Collection: Geistliches und Weltliches Territorium
Fulda
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Sequential number: 1561
Date: 1447 März 12
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bekundet, dass ihm die Schneidermeister der Stadt Fulda berichtet haben, dass jedem Meister in der Zunft seit fünfzig Jahren und mehr das Gewohnheitsrecht zustehe das Handwerk an die Ehefrauen, Söhne und Töchter sowie deren Ehemänner, die ebenfalls Schneider sind, zu vererben. Sie werden automatisch Mitglieder der Zunft, ohne dass sie die sonst üblichen Gebühren zur Aufnahme entrichten müssen. In den bisherigen Zunftbriefen ist dieses Recht allerdings nicht erwähnt, es werde nur aus Gewohnheit ausgeübt. Abt Hermann bestätigt den Schneidern, dass fortan beim Tode eines Meisters seine Ehefrau und die ehelichen Kinder, Söhne wie Töchter, das Schneiderhandwerk ewiglich ausüben dürfen. Sie sollen sich an die Regeln und Pflichten des Handwerks halten. Heiraten die Witwen und Töchter einen auswärtigen Schneider, der in Fulda sein Handwerk weiter ausüben will, muss dieser sich zwar nicht in die Zunft einkaufen, er soll aber durch entsprechende Briefe seine redliche und fromme Herkunft bezeugen (... kuntschafft haben soln von der gegende da dann sie geborne weren, das sie von fromen ehelichen leuten geboren wurd auch from weren ...). Jeder der dem Handwerk in Fulda nachgeht soll, wie seither üblich, dem Abt von Fulda seine Treue geloben. Die alte Zunftordnung soll weiterhin gültig sein.
Sequential number: 1562
Date: 1447 März 12
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bekundet, dass ihm die Schneidermeister der Stadt Fulda berichtet haben, dass jedem Meister in der Zunft seit fünfzig Jahren und mehr das Gewohnheitsrecht zustehe das Handwerk an die Ehefrauen, Söhne und Töchter sowie deren Ehemänner, die ebenfalls Schneider sind, zu vererben. Sie werden automatisch Mitglieder der Zunft, ohne dass sie die sonst üblichen Gebühren zur Aufnahme entrichten müssen. In den bisherigen Zunftbriefen ist dieses Recht allerdings nicht erwähnt, es werde nur aus Gewohnheit ausgeübt. Abt Hermann bestätigt den Schneidern, dass fortan beim Tode eines Meisters seine Ehefrau und die ehelichen Kinder, Söhne wie Töchter, das Schneiderhandwerk ewiglich ausüben dürfen. Sie sollen sich an die Regeln und Pflichten des Handwerks halten. Heiraten die Witwen und Töchter einen auswärtigen Schneider, der in Fulda sein Handwerk weiter ausüben will, muss dieser sich zwar nicht in die Zunft einkaufen, er soll aber durch entsprechende Briefe seine redliche und fromme Herkunft bezeugen (... kuntschafft haben soln von der gegende da dann sie geborne weren, das sie von fromen ehelichen leuten geboren wurd auch from weren ...). Jeder der dem Handwerk in Fulda nachgeht soll, wie seither üblich, dem Abt von Fulda seine Treue geloben. Die alte Zunftordnung soll weiterhin gültig sein.
Sequential number: 1563
Date: 1447 Mai 3
Abstract: Hans und Friedrich von Ebersberg leihen dem Hans Hose ein Gut zu Welckers, das von allen Zollzahlungen zu Fulda frei ist und das er von Jürgen und Mangolt von Eberstein empfangen hat. Es folgen nähere Bestimmungen.
Sequential number: 1564
Date: 1447 Mai 25
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, belehnt Heinrich Küchenmeister (Kochinmeister) für sich, Dietrich, Apel und Johann (Hennen) Küchenmeister (Kochinmeistere) mit Lehen, die der verstorbene Heinrich (Heincz) Küchenmeister (Kochinmeister) in Schwarzenfels (Swarczenfels) [Ortsteil der Gem. Sinntal, Main-Kinzig-Krs.] inne gehabt hatte. Siegelankündigung.
