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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number1621
Date: 1450 September 14
AbstractJohann von Wehrda (Werda) genannt Nodung (Nodunge) bestätigt die Belehnung mit dem Kirchsatz in Getürms (Gedurne) [Gem. Alsfeld, Vogelsbergkrs.] und Zell (Czelle) [Stadtteil der Gem. Romrod, Volgelsbergkrs.] durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number1622
Date: 1450 September 15
AbstractBerthold (Berlt) von Bibra bestätigt die Belehnung mit dem halben Dorf Rappershausen (Rupprechtshusen) [Ortsteil der Gem. Hendungen, Lkr. Rhön-Grabfeld], dem halben Dorf Geroda (Gerod) [Gem. Bad Brückenau, Lkr. Bad Kissingen] mit den Waldungen, der Hälfte von Mitgenfeld (Metgenfelt) [Ortsteil der Gem. Oberleichtersbach, Lkr. Bad Kissingen] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1623
Date: 1450 September 28
AbstractHeinrich Schütz (Heincz Schucz) bestätigt die Belehnung mit Gütern, die er von seinen Eltern und Geschwistern geerbt hat, durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1624
Date: 1450 September 28
AbstractKilian von der Kere bestätigt die Belehnung mit vier Gütern und einer Mühle in Herpf (Herffe) [Ortsteil der Gem. Meiningen, Lkr. Schmalkalden-Meiningen] durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1625
Date: 1450 September 28
AbstractAnton von Werberghausen (Werberghusz) bestätigt für sich und seine Brüder Kaspar und Peter die Belehnung mit vier Hufen in Neubrunn (Nuonbrunne) [Gem. im Landkr. Würzburg (?)] durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1626
Date: 1450 September 28
AbstractOtto von Milz (Milcz) bestätigt für sich und seinen Bruder Hans die Belehnung mit einem Hof in Breitensee (Breitensehe) [Ortsteil der Gem. Herbstadt, Lkr. Rhön-Grabfeld] und zwei Höfen und weiteren Gütern in Milz (Milcz) [Ortsteil der Gem. Römhild, Lkr. Hildburghausen] durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1627
Date: 1450 September 30
AbstractReinhard [II./III.?] Graf von Hanau (Hanauwe) bestätigt die Belehnung mit der Burg und Stadt Steinau an der Straße (Steyna an der Straszen) [Gem. im Main-Kinzig-Krs.], dem Frauenaltar in der Pfarrkirche ebendort, dem Dorf Trais (Treyse) [Stadtteil von Münzenberg] bei Münzenberg (Mintzenberg) [Gem. im Wetteraukrs.] und Teilen der Weizengült in Reichelsheim (Rychelsheym) [Gem. im Wetteraukrs.] bei Bingenheim (Bingenheym) [Ortsteil der Gem. Echzell, Wetteraukrs.] durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1628
Date: 1450 Oktober 07
AbstractPhilipp Graf von Rieneck (Rienecke) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf Wolfsmünster (Bolszmunster) [Ortsteil der Gem. Gräfendorf, Lkr. Main-Spessart] durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1629
Date: 1450 Oktober 11
AbstractPhilipp Graf von Nassau (Nassawe) und Saarbrücken (Sarbrucken) bekennt, dass er mit Einverständis Reinhards [von Weilnau], Abt von Fulda, und Johanns, Dechant des Stifts Fulda, Rechte am zuvor von Abt und Stift versetzten Pfortenzehnt in Butzbach (Buczbach), Reichelsheim (Riechelsheym), Echzell (Echczel) [alle drei Orte Gem. im Wetteraukrs.] und Berstadt (Berstat) [Ortsteil der der Gem. Wölferheim, Wetteraukrs.] erworben hat und erklärt im Einzelnen, wie diese Einkünfte innerhalb von 20 Jahren von Abt und Stift wieder eingelöst werden können. Urkunde inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number1630
Date: 1450 Oktober 13
AbstractEngelhard Schott (Schatte) bestätigt die Belehnung mit einem Haus, einem Hof und zwei Gütern in Milz (Milcz) [Gem. Römhild, Landkr. Hildburghausen] und zwei Gütern in Breitensee (Breitensehe) [Gem. Herbstadt, Landkr. Rhön-Grabfeld] und durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1631
Date: 1450 November 01
AbstractLudwig von Wildungen bestätigt die Belehnung mit zwei Höfen mit Zubehörungen und einer Mühle in Motzlar (Muczlar) [Gem. Schleid, Wartburgkrs.], zwei Gütern in Langenwinden [Flurname, Gem. Hilders, Lkr. Fulda(?)] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1632
Date: 1450 November 13
AbstractLudwig [I.] Landgraf von Hessen bestätigt die Belehnung mit den fuldischen Teilen der Grafschaften Ziegenhain und Nidda mit im Einzelnen aufgeführten Burgen, Städten, Gerichten und weiteren Gütern durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number1633
Date: 1450 Dezember 13
AbstractReinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, belehnt Berthold (Berlt) Lindener mit einem Rittlehen in Borsch (Borsa) [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.], einem Gut in Dipperz (Dipprechts) [Gem. in Lkr. Fulda] und dreieinhalb Viertel Früchten aus einem Hof in Borsch (Borsa). Siegelankündigung.

