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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number3181
Date: 1551 Dezember 23
AbstractWolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, bittet seinen Amtmann in Brückenau, Christoph von Weyhers, einen seiner Knechte mit Spieß und gleissendem Hauptharnisch auf Schloss Neuhof zu entsenden.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 178
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Sequential number3182
Date: 1552 Januar 11
AbstractWolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, bestätigt und erweitert den Meistern der Schmiedezunft in und vor Fulda ihre Zunftordnung. Da sich die Anzahl der Meister vergrößert hat, sind folgende Änderungen nun in kraft getreten, an die sich alle Mitglieder der Zunft zu halten haben: Wer in Fulda als Schmiedemeister arbeiten will, soll dem Abt 6 Gulden, 4 Kannen Wein und 4 Pfund Wachs und der Zunft 3 Gulden, 3 Kannen Wein und 3 Pfund Wachs bezahlen sowie Käse und Weck reichen. Wer Sohn eines Meisters der Zunft ist muss diese Abgaben nicht entrichten, aber muss trotzdem die hergebrachten Eide schwören. Wer bei einem Schmied in die Lehre gehen will, soll an den Abt 1 Gulden, 2 Kannen Wein und 2 Pfund Wachs und an die Zunft 1/2 Gulden, 2 Kannen Wein und 2 Pfund Wachs bezahlen. Keiner darf in der Stadt Fulda einen Schmiedeknecht länger als 14 Tage beschäftigen, ohne die Zunft zu informieren. Wer dagegen verstößt soll sowohl dem Abt als auch der Zunft als Strafe 2 Kannen besten Weins und 2 Pfund Wachs bezahlen. Ausländische Schmiede dürfen ihre Waren auf den Jahrmärkten feilbieten, inländische zudem auf den Wochenmärkten am Samstag und in ihren Läden. Ausländische Waren sollen jedoch nicht zum Nachteil der inländischen Schmiede angeboten werden. Wer in die Zunft aufgenommen werden will, soll seine redliche Herkunft durch entsprechende Urkunden belegen und den Meistern ebenso Urkunden über seine erfolgreich abgeschlossenen Lehrjahre vorlegen. Nach dem Tod eines Meisters sollen sich dessen eheliche Frau und/ oder eheliche Kinder dem Schutz der Zunft weiter sicher sein. Heiratet eine Witwe oder die Tochter eines verstorbenen Schmiedemeisters einen Schmied, muss dieser sich nicht mehr in die Zunft einkaufen. Der Zunft müssen allerdings trotzdem die urkundlichen Nachweise über Herkunft und Lehrjahre vorgelegt werden. Stirbt jemand im Haus eines Meisters, ob der Meister selbst, seine Frau, Kinder oder Dienstboten, so sollen die anderen Meister die Leiche zu Grabe tragen. Zu Fronfasten soll ein jeder 3 Pfennige in die Büchse der Zunft zahlen. Wer dies innerhalb eines Jahres versäumt muss sich von neuem in die Zunft einkaufen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 158
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Sequential number3183
Date: 1552 Januar 30
AbstractWolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda und Verwalter des Klosters Frauenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], bestätigt seinem Kammerdiener Valentin Lang die durch seinen Vorgänger, Philipp [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, erfolgte Schenkung eines Platzes in (Ellern) [bei Künzell?], den er zu einem Weinberg machen wollte und den er als ein Anfänger der Weinberge um Fulda zehntfrei erhalten hat.

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Sequential number3184
Date: 1552 Februar 04
AbstractValentin von Rückershausen (Ruckershausenn) bestätigt die Belehnung mit dem Gericht in Röllshausen (Reilshausenn) [Ortsteil der Gem. Schrecksbach, Schwalm-Eder-Krs.] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3185
Date: 1552 Februar 05
AbstractLudwig, Konrad und Johann von Rodenhausen (Rodenhausenn) und weitere namentlich genannte Brüder bestätigen für sich und weitere Geschwister die Belehnung mit dem Gericht und dem Dorf Großseelheim (Grossen Selheim), Kleinseelheim (Klain Selheym) und Schönbach [alle drei Orte Stadtteile der Gem. Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3186
Date: 1552 März 4
AbstractKonrad Heil und Johann Grenlich, Vorsteher des Hospitals zu Schlitz, bekennen, dass ihnen Balthasar von Ebersberg-Weyhers, Christoph von Eusigheim, Georg von Ebersberg und Carl von Thüngen 200 Gulden gezahlt haben.