Sequential number: 1565
Date: 1447 Mai 25
Abstract: Gerlach, Dekan des Klosters Johannesberg, bekundet, dass er mit Zustimmung von Abt Hermann [von Buchenau] von Fulda den Sulzhof an Hans Habersack und seinen Sohn Tile erblich mit allen Zugehörungen verlehnt hat. Als Zinsen sollen sie jährlich in das Seelgerät des Klosters 24 Viertel Weizen, halb Korn, halb Hafer in das Kornhaus zu <...>, dem Probst zu St. Michel 16 Tornosen, an die Küsterei zu St. Michael 14 <...>. Der Hof mit den Wiesen soll bestellt, der zugehörige Wald gehegt werden. Nach dem Tod von Hans und Tile wird das Kloster unter den Nachkommen einen geeigneten Nachfolger wählen, der von den anderen Erben nicht bedrängt oder behindert werden soll. Stirbt dieser Nachfolger, sollen dessen Erben von der Zahlung des Besthaupts befreit sein und dem Kloster Fulda lediglich einen Gulden entrichten.
Sequential number: 1566
Date: 1447 Juni 05
Abstract: Hans von Wallenstein (Waldenstein) bestätigt die Belehnung dem Dinghof in Bommersheim (Bomerszheim) [Gem. Oberursel (Taunus), Hochtaunuskreis] mit allen Zubehörungen in (Nuheim) oder anderswo und der (Bonifacien lude) in Oberursel (Orsel) [Gem. im Hochtaunuskreis], durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Sequential number: 1567
Date: 1447 Juni 05
Abstract: Johann (Henne) von Buseck (Buchseck) bestätigt die Belehnung mit zwei Huben, ein Teil Weingarten und ein Teil Pflugland, in Massenheim (Massenheym) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.?] durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Sequential number: 1568
Date: 1447 Juli 8
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt, Johann, Dechant, und das Kapitel von Fulda bestätigen, dass Heinrich Apel, Pfarrer zu Herbstein [Gem. im Vogelsbergkrs.], an dem Sixtus-Altar ein Benefiz gestiftet und dasselbe dotiert habe.
Sequential number: 1569
Date: 1447 September 07
Abstract: Heinrich Graf von Schwarzburg (Swarczpurg) bestätigt die Belehnung mit dem Schloss und dem Dorf Allmenhausen (Almenhusen) [Gem. Ebeleben, Kyffhäuserkrs.] und dem Dorf Abtsbessingen (Abtesbessingen) [Gem. im Kyffhäuserkrs.] durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Sequential number: 1570
Date: 1447 September 22
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bekennt, daß mit seiner Zustimmung Kurt von Haysberg (Curt von Hayspergk) für sich, seinen Sohn Kaspar (Caspar) und seine Erben als Testamentarius seines Vetters Giso von Haysberg (Hayspergk) den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda von seinem Hof in Dipperz (Diperechts), den jetzt Andreas (Andres) Fröhlich bearbeitet, einen jährlichen Zins von 2 Viertel Korn verschreibt, wofür die Brüder jedes Jahr das Anniversar des verstorbenen Giso und seiner Eltern begehen sollen. Als Ablösungswert des Zinses setzt er die Summe von 20 Gulden fest.
Sequential number: 1571
Date: 1447 September 24
Abstract: Simon von Schlitz genannt [von] Görtz und seine Brüder Otto und Heinrich verkaufen mit Einverständnis Hermanns [von Buchenau], Abt von Fulda, einen vom Abt zu Lehen gehenden Hof in Großentaft [Ortsteil der Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda] im Gericht Haselstein [Gem. Nüsttal, Lkr. Fulda], den sie von ihrem Vetter Ewald von Schlitz genannt von Heusenstamm (Haselstam) geerbt haben, an Gerlach, Dechant, und den Konvent von Johannesberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda].
Sequential number: 1572
Date: 1447 Oktober 16
Abstract: Johann von Meysenbug (Meysenbuck) bestätigt die Belehnung mit jährlich zehn Gulden Manngeld durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 1573
Date: 1447 November 01
Abstract: Georg Ulner bestätigt die Belehnung mit einem jährlichen Mannlehen von vier Gulden durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.
