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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number2131
Date: 1483 Juni 28
AbstractGottfried Herr zu Eppstein (Eppenstein) und Münzenberg (Myntzenberg), Graf von Diez (Dyetsche), bestätigt die Belehnung mit den im Einzelnen aufgeführten Gütern in und bei Massenheim (Maszenheym) am Main (Meyne) [Stadtteil der Gem. Hochheim am Main, Main-Taunus-Krs.], die zuvor Adolf von Nassau (Nassauwe) inngehabt hatte, durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2132
Date: 1483 Juli 2
AbstractJohann, Dechant, und das Kapitel von Hünfeld [Gem. Hünfeld, Lkr. Fulda] bestätigen, dass ihr Mitkanoniker Johann Larbach ihnen Briefe über Renten der Stadt Ortenberg [Gem. im Wetteraukrs.] gegeben hat und verpflichten sich zur Lesung von drei wöchentlichen Messen und zur Abhaltung eines Salve regina.

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Sequential number2133
Date: 1483 Juli 2
AbstractJohannes, Dekan, und das gesamte Kapitel des Stifts in Hünfeld bekunden, dass ihnen Johannes Larbach, Kanoniker daselbst, eine Schuldverschreibung über 400 Gulden aus der Stadt Ortenberg übertragen hat. Von den jährlich anfallenden Zinsen von 20 Gulden soll er bis zu seinem Tod sein Auskommen haben. Danach sollen für ihn für 15 Gulden Seelenmessen an jedem Dienstag, Mittwoch und Freitag gelesen werden. Die restlichen 5 Gulden sollen dem jeweiligen Bürgermeister von Hünfeld gegeben werden, dass dieser jeden Abend das Salve Regina zum Seelenheil des Verstorbenen vom Pfarrer, Kaplan und Küster der Pfarrkirche in Hünfeld singen lässt. Sollte dies nicht geschehen, sollen die 5 Gulden für einen anderen Gottesdienst verwendet werden. Die Briefe hierüber sollen in der Präsenzienkiste verwahrt werden, bis die Stadt Ortenberg die Schulden für 400 Gulden auslöst. Diese 400 Gulden sollen dann so angelegt werden, dass die Messen entsprechend begangen werden können.

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Sequential number2134
Date: 1483 Juli 2
AbstractJohannes, Dekan, und das gesamte Kapitel des Stifts in Hünfeld bekunden, dass ihnen Johannes Larbach, Kanoniker daselbst, eine Schuldverschreibung über 400 Gulden aus der Stadt Ortenberg übertragen hat. Von den jährlich anfallenden Zinsen von 20 Gulden soll er bis zu seinem Tod sein Auskommen haben. Danach sollen für ihn für 15 Gulden Seelenmessen an jedem Dienstag, Mittwoch und Freitag gelesen werden. Die restlichen 5 Gulden sollen dem jeweiligen Bürgermeister von Hünfeld gegeben werden, dass dieser jeden Abend das Salve Regina zum Seelenheil des Verstorbenen vom Pfarrer, Kaplan und Küster der Pfarrkirche in Hünfeld singen lässt. Sollte dies nicht geschehen, sollen die 5 Gulden für einen anderen Gottesdienst verwendet werden. Die Briefe hierüber sollen in der Präsenzienkiste verwahrt werden, bis die Stadt Ortenberg die Schulden für 400 Gulden auslöst. Diese 400 Gulden sollen dann so angelegt werden, dass die Messen entsprechend begangen werden können.

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Sequential number2135
Date: 1483 Juli 7
AbstractIndulgenzbrief des Johann [Beckenschlager], Erzbischof von Gran/Esztergom (Strigorium) [in Ungarn] und Administrator des Stifts Salzburg, für das Stift Fulda

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Sequential number2136
Date: 1483 Juli 30
AbstractDer Official der Propstei der Kirche beatae Mariae ad gradus in Mainz fordert Archipresbyter und Kämmerer der Kirche von Friedberg [Gem. im Wetteraukrs.] und den Pfarrer von Melbach [Ortsteil der Gem. Wölfersheim, Wetteraukrs.] auf, in die Pfarrei von Wisselsheim (Wissersheim) [Stadtteil der Gem. Bad Nauheim, Wetteraukrs.] die durch Verzicht Johann Lunibels erledigt ist, den von Wilkin Küchenmeister, Propst von Petersberg [Gem. im Lkr. Fulda], präsentierten Johann Pistoris von Dietzsch einzuführen.

