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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number7021
Date: 1716 Dezember 12
AbstractGeorg Philipp von Nordeck zur Rabenau (Nordecken zur Rabenaw) bestätigt für sich und seine Ehefrau Anna Dorothea Maria, geborene von Brambach, die Belehnung mit einem Hof und dem Gericht Dauernheim (Oberdauernheimb) [Gem. Ranstadt, Wetteraukrs.], dem Kirchsatz in Dorheim (Dauernheimb) [Gem. Friedberg (Hessen), Wetteraukrs.], der Vogtei in Bingenheim (Bingenheimb) [Gem. Echzell, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7022
Date: 1717 Januar 15
AbstractEmmerich Friedrich und Johann Wilhelm von und zu Rodenhausen (Radenhausen, Radenhauszen) bestätigen die Belehnung mit dem Gericht und dem Dorf Großseelheim (Grosenselheim), den Dörfern Kleinseelheim (Kleinselheim) und Schönbach [alle drei Orte Stadtteile der Gem. Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7023
Date: 1717 Februar 04
AbstractJeremias Trümbach bestätigt für sich und die namentlich genannten Mitbelehnten des Schaffnitzischen Lehens die Belehnung mit vier Acker Land beim Balzeroder Brunnen (Beltzerröderbrun) [Wüstung, Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] vor Allendorf (Allendorf) [Ortsteil der Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] und 80 Gulden durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7024
Date: 1717 Februar 04
AbstractJohann Philipp Schmidt bestätigt für sich und seine Schwester Martha Katharina Helmerich (Hellmerich), geborene Schmidt (Schmidin), Johann Ludwig Diede und weitere namentlich genannte Personen die Belehnung mit zwei Huben freien Landes in Allendorf (Allendorff in und umb die Soden) und einer halben Hube freien Landes in Hilgershausen (Heyligershausen) [beide Orte Stadtteile der Gem. Bad Sooden-Allendorf, Werra-Meißner-Krs.] durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7025
Date: 1717 März 8
AbstractKonstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, verbietet den Handel mit Nahrungsmitteln (Esswaaren) vor den Toren der Stadt, da dadurch der Handel in der Stadt Schaden nähme.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 481
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Sequential number7026
Date: 1717 März 8
AbstractKonstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, verbietet den Handel mit Nahrungsmitteln (Esswaaren) vor den Toren der Stadt, da dadurch der Handel in der Stadt Schaden nähme.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 481a
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Sequential number7027
Date: 1717 Juli 8
AbstractKonstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Rechte und Privilegien des Hutmacherhandwerks in Fulda neugeordnet hat. Dem voraus ging eine Beschwerde der Meister, dass viel Unordnung in Herstellung und Verkauf der Hüte entstanden sei. 1. Zukünftig darf keiner mehr das Handwerk ausüben, der nicht von frommen, ehrlichen Eltern abstammt. 2. Wer das Handwerk in Fulda ausüben will muss eine dreijährige Lehrzeit absolviert haben, was glaubwürdig durch entsprechend besiegelte Briefe nachgewiesen werden soll. Für die Aufnahme in die Zunft sind an die Herrschaft 30 Gulden und an das Handwerk 15 Gulden zu entrichten. Söhne oder Töchter von Meistern, deren Nachkommen oder Witwen sind von diesen Gebühren befreit. Heiratet die Tochter oder Witwe eines Meisters einen fremden Meister, der sich in Fulda niederlassen will, soll dieser nur die Hälfte der Gebühren entrichten. 