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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number4441
Date: 1604 Juni 30
AbstractKaspar Magnus Schenck zu Schweinsberg (Schweinszberg) bestätigt für sich und in Vormundschaft für Reinhard Schenck zu Schweinsberg und weitere namentlich genannte Personen die Belehnung mit einem jährlichen Mannlehen von 13 Gulden durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4442
Date: 1604 Juni 30
AbstractKaspar Friedrich Schab, Wilhelm Reinhard von Buseck, die Schwesten Anna und Zeitlos Schenck zu Schweinsberg (Schenckin zu Schweinszberg), beide geborene Riedesel zu Josbach (Riedteselin zue Iaszbach) und weitere namentlich genannte Personen bestätigen die Belehnung mit der Wüstung Niedlingen (Nödtlingen) [Wüstung, Gem. Rauschenberg, Landkr. Marburg-Biedenkopf] durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4443
Date: 1604 Juni 30
AbstractKaspar Magnus Schenck zu Schweinsberg (Schenck zue Schweinspergk) bestätigt die Belehnung mit Gütern in Massenheim (Messenheim) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.], einem Fuder Wein mit Fass, Wagen, Becher und drei Pfund Hellern in Dienheim [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen], Acker, Wiesen und Haus in Rudelsheim [heute Ludwigshöhe, Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4444
Date: 1604 Juli 06
AbstractAdam Wiegand bestätigt die Belehnung mit einem Haus mit Garten in Fulda durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert.

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Sequential number4445
Date: 1604 Juli 06
AbstractAdam Wiegand (Wigand) bestätigt die Belehnung mit einem Haus in Fulda (Fuldt) und einem freien Burggut [ebenfalls in Fulda?] durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert.

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Sequential number4446
Date: 1604 Juli 23
AbstractJulius [Echter von Mespelbrunn], Bischof von Würzburg, schreibt an Otto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers zu Gersfeld wegen der Beschwerde des Abt von Fulda [Balthasar von Dernbach] den von Würzburg lehnsrührigen dritten Teils des Gerichts von Lütter [vor der Hardt] betreffend. Die vom Abt beauftragte Requisition sei rechtmäßig, so dass sich Otto Heinrich von Ebersberg nicht widersetzen solle. Auch werde die Requisition nicht zu seinem Nachteil sein. Er stünde ihm jedoch frei die Sache über seinen Advokaten zur Klage zu bringen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 228
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Sequential number4447
Date: 1604 Juli 26
AbstractMoritz Landgraf von Hessen[-Kassel], Ludwig [IV.], der Ältere, Landgraf von Hessen[-Marburg] und Ludwig [V.], der Jüngere, Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und Ludwigs des Jüngeren namentlich genannte Brüder die Belehnung mit Kirchlehen, Zehnten und weiteren im Einzelnen aufgeführten Gerechtigkeiten in Massenheim (Maszenheim) am Main [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number4448
Date: 1604 Juli 26
AbstractMoritz Landgraf von Hessen[-Kassel], Ludwig [IV.], der Ältere, Landgraf von Hessen[-Marburg] und Ludwig [V.], der Jüngere, Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und Ludwigs des Jüngeren namentlich genannte Brüder die Belehnung mit dem Dorf Massenheim (Maszenheimb) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] samt allen fuldischen Gütern ebendort sowie mit den Katzenelnbogischen Lehen Obernhain (?) (Oberheimb) [Ortsteil der Gem. Wehrheim, Hochtaunuskrs.], Roßdorf (Roszdorff) [Gem. im Lkr. Darmstadt-Dieburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Dörfern durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4449
Date: 1604 Juli 26
AbstractMoritz Landgraf von Hessen[-Kassel], Ludwig [IV.], der Ältere, Landgraf von Hessen[-Marburg] und Ludwig [V.], der Jüngere, Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und Ludwigs des Jüngeren namentlich genannte Brüder die Belehnung mit den fuldischen Teilen der Grafschaften Ziegenhain und Nidda (Nida) mit im Einzelnen aufgeführten Burgen, Städten, Gerichten und weiteren Gütern durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4450
Date: 1604 Juli 26
AbstractMoritz Landgraf von Hessen[-Kassel], Ludwig [IV.], der Ältere, Landgraf von Hessen[-Marburg] und Ludwig [V.], der Jüngere, Landgraf von Hessen[-Darmstadt] bestätigen für sich und Ludwigs des Jüngeren namentlich genannte Brüder die Belehnung mit dem Dorf Renda (Rendte) [Ortsteil der Gem. Ringgau, Werra-Meißner-Krs.] samt Gericht und weiteren Zubehörungen, Nesselröden (Nesselrieden) [Ortsteil der Gem. Herleshausen, Werra-Meißner-Krs.], Spichra (Spichart) [Ortsteil der Gem. Krauthausen, Wartburgkrs.] an der Werra und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4451
Date: 1604 Juli 27
AbstractLudwig [IV.], der Ältere, Landgraf von Hessen[-Marburg] bestätigt die Belehnung mit dem halben Dorf Echzell [Gem. im Wetteraukrs.] und einem Hof in Bingenheim (Bingenheimb) [Ortsteil von Echzell], oben am Kirchhof gelegen, durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4452
Date: 1604 August 12
AbstractJohann Friedrich von Schwalbach, Dechant, und das Kapitel von Fulda belehnen Johann Kleebe, Bürger und Fruchtschreiber von Fulda, mit Krautgärten und Pflanzenland daselbst.

