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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number4981
Date: 1623 August 22
AbstractKonrad Löw von und zu Steinfurth bestätigt die Belehnung mit jeweils der Hälfte von einem Freihaus, einem Freihof und einer Hofstatt, dem Zehnten, der Gült und freien Äckern in Berstadt [Ortsteil der Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.], einem Schwein in Bingenheim und einem freien Hof zu Echzell (Echtzell) [beide Orte Gem. Echzell, Wetteraukrs.] mit aufgezählten Zugehörungen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4982
Date: 1623 August 22
AbstractKonrad Löw (Lew) zu Steinfurth bestätigt die Belehnung mit einem Freihof und sechseinhalb Huben Land in Echzell (Echtzell) [Gem. im Wetteraukrs.] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4983
Date: 1623 August 22
AbstractWolfgang Ernst Graf zu Isenburg (Ysenburgk) und Büdingen bestätigt die Belehnung mit Einkünften und Rechten in Untersotzbach (Sotzbach) und Unterreichenbach (Reichenbach) [beide Orte Ortsteile der Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4984
Date: 1623 August 22
AbstractWolfgang Ernst Graf zu Isenburg (Ysenburg) und Büdingen (Budingen) bestätigt die Belehnung mit dem Schloss Birstein, dem Gericht in Unterreichenbach (Reichenbach) [beide Orte Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.], einer Wüstung bei Wenings [Stadtteil der Gem. Gedern, Wetterauskrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4985
Date: 1623 August 22
AbstractJohann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, belehnt Konrad Löw (Lewen) zu Steinfurth mit einem Freihof und sechseinhalb Huben Land in Echzell (Echtzell) [Gem. im Wetteraukrs.]. Siegelankündigung.

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Sequential number4986
Date: 1623 September 04
AbstractJohann Philipp Rußwurm (Ruszworm) zu Schwallungen bestätigt die Belehnung mit Besitz in Walkes (Walgks) [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4987
Date: 1623 September 05
AbstractVolpert, Georg, Georg und Johann Riedesel zu Eisenbach (Riedteszell zu Eysenbach) bestätigen die Belehnung mit einem Teil der Gerichte Schlechtenwegen [Stadtteil der Gem. Herbstein, Vogelsbergkrs.], Bad Salzschlirf (Salczschlirff) [Gem. im Lkr. Fulda] und Landenhausen (Landenhauszen) [Ortsteil der Gem. Wartenberg, Vogelsbergkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number4988
Date: 1623 September 05
AbstractEngelbert, Johann Wilhelm, Samuel und weitere namentlich genannte Personen, alle von Lauter (Lautter), bestätigen für sich sowie weitere Personen die Belehnung mit Gütern im und beim Schloss Neuhof (Neuenhoff) [Gem. Neuhof, Lkr. Fulda] und im dortigen Gericht durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4989
Date: 1623 September 05
AbstractVolpert Riedesel zu Eisenbach (Riedesell zu Eysenbach) bestätigt für sich, seine Brüder und Vettern Georg, Georg und Johann Riedesel zu Eisenbach die Belehnung mit einem Burggut in Lauterbach (Lautterbach) [Gem. im Volgelsbergkrs.] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4990
Date: 1623 September 13
AbstractFriedrich Wilhelm, Adolf Wilhelm und Georg Herwald von Völkershausen (Völckershausen) bestätigen die Belehnung mit Gericht, Rechten und Schorn mit Zugehörungen in Völkershausen (Volckershausen) [Ortsteil der Gem. Vacha, Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4991
Date: 1623 September 14
AbstractMelchior Reinhard von Berlichingen bestätigt für sich und als Vormund der minderjährigen Brüder Hans Otto, Hans Reinhard und Hans Gottfried von Berlichingen die Belehnung mit zwei Vorwerken, der Hälfte des Zehnten und fünf Zinsgütern in Milz (Miltz) [Ortsteil der Gem. Römhild, Lkr. Hildburghausen] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4992
Date: 1623 September 15
AbstractOtto Heinrich von und zu Bastheim [Gem. im Lkr. Rhön-Grabfeld] bestätigt die Belehnung mit einem Teil des Hofes in Milz (Miltz) [Ortsteil der Stadt Römhild, Lkr. Hildburghausen] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4993
Date: 1623 September 15
AbstractOtto Heinrich von Bastheim (Bastheimb) bestätigt die Belehnung mit dem halben Dorf Dalherda (Delherda) [Gem. Gersfeld (Rhön), Lkr. Fulda] und der dortigen Schenk und Schäferei, drei Gütern zu Hettenhausen [Gem. Gersfeld (Rhön), Lkr. Fulda], dem Gehölz am (Ehelenden Kopff) und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4994
Date: 1623 Oktober 05
