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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number3841
Date: 1575 Februar 22
AbstractBalthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er das sogenannte Gilgen Dietz Gut in Döllbach (Delbach), Amt Neuhof, an Hartmann und Anna Möller, Heinz Dörmer, Hans Thürmer, Georg Henkel sowie deren Frauen und Erben für 600 Gulden à 42 Böhmisch verkauft hat. Die bisher geleisteten Land- und Frondienste werden ihnen erlassen. Wenn sie allerdings von ihrem Wiederverkaufsrecht Gebrauch machen, wird ihnen das Gut wieder mit den zu leistenden Diensten verliehen.

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Sequential number3842
Date: 1575 Februar 26
AbstractHans Werner von Trümbach (Trubenbach) zu Wehrda (Werda) [Gem. Haunetal, Landkr. Hersfeld-Rotenburg] bestätigt die Belehnung mit Römershag (Römmerßgehaugk) [Stadtteil der Gem. Bad Brückenau, Landkr. Bad Kissingen], dem dortigen freien Burgsitz und einem Burggut in Bad Brückenau (Bruckenau) [Gem. im Landkr. Bad Kissingen] mit Zugehörungen durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3843
Date: 1575 Februar 26
AbstractHans Werner von Trümbach zu Wehrda (Trumbach zu Werda) bestätigt die Belehnung mit einer Behausung in Wehrda (Werda) [Gem. Haunetal, Landkr. Hersfeld-Rotenburg], einer freien Behausung und Hofstatt in Fulda und einer Wiese bei Neukirchen (Newenkirchenn) [Gem. Haunetal, Landkr. Hersfeld-Rotenburg] durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3844
Date: 1575 März 01
AbstractBalthasar Diede (Diedt) bestätigt die Belehnung mit einem halben Vorwerk in Allendorf [Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] mit Äckern, Wiesen und Zinsen, eineinhalb Huben Land mit Höfen, Äckern und Wiesen in Albungen (Albingen) [Stadtteil der Gem. Eschwege, Werra-Meißner-Krs.], drei Werdern mit ihren Wassergängen und Wiesen unter dem (Hohenstadt) und gegen (Klingennfurth) sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3845
Date: 1575 März 8
AbstractChristoph von Willingen bekundet für sich, seine Frau Elisabeth und beider Erben, dass er nachdem er von Dekan und Stift Heiligkreuz in Hünfeld mit zwei Wiesen in Schlitzenhausen belehnt worden ist, er diesen ein Revers ausgestellt hat. Christoph von Willingen gelobt Treue gegenüber den Lehnsherren und dass er ihnen keinen Schaden zufügen werde, wie es einem Lehnsmann gebührt. Den Lehnsleuten ist zugesagt worden, dass Ihnen die Wiesen nicht entzogen oder die Zinsen erhöht werden sollen. Sollten die Lehnsleute allerdings mit den Zinszahlungen säumig werden, oder die Wiesen schlecht bewirtschaften, so dass den Lehnsherren Schaden entsteht, können diese das Lehen über die Wiesen jederzeit einziehen.

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Sequential number3846
Date: 1575 März 09
AbstractJohann von Sternberg bestätigt die Belehnung mit zwei Vorwerken, dem halben Zehnten und fünf Zinsgütern in Milz (Milcz) [Gem. Römhild, Landkr. Hildburghausen] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3847
Date: 1575 März 11
AbstractEs wird bekundet, dass Philipp von Köln, Amtmann zu Schlitz, und seine Frau Katharina den Sulzhof an Matthias Spangenberg und seine Frau für 6 Jahre verpachtet haben. Es folgen Vereinbarungen über Frucht- und Zinszahlungen an den Verpächter wie an das Stift, zur Lagerung der Früchte, zu Mägden und Knechten, über Holz, Mühlennutzung etc. in 24 Artikeln.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 406
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Sequential number3848
Date: 1575 März 24
AbstractHermann von Windhausen (Windthausen), Dechant von Fulda und Propst von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], Dechant Simon Beutler und der Konvent von Neuenberg leihen Andreas (Andres) Becher aus Fulda Land bei Neuenberg [Stadtteil der Gem. Fulda, Lkr. Fulda].