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Sequential number4453
Date: 1604 August 13
AbstractFulda. - Balthasar [von Dernbach], Abt zu Fulda, erteilt nach seiner Restitution an Johann Eustachius und Wolff Christoph von Westernach das Kammerlehen in der Küchenmeisterei zu Fulda. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number4454
Date: 1604 August 13
AbstractJohann Eustachius von Westernach bestätigt die Belehnung mit jährlich 300 Gulden Manngeld durch Balthasar [von Dernbach], Abt in Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4455
Date: 1604 August 19
AbstractBalthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, belehnt Reinhard, Philipp Ludwig, Jost und weitere namentlich genannte Personen, alle von Baumbach, mit 31 Gulden Manngeld. Siegelankündigung.

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Sequential number4456
Date: 1604 August 19
AbstractReinhard von Baumbach bestätigt die Belehnung mit dem halben Dorf Münzenbach (Minczenbach) [Gem. Oberaula, Schwalm-Eder-Kreis], einem Vorwerk bei Lauterbach (Lautternbach) [Gem. im Vogelsbergkrs.], dem Dorf Hermes (Hermans) [Gem. Wartenberg, Vogelsbergkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4457
Date: 1604 August 27
AbstractIn einem Rundbrief von Hauptmann, Rat und Truhenmeister der freien Reichsritterschaft in Franken, orts Rhön-Werra, der an Otto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers zu Gersfeld geschickt wurde, wird geschrieben, dass Achacius Hüls, Doktor des Rechts, kaiserlicher Rat und Kommissar, der reichsbefreiten Ritterschaft der sechs Orte in Franken bekannt gegeben hat, dass er am 19. August, nach altem Kalender, eine Kommission einberufen habe. Von allen Anwesenden der sechs Orte ist beschlossen worden alle adligen Mitglieder aufzuzählen, die ihre Schulden und Beiträge noch nicht bezahlt haben und gemeinsam mit den anderen fünf eine Einigung dazu zu finden. An einem Tag im September sollen sich dann alle Mitglieder an einem Ort versammeln [Tag und Ort sind nicht eingetragen worden!] um ihre Bedenken vorzutragen. Jedes Mitglied ist zur Anwesenheit verpflichtet. Sollte einer jedoch so krank sein, dass die Reise nicht möglich ist, soll er einem andern Mitglied seiner Familie eine Vollmach ausstellen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 229
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Sequential number4458
Date: 1604 September 02
AbstractDietrich von Schachten bestätigt die Belehnung mit seinem Anteil an zwei Burgen, der Stadt und dem Gericht Schlitz [Gem. im Vogelsbergkrs.] sowie weiteren Lehen durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4459
Date: 1604 September 02
AbstractDaniel Adam von Fechenbach (Vechenbach) bestätigt in Vormundschaft für Philipp Reichard Forstmeister von Gelnhausen (Gelnhauszen) die Belehnung mit einem Burgsitz in Bad Soden (Soden) [Stadtteil der Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] und einem Hof in Niedermarborn (Nieder Marborn) [Gem. Steinau an der Straße, Main-Kinzig-Krs.] durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4460
Date: 1604 September 11
AbstractJohann Friedrich von Schwalbach, Propst von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], Blankenau [Gem. Hosenfeld, Lkr. Fulda] und Rohr (Rohra) [Gem. Rohr, Lkr. Schmalkalden-Meiningen], Dechant Johann Lang und der Konvent von Neuenberg leihen Hans Hildenbrand (Hiltenbrand) ein Viertel ihres Klosterhofes in Tiefengruben [Ortsteil der Gem. Neuhof, Lkr. Fulda].