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Sequential number1634
Date: 1450 Dezember 15
AbstractPhilipp Graf von Katzenelnbogen (Kaczenelnbogen) bestätigt die Belehnung mit den Dörfern (Obenheim), Roßdorf (Rosstorff) und Gundernhausen (Gundernhusen) [beide Orte Gem. Roßdorf, Lkr. Darmstadt-Dieburg] durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1635
Date: 1451 Januar 01
AbstractDieter von Isenburg (Isenbergk), Graf zu Büdingen (Budingen), bestätigt die Belehnung mit dem Schloss Birstein, dem Gericht in Unterreichenbach (Richenbach) [beide Orte Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.], jährlich 20 Gulden Manngeld und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1636
Date: 1451 Febr. 14 [Urk.]; 1453 Dez. 19 [Transf. 1]; 1455 Nov. 27 [Transf. 2]
Abstract[Urkunde:] Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, und Andreas Hesse, Archidiakon und Pfarrer der Pfarrkirche von Fulda bestätigen, dass Heinrich Apel, Pfarrer in Herbstein [Vogelsbergkreis] und Konrad Spielmann (Spilemann), Vikar der Pfarrkirche von Fulda, den Marienaltar in der neuen Kirche (nuwenkirchen) [St. Severi], der seither nur durch den verstorbenen Peter Schorpffdarm dotiert worden war, mit verschiedenen, im Folgenden genau aufgeführten Gütern und Zinsen dotiert haben. Darüber hinaus treffen die Stifter Anweisungen für ihre Seelgeräte, ihre Anniversare und die testamentarische Ausstattung des Altars. Die Stifter wollen lebenslang Vorsteher des Altars sein; sie bestimmen darüber hinaus die Vorsteher (viere meistermenner) oder jeweiligen Vormünder der Wollweberzunft als Lehnsherrn des Altars. Ankündigungen der Siegel Abt Reinhards und des Archidiakons Andreas Hesse. Nennung von Orten und Personen. - [Transfix Nr. 1:] Heinrich Ledenther, Schultheiß von Fulda, bestätigt zusammen mit den Schöffen des Gerichts den Verkauf eines genau bezeichneten, hinter der Pfarrkirche gelegenen Hauses durch Johann Nunne, Pfarrer in Crainfeld (Creyenfelt) [heute: Ortsteil von Grebenhain, Vogelsbergkreis], an Heinrich Apel, Pfarrer in Herbstein, und Konrad Spielmann (Spylman), Vikar der Pfarrkirche von Fulda, beide Vikare des Marienaltars in der neuen Kirche [St. Severi] in Fulda. Siegelankündigung. Nennung von Personen. - [Transfix Nr. 2:] Die Vorsteher (viermeister) und Vormünder der Wollweberzunft von Fulda bestätigen den Empfang der Dotation von 1451 Februar 14. Ankündigung des Siegels der Wollweberzunft. Nennung von Personen.

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Sequential number1637
Date: 1451 Januar 6
AbstractReinhard (Reinhardt) [von Weilnau], Abt von Fulda, bekennt, daß mit seiner Zustimmung Hans von Haysberg (Hayßberg) zu seinem und seiner Eltern Seelenheil den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda einen jährlichen Zins von 3 Viertel Korn auf dem Einkommen seines Burgsitzes in Dipperz (Diperechts), der vom Stift Fulda lehenrührig ist, vermacht hat, wofür die Brüder sein Jahrgedächtnis mit Vigil und Messe begehen sollen.

