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Charter: Hennebergisches Urkundenbuch, ed. Schöppach, 1842 (Google data) 200
Signature: 200

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IV. Zu No. CCX. S. 119. Z. 48. QMj doqoßanvAOji �?гд Geschichte und Gedichte des Minnesingers Otto von Botenlauben, Grafen von Henneberg. Die Urkunden des gemeinschaftlichen Hennebergischen Archivs %u Meiningen
Source Regest: Hennebergisches Urkundenbuch, Nr. 200, S. 161
 

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Hennebergisches Urkundenbuch, Nr. 200, S. 161

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    Doch geben wir uns gern der Hoffnung hin, es werde der jetzt allenthalben lebendiger sich kund gebende Anbau der deutschen Geschichts-, Rechts- und Alterthumskunde unser Unter nehmen fördern helfen, und es nicht als ein Ueberllüssiges betrachten lassen, weil es seinen Stoff innerhalb enggezogener Grenzen schöpft. Es ist schon oft ausgesprochen worden, von welcher Wichtigkeit die Geschichte des Hennebergischen Grafenhauses für die deutsche Ge schichte überhaupt ist, und wir verweisen in dieser Beziehung namentlich auf die Vorrede des ersten Theils dieses Urknndenbuchs.

    Der Hennebergische alterthumsforschende Verein in Meiningen hat bereits thatsächlich gezeigt, dass er seine Aufgabe richtig zu erfassen verstanden, und hat bei einem ruhigen Fort schreiten und Wirken mit nicht glänzenden Mitteln sein Ziel unverrückt im Auge behalten. Es wurde durch ihn manches Unternehmen auf dem Gebiete der Geschichtforschung angeregt, wenn er dessen Verwirklichung auch nicht immer selbst zu erstreben vermochte.

    Wir machen die-wichtigeren dieser Publicationen, welche neben den „Beiträgen zur Ge schichte deutschen Alterthums" (der eigentlichen Vereinsschrift), durch die Vereinssecretaire Gutgesell, Kumpel und Brückner, und neben dem I. Theil des Hennebergischen Urkundenbuchs erschienen sind, namhaft: Chronik der Stadt Meiningen von 1676 bis 1834. 4. Meiningen. Erster Theil 1834.

    Zweiter Theil 1836. 1 Rthlr. Die ehernen Denkmale Hennebergischer Grafen von Peter Vischer in der Stiftskirche zu Römhild. Gezeichnet und beschrieben von A. W. Deebner. München. 1840. (Mit 6 Steintafeln.) Folio. München. Kunstverlag von H. Kohler & Comp, (jetzt Ch. Weiss & Comp, in Würzburg). 2 Rthlr. 20 Sgr. Historisch-statistisches Taschenbuch für Thüringen und Franken. Herausgegeben von L.

    Bechstein und G. Brückner. Erster Jahrgang. Meiningen 1844. 1 Rthlr. Dasselbe zweiter Jahrgang. Meiningen. 1845. 1 Rthlr.

    Geschichte und Gedichte des Minnesingers Otto von Botenlauben, Grafen von Henneberg.

    Mit einem Urkundenbuch und Abbildungen. Bearbeitet und herausgegeben von Ludwig

    Bechstein. Leipzig 1845. 4to. 29 Bogen. (Prachtwerk, nur in Einhundert Exemplaren

    gedruckt.) 12 Rthlr. \

    Der erste Theil des Hennebergischen Urkundenbuchs, dessen Vorrath gering ist, koste

    1 Rthlr. 15 Sgr.

    Meiningen, im Juli 1647.

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    *

    Unterzeichnung

    auf das

    HENNEBERGISCHE URKUNDENBUCH

    herausgegeben von L. Beckstein und G. Brückner.

    Exemplare. Namen und Stand.

    Wohnort.

    II. Band

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    Im Namen

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    herausgegeben

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    Ludwig Beckstein,

    Herzog]. Sachs. Hofrath, Cabinetsbibliothekar, erstem Bibliothekar der Herzogl. öffentlichen Bibliothek, Archivar am Hennebergischen Gesammt-Archiv, Director des Vereins,

    und

    Georg Brückner,

    Professor und erstem Lehrer der Herzogl. Realschule, Secretair des Vereins.