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Sequential number4461
Date: 1604 September 28
AbstractJohann von Kettig (Kettich) bestätigt die Belehnung mit dem Zehnten in Rodheim (Rodenheim) [Stadtteil der Gem. Hungen, Lkr. Gießen] bei Nidda [Gem. im Wetteraukrs.] durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4462
Date: 1604 November 8
AbstractFulda. - Balthasar [von Dernbach], Abt zu Fulda, gibt an Adam Hektor und Johann Konrad, Johanniter, und Johann Dietrich, Söhne des Dietrich von Rosenbach, das Steinhaus zu Berstadt und ihren Teil am Zins zu Lanzendorf. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number4463
Date: 1604 November 08
AbstractAdam Hektor, Johann Konrad und Johann (Hans) Dietrich von Rosenbach bestätigen die Belehnung mit einem Steinhaus, zwei Höfen und drei Huben Land in Berstadt (Berstatt) [Ortsteil der Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] sowie ihrem Teil an der Gült in Langsdorf (?) (Lanzendorff) [Stadtteil der Gem. Lich, Lkr. Gießen] durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4464
Date: 1604 Dezember 12
AbstractIn einem Rundbrief von Hauptmann, Rat und Truhenmeister der freien Reichsritterschaft in Franken, orts Rhön-Werra, der an Otto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers zu Gersfeld geschickt wurde, wird beanstandet, dass dieser trotz mehrmaliger Aufforderung seinen Beitrag noch nicht gezahlt habe um dem Kaiser die versprochene Hilfe zuleisten. Auf dem jüngst vom kaiserlichen Kommissar Achatius Hüls anberaumten Ritterlichen Ausschusstag am 21. August, konnten die anwesenden Hauptleute der sechs Orte zwar erwirken, dass zunächst keine Liste der säumigen Mitglieder ausgehändigt werde, aber sie dafür die Schulden bald eintreiben werden. Ansonsten müsste eine Liste an den kaiserlichen Kommissar ausgehändigt werden. Am kommenden 21. Januar soll sich Otto Heinrich von Ebersberg, oder ein anderer Bevollmächtiger, daher in Neustadt an der Saale einfinden und seine Schulden begleichen. Sollte dies dennoch nicht geschehen, werde er beim kaiserlichen Kommissar angezeigt.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 230
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Sequential number4465
Date: 1605 Januar 07
AbstractWilhelm von Boyneburg (Boineburg) zu Borsch (Borßa) [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.] bestätigt die Belehnung mit der Schäferei in Dipperz (Dipffarts) [Gem. im Lkr. Fulda] und allen Zubehörungen durch Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4466
Date: 1605 Februar 2
AbstractJohann Friedrich von Schwalbach, Propst von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], Blankenau [Gem. Hosenfeld, Lkr. Fulda] und Rohr (Rohra) [Gem. Rohr, Lkr. Schmalkalden-Meiningen], Dechant Johann Scheffer und der Konvent von Neuenberg leihen Adam Scherr ein Viertel eines halben Gutes in Rückers [Ortsteil der Gem. Flieden, Lkr. Fulda].

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Sequential number4467
Date: 1605 Februar 19
AbstractBalthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, spendet den Armen Siechen von St. Nikolaus vor dem Peterstor und von St. Katharina bei der Langen Brücke gegen Gebetsleistungen eine aus jeweils einem Viertel Erbsen, Linsen und Geselchtem bestehende jährliche Gabe aus dem fürstäbtlichen Schloss oder der Küchenmeisterei des Klosters. Ankündigung der Unterschrift Abt Balthasars.