AbstractJohann Heinrich Grube (Gruebe) bestätigt für seine Frau Judith von Bommersheim (Bommersheimb) sowie deren Schwestern Elisabeth und Katharina Apollonia die Belehnung mit dem fuldischen Hof in Bommersheim (Bommersheimb) [Stadtteil der Gem. Oberursel (Taunus), Hochtaunuskreis], 14 Hufen Land, von denen vier in (Nauwheimb) und zehn in Bommersheim liegen, einer weiteren Hufe, die der verstorbene Ruprecht von Bommersheim innehatte, sowie einem Dinghof und der (Bonifacius leuthe) in Oberursel (Ursell) [Gem. im Hochtaunuskreis] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4995
Date: 1623 Oktober 05
AbstractJohann Heinrich Grube bestätigt für seine Ehefrau Judith von Bommersheim (Bommerßheimb) die Belehnung mit einem Freisitz, Haus und Hofstatt mit allen Zubehörungen sowie Einkünften und Land in Berstadt [Ortsteil der Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.], jährlich einem Schwein in Bingenheim (Bingenheimb) [Ortsteil der Gem. Echzell, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4996
Date: 1623 Oktober 09
AbstractAlbrecht von Trümbach (Trubenbach) zu Wehrda bestätigt für sich und die Kinder seines verstorbenen Bruders Hans Wolf die Belehnung mit zwei Hofstätten mit Garten, einem Haus und einem Hof in Fulda, einer Wiese bei Schlüchtern (Schluchter) [Gem. im Main-Kinzig-Krs.] und einer Behausung in Wehrda (Werda) [Gem. Haunetal, Landkr. Hersfeld-Rotenburg] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4997
Date: 1623 Oktober 09
AbstractAlbrecht von Trümbach (Truebenbach) zu Wehrda bestätigt für sich und die Kinder seines verstorbenen Brunders Hans Wolf die Belehnung mit der Burg Alt-Wehrda (Truebenbach) [Gem. Haunetal, Landkr. Hersfeld-Rotenburg], einer freien Schäferei und einer Mühle in Rhina (Rein) [Gem. Haunetal, Landkreis Hersfeld-Rotenburg], der Klebsmühle (Clebs) [Wüstung, Gem. Haunetal, Landkr. Hersfeld-Rotenburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4998
Date: 1623 Oktober 19
AbstractWilhelm Balthasar von Schlitz genannt von Görtz bestätigt für sich und die Kinder seines verstorbenen Bruders Johann Eustachius die Belehnung mit der Pfarrkollatur in Schlitz [Gem. im Vogelsbergkrs.] und den zugehörigen Filialen in Queck und Hartershausen (Harttershauszen) [beide Orte Stadtteile von Schlitz] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number4999
Date: 1623 Oktober 19
AbstractWilhelm Balthasar von Schlitz genannt von Görtz bestätigt für sich und seine Ganerben die Belehnung mit zwei Burgen, der Stadt und dem Gericht Schlitz [Gem. im Vogelsbergkrs.] sowie weiteren Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5000
Date: 1623 Oktober 19
AbstractWilhelm Balthasar von Schlitz genannt von Görtz bestätigt für sich und die Kinder seines verstorbenen Bruders Johann Eustachius die Belehnung mit Gütern im Gericht Wegfurth [Gem. Schlitz, Vogelsbergkrs.] und am (Rechbergk) durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5001
Date: 1623 Oktober 27
AbstractJohann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, verfasst einen Erlass an alle Untertanen seines Fürstentums, dass jeder, der gotteslästerliche Handlungen durch Worte oder Taten vornimmt der weltlichen Gerichtsbarkeit unterstellt werden, die dann Strafen an Leib oder Gut vollziehen sollen . Doch nicht nur zuständige Beamte und Befehlshaber sollen entsprechende Nachforschungen anstellen, jeder Mitbürger ist angehalten gotteslästerliche Verfehlungen den zuständigen Beamten zu melden. Stellt sich heraus, dass einer dieser Beamten jedoch seiner Pflicht zur rechten Bestrafung nicht nachkommt, wird er unverzüglich seines Dienstes enthoben. Wer allerdings das erste Mal eine gotteslästerliche Schwüre, Flüche oder ähnliche Dinge ausspreche, solle zunächst ermahnt werden dies nicht mehr zu tun, so dass dies der Obrigkeit nicht gemeldet werden müsse. Nur wer von diesen Schwüren, Flüchen oder ähnlichen Worten nicht ablasse solle den Ortsvorstehern, Beamten, Dienern und Befehlshabern, ob geistliche oder weltliche, gemeldet und dann des Vergehens nach und der Person angemessen bestraft werden. Ebenso soll auch bei Lästereien gegen die Mutter Gottes oder andere Heilige verfahren werden. Weiterhin sind Verfluchungen eines anderen Menschen, üble Nachrede, unzüchtige Reden und Gespräche, unkeusche und unehrbare Lieder und Tänze unter Strafe zu stellen. Es ist zu beachten, dass derlei Taten auch nicht in Spinnstuben oder bei ähnlichen Zusammenkünften gestattet sind und die unschuldige Jugend nicht dazu verführt werden solle. All diese Taten sind unter eine der Sache und Person angemessene Strafe zu stellen.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 264
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Sequential number5002