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Sequential number2137
Date: 1483 Oktober 25
AbstractDie Brüder Engelhard und Kaspar von Buchenau (Buchenauwe) bestätigen die Belehnung mit einem Teil des Schlosses Buchenau (Buchenauwe) [Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda] samt seiner Zubehörungen sowie mit Gütern im Gericht Fürsteneck (Furstenegk) [Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda], in Wehrda (Werda) [Gem. Haunetal, Lkr. Hersfeld-Rotenburg], Hünfeld (Hunefelt) [Gem. im Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Orten durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2138
Date: 1483 November 12
AbstractWilhelm [I.], der Ältere, Landgraf von Hessen bestätigt für sich und seinen Bruder Wilhelm [II., der Mittlere,] die Belehnung mit der Burg und Stadt Spangenberg (Spangenburg) [Gem. im Schwalm-Eder-Krs.], dem Gericht genannt (Schymenmargk), dem Schloss Ziegenberg [Gem. Ober-Mörlen, Wetteraukrs.?] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2139
Date: 1483 November 12
AbstractFriedrich und Hermann Trott bestätigen die Belehnung mit dem Teich-Winkel (Tichwinckel), dem Abt-Berg (Aptsbergk) [beides Flurnamen bei Solz, Gem. Bebra, Landkr. Hersfeld-Rotenburg], der Wüstung (Teisengruben) und weiteren im Einzelnen aufgeführten und beschriebenen Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number2140
Date: 1483 November 12
AbstractKaspar von Buchenau (Buchenauwe) und Ludwig von Baumbach bestätigen die Belehnung mit Gütern im Gericht Fürsteneck (Furstenegk) [Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda], nämlich der Kemenate in Eiterfeld (Eyterfelt) [Gem. im Lkr. Fulda] sowie den fuldischen Lehen, die von ihrem verstorbenen Oheim Apel von Buchenau auf sie gefallen sind, durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2141
Date: 1483 November 22
AbstractDie Brüder Neidhard und Christoph von Altenburg (Aldenburg) bestätigen die Belehnung mit einem Gut und einem Hintersiedelgut in Oberbreitzbach (?) (Breitbach) [Ortsteil der Gem. Hohenroda, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] sowie Gütern in Großentaft (Taffte) [Gem. Eiterfeld, Lkr. Fulda] und Kirchhasel [Gem. Hünfeld, Lkr. Fulda] durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number2142
Date: 1483 November 24
AbstractHans Gett von Mengsburg bestätigt für sich und seine Ehefrau Anna die Belehnung mit acht Morgen Acker, zwei Morgen Wiese, und einem Haus in Rudelsheim (Rudelszheim) [heute Ludwigshöhe, Gem. im Lkr. Mainz Bingen] bei Oppenheim [Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number2143
Date: 1484
AbstractWalter von Weyhers zu Kalbach protestiert gegen das Urteil des Fuldaer Dekans betreffend die Irrung mit dem Abt Johann [von Henneberg] zu Fulda über das Schankrecht zu Kalbach.