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Sequential number4468
Date: 1605 Februar 19
AbstractBalthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Rat und Wissen von Karl, Dekan, und Konvent des Klosters Fulda, den Leinwebern zu Fulda ihre Rechte und Gewohnheiten wie sie diese bisher inne hatten bestätigt. 1. Wer in Fulda das Leinweberhandwerk erlernen will, ob ein Fremder oder einer, der in Fulda geboren und/ oder aufgewachsen ist, der soll katholischen Glaubens sein. 2. Wer sich in Fulda widerrechtlich des Leinweberhandwerks bedient soll fortan die doppelten Bußen entrichten, nämlich an die Abtei 10 Schilling Pfennige, 4 Rand Wein und 4 Pfund Wachs, an den Schultheißen 8 Schilling Pfennige und an die Zunft 4 Rand Wein und 4 Pfund Wachs. 3. Ein Meister, der sich in die Zunft einkaufen will, soll fortan ebenfalls das Doppelte wie bisher bezahlen, nämlich an die Abtei 12 Gulden und an die Zunft 6 Gulden. 4. Wer das Handwerk erlernen will, soll fortan an die Abtei 2 Gulden und an die Zunft 1 Gulden entrichten. 5. Heiratet die Tochter oder die Witwe eines Meisters einen auswärtigen Meister, der sich in Fulda niederlassen will, soll dieser an die Abtei 6 Gulden, 1 Rand Wein und 1 Pfund Wachs zahlen, aber keine Abgaben an die Zunft. - Es folgen noch weitere 31 Artikel, die das Auftreten und Verhalten der Zunftmitglieder regeln, die Lehre, Todesfälle, Bußen bei Zuwiderhandlung gegen die Zunftordnung etc.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 231a
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Sequential number4469
Date: 1605 Februar 19
AbstractBalthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Rat und Wissen von Karl, Dekan, und Konvent des Klosters Fulda, den Leinwebern zu Fulda ihre Rechte und Gewohnheiten wie sie diese bisher inne hatten bestätigt. 1. Wer in Fulda das Leinweberhandwerk erlernen will, ob ein Fremder oder einer, der in Fulda geboren und/ oder aufgewachsen ist, der soll katholischen Glaubens sein. 2. Wer sich in Fulda widerrechtlich des Leinweberhandwerks bedient soll fortan die doppelten Bußen entrichten, nämlich an die Abtei 10 Schilling Pfennige, 4 Rand Wein und 4 Pfund Wachs, an den Schultheißen 8 Schilling Pfennige und an die Zunft 4 Rand Wein und 4 Pfund Wachs. 3. Ein Meister, der sich in die Zunft einkaufen will, soll fortan ebenfalls das Doppelte wie bisher bezahlen, nämlich an die Abtei 12 Gulden und an die Zunft 6 Gulden. 4. Wer das Handwerk erlernen will, soll fortan an die Abtei 2 Gulden und an die Zunft 1 Gulden entrichten. 5. Heiratet die Tochter oder die Witwe eines Meisters einen auswärtigen Meister, der sich in Fulda niederlassen will, soll dieser an die Abtei 6 Gulden, 1 Rand Wein und 1 Pfund Wachs zahlen, aber keine Abgaben an die Zunft. - Es folgen noch weitere 31 Artikel, die das Auftreten und Verhalten der Zunftmitglieder regeln, die Lehre, Todesfälle, Bußen bei Zuwiderhandlung gegen die Zunftordnung etc.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 231
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Sequential number4470
Date: 1605 Februar 22
AbstractJohann Henkel (Henckell), Bürger zu Hünfeld (Hunnfeld), und seine Frau Agnes (Agneß) bekennen, daß sie dem Rektor des Jesuitenkollegs in Fulda, P. Christoph Brouwer, derzeitigen Inhaber der Vikarie in der Katharinenkapelle im Schloß in Fulda, einen jährlichen Zins von 5 Gulden 1 Orth auf ihrem Anwesen für 100 Gulden wiederkäuflich verkauft haben.

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Sequential number4471
Date: 1605 Februar 22
AbstractWilhelm Diener, Bürger von Fulda, und seine Frau Maria bekunden, dass sie an Christoph Schenk und Kaspar Schmaltz, beide Vorsteher der Leschenspende in Fulda, einen jährlichen Zins über 5 "ortsgulden" für 25 Gulden à 42 Böhmisch verkaufen. Der Zins ist jährlich fällig auf Cathedram Petri [22.2.] aus ihrem Haus auf dem Wollwebergrabenin Fulda, zwischen dem Haus des Valentin Schiebe und dem Silbernen Stern. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Das Haus der Verkäufer wird zugleich als Unterpfand eingesetzt und kann entsprechend bei säumigen Zahlungen gepfändet werden bis jegliche Schuld beglichen ist. Der Zins kann jährlich auf Cathedram Petri für die gezahlte Summe zurückgekauft werden. Da das Haus Bürgergut ist, erteilt Philipp Schutzbar gen. Milchling, Oberschultheiß von Fulda und Amtmann zu Steina an der Haun, seine Zustimmung zu dem Verkauf.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 232
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