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Collection: Geistliches und Weltliches Territorium Fulda
Sequential number2881
Date: 1538 Januar 12
AbstractFriedrich von Haun bestätigt als Ältester von Haun für sich und seine Vettern die Belehnung mit der Burg und Stadt Haun [Gem. Burghaun, Lkr. Fulda] samt allen Zubehörungen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2882
Date: 1538 Januar 12
AbstractJohann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass Friedrich von Haun als ältester des Geschlechts gebeten hat, Burg und Stadt Haun mit allen Zugehörungen vom Kloster Fulda als Lehen zu empfangen. Laut einer Urkunde von 14771 wurden Burg und Stadt Haun an das Kloster Fulda verpfändet. Mit Zustimmung von Friedrichs Vettern Martin und Albrecht soll Friedrich als Familienältester des Lehen nun innehaben, mit allen Zugehörungen und allem, was von den Vorfahren geerbt wurde. Er verpflichtet sich die Gewohnheiten und Rechte zu beachten.

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Sequential number2883
Date: 1538 Februar 3
AbstractGeorg von Ebersberg leiht für sich und seine Vettern Dietrich und Ludwig dem Thomas Rennen ein Gut zu Hettenhausen. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number2884
Date: 1538 Februar 04
AbstractJohann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, belehnt Johann Hack mit einem halben Gut in Neuhof (Newenhove) [Gem. im Lkr. Fulda] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Landstücke. Siegelankündigung.

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Sequential number2885
Date: 1538 Februar 5
AbstractFulda. - Johann [von Henneberg], Abt zu Fulda, genehmigt, dass Georg von Ebersberg, Sohn des verstorbenen Dietrich, und die Söhne seines verstorbenen Bruders Hans - Dietrich und Ludwig - die Wüstung Munken für ihre Lebzeit behalten. Es folgen nähere Bestimmungen.

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Sequential number2886
Date: 1538 Februar 08
AbstractPhilipp von Buches bestätigt für sich und seine Brüder Hans Ulrich und Hans Kaspar die Belehnung mit dem Zehnten in Rodheim (Rotehaim) [Stadtteil der Gem. Hungen, Lkr. Gießen?] bei Nidda (Nidde) [Gem. im Wetteraukrs.] durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2887
Date: 1538 März 15
AbstractBalthasar (Balzar) von Ebersberg genannt von Weyhers bestätigt für sich sowie seine Vettern und Ganerben die Belehnung mit ihren Anteilen an dem Schloss Weyhers, dem Ebersberg [beide Orte Teile der Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda], dem Gericht auf der Hart [Lütter, Gem. Eichenzell, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II.] von Henneberg, Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2888
Date: 1538 Mai 8
AbstractValentin Albrecht, Bürger von Fulda, und seine Frau Elisabeth bekunden, dass sie an Bastian Horn (Hawn), Bürger von Fulda, seine Frau Genoveva und alle ihre Erben oder wer diesen Brief besitzt, 4 Schock Fuldaer Währung jährlichen Zins für 40 Gulden verkauft haben. Der Zins ist jährlich je zur Hälfte auf Michaelis [29.9.] und Walpurgis [1.5.] fällig aus ihrem Haus und ihrem Hof in der Lohgerbergasse zwischen Valentin Eberts Garten und dessen Hofstätte gelegen. Die Kaufsumme wurde gänzlich bezahlt und die Käufer der Schuld quit, ledig und los gesprochen. Sollten die Verkäufer oder ihre Nachkommen mit den Zinszahlungen säumig werden, sollen die Käufer, ihre Nachkommen oder Inhaber des Briefes sie durch ein weltliches oder geistliches Gericht mahnen lassen, solange bis die säumigen Zahlungen sowie alle dadurch entstandenen Schäden beglichen sind. Die Verkäufer verpflichten sich für sich und ihre Nachkommen, dass Haus und Hofstatt aus denen die Zinsen entrichtet werden, nicht ohne Wissen der Käufer weiter belastet, verpfändet oder verkauft werden. Den Verkäufern und ihren Nachkommen wird das Recht auf Wiederkauf für die erhaltene Summe eingeräumt. Der Zins kann jährlich auf Michaelis oder Walpurgis wieder zurückgekauft werden. Der Wiederkauf muss einen Monat vorher angezeigt werden. Da Haus und Hofstatt städtische Lehen sind, haben die Schöffen und der Schultheiß der Stadt zuvor ihre Zustimmung zu dem Verkauf gegeben.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 133
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Sequential number2889
Date: 1538 Mai 12
AbstractDie Brüder Dahm und Johann und ihr Vetter Wendel von Lüder leihen ihr Gut zu Müs, das früher Ewald Veltmann gehabt hat, dem Henne Class. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number2890
Date: 1538 August 10
AbstractJorge von Buchenau als der Älteste aus dem Geschlecht derer von Buchenau, bekundet, dass er den Dekan und das Kapitel des Stifts Heiligkreuz in Hünfeld mit etlichen Lehen des Katzenbiss Gutes in und um Sassen bei Hünfeld belehnt hat, nach Recht und Gewohnheit, wie das Stift die Lehen bisher besessen hat. Nach dem Tod seines Vetters Georg ging die Lehnträgerschaft auf Jorge von Buchenau über. Geht nach Jorges Tod die Lehnträgerschaft auf den Nächstältesten des Geschlechts über, soll das Stift entsprechend das Lehen von diesem wieder empfangen.

