useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number2041
Date: 1478 Mai 10
AbstractJohann, Dekan, und das Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld bekunden, dass Andreas (Endres) Kircher, Vikar am St. Elisabeth Altar im genannten Stift für die besagte Vikarie eine Hofstatt, Hofreite und einen Garten mit allen Zugehörungen und Nutzen an die Stadt Hünfeld für 17 Gulden verkauft hat. Die Güter liegen hinter den Gärten von Grete Landau, Hans Büttner und Hans Koller. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Der Erlös aus dem Verkauf soll der Vikarie zu Gute kommen. Zudem haben Dekan und Kapitel der Vikarie eine besser gelegene Hofstatt auf dem Anger zugewiesen, die der Vikar und seine Nachfolger ewiglich zu ihrem Nutzen gebrauchen sollen.

Images2
Full textno
 
Sequential number2042
Date: 1478 Juni 02
AbstractPhilipp Löw von Steinfurth (Leuwe von Steinfurt) bestätigt für sich und seinen Bruder die Belehnung mit einem Freihof und sechseinhalb Huben Land in Echzell (Echczell) [Gem. im Wetteraukrs.] durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2043
Date: 1478 Juni 07
AbstractHans von Buttlar bestätigt die Belehnung mit einer Kemenate, einem Hof und weiteren Gütern in Borsch (Borsa) [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.], Einkünften in Geisa (Geysa) [Gem. im Wartburgkrs.], drei Gütern in Buttlar (Bottlar) [Gem. im Wartburgkrs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2044
Date: 1478 Juni 26
AbstractJohann Wais von Fauerbach (Weyse von Furbach) bestätigt für sich und seine Brüder Wilhelm und Anton die Belehnung mit einer Wohnung und einem Hof, 5 1/2 Huben Landes und einem Schafhof in Echzell (Echczell) [Gem. im Wetteraukr.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung

Images2
Full textno
 
Sequential number2045
Date: 1478 Juni 26
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet nach der Klage der Bürger der Stadt Fulda, darüber, dass sie bisher kein Handwerk ausüben durften, sofern dieses Handwerk in einer städtischen Zunft organisiert ist. Auch wer nicht Mitglied einer Zunft ist, darf fortan unter folgenden Bedingungen ein Handwerk ausüben und in der Stadt Handel treiben. Zum ersten soll jeder fuldische Bürger die Erlaubnis erhalten Gewänder zu schneidern und diese in der Stadt zu verkaufen. Dafür soll er jährlich auf Walpurgis [1.5.] 1 Gulden an den Küchenmeister des Klosters bezahlen. Weiterhin dürfe jeder Bürger die typischen Krämerwaren (Barchent [Zwirn, Garn], Gewürze, Wachs, Harz etc.) verkaufen, wofür er dem Küchenmeister des Klosters jährlich auf Walpurgis 15 Böhmisch bezahlen soll. Weiterhin dürfe jeder den <Hockenschrein> führen und frische Ware (Fische, trocken oder nass, Kuchen, Nüsse) verkaufen, für die er dem Küchenmeister des Klosters jährlich auf Walpurgis 15 Schock Geld zahlen müsse. Diese Ware darf alledings nicht auf dem Markt am Samstag verkauft werden, sonst wird eine Buße von 1 Gulden fällig. Die Ware soll vom Schultheißen begutachtet werden und jeder ob arm oder reich solle das gleiche Geld bezahlen. Zum Vierten erteilt der Abt die Genehmigung, dass jeder Bürger Wild und Kleintierfelle in der Stadt Fulda und innerhalb der Bannmeile verkaufen dürfe, gegen eine jährliche Abgabe von 8 Böhmisch auf Walpurgis. Es wird weiterhin bestätigt, dass jeder Mann, ob in der Zunft organisiert oder nicht, das Recht hat Bier zu brauen. Jedes dritte Bier soll an das Kloster abgeführt werden.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 81
Images2
Full textno
 