3. Wer aufgenommen werden will muss vor allen Mitgliedern des Handwerks drei Meisterstücke anfertigen. Speis und Trank hat der Bewerber zu stellen. 4. Wer seine Lehre bei einem fuldischen Meister abgeschlossen hat, soll von seinem Meister für drei Jahre auf die Walz geschickt werden und als Garantie dafür, dass er während dieser Zeit das Handwerk nicht niederlegt, sowohl dem Meister, als auch dem Handwerk 10 Gulden bezahlen. 5. Verkauft ein Meister "ausgezierte" Ware auf öffentlichen Märkten oder in seinem Haus wird dies mit 1 Gulden an die Herrschaft und 1/2 Gulden an das Handwerk bestraft. 6. Da es fuldischen Hutmachern bisher verboten ist ihre Waren auf ausländischen Jahrmärkten zu verkaufen, dürfen auch in Fulda keine ausländischen Hutmacher ihre Waren feilbieten. 7. Kein Meister soll einen anderen, dessen Frau, Kinder oder Dienstboten verleumden, beleidigen, schmähen oder lästern. Dies wird mit 2 Gulden an die Herrschaft und 1 Gulden an das Handwerk bestraft. Weiterhin darf kein Meister auf dem Land seine Dienste anbieten oder hausieren gehen. Dies führt zum Verlust seiner Handwerkszugehörigkeit. 8. Ein Meister darf neben seinen Kindern nicht mehr als zwei Gesellen haben. 9. Kommt ein fremder Geselle auf der Walz zum Arbeiten in die Stadt, soll er zunächst in die Lehrwerkstatt geführt werden. Gibt es dort keine Arbeit für ihn, soll er zu einem Meister gebracht werden, der noch Arbeit zu vergeben hat. 10. Ein Meister darf nicht bei einem fremden Meister Hüte kaufen und diese dann als seine eigenen feilbieten. 11. Jedes Jahr soll an einem Tag eine Messe für die verstorbenen Meister abgehalten werden. Für diese Messe sowie für weitere Handwerksunkosten soll ein jeder Meister 10 Kreuzer jährlich in die Handwerkskasse entrichten.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 345
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Sequential number7028
Date: 1718 Januar 24
AbstractDie Brüder Karl Heinrich, Johann Ludwig und Johann Reinhard von Dernbach bestätigt die Belehnung mit der Wüstung Niedlingen [Gem. Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf] mitsamt dem Eichwald, dem Kaspars Wäldchen (Caspars Wäldgen) und weiteren im Einzelnen aufgeführten Zubehörungen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7029
Date: 1718 Januar 24
AbstractKonstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, bekundet, dass er nach dem Tod des Johann Jakob von Dernbach seine Söhne Karl Heinrich, Johann Ludwig und Johann Reinhard mit der Wüstung Niedlingen, dem angrenzenden Eichwald, dem "Casparswäldtgen" und allen Zugehörungen, insbsondere dem Fischwasser, belehnt hat.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 482
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Sequential number7030
Date: 1718 Februar 07
AbstractJohann Georg, Friedrich Wilhelm und Friedrich Bernhard von Wangenheim (Wangenheym), und weitere namentlich genannte Personen bestätigen die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn (Sonnenborn) [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, ihren Erblehen in Brüheim (Brüheimb) [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse (Nassa) [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7031
Date: 1718 April 26
AbstractChristian Wilhelm und Ludwig Friedrich Fürsten zu Schwarzburg (Schwartzburg) und Grafen zu Hohnstein bestätigen die Belehnung mit dem Schloss und dem Dorf Allmenhausen (Allmanshauszen) [Gem. Ebeleben, Kyffhäuserkrs.] und dem Dorf Abtsbessingen (Abbtsbeszingen) [Gem. im Kyffhäuserkrs.] durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7032