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Sequential number3187
Date: 1552 Mai 3
AbstractJohann von Schenck zu Schweinsberg (Schenk zu Schweinsbergk), Dechant und Kellner des Stifts Fulda, bekennt, daß er Johann (Henn) Habersack und Antonius Holtzscher, beide wohnhaft in Linges, und ihre Frauen Kunigunde (Konna) und Elisabeth (Else) mit einem Stück Fischwasser der Fliede, der botlczwak, Eichswak und moln grab genent, das beim Löschenröder (leischenrodt) Wasser anfängt und bis zum Mühlgraben (Moln Grabn) von Ziegel (Zigell) geht, belehnt hat, und zwar im selben Umfang, wie Hans Hack (Hak) zu Eichenzell (Eigen Zell) es von Johann (Hen) Salmon und dessen Frau Margarete (Greten) und Peter Habersack und dessen Frau Katharina (Katharin) für 44 Gulden gekauft hat. Die neuen Lehensinhaber schulden dem Kellnereiamt des Stifts den Lehenszins, wie er im Register desselben steht.

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Sequential number3188
Date: 1552 Juni 2
AbstractValentin Rother zu Dietges und seine Frau Katharina verkaufen wiederkäuflich an Heinrich Blappert, Hans Heichrich und deren Frauen drei Gulden Zinseinnahmen von ihrem halben Erbgut zu Dietges für 30 Gulden. Es folgen Absprachen über den Wiederkauf und nähere Bestimmungen.

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Sequential number3189
Date: 1552 August 12
AbstractValentin (Valtin) Haun, Bürger zu Fulda, und seine Frau Beatrix bekennen, daß sie wiederkäuflich einen jährlichen Zins von 4 Geschock Groschen fuldischer Währung zu Dreikönig auf ihrem Haus in der Schmiedegasse (Schmidt gassen), zwischen den Häusern von Hans Ifland (Iflander) und Kurt Henkel (Curt Henckel), (Amts-)Vogt in Neuhof, gelegen, für 40 Gulden den Prokuratoren des Barfüßerklosters in Fulda verkauft haben. Die Verkäufer versichern, daß ihr Haus nur mit 80 Gulden belastet ist, die dem Sebastian Haun gehören. Der Schultheiß von Fulda, Friedrich Ziegler (Friderich Zigler), gibt, nachdem das Haus von der Stadt zu Lehen rührt, seine Zustimmung zum Verkauf.

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Sequential number3190
Date: 1552 August 14
AbstractWolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda und Verwalter des Klosters Petersberg [Gem. im Lkr. Fulda], vererbpachtet Hans Wilhelm sein Lassgut in Petersberg (Brauhaus).

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Sequential number3191
Date: 1552 August 19
AbstractJost Ruland bestätigt für sich und seine Frau Hilde die Belehnung mit zwei Huben freien Landes in Allendorf (Allendorff in unnd umb die Sodenn) und einer halben Hube freien Landes in Hilgershausen (Heilgershausenn) [beide Orte Stadtteile der Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3192
Date: 1552 November 04
AbstractHartmann von Boyneburg (Beineburgk) bestätigt die Belehnung mit einer Kemenate, einem Hof und weiteren Gütern in Borsch (Borsa) [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.], drei Pfund Geld aus dem Zoll und der Stadt Geisa (Geysa) [Gem. im Wartburgkrs.], drei Gütern in Buttlar (Botlar) [Gem. im Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang Dietrich [von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3193
Date: 1553 Januar 16
AbstractAmbrosius Groschen, Bürger von Mühlhausen (Mulhausen) in Thüringen (Doringen), bestätigt für seine Stieftochter Margarete Hasenkerl (Hasenkerlin) die Belehnung mit einem freien Vorwerk und sieben Huben Land in Schönstedt (Schönerstadt) [beide Orte Gem. im Unstrut-Hainich-Krs.] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3194
Date: 1553 Januar 16
AbstractWolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, belehnt Nikolaus (Claus) Hasenkerl für sich und seinen Neffen Christoph mit einem freien Vorwerk und sieben Huben Land in Schönstedt (Schönerstadt) [Gem. im Unstrut-Hainich-Krs.]. Siegelankündigung.