Sequential number2046
Date: 1478 Juni 26
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet nach der Klage der Bürger der Stadt Fulda, darüber, dass sie bisher kein Handwerk ausüben durften, sofern dieses Handwerk in einer städtischen Zunft organisiert ist. Auch wer nicht Mitglied einer Zunft ist, darf fortan unter folgenden Bedingungen ein Handwerk ausüben und in der Stadt Handel treiben. Zum ersten soll jeder fuldische Bürger die Erlaubnis erhalten Gewänder zu schneidern und diese in der Stadt zu verkaufen. Dafür soll er jährlich auf Walpurgis [1.5.] 1 Gulden an den Küchenmeister des Klosters bezahlen. Weiterhin dürfe jeder Bürger die typischen Krämerwaren (Barchent [Zwirn, Garn], Gewürze, Wachs, Harz etc.) verkaufen, wofür er dem Küchenmeister des Klosters jährlich auf Walpurgis 15 Böhmisch bezahlen soll. Weiterhin dürfe jeder den <Hockenschrein> führen und frische Ware (Fische, trocken oder nass, Kuchen, Nüsse) verkaufen, für die er dem Küchenmeister des Klosters jährlich auf Walpurgis 15 Schock Geld zahlen müsse. Diese Ware darf alledings nicht auf dem Markt am Samstag verkauft werden, sonst wird eine Buße von 1 Gulden fällig. Die Ware soll vom Schultheißen begutachtet werden und jeder ob arm oder reich solle das gleiche Geld bezahlen. Zum Vierten erteilt der Abt die Genehmigung, dass jeder Bürger Wild und Kleintierfelle in der Stadt Fulda und innerhalb der Bannmeile verkaufen dürfe, gegen eine jährliche Abgabe von 8 Böhmisch auf Walpurgis. Es wird weiterhin bestätigt, dass jeder Mann, ob in der Zunft organisiert oder nicht, das Recht hat Bier zu brauen. Jedes dritte Bier soll an das Kloster abgeführt werden.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 82
Images3
Full textno
 
Sequential number2047
Date: 1478 Juni 28
AbstractHans von Ebersberg-Weyhers, Domherr zu Würzburg, Lorenz von Hutten, Hans von Ebersberg, Ebersberg und Aethen von Ebersberg-Weyhers vermitteln nebst Ulrich von Bobenhausen und Hans von Schlüchtern eine Eheverabredung zwischen Else, Tochter des Hans von Mörle gen. von Beheim, und Peter von Weyhers. Es folgen nähere Bestimmungen.

Images2
Full textno
 
Sequential number2048
Date: 1478 Juli 20
AbstractJost Ecke und seine Frau Katharina Döring (Doryngin) bevollmächtigen Berthold Buseler, ihre fuldischen Lehen, nämlich Güter in Großenlüder (Lodder) [Gem. im Lkr. Fulda], stellvertretend für sie von Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, in Empfang zu nehmen. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2049
Date: 1478 Juli 23
AbstractJost Ecke (Eck) und Berthold Buselers bestätigen die Belehnung mit einem Burgsitz in Großenlüder (Ludder) [Gem. im Lkr. Fulda] mit allen Zubehörungen sowie mit allen weiteren fuldischen Lehen, die ihr verstorbener Schwager Philipp Döring (Doring) dort hatte, durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2050
Date: 1478 August 15
AbstractBerthold von Gadenstedt (Gadenstede) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf Gadenstedt (Gadensteden) [Ortsteil der Gem. Lahstedt, Lkr. Peine] samt Gericht, Zehnten, Huben und Leuten sowie dem Dorf und Gericht Ilsede (Groten Ilsede) [Gem. im Lkr. Peine] durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2051
Date: 1478 August 27
AbstractGottfried Herr zu Eppstein (Eppenstein) und Münzenberg (Mintzenberg) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf Massenheim [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.], allen seinen Zubehörungen und was er dort an Rechten hat durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2052
Date: 1478 September 04
AbstractAnton von Ebersberg genannt von Weyhers (Weyers) und Sebastian von Lüder (Luether) bestätigen die Belehnung mit einem Teil am Schloss Ürzell (Urczel), der Hälfte eines Hinterhofs und einem Viertel eines Hofs in Ulmbach (Ulnbach) [beide Orte Stadtteile der Gem. Steinau an der Straße, Main-Kinzig-Krs.], drei Gütern und einer Mühle in Altengesäß (Elngesesz) [Wüstung, Gem. Schlüchtern, Main-Kinzig-Krs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2053
Date: 1478 September 22
AbstractJohann von Nordeck zur Rabenau (Nordecken zur Rabenawe) bestätigt für seine Ehefrau und ihre Geschwister die Belehnung mit zwei Burggütern in Salmünster (Solomenster) [Stadtteil der Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.], Gütern im Gericht Reichenbach (Richembach) [Oberreichenbach, Ortsteil der Gem. Birstein, Main-Kinzig-Krs.], einem Gut in Auerbach (?) (Obernbach) [Wüstung, Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2054
Date: 1478 Oktober 8
AbstractWalter von Ebersberg-Weyhers und seine Frau Anna verkaufen der Kapelle zu Rückers bei Flieden mit Zustimmung des Abtes Johann [von Henneberg] zu Fulda als Lehnsherr 1 Gulden Gülte zu Niederkalbach auf Wiederkauf. Es folgen Absprachen über den Wiederkauf, Auflistung der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