Date: 1718 Mai 30
AbstractAdam Christoph von Trümbach (Trimbach) und Ludwig von Mansbach (Manspach) bestätigen in Vormundschaft für die namentlich genannten Kinder des verstorbenen Friedrich Wilhelm von und zu Buchenau die Belehnung mit einem Teil des Schlosses (Buchenaw) [Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda], einem Teil des Schlosses Völkershausen (Völckershaussin), Gütern im Gericht und Amt Vacha [beide Gem. im Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7033
Date: 1718 Juli 07
AbstractMaria Esther von Rosenbach, geborene Gräfin von Stadion (Stadian), Philipp Ludwig und Franz Albrecht von Rosenbach bestätigen für sich und die namentlich genannten Söhne des verstorbenen Anton Konrad Philibert von Rosenbach die Belehnung mit Schackau (Schacku) samt allen seinen Zubehörungen in Holz und Feld sowie einem Gut ebendort, mit Kleinsassen (Sassen), Gerharts [alle Orte Gem. Hofbieber, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7034
Date: 1718 August 09
AbstractBürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Frankfurt (Franckfurth) am Main (Mayn) bestätigen die Belehnung der Ratsherren Johann Christoph von Stetten und Johann Hieronymus von Holzhausen (Holtzhausen) als ihren Stellvertretern mit der Burg Bonames (Bonamees) [Gem. Frankfurt am Main] samt Zubehörungen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number7035
Date: 1719 März 02
AbstractWolf Christoph, Johann Karl und Friedrich Wilhelm Schenck zu Schweinsberg bestätigen die Belehnung mit Teilen eines Guts und zwei Burgsitzen in Buchenau [Gem. Eiterfeld, Landkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7036
Date: 1719 März 30
AbstractErnst Christoph Ellenberger bestätigt für sich und mit Vollmacht für seine Schwester Johanna Margaretha Barbara Merckel geborene Ellenberger die Belehnung mit einem Freisitz und Hof samt Zubehörungen in Berstadt [Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7037
Date: 1719 Juni 01
AbstractMelchior Dietmar Grollmann (Grolman) bestätigt die Belehnung mit dem Zehnten in Rodheim (Rotenhain) [Stadtteil der Gem. Hungen, Lkr. Gießen] bei Nidda [Gem. im Wetteraukrs.] inner- und außerhalb des Dorfs samt allen Zubehörungen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7038
Date: 1719 Juli 10
AbstractGeorg Albrecht Graf zu Isenburg und Büdingen bestätigt für sich, Karl August, Wolfgang Ernst und weitere namentlich genannte Personen, alle Grafen zu Isenburg und Büdingen (Budingen), die Belehnung mit dem Schloss Birstein (Bierstein), dem Gericht in Unterreichenbach (Reichenbach) [beide Orte Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.], einer Wüstung bei Wenings (Weniks) [Stadtteil der Gem. Gedern, Wetterauskrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7039
Date: 1719 Juli 10
AbstractGeorg Albrecht Graf zu Isenburg und Büdingen bestätigt für sich, Karl August, Wolfgang Ernst und weitere namentlich genannte Personen, alle Grafen zu Isenburg und Büdingen, die Belehnung mit Einkünften und Rechten in Untersotzbach (Sotzbach) und Unterreichenbach (Reichenbach) [beide Orte Ortsteile der Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.] durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7040
Date: 1719 August 6
AbstractJohann Joachim Hahn, Bischof von Metellopolis [Phrygien/Türkei], mainzischer Suffragan, weiht die Kirche von Michaelsberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] ein und schließt verschiedene benannte Reliquien ein.