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Sequential number1638
Date: 1451 Januar 22
AbstractReinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet zusammen mit Andreas Hesse, Archidiakon und Pfarrer, und den Bürgermeistern, Schöffen, Räten und Bürgern der Stadt Fulda, dass sie die Not der Pilger, Brüder wie Schwestern, die sowohl zu Zeiten, an denen ein Ablass erteilt wird, wie auch zu den anderen Zeiten nach Fulda kommen und dort Herberge nehmen, erkannt haben. Einige Bürger hatten sich bereits zuvor zu einer Bruderschaft [Bruderschaft des Leidens Christi] zusammengeschlossen um zu helfen und haben begonnen eine Behausung und eine Hofreite zu errichten. Dieses neue Spital (nuwe Spitale)1 mit all seinen Zugehörungen soll für alle Zeiten von Abgaben (keynerleye gifft, gabe ader hantreichunge thun sall) befreit sein, wie andere Gotteshäuser und Spitäler (als andere Gushusere und Spitale). Auch der Spitalmeister, der im Spital wohnt soll von allen Abgaben und Diensten befreit sein. Sollte dieser Spitalmeister ein Handwerker sein und das Handwerk weiter ausüben oder seine Zunftzugehörigkeit behalten wollen, soll er den Regeln der Zunft unterliegen. Der Spitalmeister soll Pilger, Brüder wie Schwestern, nicht länger als drei Tage beherbergen und dafür Sorge tragen, dass die Ordnung eingehalten wird und keine Unzucht geschieht. In diesem Fall hat der Spitalmeister das Recht die Pilger zu bestrafen. Wird ein Pilger so krank, dass er nicht mehr weitergehen kann, so soll er nach Beurteilung der Vormünder des Spitals solange dort bleiben, wie sie es für richtig halten. Wird ein Bürger aus Fulda arm oder krank und hat niemanden, der sich ihm annehmen kann oder will, soll er in dem neuen Spital aufgenommen werden und von den Almosen, die dieses Haus erhält, versorgt werden. Mehr als vier solcher Personen sollen in diesem Spital vorerst allerdings nicht aufgenommen werden, erst wenn sich die Versorgungslage verbessert und Abt und Pfarrer ihre Zustimmung dazu geben, mehr bedürftige Bürger aus Fulda aufzunehmen. Die Bruderschaft, die dieses Spital führt, soll jährlich vier Personen wählen, die dem Spital vorstehen, die Einnahmen verwalten und Ausgaben tätigen sollen. Diese vier sollen wiederum acht weitere Personen aus der Bruderschaft ernennen, die über die Tätigkeiten der vier Vorsteher wachen. Jährlich am Montag nach Fronleichnam sollen die vier Vorsteher vor dem Abt, Archidiakon, den Pfarrern, Bürgermeistern und den acht gewählten Personen der Bruderschaft die Rechnungen über Ausgaben und Einnahmen des vergangenen Jahrs vorlegen. Danach sollen wieder vier neue Vormünder und die acht anderen Personen aus der Bruderschaft gewählt werden. Sie sollen alle vor dem Abt von Fulda Eide und Gelübde ablege (Eyde und glubde tun) für die Bruderschaft, das Spital und die Vikarie nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Ist die Bruderschaft in der Lage eine Vikarie in der Kapelle des Spitals zu stiften, erhält sie von Abt und Archidiakon die Vollmacht über die Verlehnung der Vikarie. Die vier Vormünder sollen binnen vier Wochen einen Priester oder einen Mann, der innerhalb eines Jahres die Priesterweihe erhält, wählen, dem diese Vikarie verliehen wird. Die Einnahmen der Vikarie sollen von den vier Vormündern verwaltet und zum besten der Vikarie angelegt werden. Ein Spitalmeister soll ohne Beisein eines Vormunds keine Gelder für das Spital oder Gotteshaus entgegennehmen. Er soll jedes Jahr, acht Tage nach Fronleichnam, den neuen vier Vormündern Rechnung ablegen über die Verwendung der Gelder, die ihm von der Bruderschaft zugeteilt worden sind.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 53
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Sequential number1639
Date: 1451 Februar 13
AbstractHans Hotz (Hocze) bestätigt die Belehnung mit dem halben Schloss Retzstadt (Retzstat) [Gem. im Lkr. Main-Spessart] samt Zugehörungen durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1640
Date: 1451 Februar 16
AbstractReinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, spricht Johann Schwarzhaupt (Henne Swarczheubt) ein Stuhllehen in (Rotha) zu, das Martin von Lütterz (Lutharts) und Hans Nuses (Nusesz) dem Johann Eigenbrot (Eygenbrot) für 50 Gulden verkauft hatten. Das Anrecht Schwarzhaupts auf das Stuhllehen rührt von seiner Ehefrau Barabara her, die zuvor mit dem verstorbenen Johann Eigenbrot verheiratet gewesen war. Siegelankündigung.