    П. T h e i L

    Die Urkunden des gemeinschaftlichen Hennebergischen Archivs %u Meiningen

    von MCCCXXX. bis MCCCLVI.

    MEININGEN,

    VERLAG DER KEYSSNERSCHEJV HOFBUCHHANDLUNG.

    CWilh. Blum.)

    1847.

    BIBLIOTECA!

    'IiF.írl.\.

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    Vorrede.

    "ie Fortsetzung des Hennebergischen Urkundenbuchs liegt uns als eine urferlässliche Ver pflichtung ob, und es wird dieselbe auch in ihren spätem nachfolgenden Theilen eine der Haupt aufgaben bleiben, welche von Seiten des Hennebergischen alterthumsfersehenden Vereins bei dessen, Gott gebe, thätigem Fortbestehen — zu lösen ist.

    Es lag aber nicht in den Verhältnissen des Vereins, früher, als es geschieht, diesen zweiten Band dem ersten nachfolgen zu lassen.

    Wir folgen dabei dem ursprünglichen Plane und der Einrichtung des ersten, 1842 er schienenen Bandes in allem, wo nicht unabweisbare Notwendigkeit Abweichung von demselben gebietet Diese Letztere ergiebt sich jedoch sogleich durch die Stoffmasse in Bezug auf die Gliederung der Theile. Wir können diesen zweiten Theil nicht, wie früher angenommen und in einer viel zu früh ergangenen Einladung zur Subscription auf denselben ausgesprochen wurde, bis zum Jahre 1405 führen, sondern müssen schon mit dem Jahre 1356 schliessen, wo sich mit der Ertheilung einer goldenen Bulle Kaiser Karls IV. an den Grafen Johann abermals ein allerdings nur äusserlicher, aber für die Geschichte des Hauses Henueberg doch nicht unwich tiger Abschnitt ergiebt.

    Wie der erste Urkundenband, so zeigt auch dieser zweite, ungeachtet derselbe nur einen kleinen Zeitraum (13Э0 —1356) umfasst, doch die damalige Bedeutsamkeit des Hennebergischen Hauses nicht allein in Beziehung auf die binnenländischen Gebiete, sondern auch vielfach nach

    IV

    aussen hin; ausserdem gewähren mehrere Familien und Orte, welche zu der Zeit auf dem Henne bergischen Boden als bestehend aufgeführt werden, später aber untergingen, ferner die viel fachen Begnadigungen, womit man die Stifte, besonders das zu Schmalkalden, zu bereichern suchte, und endlich ein ausführlich verhandelter Rechtsstreit, der in das richterliche Ver fahren jener Zeit einen tiefen Blick werfen lässt, dem Historiker reichen Stoff und reiches Interesse.

    Ferner soll und muss unser Material sich vorläufig und vorzugsweise auf den Urkunden schatz des Hennebergischen Gesammtarchivs in Meiningen erstrecken, obschon uns andere Ar chive nicht verschlossen sind. Da der erste Theil des Werkes sich ebenfalls auf jene dort auf bewahrten Documente ausschliesslich beschränkte, so erstreben wir durch diese Consequent ein Ganzes, späterer Zeit und günstigen Sternen das Weitere überlassend.

    Mehrere Urkunden, welche noch in die Reihe der im ersten Theil veröffentlichten gehören, und dem Auge des fleissigen und verdienstvollen Herausgebers desselben entgingen, durch welche auch die Numerirung der Documente im Archive selbst eine andere, als im Urkunden buche, werden musste, schalten wir am Ende dieses Vorworts nachtragsweise ein.

    Nebenbei erscheint es noting, einige kleine Irrthümer K. Schöppach's zu berichtigen.

    S. VI der Vorrede zum ersten Theil ist erwähnt, dass das Herzogl. Kammerarchiv Lücken in den Urkunden des Hennebergischen Archivs ausgefüllt habe. Das Kammerarchiv konnte aber, seiner Natur und seiner spätem Begründung nach, keine Urkunden des Henne bergischen Gesammt-Archivs aufbewahren, und diejenigen, die es dennoch zeitweilig aufbe wahrte, kamen nur aus erstgenannten durch frühere Beamte dahin, welche die Zurückgabe ausser Acht Hessen.

    Durch die Fürsorge des dermaligen Hennebergischen Archivbeamten sind alle diese Ur kunden dem betreffenden Archive zurückgegeben.