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Sequential number7041
Date: 1719 August 29
AbstractChristian Wilhelm und Friedrich Anton Fürsten zu Schwarzburg (Schwartzburg) und Grafen zu Hohnstein bestätigen die Belehnung mit dem Schloss und dem Dorf Allmenhausen (Allmanshausen) [Gem. Ebeleben, Kyffhäuserkrs.] und dem Dorf Abtsbessingen (Abbtsbeszingen) [Gem. im Kyffhäuserkrs.] durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7042
Date: 1719 September 14
AbstractLudwig Heinrich senior und Wilhelm Moritz Grafen zu Solms und Herren zu Münzenberg, Wildenfels und Sonnewalde (Grafen zu Solms, herrn zu Müntzenberg, Wildenfels, Sonnewald), Charlotte Sybille Gräfin von Solms und weitere namentlich genannte Personen bestätigen für sich und andere Personen die Belehnung mit dem Zehnten in Okarben (Ocarben) [Gem. Karben, Wetteraukrs.], dem Patronatsrecht der Kirche in Krutzen (Kreützen) [Wüstung, Gem. und Stadt Frankfurt a. M.], 32 Morgen Wiese in Hausen [Gem. und Stadt Frankfurt a. M.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7043
Date: 1719 November 16
AbstractJohann Leopold von Geyso auf Roßdorf und Völkershausen (Gayso auff Rostdorff und Völckershausen) bestätigt für sich und die Brüder Wolf Christoph und Kaspar Adam Erhard von Geyso (Gayso) die Belehnung mit der Wüstung Standorf (Stendorff) [Gem. Rasdorf, Landkr. Fulda], einem Hof in Buttlar (Bottlar) [Gem. im Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7044
Date: 1719 November 18
AbstractJohann Adolf Rau von und zu Holzhausen (Holtzhausen) bestätigt für sich, Georg Ludwig, Philipp Friedrich Eitel und Karl August Rau von und zu Holzhausen (Rauen von und zu Holtzhausen) die Belehnung mit dem Kirchlehen in Dorheim (Dornheim) [Stadtteil der Gem. Friedberg (Hessen), Wetteraukrs.], der Vogtei in Bingenheim (Bienheim) [Ortsteil der Gem. Echzell, Wetteraukrs.], der Vogtei in Heyenheim (Heichheim) [Wüstung, Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7045
Date: 1720 Januar 18
AbstractJohann Georg, Friedrich Wilhelm und Friedrich Bernhard von Wangenheim, und weitere namentlich genannte Personen bestätigen die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, ihren Erblehen in Brüheim [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse (Nassa) [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7046
Date: 1720 Februar 26
AbstractAdam Adolf, Bernhard Christoph und Johann Ludwig von Wangenheim bestätigen die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, ihren Erblehen in Brüheim [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse (Nassa) [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number7047
Date: 1720 Juli 15
AbstractKonstantin [von Buttlar], Abt von Fuld, belehnt Friedrich Daniel von und zu Mansbach für sich, Erhard und Ludwig von und zu Mansbach und weitere namentlich genannte Personen mit einem Teil des Schlosses Mansbach sowie Oberbreitzbach (Obernbreitsbach), Isleibs (Isenleibes) [alle Orte Gem. Hohenroda, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen. Siegelankündigung.

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Sequential number7048
Date: 1720 Juli 15
AbstractFriedrich Daniel von und zu Mansbach (Mannsbach) bestätigt für sich, Erhard und Ludwig von und zu Mansbach (Mannsbach) und weitere namentlich genannte Personen die Belehnung mit einem Teil des Schlosses Mansbach (Mannsbach) sowie Oberbreitzbach (Obernbreitsbach), Isleibs (Isenleibes) [alle Orte Gem. Hohenroda, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert.

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Sequential number7049
Date: 1720 Juli 18
AbstractKonstantin [von Buttlar], Abt von Fulda, belehnt Reinhard Heinrich von Lehrbach für sich, Konrad Christoph, Karl Wilhelm und weitere namentlich genannte Personen, alle von Lehrbach, mit der Retschershäuser Mühle (Retschershausen) bei Lehrbach [Gem. Kirtorf, Vogelsbergkrs.]. Siegelankündigung.

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Sequential number7050
Date: 1720 August 6
AbstractJohann Friedrich Köhne verkauft im Namen seines Stiefsohnes, Johann Valentin Springer, den unteren Teil des in der Hinterburg gelegenen Hauses, das dem Konvent von Fulda lehn- und zinsbar ist, an Philipp Schwabe in der Kellerei Hinterburg.

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Sequential number7051
Date: 1720 September 02
AbstractLothar Gottfried, Johann Philipp und Adalbert Friedrich von Rosenbach sowie weitere namentlich genannte Personen bestätigen die Belehnung mit Schackau (Schacka) samt allen seinen Zubehörungen in Holz und Feld sowie einem Gut ebendort, mit Kleinsassen (Sassen), Gerharts [alle Orte Gem. Hofbieber, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Konstantin [von Buttlar], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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