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Sequential number3195
Date: 1553 April 5
AbstractHans Forstmeister leiht dem Hans Heil, d. Jüngeren, zu Schmalnau ein Gut daselbst. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number3196
Date: 1553 April 16
AbstractJohann Schenck zu Schweinsberg, Dechant, und das Kapitel von Fulda gewähren dem Küster Simon Beutler, dass ihm wegen geringen Ertrages seines Amtes und der teuren Zeiten die Kost aus der gemeinen Stifts- und Seelgeräts-Verwaltung gereicht werden soll.

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Sequential number3197
Date: 1553 April 26
AbstractGünther und Hans Günther Grafen zu Schwarzburg (Schwartzburgk) bestätigen für sich und in Vormundschaft für ihre Brüder Wilhelm und Albrecht die Belehnung mit dem Schloss und dem Dorf Allmenhausen (Almenhausen) [Gem. Ebeleben, Kyffhäuserkrs.] und dem Dorf Abtsbessingen (Absbessingen) [Gem. im Kyffhäuserkrs.] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3198
Date: 1553 Mai 2
AbstractElse Habersack gen. Schrott, wohnhaft auf dem Sulzhof, bekundet, dass sie an Johann Keub zu Gerlos (Gerlochs), dessen Frau Kunigunde (Kuna) und beider Erben das Gras und Grumet von ihrer Wiese gen. Kerbzagel, an der Kellerwiese gelegen, für 100 Taler verkauft hat. Alternativ kann ein jährlicher Zins von 11 Schock Groschen Fuldaer Währung ausbezahlt werden. Die Abgabe von Gras und Grumet bzw. der Zinsen sind auf den Johannestag [24.6.] fällig. Der Wiederkauf ist jährlich zu Johannis möglich und muss einen Monat vorher angezeigt werden. Da die Wiese lehnsrührig von der Probstei und des Klosters St. Johannesberg ist, erteilt Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt des Stifts Fulda und Inhaber der Probstei des Klosters St. Johannesberg zu dem Verkauf seine Zustimmung.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 160
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Sequential number3199
Date: 1553 Mai 3
AbstractBenedikt Bolwegk, Bürger von Fulda, und seine Frau Gertrud bekunden, dass sie einen jährlichen Zins von 10 Silbergroschen Fuldaer Währung an Melchior Gansheck und Hans Albrecht, beide Schöffen in Fulda und Vorsteher des Hospitals zum Heiligen Geist vor dem Kohlhauser Tor in Fulda für 100 Gulden, den Gulden zu 44 Böhmisch, verkauft haben. Der Zins ist jährlich fällig auf Walpurgis [1.5.] aus ihrem Haus in der Judengasse in Fulda, gelegen zwischen Paul Muras und Hans Geseln Häusern. Der Zins kann jährlich zu Walpurgis für die gezahlte Summe wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Da das Haus Bürgergut ist erteilt der Schultheiß Friedrich Ziegler seine Zustimmung zu dem Verkauf.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 159
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Sequential number3200
Date: 1553 August 19
AbstractKraft Rau von Holzhausen (Rawe zu Holtzhausen) und die Brüder Johann und Cyriak von der Rabenau (Rabennaw) bestätigen die Belehnung mit einem Viertel des Schlosses Steinau (Steinaw) [Ortsteil der Gem. Petersberg, Lkr. Fulda], der Hälfte von Allmus (Almutz), dem Steinhaus und der Mühle in Traisbach (Dreiszbach) [beide Orte Ortsteile der Gem. Hofbieber, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3201
Date: 1553 Oktober 02
AbstractJohann von Dienheim (Dinheim) bestätigt für sich, Philipp und Albrecht von Dienheim sowie deren namentlich genannte Brüder die Belehnung mit sieben Morgen Acker auf dem Gleisberg (Gliszberg) [in Gonsenheim] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehenstücken in und bei Gonsenheim [Ortsbezirk von Mainz] und Mainz (Mentz) sowie Einkünften von einem Weingarten in der Gemarkung Dienheim (Dinheim) [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3202
Date: 1553 Oktober 4
AbstractValentin Homann, Bürger von Fulda, und seine Frau Anna bekunden, dass sie 5 Schock Groschen fuldischer Währung jährlichen Zins an Friedrich Ziegler, Schultheiß, und Adam Hopf, Bürger von Fulda, beide Vorsteher des Hospitals St. Katharina vor Fulda für 50 Gulden à 44 Groschen verkauft haben. Der Zins ist jährlich fällig auf Michaelis [29.9.] aus ihrem Haus in der Judengasse in Fulda zwischen den Häusern von Balthasar Schlatt und Paul Hack gelegen. Der Wiederkauf ist jährlich zu Michaelis möglich und muss einen Monat vorher angezeigt werden. Die Verkäufer verpflichten sich das Haus nicht ohne Wissen der Käufer zu verkaufen oder weiter zu beschweren. Da das Haus Bürgergut der Stadt Fulda ist erteilt Valentin Mentz, Befehlshaber des Schultheißenamtes daselbst, seine Zustimmung zu dem Verkauf.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 161
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Sequential number3203
Date: 1553 Oktober 30
AbstractWolf Veit von Wangenheim bestätigt für sich und seinen Vetter Friedrich die Belehnung mit achteinhalb Huben und einem Acker Land, 17 Acker Wiese, beide Lehengüter bei Sonneborn (Sonnenborn) [Gem. im Landkr. Gotha] gelegen, und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3204
Date: 1553 November 01
AbstractSebastian von Reckrod (Reckenroth) bevollmächtigt seinen Vetter Kaspar von Reckrod (Reckenrodt), seine fuldischen Lehen stellvertretend für ihn bei Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda, in Empfang zu nehmen. Siegelankündigung.