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Sequential number3849
Date: 1575 März 31
AbstractVor dem kaiserlichen Notar Dietrich Schäs in seinem Haus in der Schmidtgasse in Fulda bekennen Valentin Kirchhain, Hans Silchmöller und Klaas Koch, alle drei Bürgermeister zu Fulda, dass sie durch Ludwig Hack und Johann Murrhardt, Stadt- und Gerichtsschreiber von Fulda, eine Klageschrift (schedulam protestatio) verfasst haben, die Wort für Wort durch den Notar wiedergegeben wird: Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, hat die Bürgermeister der Stadt Fulda ersucht ihm die Schlüssel zu den Stadttoren zuzustellen. Die Bürgermeister und Vorsteher der Stadt sind sich allerdings keines Vergehens bewusst, das solch einen Schritt rechtfertige. Seit Menschengedenken wären die Schlüssel zu den Stadttoren bei den Bürgermeistern und Vorstehern der Stadt verwahrt worden und auch die Vorgänger Abt Balthasars hätten den Bürgern dieses Recht nie abstreitig gemacht. Die Bürgermeister ersuchen den Abt daher untertänigst sie bei ihren hergekommenen Rechten und Freiheiten zu belassen. Sollte der Abt ihrer Bitte nicht nachkommen und die Schlüssel vom Schlüsselherrn der Stadt dennoch einfordern, werde die Stadt Widerstand leisten, auch wenn ihnen durch den fürstlichen Schultheißen Wilhelm Katzmann eine Geldstrafe über 100 Taler auferlegt würde. Als gehorsame Untertanen sind die Schlüssel nun zwar überreicht worden, aber unter Vorbehalt und zeitglich mit dieser Klageschrift, die vom Notar Dietrich Schäs ausgestellt wurde.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 190
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Sequential number3850
Date: 1575 April 8
AbstractWendel Freundt gen. Betz, Bürger in Fulda, und seine Frau Elisabeth (Elsse) bekennen, daß sie dem Andreas Förster, Fürstlich-fuldischem Sekretär und derzeitigem Prokurator der Vikarie St. Katharina in der Kapelle im Schloß in Fulda, einen jährlichen Zins von 1 Gulden und 1 Orth zu Michael auf ihrem Haus, das gegenüber dem Roten Löwen (Rodenn Lewen), oben ann der ecken und hinten am Haus von Jonas Weiß liegt und 300 Gulden wert ist, für 25 Gulden wiederkäuflich verkauft haben.

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Sequential number3851
Date: 1575 April 15
AbstractWilhelm von Boyneburg (Beyneburg) bestätigt für sich selbst und Adam von Baumbach und Ruprecht (Rupert) Schade bestätigen in Vormundschaft für die Schwestern des verstorbenen Kraft Schade von Leibolz (Schadenn zum Leubolcz) Margarete und Sybille die Belehnung mit dem Schloss Uffhausen (Ufhausenn) [Ortsteil der Gem. Großenlüder, Landkr. Fulda] mit allen Zugehörungen, einem Hof und einem Gut in Soisdorf (Sostorff) [Ortsteil der Gem. Eiterfeld, Landkr. Fulda], zweieinhalb Schock Groschen Gült auf die Mühle in Weißenborn (Wiesennbornn) [Wüstung, Gem. Hünfeld, Landkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3852
Date: 1575 Mai 1
AbstractWolf Dietrich von Mörle leiht dem Hans Wiegenfeld ein Gut zu Malberdorf. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number3853
Date: 1575 Mai 1
AbstractHans Rabe aus Ziegel [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] verschreibt dem Bauamt des Stifts Fulda Renten von seinen Gütern daselbst, die von der Siechenmeisterei zu Lehen gehen.

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Sequential number3854
Date: 1575 Mai 7
AbstractPapst Gregor XIII. befiehlt dem Kapitel von Fulda, die laxe Zucht daselbst zu bessern und in Zukunft keinen aufzunehmen, der sich nicht verpflichtet, die Regel des St. Benedikt zu halten.

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Sequential number3855
Date: 1575 Mai 16
AbstractTestament des Melchior Christoph Horneck von Hornsberg.

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Sequential number3856
Date: 1575 Mai 26
AbstractValentin Trost, zu Horas (Hora) in der Zent wohnhaft, und seine Frau Margarete bekennen, daß sie den Prokuratoren des Kirchbaus des Barfüßerklosters in Fulda, Mag. Adam Mangolt (Mangold) und Andreas Förster, Fürstlich-fuldischem Sekretär, einen jährlichen Zins von 3 Gulden zu Walburgis auf ihrem Haus und Garten über den Linden ann Titterich Schers (Dietrich Scheer) gartten gelegen, die zusammen 300 Gulden wert und Lehen des Klosters Frauenberg sind, für 60 Gulden wiederkäuflich verkauft haben.