Images2
Full textno
 
Sequential number2055
Date: 1478 Oktober 21
AbstractBartholomäus von Etten, Arzt, bestätigt die Belehnung mit den im Einzelnen aufgeführten Gütern in und bei Massenheim (Massenhem) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.], die zuvor Adolf von Nassau inngehabt hatte, durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2056
Date: 1478 November 17
AbstractHans von Ebersberg verschreibt dem Reinhard Schenck von Stetlingen, Archidiakon und Pfarrer zu Fulda, Renten aus Gütern zu Eichenzell. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte, nähere Bestimmungen und Quittung über die Kaufsumme.

Images2
Full textno
 
Sequential number2057
Date: 1478 Dezember 24
AbstractDietrich von Buttlar (Bottlar) bestätigt die Belehnung mit fünfeinhalb Huben Land in Schönstedt (Schonerstat) [Gem. im Unstrut-Hainich-Krs.] sowie mit 16 Groschen, einer Gans, zwei Hühnern und 42 Rettichen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2058
Date: 1478 Dezember 28
AbstractBalthasar und Kaspar Truchsess zu Trappstadt (Truchsessen zu Trapstat) bestätigen die Belehnung mit einem Hof in Milz (Miltz) [Gem. Römhild, Landkr. Hildburghausen] durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2059
Date: 1479 Januar 20
AbstractChristoph von Altenburg (Aldinburkg) sagt für sich und seinen Bruder Neidhard Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, ihre Rechte an zwei Gütern in Langenwinden (Langen Wynden) [Flurname, Gem. Hilders, Lkr. Fulda(?)], die sie bisher vom Abt zu Lehen hatten, auf und bittet den Abt, Sebastian von Wildungen (Wiltingen) damit zu belehnen. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2060
Date: 1479 Februar 1
AbstractHans von Lüder (Lutter), Walter von Ebersberg gen. von Weyhers (<E>bersbergk genannt von Wyers) und Otto Küchenmeister (Ot Kuchmeister), alle drei Schwäger, bekennen, daß, nachdem ihr verstorbener Vater bzw. Schwiegervater Heinrich Küchenmeister (<..>chmeister) und dessen Bruder Hans zu ihrem Seelgerät auf Mariä Himmelfahrt 1422 den Brüdern des Barfüßerklosters in Fulda einen jährlichen Zins von 1 Viertel Korn auf ihrem Dorf Dotzerod (Dotzelnrode) mit dem Recht des Rückkaufs für 10 Gulden verschrieben haben, sie als Erben der beiden ihre Acker in Dotzenrod, die Peter Gertener von Mittelkalbach (Mittelkalba) innehat, mit dem Zins für das Seelgerät der beiden belastet haben.

Images5
Full textno
 
Sequential number2061
Date: 1479 Februar 03
AbstractReinhard von Boyneburg (Boumelberg) bestätigt die Belehnung mit einem Teil des Schlosses in Großenlüder (Luter) [Gem. im Lkr. Fulda], den Karl von Lüder (Luter) innegehabt hatte, durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2062
Date: 1479 Februar 6
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und Johann Fuchs, Pfarrer von Rasdorf [Gem. im Lkr. Fulda], treffen einen Tausch mit Zustimmung des Dechants Johann und des Kapitels zu Rasdorf, sodass der Abt die Wüstung zum (Rupprechts) gegen Feld und [...] auf dem Quecksmor (Quecksmoore) [Wüstung, Gem. Rasdorf, Lkr. Fulda] erhält.

Images2
Full textno
 
Sequential number2063
Date: 1479 Februar 11
AbstractAbschrift einer durch Bischof Hermann von Würzburg als Delegat und Exekutor transsumierten Bulle Gregors IX. von 1231 August 28, Rieti. Johann Finck gen. Scheydenmecher Lektor des Barfüßerklosters in Hersfeld, Johann von Erbach, legt 1479 Februar 11 dem Notar des Barfüßerklosters zu Fulda das Transsumpt zur Abschrift vor. Siehe Transsumpt Urk. Nr. 1529 von 1234 Juli 5.