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Sequential number2891
Date: 1538 August 13
AbstractNikolaus Zimlich bestätigt als Vertreter des Bürgermeisters und des Rats der Stadt Oppenheim die Belehnung mit dem Gericht und dem Schultheißenamt in Dienheim bei Oppenheim [beide Orte Gem. im Lkr. Mainz-Bingen] durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Siegelankündigung.

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Sequential number2892
Date: 1538 November 21
AbstractLudger von Mansbach bestätigt die Belehnung mit dem Schloss Mansbach (Manspach) sowie Oberbreitzbach (Obernbreitsbach), Isleibs (Issenleibes) [alle Orte Gem. Hohenroda, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2893
Date: 1538 Dezember 10
AbstractGeorg von Lützelwig (Luzelwig) bestätigt die Belehnung mit sechs Gütern in Veitsteinbach (Veytsteinbach) [Ortsteil der Gem. Kalbach, Lkr. Fulda], einem Hof in Gundhelm (Gonthelms) [Stadtteil der Gem. Schlüchtern, Main-Kinzig-Krs.], zwei Wiesen in Hes-Winde (Hesenwynden) [Flurname bei Vollmerz, Stadtteil der Gem. Schlüchtern, Main-Kinzig-Krs.] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2894
Date: 1539 Februar 07
AbstractGeorg von Ebersberg bestätigt für sich und seine Vettern Dietrich und Ludwig die Belehnung mit ihrem Anteil in Ebersberg [Ortsteil der Gem. Ebersburg, Lkr. Fulda], was sie haben im Gericht auf der Hart (auff der Hardt) [Lütter, Gem. Eichenzell, Lkr. Fulda], einem Viertel des Schlosses Poppenhausen (Bappenhausen), ihrem Anteil in Eichenzell [beide Orte Gem. im Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2895
Date: 1539 März 7
AbstractDahm, Johann und Wendel von Lüder leihen dem Heinz Reuss zu Bimbach Gut und Huf bei dem Mulbrunnen daselbst. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number2896
Date: 1539 März 8
AbstractDahm, Johann und Wendelin von Lüder leihen dem Kuntz Hermann eine Hofstatt und eine Scheune zu [Großen-] Lüder. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number2897
Date: 1539 März 10
AbstractPhilipp Graf von Rieneck (Rineck) bestätigt die Belehnung mit dem Dorf Wolfsmünster (Bolmonster) [Ortsteil der Gem. Gräfendorf, Lkr. Main-Spessart] durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2898
Date: 1539 März 17
AbstractJohann [II. von Henneberg], Abt von Fulda, bekundet, dass er Hans Prommer und seine Frau Katharina und alle ihre Erben mit der Alt-Hornischen Mühle <vor dem kleynen frawen dorlein> zu Fulda zu Erblehnrecht belehnt hat. Neben der Instandhaltung der Mühle verpflichten sich die Inhaber den zugehörigen Wassergraben so oft es erforderlich ist zu reinigen. Sollte die Mühle verkauft werden, hat der Abt von Fulda das Vorkaufsrecht. Als Erbzinsen sind jährlich 2 Gulden, 4 Mark für Schönbrot, 2 Sommerhähne und 1 Fastnachtshuhn zu entrichten. Sollten über die Mühle Streitigkeiten zwischen den Inhabern entstehen, so sollen diese nur vor dem Abt entschieden werden.