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Sequential number1641
Date: 1451 Februar 22
AbstractReinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass die Ganerben von Ebersberg einen Friedensvertrag über die Burg Ebersberg geschlossen und gelobt haben, diesen treu und ewiglich einzuhalten. Sie geloben und schwören diesen Frieden 15 Jahre lang nach Ausstellung dieses Briefes einzuhalten.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 54
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Sequential number1642
Date: 1451 März 18
AbstractAndreas Hesse, Archidiakon und Pfarrer zu Fulda, entscheidet als geistlicher Richter einen Streit zwischen Gottschalk von Buchenau, Propst von Michaelsberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], einerseits, und Gerlach, Dechant, und dem Konvent von Johannesberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda] sowie den Brüdern Thile und Heinrich (Heyntze), Söhne des Heinrich (Heyntze) Habersack, andererseits, wegen des Besthaupts aus dem Sulzhof [Hof, Gem. Eichenzell, Lkr. Fulda].

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Sequential number1643
Date: 1451 April 4
AbstractKonrad Sasse, Lesemeister, und das Barfüsserkloster [Frauenberg] zu Fulda bekunden, dass sie von Margarethe, Witwe des Konrad von Weyhers geb. von Eisenbach, 30 Gulden und ein weiteres Pfand erhalten zu haben, wofür sie 4 mal im Jahr ihr, ihres Vaters und ihrer Kinder Seelgedächtnis zu halten haben. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number1644
Date: 1451 April 20
AbstractAethwig und Thomas von der Tann verkaufen dem Dietrich von der Tann das Schloss Salza und den Hof zu Niederkatza. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte, nähere Bestimmungen und Quittung über die Kaufsumme.

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Sequential number1645
Date: 1451 Mai 03
AbstractHans Emel bestätigt für sich und seine Ehefrau Katharina die Belehnung mit einem Vorwerk in Wenigensömmern (Wenigen Somerde) [Stadtteil der Gem. Sömmerda, Lkr. Sömmerda] durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1646
Date: 1451 Juni 04
AbstractGottfried Herr zu Eppstein (Eppenstein) bestätigt die Belehnung mit Massenheim [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.] und was er dort an Rechten hat durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1647
Date: 1451 Juni 05
AbstractHans von Wangenheim (Wangenheym) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf Sonneborn (Sonneborne) [Gem. im Landkr. Gotha] mit Gericht und allen Zugehörungen, seinen Erblehen in Brüheim (Bruheim) [Gem. im Landkr. Gotha], dem Besitz an der Nesse (Nesze) [Nebenfluss der Hörsel im Landkr. Gotha und im Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1648
Date: 1451 Juni 06
AbstractHans von Ebersberg (Ebersbergk) bestätigt die Belehnung mit seinem Anteil in Ebersberg [Ortsteil der Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda], was er hat im Gericht auf der Hart (uff der Hart) [Lütter, Gem. Eichenzell, Lkr. Fulda], seinen Anteilen in Eichenzell (Eychenczelle) und Gersfeld (Geresfelt) [beide Orte Gem. im Lkr. Fulda] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1649
Date: 1451 Juni 7
AbstractApel von Ebersberg gen. von Weyhers bekundet, dass er einen Hof zu Stumpfstat mit allen Zugehörungen und Rechten und mit Zustimmung seiner Vettern von Ebersberg gen. von Weyhers an Endres von Stopphel gen. Schade, Bürger von Hünfeld, und allen seinen Erben verlehnt hat.

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Sequential number1650
Date: 1451 Juli 07
AbstractGeorg Graf von Wertheim bestätigt die Belehnung mit dem Schloss Breuberg (Brubergk) [Gem. Breuberg, Odenwaldkr.] mit Zugehörungen und dem Dorf Remlingen [Gem. Helmstadt, Landkr. Würzburg] durch Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number1651
Date: 1451 September 29
AbstractAndreas Hesse, Archidiakon und Pfarrer in Fulda, bekundet, dass er alle Gläubigen um Almosen zur Unterstützung für das neue Hospital in Fulda, errichtet von der Bruderschaft des Leides Christi, bittet (petitorium). Das Hospital verfügt über 16 Betten für Pilger beiderlei Geschlechts und soll noch weiter ausgebaut werden. Dafür sind Almosen dringend notwendig. Die Armen und die Bruderschaft im Hospital sollen ewiglich in ihren Messen für die Seelen der Stifter beten.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 55
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