Sequential number: 1574
Date: 1447 November 11
Abstract: Die Brüder Berthold (Berlt), Michael und Ludwig (Lutze) von Tala verkaufen ein Gut in Melzdorf [Gem. Petersberg, Lkr. Fulda], das von Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda zu Lehen geht, an Gerlach, Dechant, und den Konvent von Johannesberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda].
Sequential number: 1575
Date: 1447 November 22
Abstract: Christoph (Stoffel) von Treysa bestätigt die Belehnung mit einem Gut in Inheiden [Gem. Hungen, Landkr. Gießen] durch Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
Sequential number: 1576
Date: 1447 Dezember 4
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bewilligt, dass Kurt [von] Haysberg und sein Sohn Kaspar ein Gut in Wissels [Ortsteil der Gem. Künzell, Lkr. Fulda] an Gerlach, Dechant und den Konvent von Johannesberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] verkaufen.
Sequential number: 1577
Date: 1448
Abstract: Hans von Wallenstein (Waldenstein) trägt als Ersatz für seine verkauften fuldischen Lehen, nämlich zwei Huben Land in Bommersheim (Bombersheim) [Stadtteil der Gem. Oberursel, Hochtaunuskrs.], Güter in (Lauchstat) Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, zu Lehen auf und bestätigt die Belehnung mit denselben Lehen durch den Abt . Siegelankündigung.
Sequential number: 1578
Date: 1448 Februar 14
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bestätigt, dass Giso von Haun (Hune) und seine Frau Else mit seiner Zustimmung sowie dem Einverständnis von Gisos Bruder Heinrich und der Vettern Georg und Wilhelm dem Stift Hünfeld [R II Fulda, Stift Hünfeld] fünf Viertel Frucht für 40 rheinische Gulden wiederkäuflich verkauft haben.
Sequential number: 1579
Date: 1448 Februar 22
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bewilligt, dass Otto [von Lüder], Propst, Katharina [von Romrod], Äbtissin, und der Konvent des Klosters Blankenau [Gem. Hosenfeld, Lkr. Fulda] dem Dechanten Heinrich und dem Konvent des Klosters Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] eine Wiese in Haimbach (in der Heynbach) [Stadtteil der Gem. Fulda, Lkr. Fulda] überlassen gegen die neue Wiese bei Bruweles (bei dem Bruwelshof) [Wüstung, Gem. Fulda, Lkr. Fulda]. Bei diesem Tausch waren anwesend: Andreas (Endres) Spangenberg und Nikolaus (Clas) Snerre für das Kloster Blankenau sowie Hans Reywald und Hermann Greffe für das Kloster Neuenberg, wie es durch den Propst von Blankenau, den Schultheißen des Klosters, Hans von Sassen, und Hans Greybe einerseits und durch den Propst von Neuenberg andererseits ausgemacht war.
Sequential number: 1580
Date: 1448 Februar 23
Abstract: Heinrich Ledenter, Schultheiß von Fulda, bestätigt, dass vor ihm und den Schöffen des Gerichts an der Münze in Fulda Heinrich (Heincze) Brulle, Bürger von Fulda, zusammen mit seiner Ehefrau Jutta erschienen ist und an Nikolaus (Clasen) Menchin, Bürger von Fulda, und dessen Ehefrau Katharina ihr kleines Haus in der Ullersgasse (ulnnergasse) in Fulda für 26 rheinische Gulden verkauft hat. Ankündigung des Siegels Heinrich Ledenters. Nennung von Personen.