Original contextFulda, Stadtarchiv > Urkunden > 134
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Sequential number2899
Date: 1539 April 30
AbstractSiegfried (Seifrid) vom Stein zu Völkershausen (Stein zu Volgkershauszen) bestätigt für sich und seine namentlich genannten Vettern und Brüder die Belehnung mit einem Viertel des Dorfs Breitbach (Breittbach) [Ortsteil von Oberschwarzach, Gem. Gerolzhofen, Landkr. Schweinfurt (?)], zwei Teilen des kleinen Zehnten, zwei Gulden Gut und einer Hofstatt in Baunach [Gem. im Landkr. Bamberg] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2900
Date: 1539 April 30
AbstractGeorg (Iorg) Spessert und Erasmus (Asmus) von Herda bestätigen für sich und weitere namentlich genannte Personen die Belehnung mit einem Haus und Burggut in der Stadt Vacha (Vach) [Gem. im Wartburgkrs.] sowie etlichen Zinsen ebendort, zwei Gütern in Geismar (Geiszmar) [Ortsteil der Gem. Geisa, Wartburgkrs.] und dem Dorf Ettenhausen an der Nesse (Ettenhausen an der Nesz) [Ortsteil der Gem. Hörselberg-Hainich, Wartburgkrs.] samt Zubehörungen durch Johann [II.] von Henneberg, Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2901
Date: 1539 Mai 08
AbstractReinhard von Gelnhausen und Johann von Wildungen bestätigen als Vormünder des Sohnes des verstorbenen Philipp Truchsess und Johann von Wildungen bestätigt zusätzlich für seine eigenen Kinder die Belehnung mit einem Sitz, einem Hof drei Huben, fünf Hintersiedelgütern und einer Mühle in (Mular) und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2902
Date: 1539 Mai 12
AbstractStephan Schott bestätigt die Belehnung mit Gütern in Breitensee (Breittensehe) [Gem. Herbstadt, Landkr. Rhön-Grabfeld] und Milz [Gem. Römhild, Landkr. Hildburghausen] durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2903
Date: 1539 Mai 13
AbstractFerdinand [I. von Habsburg], römischer, ungarischer und böhmischer König, deutscher Kaiser, bekundet, dass er dem Michael Kirchenbauer (Kirchenpawer) aus Prag für seine treuen Dienste, sowie allen seinen Erben ein Wappen verliehen hat. Das Wappen ist mittig in der Urkunde plaziert und wird wie folgt beschrieben: Ein Schild der Länge nach, in der Mitte abgeteilt, der hintere [vom Betrachter rechte] Teil ist schwarz, der vordere Teil gelb. In der Mitte des Schildes erscheint in einem engen Rock die Gestalt eines Bauers, die Farben des Rocks sind umgekehrt zu denen des Schildes, auf den Ärmeln sind drei schwarze Knöpfe. Die schwarzen Haare werden von einem schwarzen Hut bedeckt. In der rechten Hand hält er ein Pflugeisen, in der linken Hand eine Pflugschar. Das Wappen dürfen die Mitglieder der Familie zu allen Gelegenheiten tragen.