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Sequential number3857
Date: 1575 Mai 27
AbstractBalthasar Wais von Fauerbach (Faurbach), Heinrich von Bergen (Berg) genannt Kessel und Johann von Kettig (Kettich) bestätigen für ihre Ehefrauen bzw. Mutter die Belehnung mit dem Zehnten in Rodheim (Rodenheim) [Stadtteil der Gem. Hungen, Lkr. Gießen] bei Nidda [Gem. im Wetteraukrs.] durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number3858
Date: 1575 Juni 10
AbstractErlass des Abts von Fulda in den Streitigkeiten zwischen den Meistern der Leinweberzunft in Fulda und den nicht zünftigen Meistern daselbst. Die zünftigen Meister haben sich beschwert, dass ihnen zum Einen durch die Zunftordnung nicht geringe Kosten entstünden, sie sich aber an die Vorgaben der Zunft was Aussehen und Maß des Leinengewands betrifft halten und die Kosten gleich halten müssten. Die nichtzünftigen Meister müssten sich an keine Ordnung halten, hätten die zünftigen Abgaben nicht zu entrichten und könnten die Leingewänder weben wie sie wollten. Den zünftigen Meistern entstünde dadurch ein erheblicher Nachteil. Anhand der Zunftbriefe und der fürstlichen Erlasse wird abermals festgestellt, dass nur die Meister, die sich in die Zunft eingekauft haben, ihre Waren in Fulda verkaufen dürften. Wer das Leinweberhandwerk in Fulda weiterhin ausüben möchte, müsse sich in die Zunft einkaufen und der Ordnung unterwerfen, ansonten darf er nicht mehr in Fulda als Handwerker zugelassen werden. Alle Amtleute, Schultheißen, Vögte und Zentgrafen des Fürstentums sind dazu angehalten zu kontrollieren, ob die fuldische Leinweber auch Mitglieder der Zunft seien.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 191
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Sequential number3859
Date: 1575 Juni 10
AbstractErlass des Abts von Fulda in den Streitigkeiten zwischen den Meistern der Leinweberzunft in Fulda und den nicht zünftigen Meistern daselbst. Die zünftigen Meister haben sich beschwert, dass ihnen zum Einen durch die Zunftordnung nicht geringe Kosten entstünden, sie sich aber an die Vorgaben der Zunft was Aussehen und Maß des Leinengewands betrifft halten und die Kosten gleich halten müssten. Die nichtzünftigen Meister müssten sich an keine Ordnung halten, hätten die zünftigen Abgaben nicht zu entrichten und könnten die Leingewänder weben wie sie wollten. Den zünftigen Meistern entstünde dadurch ein erheblicher Nachteil. Anhand der Zunftbriefe und der fürstlichen Erlasse wird abermals festgestellt, dass nur die Meister, die sich in die Zunft eingekauft haben, ihre Waren in Fulda verkaufen dürften. Wer das Leinweberhandwerk in Fulda weiterhin ausüben möchte, müsse sich in die Zunft einkaufen und der Ordnung unterwerfen, ansonten darf er nicht mehr in Fulda als Handwerker zugelassen werden. Alle Amtleute, Schultheißen, Vögte und Zentgrafen des Fürstentums sind dazu angehalten zu kontrollieren, ob die fuldische Leinweber auch Mitglieder der Zunft seien.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 191a
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Sequential number3860
Date: 1575 August 3
AbstractJohann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie einen Acker auf dem Salberg zwischen den Äckern von Hans Berger und Jost Bien und angrenzend an den Weg nach Motzbach [oder Molzbach, s. Zusatzinformtion] (Molspach) und hinter dem Acker von Hans Gulden, an Heinz Gulden, Bürger von Hünfeld, seine Frau Katharina und beider Erben erblich verlehnt haben. Sie sollen den Acker nach Erbrecht und bisherigen Gewohnheiten zu ihrem Nutzen gebrauchen, ohne dass dem Stift Schaden entsteht. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] ein halbes Maß Korn und ein Maß Hafer zu entrichten.

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Sequential number3861
Date: 1575 August 11
AbstractJohann Bien, Dekan, und das ganze Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass sie zwei Äcker, einen am Rosbacher Weg, an den Pfarracker stoßen, und den anderen am Schmidtberg, ebenfalls einseitig an den Pfarracker und andererseits an Antonius Faustens Acker stoßend, an Andreas K/B(?)essler, Bürger zu Hünfeld, seine Frau Grethe und beider Erben erblich verlehnt haben. Sie sollen die Äcker nach Erbrecht und bisherigen Gewohnheiten zu ihrem Nutzen gebrauchen, ohne dass dem Stift Schaden entsteht. Als Erbzinsen sind jährlich auf Michaelis [29.9.] 14 Gnacken Fuldischer Währung zu entrichten.