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Sequential number3205
Date: 1553 November 08
AbstractLudger von Mansbach bestätigt die Belehnung mit dem Schloss Mansbach (Manszbach) sowie Oberbreitzbach (Obernbreitsbach), Isleibs (Isenleibes) [alle Orte Gem. Hohenroda, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3206
Date: 1553 November 15
AbstractKaspar von Reckrod (Reckrodt) bestätigt für sich und für Wilhelm und Sebastian von Reckrod die Belehnung mit ihrem Anteil an Gütern in Urnshausen (Ernszhausenn) [Gem. im Wartburgkrs.], Dermbach (Dernnbach) [Gem. im Wartburgkrs.], Unteralba (Nidernn Alba) [Ortsteil der Gem. Dermbach, Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3207
Date: 1554 Januar 8
AbstractMartin von Haun leiht den Söhnen des verstorbenen Hans Hille, Walter und Simon, ein Lehen zu Blidenstad. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number3208
Date: 1554 Februar 13
AbstractMartin von Haun bestätigt die Belehnung mit einer Kemenate, Hof, Haus und weiteren Gütern in Großentaft (Grossentafta), einem Gut in Rode [beide Orte Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda], einem Gut in Unterbreizbach (Breitzbach) [Gem. im Wartburgkrs.] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3209
Date: 1554 März 06
AbstractAdam, Reinhard, Ewald der Ältere und weitere namentlich genannte Personen, alle von Baumbach, bestätigen die Belehnung mit dem Vorwerk und der Mühle in Iba (Ibe) [Gem. Bebra, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] sowie mit Gütern in Heringen (Heringenn) [Gem. im Lkr. Hersfeld-Rotenburg], (Waltsaczsen) und Sünna (Sunde) [Ortsteil der Gem. Unterbreizbach, Wartburgkrs.] durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3210
Date: 1554 März 06
AbstractWolfgang Dietrich [von Eusigheim], Abt von Fulda, belehnt Ewald den Älteren, Jost, Adam und weitere namentlich genannte Personen, alle von Baumbach zu Tannenberg (Thannenberg) [Gem. Nentershausen, Lkr. Hersfeld-Rotenburg], mit 31 Gulden Manngeld. Siegelankündigung.

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Sequential number3211
Date: 1554 März 7
AbstractDahm, Johann und Wendel von Lüder leihen dem Caspar Koch Behausung und Gut bei Müs. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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