Original context: Marburg, Staatsarchiv > Urk. 79 (alt: R V-VIII: Fulda, Gerichte, Ritterschaft, Orte, Stadt) > 8
Sequential number: 1581
Date: 1448 März 29
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen den Schneidern und Leinwebern einer- und der Gemeinde sowie der anderen Zünfte andererseits geschlichtet hat. Die Schneider- und Leinwebermeister hatten sich bei Abt Hermann beschwert, dass von den anderen Parteien beschlossen wurde aus den Reihen der Schneider und Leinweber keinen Bürgermeister zu wählen. Abt Hermann hat daraufhin den Schultheiß, die Vormünder der Zünfte, die vier Bürgermeister, Schöffen und Vertreter der Gemeinde geladen und nach Rat mit Dekan und Konvent geurteilt, dass auch die Schneider und Leinweber an der Wahl der Bürgermeister und Räte beteiligt werden sollen, gleichwie die andern Zünfte. Sie sollen fortan die gleichen Rechte wie die anderen Zünfte haben. An diesen Schiedsspruch haben sich alle Beteiligten zu halten.
Sequential number: 1582
Date: 1448 März 31
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bekundet, dass Adelheid More, Witwe des Hans More, ihr Gut im Dorf Giesel mit einer angrenzenden Wiese an Johann Eimer (Eymerer) und seine Nachkommen für 40 Rheinische Gulden wiederkäuflich verkauft hat. Das Gut und die Wiese hatte Hans More einst von Fatz von Borsch (Borsa) gekauft. Das Geld ist gänzlich bezahlt worden. Will Adelheid ihr Gut und die Wiese wieder lösen, kann sie dies für die gezahlten 40 Gulden tun, soll dies jedoch Johann oder seinen Nachkommen vier Wochen vor dem Peterstag ad cathedram [22.2.] kund tun. Johann oder seine Nachkommen müssen dann das Gut, die Wiese und alle Zugehörungen zum Peterstag an Adelheid zurückgeben. Auch umgekehrt können Johann oder seine Nachkommen das Gut und die Wiese wiederzurückgeben und die gezahlten 40 Gulden wieder einfordern. Auch sie müssen dies dann 4 Wochen vor dem Peterstag ad cathedram ankündigen. Adelheid oder ihre Nachkommen müssen die 40 Gulden dann zum Peterstag an Johann oder seine Nachkommen bezahlen. Da das Gut und die Wiese vom Abt von Fulda lehnsrührig sind, erteilt Abt Hermann seine Zustimmung zu dem Verkauf und belehnt Johann und seine Nachkommen gemäß den bisherigen Rechten und Gewohnheiten.
Sequential number: 1583
Date: 1448 Mai 3
Abstract: Johann [Küchenmeister], Dechant von Fulda und Propst von Michaelsberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], leiht Dolde Udeller und Lorenz Luthernbach den Elbrichshof (Elberichs) bei (Ober-)Bimbach [Ortsteil der Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda] mit Zubehör, doch ausgenommen zwei Wiesen zum Elberichs, die mit dem alten Gras den zwei Höfen in Schuwarts [Wüstung, Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda] und dem Hof, der in die Propstei Michaelsberg (St. Michael) gehört, gegeben sind.
Sequential number: 1584
Date: 1448 Mai 25
Abstract: Ludwig (Lotze) Wisse vergleicht sich mit der Katharina [von Romrod], Äbtissin, und dem Konvent des Klosters Blankenau [Gem. Hosenfeld, Lkr. Fulda] wegen seiner Forderungen an einen Hof in Unterbimbach (Nieder-Bimbach) [Gem. Großenlüder, Lkr. Fulda] und an Güter daselbst (in den Kredendiechen), die früher Friedrich (Fritz) von Bimbach an Heinrich (Heintze) Wisse versetzt hat.
Sequential number: 1585
Date: 1448 Juni 23
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bestätigt auf Bitten der Vettern Hans und Hermann Nuses (Nusesz) [den Verkauf auf Wiederkauf / die Verpfändung?] des Stuhllehens in (Rotha) an Johann Eigenbrot (Eygenbrott) und seine Ehefrau Barbara und die Belehnung der Käufer mit demselben. Siegelankündigung.
Sequential number: 1586
Date: 1448 Juli 6
Abstract: Martin Schulteis, Schöffe und Bürger von Geisa, und seine Frau Katharina bekunden, dass sie dem Dekan und Kapitel von Hünfeld 50 Gulden schuldig sind. Sie wollen die Schuld in jährlichen Zahlungen von 5 Viertel Weizen halb Korn halb Hafer abtragen. Als Bürgen setzen sie Konrad Baumgartener und Hans Simon, beide Schöffen und Bürger von Geisa, sowie Fritz Lauer, ebenfalls Bürger von Geisa, ein.