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Sequential number2904
Date: 1539 Mai 23
AbstractEberhard Rüdt von Collenberg (Rued vom Callennbergk) bestätigt die Belehnung mit einem Burggut in Bad Brückenau (Bruckenaw) [Gem. im Landkr. Bad Kissingen], 13 Gütern in Geroda (Gerrode) [Gem. Bad Brückenau, Landkr. Bad Kissingen] und einem Hof und drei Gütern in Schondra (Schunther) [Gem. im Landkr. Bad Kissingen] durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2905
Date: 1539 Mai 30
AbstractJörg von Eberstein der jüngere verleiht an Else und Margarethe Trapp, als Erben des Endres Trapp, ein Gut zu Weyhers hinter Bieberstein. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number2906
Date: 1539 Mai 30
AbstractGeorg von Eberstein (Ebersteinn) bestätigt die Belehnung mit Schackau (Schackenn) samt allen seinen Zubehörungen in Holz und Feld sowie einem Gut ebendort, mit Kleinsassen (Sassen), Gerharts [alle Orte Gem. Hofbieber, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2907
Date: 1539 Juli 24
AbstractKraft Rau (Raw) und die Brüder Johann und Cyriak von der Rabenau (Rabenaw) bestätigen die Belehnung mit einem Viertel des Schlosses Steinau (Steina) [Ortsteil der Gem. Petersberg, Lkr. Fulda], der Hälfte von Allmus (Almuts), dem Steinhaus und der Mühle in Traisbach (Dreisbach) [beide Orte Ortsteile der Gem. Hofbieber, Lkr. Fulda] und weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2908
Date: 1539 Juli 24
AbstractKraft Rau (Raw) bestätigt die Belehnung mit den Wüstungen Niedlingen (Notlingen) und Hundsbach (Huntsbach) sowie dem Hainbucher Holz (Haimbucher Holz), alle im Gericht Rauschenberg (Ruschenberg) [alle Orte Gem. Rauschenberg, Lkr. Marburg-Biedenkopf], durch Johann [II. von Henneberg], Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2909
Date: 1539 Juli 26
AbstractJohann [von Henneberg], Abt zu Fulda, belehnt nach dem Tod des Daniel von Fischborn, fuldischer Marschall und Amtmann zu Rockenstuhl, die Verwandten desselben, Caspar Schaufer, Hartmann Schleier, Walter von Hundshausen und Heinrich von Gilsa, mit den fuldischen Lehen, seinem Teil an der Burg zu Herbstein, an der Vogtei zu Lanzenhain, Schmalnau, dem Mitzels und dem Hof zu Schwambrechts. Beinhaltet Auflistungen der Einkünfte und nähere Bestimmungen.

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Sequential number2910
Date: 1539 Juli 26
AbstractKaspar Schaufuß (Schaufus), Hartmann Schleier, Walter von Hundelshausen (Hundelshauszenn) und Heinrich Gils bestätigen die Belehnung mit ihren Anteilen an der Burg Herbstein (Herbstain) mit den Burgsitzen in und vor der Stadt, der Vogtei in Lanzenhain (Lanczenhain), Schwalm (?) (Schmalnaw) [alle Orte Gem. Herbstein, Vogelsbergkrs.] und Mitzels (Mizels) [Gem. Grebenhain, Vogelsbergkrs.] sowie weiteren im Einzelnen aufgeführten Lehen durch Johann [II.] von Henneberg, Abt von Fulda. Lehenbrief inseriert. Siegelankündigung.

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Sequential number2911
Date: 1539 Juli 27
AbstractPhlipp Schenck zu Schweinsberg, Probst zu Johannisberg und Petersberg, bekundet, dass Barbara, Tochter des verstorbenen Walther von Fischborn, einen Brief über 500 Gulden Hauptgeld und 25 Gulden Zinsen bei ihm hinterlegt habe.

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