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Sequential number3862
Date: 1575 September 4
AbstractZerstörte Urkunde Baltasars [von Dernbach], Abt von Fulda.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 407
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Sequential number3863
Date: 1575 Oktober 3
AbstractHermann von Windhausen (Windthausen), Dechant von Fulda und Propst von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], Dechant Simon Beutler und der Konvent von Neuenberg leihen Gerver Fröhlich (Frolich) aus Mittelkalbach [Ortsteil der Gem. Kalbach, Lkr. Fulda] ein Hintersiedelgut daselbst.

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Sequential number3864
Date: 1575 Oktober 25
AbstractJulius, Bischof zu Würzburg, belehnt Bastian von Hutten, Eytels Sohn, seinen Bruder Alexander und Ulrich Lorenz von Hutten, Sohn des Frowin, alle von Lorenz von Hutten abstammend, mit einem Drittel des Schlosses Steckelberg. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number3865
Date: 1575 November 2
AbstractAdam Hack, Schultheiß von Fulda, bestätigt, dass vor ihm und den Schöffen des Stadtgerichts von Fulda, genannt die Münze (muntz), Melchior von Jossa, Bürger von Fulda, stellvertretend für seine Schwiegermutter (schwieger) Genoveva (Genephey) Hahn erschienen ist und mitgeteilt hat, dass Johann (Hans) Berck, Bürger von Fulda, an seine Schwiegermutter seinen beim Florentor gelegenen, genau bezeichneten Garten samt Weg für 135 Gulden fuldischer Münze, gerechnet zu je 44 Böhmischen, verkauft hat. Es folgen Absprachen über die jährliche Zinszahlung aus dem Garten an die Stadt und weitere Absprachen. Ankündigung des Siegels Adam Hacks. Nennung von Personen.

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Sequential number3866
Date: Urkunde Vorderseite: 1575 November 7; Urkunde Rückseite:1598 März 23
AbstractUrkunde Vorderseite: Dr. Hieronymus Olborn, Propst von Rasdorf [Gem. im Lkr. Fulda], leiht Balthasar Ruger die Boessers-Mühle in Rasdorf, die von Johann Boesser an ihn gekommen ist. Urkunde Rückseite: Balthasar Wiegand, Prokurator Johanns von Westernach, Propst von Rasdorf, bekundet, dass ihm Balthasar Ruger von Rasdorf den Handlohn von seiner Mühle entrichtet hat.

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Sequential number3867
Date: 1575 Dezember 30
AbstractBalthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bezeugt dem Dechanten Hermann von Windhausen (Windthausen) und einigen namentlich aufgeführten Kapitularen, dass keiner von ihnen der Ketzerei jemals verdächtig gewesen sei.

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Sequential number3868
Date: 1576 Januar 25
AbstractJörg von Ebersberg gen. von Weyhers schreibt an seinen Vetter Otto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers zu Gersfeld, dass ihr Zentgraf und Gerichtsschreiber zu Lütter vor der Hart vom Fuldischen Sekräter vor drei Wochen seines Amtes enthoben wurde, da er sich vom katholischen Glauben abgewandt hat. Bis zum nächsten Peterstag wolle der Abt eine "Person so seiner f.g. Religion gemes" einsetzen. Jörg von Ebersberg bittet seinen Vetter nun ihn brieflich zu unterrichten was er in dieser Sache zu tun gedenkt.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 192
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Sequential number3869
Date: 1576 Januar 30
AbstractProtestationsinstrument des Notars Heinrich Weiß (Weysz) über die Streitigkeiten zwischen der Familie Riedesel von Eisenbach (Riedtesell zu Eysenbach) und den Vertretern des Stifts Fulda über die Belehung mit dem Haus Eisenbach (Eysenbach) (Gemeinde Lauterbach (Hessen), Vogelsbergkrs.). Protestationszettel inseriert.

