzen (Creutzen) [Wüstung, Gem. und Stadt Frankfurt a. M.], dem Gericht in Niederstedten (Niederstetten) [Wüstung, Gem. Bad Homburg v.d. Höhe, Hochtaunuskrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3145
Date: 1551 April 09
AbstractPhilipp Graf von Nassau (Nassaw) und Saarbrücken (Sarbruckenn) bestätigt die Belehnung mit der Hälfte des Dorfes und der Vogtei Reichelsheim (Reichelshaim), der Hälfte des Dorfes Echzell (Echtzell) [beide Orte Gem. im Wetteraukrs.] und einem Hof in Bingenheim (Bingenhaim) [Ortsteil der Gem. Echzell, Wetteraukrs.] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3146
Date: 1551 April 19
AbstractChristoph von der Tann bittet den Abt von Fulda, dass dieser in folgender Sache ein einschreite: Ein Lehnsmann von Christoph von der Tann, Claus Stauff, wohnhaft zu Weyhers, wurden von den Zentgrafen zu Weyhers und Oberlüder mit einer Rüge bedacht, da er Dienste nicht ausgeführt hätte. Christoph von der Tann habe seinem Lehnsmann die Ausführung dieser Dienste untersagt, worauf dem Lehnsmann mit Pfändung gedroht wurde. Der Abt soll nun Christoph von der Tann seine alten Freiheiten und lange bestehenden Gerechtigkeiten bestätigen und den Zentgrafen ihre Befugnisse beschneiden.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 157
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Sequential number3147
Date: 1551 April 30
AbstractFulda. - Wolfgang Dietrich [von Eusigheim], Abt zu Fulda, belehnt den Dahm von Lüder mit den Lehen zu [Großen-] Lüder, Bimbach, Fulda und im Gericht Rockenstuhl. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number3148
Date: 1551 April 30
AbstractTham (Dam) von Lüder (Luder) zu Loshausen (Lashausenn) bestätigt für sich, seinen Bruder Johann und seinen Vetter Wendel die Belehnung mit dem Schloss und Gütern in Großenlüder (Luder) sowie Gütern in Bimbach [beide Orte Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda], in Fulda und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3149
Date: 1551 Mai 02
AbstractPhilipp von Gunsrode (Gonserode) bestätigt für sich, seinen Bruder Eckhard und seine weiteren Geschwister die Belehnung mit dem Zehnten in Inheiden (Idenheim) [Stadtteil der Gem. Hungen, Lkr. Gießen], Ulfa (Olffa) [Stadtteil von Nidda] mit seinen Zubehörungen bei Nidda [Gem. im Wetteraukrs.], dem Zehnten in Kromelbach (Krummelbach) [Gem. Ortenberg, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3150
Date: 1551 Mai 3
AbstractWolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt zu Fulda, und Verwalter des Klosters Johannisberg, leiht dem Georg von Ebersberg und seiner Frau Brigitte eine Wiese zu Welkers, die sie von Hans Aschenborner, Hofmeister auf dem Johannisberg, gekauft haben. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number3151
Date: 1551 Mai 06
AbstractWilhelm vom Stein (Steynn) bestätigt die Belehnung mit den Lehen, die zuvor Pankranz von Thüngen (Thungenn) inne gehabt hatte, durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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