Sequential number: 1587
Date: 1448 Juli 8
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt von Fulda, bestätigt den Lohgerbermeistern die Rechte, die sie bisher von seinen Vorgängern erhalten haben und geht besonders auf folgende Artikel ein: Die Lohgerber sollten nur von den fuldischen Fleischhauern Haut und Felle kaufen. Allerdings hatten sich sowohl die Lohgerber als auch die Schuhmacher beschwert, dass die Fleischhauer ihre Häute und Felle sämtlich auswärtig verkaufen und den einheimischen Lohgerbern wie auch den Schuhmachern dadurch Schaden entstünde. Die Fleischhauer sollen ihre Häute und Felle nun zu erst den heimischen Handwerkern verkaufen. Weiterhin wird festgehalten, dass jeder Meister der Zunft jährlich zu Fronfasten einen alten Groschen für die Kerzen geben soll. Wer diese Zahlungen nicht erbringt, dem soll die Zulassung für das Handwerk entzogen werden. Will er wieder Mitglied der Zunft werden, müsse er die üblichen Zahlungen wie ein fremder Meister leisten.
Sequential number: 1588
Date: 1448 Juli 15
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt zu Fulda, bekundet, dass die Gerechtigkeiten an den Äckern in der Ruchau, die Rörich von Buchenau ihm für 18 Gulden wiederkäuflich verkauft hat, dem Kurt von Kolmatsch (Colmats) und Gottschalk von Buchenau, Amtleute zu Fürsteneck zustehen, welche die 18 Gulden vorgestreckt haben. Es folgen Absprachen über den Wiederkauf und nähere Bestimmungen.
Sequential number: 1589
Date: 1448 September 20
Abstract: Hermann [von Buchenau], Abt, Johann, Dechant und der Konvent von Fulda befreien dem Kloster Johannesberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] vier Wüstungen in Wenigenkohlhaus [Wüstung, Gem. Fulda, Lkr. Fulda] von aller Küchenspeise, Vogtgeld, Weinfuhr und sonstigen Diensten und erhalten dafür den in der Urkunde vom 11. November 1447 erwähnten Hof in Melzdorf [Gem. Petersberg, Lkr. Fulda].
Sequential number: 1590
Date: 1449 - 1472 Freitag nach Invocavit
Abstract: Abschrift eines Verkaufs eines Hofes in der Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bestätigt, daß Friedrich von Borsch (FFriedrich von Borsa) zu Fulda und seine Frau Katharina (Kathrin) dem Konrad (Contze) Koch und dessen Frau Elisabeth (Else) ihr Gut zu Großentaft, das Friedrich bei der Erbteilung nach seines Vaters Tod zugefallen ist, für 80 Gulden verkauft haben, und daß er, der Abt, nachdem das Gut vom Stift Fulda lehenrührig ist, die Käufer damit belehnt hat. Beglaubigte Abschrift des Notars Johann Finck gen. Scheidenmecher (Ffinck dictus Scheidemecher) vom 8. Dezember 1483 im Kreuzgang des Barfüßerklosters in Fulda, wo Konrad Koch und seine Frau Dorothea mit der Urkunde Abt Reinhards erschienen, um das Gut den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda für das Jahrgedächtnis mit Vigil, Messe und Commendatio für sie beide und Konrads erste Frau Elisabeth und zu einer wöchentlichen Messe für ihre verstorbenen Eltern und alle Verstorbenen zu vermachen. Zeugen: Johann Widener und Hans Lich (Hanse Lych).
Sequential number: 1591
Date: 1449
Abstract: Frank von Kronberg (Cronenberg) der Ältere bestätigt die Belehnung mit dem Zehnten in Okarben (Acarben) [Stadtteil der Gem. Karben, Wetteraukrs.], dem Kirchlehen in Krutzen (Crutzen) [Gem. Frankfurt a.M.], 32 Morgen Wiese in Hausen (Husen) [Gem. Frankfurt a.M.?] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.
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