Images2
Full textno
 
Sequential number2064
Date: 1479 März 24
AbstractKonrad von Mansbach, Marschall, und Simon von Schlitz-Görtz vergleichen sich auf den Burgfrieden zu Ebersberg, zu dessen Herren die Ganerben sie erwählt haben.

Images2
Full textno
 
Sequential number2065
Date: 1479 April 28
AbstractHans von Bovenden (Boventen) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf, Kirchlehen und Zehnten in Willershausen (Wildershusen) [Gem. Kalefeld, Lkr. Northeim], dem Kirchlehen in Langenholtensen (Holtzhusen) [Ortsteil der Stadt Northeim, Lkr. Northeim] bei Northeim, eineinhalb Hufen und sechs Morgen Land vor der Stadt Northeim (Northeyme) [Gem. im Lkr. Northeim] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2066
Date: 1479 Mai 4
AbstractJohann [von Henneberg], Abt zu Fulda, genehmigt als Lehnsherr, dass Aethwig von der Tann seiner Tochter Ida 200 rheinische Gulden auf seinen Teil des Schlosses Tann verschreibt. Es folgen nähere Bestimmungen.

Images2
Full textno
 
Sequential number2067
Date: 1479 Juni 04
AbstractGottfried von Cleen bestätigt die Belehnung mit dem halben Dorf Dorn-Assenheim (Dorn Massenheym) [Stadtteil der Gem. Reichelsheim, Wetteraukrs.], einer Wiese genannt der (Bruhel), dem Egelsee und dem Acker darunter durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2068
Date: 1479 Juni 10
AbstractJohann (Henne) von Lauberbach (Lauwberbach) bestätigt die Belehnung mit einem Drittel des Dorfs Moppers (Mündefors) [Wüstung, Ufhausen, Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda], dem Zehnten in Liederbach (Liderbach) [Stadtteil der Gem. Alsfeld, Vogelsbergkrs.] und weiteren Gütern in der Mark Neukirchen (Newenkrichen) und bei Wehrda (Werdawe) [beide Orte Ortsteile der Gem. Haunetal, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2069
Date: 1479 Juni 23
AbstractNikolaus und Hans von Wangenheim (Wanngenheim) bestätigen die Belehnung mit der Hälfte des Dorfes Haina (Hayn) [Gem. im Lkr. Gotha], acht Huben Land in Brüheim (Bruheim) [Gem. im Landkr. Gotha], einer lötigen Mark Silbers an dem Leichberg [Berg in Thüringen, Gem. Hörselberg-Hainich, Wartburgkrs.], und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
Sequential number2070
Date: 1479 Juni 29
AbstractJohannes <Niff>, erster Vikar im Hospital St. Leonhard in Fulda, bekundet, dass die Bruderschaften von St. Leonhard und St. Jost übereingekommen sind, dass sie fortan eine gemeinsame Bruderschaft bilden werden. Die Spitalmeister sollen nicht aus den Reihen der Bruderschaft kommen, sondern Fremde sein. Jeder Bruder soll jährlich 1 Böhmisch geben, mit denen jeden Mittwoch in St. Leonhard eine Messe gelesen werden soll. Weiterhin soll wie es bisher Gewohnheit war die Offenlegung der Rechnungen des Hospitals nach Fronleichnam geschehen. Aus dem Geld für die gennante Messe soll einem Vikar jährlich 3 Schock Geld bezahlt werden. Ist der Vikar mit dieser Summe nicht zufrieden, sollen die Brüder einen Fremden die Messe lesen lassen. Die Bruderschaft St. Jost hat weiterhin eine Gülte von 15 Gulden eingebracht, die dem Unterhalt der Bruderschaft zugute kommen soll, nicht dem Hospital oder den Vikaren. Es siegeln der Vikar Johannes und die Vormünder Andreas Wyss, Tzwenger Mangolt und Ulrich mit dem Spitalsiegel.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 83
Images4
Full textno
 
Sequential number2071
Date: 1479 Juli 02
AbstractKraft von Hatzfeld (Hotzfelt) bestätigt für sich und seinen Bruder Johann die Belehnung mit Teilen des Zehnten in Großseelheim (Selhem) [Stadtteil der Gem. Kirchhain, Lkr. Marburg-Biedenkopf], einem Hof in (Flanstat), dem Zehnten in Dexbach (?) (Deckespach) [Stadtteil der Gem. Biedenkopf, Lkr. Marburg-Biedenkopf] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

Images2
Full textno
 
< previousCharters1478 - 1479next >