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Charter: Rechte des Hauses Pfalz, 1778 (Google data)  VIII.
Signature:  VIII.

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Urkunden
Source Regest: Vorlegung der Fideicomissarischen Rechte des Kur- und Fürstlichen Hauses Pfalz überhaupt und des regierenden Herrn Herzog zu Pfalz Zweibrücken, Nr. VIII. , S. 246
 

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Vorlegung der Fideicomissarischen Rechte des Kur- und Fürstlichen Hauses Pfalz überhaupt und des regierenden Herrn Herzog zu Pfalz Zweibrücken, Nr. VIII. , S. 246

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    . . VIII. Vergleich wegen der Baierischen Erbfolge, vom zten Jänner

    demnach Ahrs Kayserl. König!. Apostolische Majestät und Se. Churfürsiliche Durchlaucht von der Pfalz nichts sehnlicher wünschen, als die Wohlfahrt und drn Ruhestand des Teutschen Reichs aufrecht zu halten, und dahero all dasjenige sorgfältig zu entfernen, was diesen patriotischen Gesinnungen entgegen stehen könnte; so haben Sie sich in dieser Absicht veranlasset gesehen, bei dem sich ergebenden ledigen Falle, da das Chur-^ Haus ö anern in seinem Mannsstamm erloschen ist, wegen der 8u?celZ«,a in die Bayerischen Lande, insoweit fowol das Churhauß Pfalz als auch das Ertzhauß Oesterreich Ansprüche darauf zu haben vermeinen, in eine freundschaftliche Einverständniß zu treten, und sich über nachstehende Puncto Verbündlich zu vergleichen.

    1) Erklären Ihr« Churfürstl. Durchlaucht von Pfalz für sich Ihre Er ben und all? Ihre Nachfolger an der Chur, auf das feyerlichste, de» von Jhro K. K. Apostol. Majestät und dem Ertzhauß Oesterreich, vcrmög der vom Kayser Sigismund dem Herzog Albrccht von Oesterreich ertheilten Be- lehnung gemachten Anspruch auf alle und jede Bayerische Lande und Be zirke, welche, vcrmög der Theilung von izzz, der Bayerische Herzog Jo hann besessen hat, als vollkommen gegründet anzuerkennen, doch mit dem Vorbehalt, daß dem Churpfälzischen Hauße obliegen werde, bey sich erge benden Zweifel über die Gränyen dieses Anthclls cloeuvaemirte Beweise vorzulegen.

    2) Versprechen dahero Jhro Churfürstl. Durchlaucht bey dem nun mehr« erloschenen Wilhelminischen Mannsstamme nicht nur ohne einige Hindernisse geschehen zu lassen, sondern auch aus vollem Vermögen dazu bchulsttchl zu feyn, daß diese Lande ohne alle Ausnahme, von Seiten deS Ertzhauses von Oesterreich in wiirklichen Besitz genehmen werde« mögen.

    z) Auf gleiche Weise versprechen auch Ihre Churfürstl. Durchlaucht tzou Pfalz für sich, Jhvo Erben und Nachfolger, daß die Herrschaft Miu-

    decheim

    z u r V o r l e g u n g. ,7

    Oelheim in Schwaben. Jhxo Kayserl^, Königl. Apostel., Maj. und dem Ery- hauß Oesterreich, vermög darauf habenden Lxpe^nR und anderer rechtli chen Ansprüche,, frey und ungehindert, und ohne einiger, unter was im mer für. einem Titel, machend er Forderung, zufallen solle».

    4) Erklären Jhro Churfürstl. Durchlaucht den Rechtsbeständigen Rück? fall der Königlich Böhmischen Lehen in der obern Pfalz bey dem dermaligen^ Ausgang des Churbaycrischen Mannsstamms , zwar unter keinerley Vor wand widersprechen, zu wollen; dennoch aber hoffen Dieselbe , daß Jhro> Kayserl: Königl. Apostöl. Majestät zur weitern Ueberlassung dieser Lehens an das Churhauß Pfalz ex novu grstia, auch allenfalls des Oominii 6i- «tti, und 8uperloritaris1'errltoriä1!s über solche Lehen, gegen annehmliche' Pedingniße, sich geneigt finden lassen börsten.

    5) Hingegen geben Jhro K. K.. Apostolische Maj. für^ sich,. Ihre Er ben und Nachkommen,. die seyerlichste Zusage vom sich,, das Erb - und' Lehenfolgs-Recht Jhro. Churfürstl. Durchlaucht und des gesamten Pfälzisch. Rudolphinischen Hauses,, in ganz Ober - und Niederbayern, jedoch mit dem> Ausschluß dervbgedachten an Oesterreich zurück fallenden OittriSen, aus. dem: Grunde der Abstammung von dem ersten Erwerber anerkennen, und zumBe« Huf dieses ChurpfSlzischen Suc^essions-Rechts bey Kayser. und Rcich>, oder wo es sonst nöthig, nach aller Thunlichkeit: sich verwenden zu wollen, und> dahero auch geschehen zu lassen; daß bey sich ergebenen Abgang des Churbaye- rischen Mannsstamms, das Churhauß Pfalz von diesen Landen Besitz nehme..

    6) , Uebrigens behalten sich Jhro Kayserl. Königl. Apostol. Majestät und Churfürstl. Durchlaucht von Pfalz bevor, über einen Austausch entwe der der Jhro Majestät und demErtzhauß verglichenermasseni unstreitig zu fallender. DtttriÄen, oder des ganzen Oomplexus . oder aber einiger Theile,. mit allmahligen Abzug- des disseitig - richtig gestellten- Antheils, nach dem: es beiderseitige Oonvenienz erheischen, werde, einen weltern: VergKich zu? treffen.

    Zu wahrer Urkund dieses alles sind z.wey gleichläutende Lxemplar«^ verfertiget, und von beyderseits bevollmächtigten ^inikri«, unter, Borbehalt' allerhöchst - und höchster Begnehmigung,, deren Beybringung- und Aüswech«- Klung. innerhalb 14. Tagen, von der Unterschrelvung. «n zu rechnen, oder?

    « , Nvch^

    l8 Urkunden

    noch eher AlpnIIrt wird, kraft habender Vollmacht, unterschrieben, und mit dem angebohrnen Jnstcgcl bekräftiget, und gegen einander ausgewechs» let worden. So geschehen Wien den zten Jan. im i7?8ten Jahre.

     
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