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Sequential number3870
Date: 1576 Januar 30
AbstractAdolf Hermann, Georg und Johann Riedesel zu Eisenbach (Ritesel zu Eysenbach) und weitere namentlich genannte Personen, alle Riedesel zu Eisenbach, bestätigen die Belehnung mit einem Teil der Gerichte Schlechtenwegen (Schlechtennwegen) [Stadtteil der Gem. Herbstein, Vogelsbergkrs.], Bad Salzschlirf (Salczschlirf) [Gem. im Lkr. Fulda] und Landenhausen [Ortsteil der Gem. Wartenberg, Vogelsbergkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number3871
Date: 1576 Januar 31
AbstractDie Bürgermeister und Räte der Stadt Hünfeld bekunden, dass ihnen Ludwig Landau, Abt von Hersfeld, eine Seelgerätstiftung für die Armen und Notdürftigen in Hünfeld übertragen hat. Das Stiftungskapital beträgt 540 Gulden und soll von der Stadt Hünfeld verwalten werden. Die Stiftungsurkunde vom 20. Januar 1576 ist folgend inseriert: Ludwig [Landau], Abt von Hersfeld, bekundet, dass er mit Rat und Zustimmung von Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, an die Bürgermeister und Räte der Stadt Hünfeld zu seinem Seelenheil ein Kapital von 540 Gulden für die Armen und Notdürftigen der Stadt gestiftet hat. Das Stiftungskapital sollen die Bürgermeister und Räte der Stadt verwalten. Das Geld soll ausschließlich für die Armen verwendet und zinsbringend angelegt werden. Die Zinsen sollen in den städtischen Rechnungsbüchern aufgeführt werden. Mit dem Geld soll folgendes geschehen: An den Sonntagen in der Fastenzeit soll eine Seelmesse für den Stifter, seine Eltern und Vorfahren gelesen werden und ebenso am Sonntag Invocavit. In der Fastenzeit sollen weiterhin an jedem Sonntag den Armen der Stadt Hünfeld fünf Heringe, fünf Maß Bier und fünf Gnacken verteilt werden. Zur Messe am Abend vor Pfingsten soll der Pfarrer mit den Armen der Stadt zur Pfarrkirche gehen und um Erlösung durch den Heiligen Geist bitten. An Pfingsten sollen die Armen zwei Pfund gutes Fleisch, ein großes Weck, ein Maß Bier und ein Stelzchen oder ein halbes Maß Wein erhalten. An Allerheiligen sollen die Armen ebenfalls vom Pfarrer zur Pfarrkirche gebracht werden, wo er eine Messe liest und die Armen um Erlösung bitten. Im Anschluss erhalten die Armen die gleichen Zuweisungen wie an Pfingsten. Zeugen der Stiftung: Balthasar von Dernbach, Abt von Fulda, die Bürgermeister und Räte von Hünfeld. Siegler: Der Aussteller mit dem Siegel der Abtei Hersfeld, Abt Balthasar und die Bürgermeister und Räte von Hünfeld mit dem Stadtsiegel. "Der geben ist in unser Stadt Hersfeldt, fritags s.s. Fabiani et Sebastiani den zwanzigsten Monatstagk Januarii im Jar unserer erlösung, als man zahlt funffzehenhundert unnd siebenzig sechs." - Im Anschluss ist die Bestätigung Abt Balthasars vom 25. Januar 1576 inseriert: Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bestätigt die Stiftung von Abt Ludwig von Hersfeld und gebietet, dass sie in allen Punkten von den zeitigen wie künftigen Pfarrern, Bürgermeistern, Räten und Schultheißen ausgeführt wird. Siegler: Der Aussteller. "Geschehen in unser Stadt Fulda, Mitwochen auf S. Pauli bekehrung, den funffundzwanzigistenn Januarii im funffzehenhunderten sechs unnd siebenzigsten Jar." - Es folgt der inserierte Übergabebrief: Ludwig [Landau], Abt von Hersfeld, bekundet, dass er den Bürgermeistern und Räten zu Hünfeld 540 Gulden zur Errichtung einer Stiftung für die Armen übergeben hat. 1. 200 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 10 Gulden laut einem Kaufbrief von 1573 von Ludwig von Romrod. 2. 50 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 2 1/2 Gulden laut einem Kaufbrief von 1575. 3. 50 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 2 1/2 laut einem Kaufbrief von 1575 von Georg Schmidt aus Schlitz. 4. 50 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 2 1/2 Gulden laut einem Kaufbrief von 1575 von Konrad Schrötter aus Schlitz. 5. 50 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 2 1/2 laut einem Kaufbrief von 1575 von Georg Schmidt aus Schlitz. 6. 100 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis 5 Gulden laut einem Kaufbrief von 1572 von Hans Kaukel aus Hammelburg. 7. 30 Gulden zinsen jährlich auf Michaelis <...> Gulden laut einem Kaufbrief von 1575 von Werner Kehl aus Hünfeld. Dazu gelegt werden noch 10 Gulden, so dass sich eine Summe von 540 Gulden ergibt. Siegler: der Aussteller. "Gebenn unnd geschehenn inn unser Stadt Hersfelde, Anno Domini Millesimo Quingentesimo Septuagesimo Sexto."

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 193
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