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Sequential number2144
Date: 1484 Januar 05
AbstractHildebrand von Steinau genannt Steinrück (Steynauwe Steinrugk genant) bestätigt die Belehnung mit einem Teil des Schlosses Poppenhausen (Bappenhusen) [Gem. im Landkr. Fulda] durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2145
Date: 1484 Januar 23
AbstractMichael Graf von Wertheim bestätigt die Belehnung mit dem Schloss Breuberg (Brubergk) [Gem. Breuberg, Odenwaldkr.] mit Zugehörungen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number2146
Date: 1484 Februar 04
AbstractJohann Schenck zu Schweinsberg (Sweinspurg) bestätigt die Belehnung mit einem jährlichen Mannlehen von acht Gulden durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2147
Date: 1484 Februar 22
AbstractHeinz Möller (Moller) genannt Kircher von Hattenhof und seine Frau Else bekunden, dass sie zu einem ewigen Seelgerät für sich, ihre Kinder und ihre Eltern ihren gesamten Besitz in Kerzell (kelnerzelle) den Vormündern und Baumeistern der Pfarrkirche in Hattenhof, Hans Schademann, Heinz Schäfer (Scheffer) und Klaus Schmidt in Rothemann, übergeben haben. Der Besitz umfasst Gewässer, Wiesen, Weiden und Hofraiten. Nach dem Tod des Stifterpaars sollen jährlich durch den Pfarrer und zwei Priester drei Messen und Viglien mit Lichtern und Kerzen gelesen werden. Jeden Sonntag soll durch die Pfarrer eine Speißung mit Trank durchgeführt werden. Da die Güter vom Kloster Fulda lehnsrührig sind hat Johann von Hutten, Kellner des Stifts, seine Zustimmung zu der Seelgerätstiftung erteilt. Aus Dank soll nach dem Tod des Johann von Hutten jeden Sonntag für dessen Seele gebetet werden.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 86
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Sequential number2148
Date: 1484 März 11
AbstractHans Focke von Wallstadt (Fock zu Walstat) bestätigt für sich und seinen Bruder Hartmann die Belehnung mit einem Burggut in Stolzenberg (Stoltzenberg) [Burg, Gem. Bad Soden-Salmünster, Main-Kinzig-Krs.?] durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number2149
Date: 1484 März 11
AbstractErasmus Schenk von Erbach (Erpach) bestätigt die Belehnung mit dem Kirchsatz in Hofheim (Hoffhem) [Stadtteil der Gem. Lampertheim, Lkr. Bergstraße] in den Rieddörfern mitsamt den umliegenden Gütern durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number2150
Date: 1484 Mai 04
AbstractHeinrich von Uttenrode (Utenrode) bestätigt die Belehnung mit fünfeinhalb Huben Land in Schönstedt (Schonerstedt) [Gem. im Unstrut-Hainich-Krs.], 16 Groschen Gült, zwei Hühnern und weiteren einzeln aufgeführten Einkünften aus dortigen Gütern durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2151
Date: 1484 Mai 24
AbstractWidekind von Romrod, Sohn des Heinrich, leiht dem Johannes Nunne zu Hünfeld, Eidam des Andreas Schade, und seiner Frau Else ein Gut zu Rommerz. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number2152
Date: 1484 Juni 26
AbstractWilkin Küchenmeister, Propst von Petersberg [Gem. im Lkr. Fulda], präsentiert dem Propst der Kirche beatae Mariae ad gradus in Mainz Johann Prumheim für die durch Verzicht des Johann Schlosser (Slasser) von Butzbach [Gem. im Wetteraukrs.] erledigte Pfarrkirche in Beienheim [Stadtteil der Gem. Reichelsheim (Wetterau), Wetteraukrs.].

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Sequential number2153
Date: 1484 August 4
AbstractNotariatsinstrument des Notars Johannes Bingertiner über die von Johannes Landau abgelegten Eide bei Eintritt in das Kanonikerstift Heiligkreuz in Hünfeld. Johannes Landau schwört dem Dekan und Kapitel Gehorsam zu leisten, nach den Rechten und Gewohnheiten zu leben und die Statuten zu beachten. Er verpflichtet sich den üblichen Habit zu tragen und dem Stift nicht durch List oder Täuschung Schaden zuzufügen. Sein Besitz soll ihm bis zu seinem Tod ein Auskommen sichern.

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Sequential number2154
Date: 1484 September 15
AbstractJohannes [von Henneberg], Abt zu Fulda, entscheidet einen Streit zwischen Aethwig und Philipp von der Tann wegen einer Schuldforderung. Es folgen weitere Ausführungen und nähere Bestimmungen.

