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Charter: Mont/Plattner: Das Hochstift Chur und der Staat, 1860 (Google data) 2
Signature: 2

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Source Regest: Das Hochstift Chur und der Staat. Geschichtliche Darstellung ihrer wechselseitigen Rechtsverhältnisse von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart, Nr. 2, S. 88
 

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Das Hochstift Chur und der Staat. Geschichtliche Darstellung ihrer wechselseitigen Rechtsverhältnisse von den ältesten Zeiten bis zur Gegenwart, Nr. 2, S. 88

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    wro. 2.

    Die von dem Dom Kapitel ertheilte Antwort.

    Hochgeachte, Wohlgebohrne, auch Wohledelgebohrne Hoch und Wohl weise, fromme Vorsichtige, Hochgeehrtes:, und Hochgeehrte Herren, getreue liebe Bundts-genossen!

    Auf das vom 2./13. dies Monaths mit Unterschrift Präsident, und etwelche der Rathen des Löbl. Gottshaus-Vunds mit aufgedruck tem Gottshausbunds-Sigill durch Herrn Bundöschreiber heüt morgens unsern Herrn Dom Dechant zugeschickte Schreiben wollen in Schul diger Ruckantwort unverhalten. Weilen das Hiesige Hochstift ein unlaugbares Reichsstift, auch in denen (!oncoi^3tis OerlUgni« e ein begriffen, die römischen Kaiser von Aeltern, und neuern Zeiten das ^us primIiurii ?reoum ausgeübet, dieses auch von unseren Vor fahre«n anerkennet, und die Preeisten auf ihr anmelden Öffentlich (wie gebrauchlich) ohne das jemand darwider das mindeste eingewen

    det, installiret worden; So hat hierinsalls das Domkapitel nicht an- deres gethan, als was die Pflicht, und Schuldigkeit eines Reichsstiftes gegen des römischen Kaisers Majestät als supremum ä6voc3tum Lool^i3rum, et (^gnituloium Imperii erfordert. Sollte nun Lobl. Gottshausbund wieder dieses Recht sich zu beschweren beglaubt seyn, so würde der kürzeste Weg offen stehen sich au allerhöchsten Nomi- nanten selbsten zu wenden; wo entzwischen das Dom Kapitel sich ein für allemal, in all und jede seine Rechte Vorbehalten, und wieder alles, was diesen nur im geringsten zum Nachtheil sollte, oder möchte Vorgenommen werden, in bester Form will reprotestirt haben, mit dem Freündschaftlichen Ansuchen, diese unsere Reprotesta ebenfalls ihrem Protoeoll einzuverleiben. Die Wir übrigens mit aller Hoch- schatzung geharren.

    Unserer Hochgeehrtes!- und Hochgeehrten Herren G. L. V. Genossen Geben Chur den 16. März 1775.

    Dienstbereitwillige Domprobst, Dom- dechant, uud Kapitel des Reichs- fürstl. Hochstifts allda.

     
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