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Charter: Urkundenbuch Holstein- Lauenburg im Deutschen Bund, 1858 (Google data)  111
Signature: 111

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Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 111, S. 141

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    STo. SS.

    Erlass des Fürsten Gortschako ff,

    an ben ^atferlichen Qkfanbteit in Kopenhagen, $aron ». Wngern-

    Strrnbrrg, d. d. St. Petersburg, ben 19. Houember

    (1. #e?.) 1857.

    Herr Baron I Die Angelegenheit der Herzogthümer Holstein und Lauenburg tritt in eine Phase, deren Bedeutung man sich unmöglich verhehlen kann. Einerseits hat der Deutsche Bundes tag die Klage zugelassen, welche die Stände von Lauenburg vor ihn gebracht. Andererseits haben Oesterreich und Preussen die Holsteinische Angelegenheit beim Bundestage anhängig gemacht und Rechenschaft abgelegt über ihre unfruchtbaren Anstrengun gen , die zwischen Dänemark und den Holsteinischen Ständen entstandene Differenz durch direkte Verhandlungen mit ersterem zu ordnen.

    Der Frankfurter Bundestag findet sich demnach in die Lage versetzt, sich auszusprechen, wie Art 31 der Wiener Schlussacte sein Recht und seine Verpflichtung dazu anerkennt. Wir können nicht zweifeln, Herr Baron, dass sich der Bundestag, in Aus

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    Übung dieses Rechtes und in Erfüllung einer nicht weniger un bestreitbaren Verpflichtung, genau innerhalb der ihm von den Bundes-Institutiouen vorgeschriebenen Grenzen und Formen hält. Se. Maj. der König von Dänemark wird also in seiner Eigen schaft als Herzog von Holstein und Lauenburg die Gelegenheit haben, sich gegen seine Mitstände über die Punkte, welche den Gegenstand dieser bedauerlichen Differenz ausmachen, und über die Intentionen zu erklären, welche ihn bei Ausführung der im Jahre 1852 gegen den Bund eingegangenen Verpflichtungen leiten. Von diesen Erklärungen wird, wie man vorhersehen muss, der Ausgang einer Angelegenheit abhängen, auf welcher die Auf merksamkeit Deutschlands ruht und welche Dänemark selber in der Schwebe hält. Ich habe also nicht nöthig Ew. Excellenz auszudrücken, wie sehr das Kaiserliche Cabinet wünschen muss, dass der König die ihm dargebotene Gelegenheit ergreifen wolle, um zu bezeugen, dass ihn versöhnliche Gesinnungen beseelen, und auf eine unverwerfliche Weise seine Absicht darzuthun, die zwischen Sr. Majestät und dem Bunde für Holstein insbesondere getroffenen Uebereinkommen aufrecht zu erhalten.

    Russland hat sich, wie es musste, einer Einmischung in diese Fragen enthalten, welche seiner Meinung zufolge aus schliesslich dem Gebiet des öffentlichen Deutschen Rechtes angehören. Es kann aber nicht mit Gleichgültigkeit eine Sach lage sich verlängern sehen, deren für die Ruhe des nördlichen Europa bedenkliche Dauer in keinem Falle den wahren Inte ressen Dänemarks zum Vortheil gereichen kann. Der Dänischen Regierung ist es nicht unbekannt, bis zu einem wie hohen Grade die Herzogthümer die Sympathieen der Deutschen Be völkerungen erregt. Man muss es den Deutschen Regierungen, und zumal Oesterreich und Preussen Dank wissen, dass sie den Ausdruck dieser Sympathie bisher in so gerechten Schranken zu halten verstanden haben. Sie dürfen aber darum nur mit um so grösserem Rechte erwarten, dass Dänemark sich geneigt zeige, zu einem gerechten und ihm selbst ehrenvollen Abkommen die Hand zu reichen.

    Diese Erwägungen werden der Weisheit des Königs und seiner Räthe nicht entgehen. Das Kaiserliche Cabinet empfiehlt sie noch einmal ihrer ernsten Aufmerksamkeit.

    Es ist lebhaft zu wünschen, dass die Regierung des Königs durch die Erklärungen, welche sie dem Deutschen Bundestage darzubieten in der Lage sein wird, einer freundlichen Ausglei chung, wie es ebensowohl ihre eigenen Interessen, als die Würde der Krone erfordern, nicht den Weg abschneiden werde.

    Nur ganz confidentiell werden Ew. Excellenz diesen dring lichen Wunsch (voeu) im Namen des Kaiserlichen Cabinets aus drücken. Eine gründliche Kenntniss der Angelegenheit der Her zogthümer sowohl als der Bundesgesetze werden Sie in den

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    Stand setzen, Ihre Eröffnungen mit allen nöthigen Erläuterungen zu begleiten und zumal den Ministern des Königs die unange nehmen (fächeuses) Folgen vor Augen zu stellen, die eine Rechts verweigerung (ddni de justice) nach sich ziehen könnte.

    Nichts steht entgegen, dass Ew. Excellenz dem Herrn Mi nister der Auswärtigen Angelegenheiten die ^gegenwärtige Note zur Leetüre überlassen und selbst in Abschrift zustellen. — Empfangen Sie &c.

     
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