Date: 1623 Oktober 30
AbstractHermann Wolf von Calenberg bestätigt für Amalie von Adelebsen (Adeliebßen), geborene von Stockheim (Stockheimb), und ihre unmündigen, namentlich genannten Kinder die Belehnung mit zwei Höfen und vier Huben Land mit zwölf Morgen Wiesen in Reichelsheim (Reichelsheimb) [Gem. im Wetteraukrs.] sowie einem Hof in Echzell [Gem. im Wetteraukrs.] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5003
Date: 1623 November 23
AbstractFulda. - Abt Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt zu Fulda, belehnt Kraft Christoph von Boyneburg zum Dipperz und Rudolf Hermann von Romrod zu Holzheim mit Gütern zu Biengarten und Neukirchen, die 1608 August 6 von Elisabeth Goswein geb. von Liederbach gekauft worden waren. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number5004
Date: 1623 November 23
AbstractFulda. - Abt Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt zu Fulda, belehnt Kraft Christoph von Boyneburg zum Dipperz und Rudolf Hermann von Romrod zu Holzheim mit einem Burgsitz zu Lüder und den Lehen die Philipp Döring und nach ihm Valentin und Philipp von Lüder gehabt haben. Mit den Lehen wurden die von Romrod bereits 1607 April 3 belehnt. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number5005
Date: 1623 November 23
AbstractFulda. - Abt Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt zu Fulda, belehnt Kraft Christoph von Boyneburg zum Dipperz und Rudolf Hermann von Romrod zu Holzheim mit Lehen zu Bimbach, Fulda, Lüder und Rockenstuhl, mit denen Wendel, Valentin, Philipp und Wigand von Lüder belehnt gewesen sind. Es folgen nähere Bestimmungen. Die von Romrod wurden mit diesen Lehen bereits 1607 Juni 18 belehnt.

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Sequential number5006
Date: 1623 November 23
AbstractJohann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, belehnt Lukas Wilhelm von Romrod (Romrodt), Ernst Ludwig und Kraft Christoph von Boynenurg (Beineburgk) und weitere namentlich genannte Personen für sich sowie andere Personen mit einer Kemenate, dem Vogteigericht und drei Gütern in Leibolz (Leüboltz), vier Gütern in Großentaft (Grossendaffta), zwei Gütern in Soisdorf (Soszdorff) [alle Orte Ortsteile der Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen. Siegelankündigung.

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Sequential number5007
Date: 1623 November 23
AbstractLukas Wilhelm von Romrod (Romrodt), Ernst Ludwig und Kraft Christoph von Boynenurg (Beineburgk) und weitere namentlich genannte Personen bestätigen für sich sowie andere Personen die Belehnung mit einer Kemenate, dem Vogteigericht und drei Gütern in Leibolz (Leubolts), vier Gütern in Großentaft (Grossendaffta), zwei Gütern in Soisdorf (Soszdorff) [alle Orte Ortsteile der Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5008
Date: 1623 November 23
AbstractLukas Wilhelm und Rudolf Hermann von Romrod (Romrodt) bestätigen die Belehnung mit einem Hof und Gütern in Neukirchen (Newkirchen) [Ortsteil der Gem. Haunetal, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] und einem Gut in Bingarten (Biengartten) [Wüstung, Gem. Rasdorf, Lkr. Fulda] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5009
Date: 1623 November 23
AbstractDie Brüder Johann Philipp und Johann Eberhard von Dienheim (Dienheimb) bestätigen die Belehnung mit sieben Morgen Acker auf dem Gleisberg (Glieszberg) [in Gonsenheim] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehenstücken in und bei Gonsenheim (Gonszenheimb) [Ortsbezirk von Mainz] und Mainz (Mentz) sowie Einkünften von einem Weingarten in der Gemarkung Dienheim [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5010
Date: 1623 November 29
AbstractJohann Georg, Eberhard und Reinhard Schenck zu Schweinsberg (Schencken zu Schweinszbergk) bestätigen die Belehnung mit der Wüstung Niedlingen (Nüdtlingen) [Wüstung, Gem. Rauschenberg, Landkr. Marburg-Biedenkopf] durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number5011
Date: 1623 November 29
AbstractJohann Hermann und Kaspar Magnus Schenck zu Schweinsberg (Schencken zu Schweinszberg) bestätigen die Belehnung mit Gütern in Massenheim (Maszenheimb) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.], einem Fuder Wein mit Fass, Wagen, Becher und drei Pfund Hellern in Dienheim (Dienheimb) [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen], Acker, Wiesen und Haus in Rudelsheim (Rudelszheimb) [heute Ludwigshöhe, Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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