    Die Notiz Seite 20 in der Note zur Urkunde XXIX (Archivnummer XXXI) in Bezug auf das Siegel des Grafen Poppo ist eine eigenthümliche Vermuthung, denn die 9 Erhöhungen für Küchlein der Henne zu halten, würde viele Phantasie erfordern, und so werth wir selbst dieses holde Götterkind halten, müssen wir ihm doch den Zutritt in Diplomenschatzkammern mit Ernst und Strenge verschliessen. Ueberhaupt sind die sphragistischen Angaben dort nicht überall heraldisch richtig festgestellt.

    So ist namentlich der Frankensteiner Löwe, U. B. P. 24 Note zu XXXIII. nicht „links schauend", sondern rechts springend, u. dgl. m.

    Dnrch das von den am Hennebergischen Archive Theil habenden hohen Gouvernements gnädigst beschlossene und anbefohlene neue wissenschaftliche Ordnen desselben ist für die spä tere Geschiehtforschung viel gewonnen, ond es sind die Pergamenturkunden bereits vollständig

    chronologisch geordnet und verzeichnet.

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    Das dadurch entstandne Repertorium umfasst in seinen Rubriken Nummer, Datirung, Ort der Ausstellung, wo ein solcher namhaft gemacht ist, und kurze Inhaltsangabe der Urkunden, nebst Bemerkungen über die Siegel

    Dasselbe verdiente, der erleichterten Uebersicht über den ganzen Diplomenschatz halber, wohl die Veröffentlichung durch den Druck und man würde sich der Herausgabe gern unter ziehen, sobald die dazu nöthigen Mittel verwilligt werden. Ob es aber wohlgethan sein werde, bei der ohnehin problematischen Herausgabe dieser Regesten eine Sonderung nach den 3 Haupt linien u. s. w. eintreten zu lassen (U. B. I. P. V), ist zu bezweifeln.

    Ein neuer, sorgfältig gearbeiteter Stammbaum des ganzen gräflichen Hauses, den wir vorbereiten, wird den Ueberblick über das Geschlecht so erleichtern, dass Verwechselungen nicht wohl Statt finden können.

    Auch das übrige höchst bedeutende historische Material des Hennebergischen Gesammt- Archives wird künftig ungleich mehr, als bisher wissenschaftlicher Benutzung zugänglich sein — es bietet für mehr, als ein Lebensalter dankbare Stoffe historischer Bearbeitung dar — so na mentlich für den Bauernkrieg, die Reformation, den deutschen Krieg, die Gruinbachischen Händel und den dreissigjährigen Krieg.

    In Bezug auf den Index haben wir da, wo ein Gegenstand öfters urkundlich vorkommt, der Kürze wegen nur jedesmal die erste Angabe mit dem betreffenden Jahr bezeichnet, die an dern Angaben ohne Jahre folgen lassen, einmal weil diese sich leicht durch die Benutzung der citirten Seiten finden, dann aber auch im Allgemeinen aus dem kleinen Zeitraum der hier zu sammengestellten Urkunden sich erkennen lassen. Auch die verschiedene Schreibweise der Namen, welche im Ganzen dieselbe ist, als wie sie im ersten Band vorliegt, wurde hier überall da über gangen, wo schon der erste Band die nöthige vollständige Auskunft gibt.

    Ein Uebelstand, den wir selbst am meisten beklagen, war auch beim Druck dieses Ban des nicht zu vermeiden. Es fehlten der Druckerei so manche für den Urkundendruck unum gänglich nöthige Zeichen: das 3, v, ö, das f und andere, und so musste an die Stelle des 3 das z gesetzt und mussten die Doppelvokale aufgelöst werden, was nicht gut aussieht, und die ausserdem streng gehaltene diplomatische Treue beeinträchtigt

    vi

    Mehr als sich öffentlich kund thun läset, gehören in unsern Verhältnissen Liebe zur Sache, Geduld und Ausdauer dazu, um Bücher, wie das vorliegende, in das Dasein zu rufen, und indem wir uns bewusst sind, jene treu zu üben und geübt zu haben, erbitten wir Nachsieht mit den Mängeln, die dem Blick des Kenners nicht verborgen bleiben können.

    VII

    Nachtrag

    mm

    ersten Bernde des Hennebergischen Urkundenbuchs.

     
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