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Sequential number2155
Date: 1485 Februar 22
AbstractJohann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und Johann [von Ebersberg genannt] von Weyhers, Propst von Michaelsberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], bewilligen, dass Johann Radt, Konventuale zu Michaelsberg, der Liebfrauen-Bruderschaft in Fulda 110 Gulden und ein Viertel eines Gutes in Großenbach [Stadtteil der Gem. Hünfeld, Lkr. Fulda], das Hans Meister unterhat, gegeben hat. Von den 110 Gulden werden 50 auf das Haus des Hermann Hunmoller angewiesen und 60 auf das Haus des Hans Compan auf dem Sonnabend-Markt.

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Sequential number2156
Date: 1485 Februar 23
AbstractHans, Bürger von Geisa [Gem. im Wartburgkrs.], verschreibt Heinrich Gutberld, Vikar von Rasdorf [Gem. im Lkr. Fulda], einen jährlichen Zins aus zwei Äckern im Borser-Feld, zwischen dem Bremer- und dem Schleitsberger Weg bei Geisa gelegen.

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Sequential number2157
Date: 1485 März 05
AbstractJohann Wais (Weys) bestätigt für sich und seine namentlich genannten Brüder, und Johann von Wais bestätigt für sich und seinen namentlich genannten Vetter die Belehnung mit dem Kirchlehen in Dorheim (Dorhem) [Gem. Friedberg (Hessen), Wetteraukr.], der Vogtei in Bingenheim (Byhenheym) [Gem. Echzell, Wetteraukr.], der Vogtei in Heyenheim (Heyhem) [Gem. Wölfersheim, Wetteraukr.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number2158
Date: 1485 März 13
AbstractWilhelm (Witzel) Dulgin, Bürger von Fulda, bekundet, dass er aus seinem Haus in der Kremergasse, zwischen denen des Markus Korsener und des Hans Palmar gelegen, Gerlach, Propst von Neuenberg [Gem. Fulda, Lkr. Fulda], Dechant Konrad und dem Konvent von Neuenberg einen jährlichen Zins zu zahlen hat.

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Sequential number2159
Date: 1485 April 09
AbstractCyriak vom Stein bestätigt für sich und seine Brüder und Vettern Hans, Philipp und Kaspar die Belehnung mit dem vierten Teil des Dorfs Rappershausen (Rappertszhusen) [Gem. Hendungen, Landkr. Rhön-Grabfeld] durch Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number2160
Date: 1485 April 10
AbstractJohannes Laubach, Bürger von Fulda, und seine Frau Metze bekunden, dass sie dass sie mit Zustimmung von Johannes´ Mutter Geyl, Ehefrau des Heinrich Stitz, 1 Schock Geld, fallend aus ihrem Haus, ihrer Hofstatt und Hofreite in Fulda, an Reinhard und Katharina Huhn, ebenfalls Bürger in Fulda, für 10 Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Die Summe wurde gänzlich gezahlt und der Käufer quit, ledig und los gesprochen. Die Verkäufer versichern, dass ihr Haus nicht verpfändet, versetzt oder verkauft wurde und dass sie es ohne Wissen des Käufers nicht weiter beschweren werden. Der Zins ist jährlich je zur Hälfte auf Walpurgis [1.5.] und Michaelis [29.9.] fällig und kann jederzeit durch die Verkäufer oder deren Erben für die gezahlte Summe wieder abgekauft werden. Für die Aussteller siegelt Junker Michel Schenk von Stelingen, Schultheiß von Fulda.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 390
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Sequential number2161
Date: 1485 Juni 3
AbstractEckhard von Weyhers d. Älteste und Lehensträger des Geschlechts von Weyhers bekundet, dass vor ihm Eckhard Schmied für sich, seine Frau Anna und alle ihre Erben einen Garten an Hans Bien, Bürger zu Hünfeld, seine Frau Grete und alle ihre Erben für 10 Rheinische Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Der Garten liegt <in der naßen breitsbach> neben Lorenz Ditzels Garten nahe Stumpfstat bei Hünfeld. Die Summe wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Die Verkäufer verzichten auf alle Ansprüche, Rechte und Forderungen an dem Garten. Da der Garten von denen von Weyhers lehnsrührig ist, stimmt Eckhard von Weyhers dem Verkauf zu und belehnt die Käufer mit dem Garten zu den selben Rechten und Pflichten wie sie die bisherigen Innhaber gehabt haben.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 87
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