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Charter: Urkundenbuch Holstein- Lauenburg im Deutschen Bund, 1858 (Google data)  99
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Source Regest: Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 99, S. 116
 

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Urkundenbuch zur Geschichte der Holstein- Lauenburgischen Angelegenzheit am Deutschen Bunde in den Jahren 1851 - 1858, Nr. 99, S. 116

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    KTo. SO.

    Depesche des Freiherrn von Manteuffel,

    an ben (ürafm »on £rtttm, d. d. Berlin, bfii 25. £U5rj 1857.

    Nach der abschriftlich beifolgenden, durch den Grafen von Trautmannsdorf mir mitgetheilten Depesche vom 18. d. M. hegt das Wiener Cabinet in der Verfassungs - Angelegenheit der Her zogtümer Holstein und Lauenburg die Hoffnung, dass Preussen und Oesterreich einem befriedigenden Erfolge ihrer Verwendungen in Kopenhagen, auch ohne die Sache an den deutschen Bund zu bringen, vorerst noch nicht entsagen dürften. Die dänische Re gierung — bemerkt Graf Buol — werde sich jetzt von Neuem von der Fruchtlosigkeit des Versuchs überzeugen, ihrer bisherigen Rechtsauffassung bei den deutschen Höfen Eingang zu verschaffen, und sie habe bereits in der Depesche des Ministers von Scheele vom 23. v. M. die Geneigtheit durchblicken lassen, unter gewissen Voraussetzungen mit den Ständen über die Provinzial-Verfassungen weiter zu unterhandeln. Es scheine daher die Vermuthung nicht zu fern zu liegen, sie würde sich nunmehr vielleicht entschliessen — was freilich unverweilt geschehen müsste — den deutschen Höfen zu erklären, dass sie eine ausserordentliche Diät der hol steinischen Stände — und wohl auch eine solche der lauenburgi- schen — in einem zu bestimmenden, möglichst nahen Zeitpunkt einberufen und, in der Form, die ihr die passendste scheinen würde, diesen Versammlungen Gelegenheit geben werde, sich über den dermaligen Verfassungszustand des Landes insoweit zu äussern, als die früheren ständischen Rechte durch denselben Modificationen erfahren haben. Durch eine solche Erklärung, fährt Graf Buol fort, würde der dänische Hof einem Beschlusse, wie ihn die deutsche Bundesversammlung zunächst zu fassen hätte, zuvorkommen und es würde zugleich eventuell der regelmässige Weg ständischer Beschwerde wieder eröffnet sein, auf welchem Streitigkeiten über die innere Verfassung deutscher Bundeslande zur Cognition des Bundes zu gelangen hätten. Das Wiener Cabinet schlägt uns des halb vor, ehe wir uns an den Bund wendeten, die Königl. dänische Regierung zunächst noch zu einer Aeusserung darüber zu veran lassen, ob sie, den Ueberzeugungen der deutschen Mächte Rech nung tragend und von dem Wunsche, allen begründeten Beschwerden abzuhelfen, geleitet, sich zu einer Erklärung der bezeichneten Art bestimmt finden könnte. Ohne Zweifel könnte uns nichts ange nehmer sein, als wenn die dänische Regierung sich noch jetzt zu einem solchen Schritte herbeilassen wollte. Es wäre damit der Regulirung der Sache diejenige Einleitung gegeben, welche wir stets empfohlen haben. Auch kann Niemand lebhafter wie wir wünschen, dass durch ein freundschaftliches Einvernehmen mit Dänemark ein Zurückgehen an den Bund unnöthig gemacht werde. Um uns daher das Zeugniss geben zu können, dass wir zu diesem

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    Zwecke Nichts unversucht gelangen haben, stehen wir nicht an, dem Vorschlage des Kais. Hofes zuzustimmen. Was nun aber die Form anbelangt, in welcher der dänischen Regierung die Veran lassung zu der besprochenen Aeusserung zu geben wäre, so würde es uns in jedem Betracht als das Angemessenste erscheinen, dass die Cabinette von Berlin und Wien sich darauf beschränkten, mündlich gegen die bei ihnen akkreditirten diplomatischen Ver treter Dänemarks in diesem Sinne sich zu äussern und hiermit die Eröffnung zu verbinden, beide Mächte hätten in der Hoffnung, dass die dänische Regierung in dem vorgeschlagenen Wege die passendste Auskunft finden werde, den Beschluss gefasst, die ent sprechende Erklärung derselben noch eine gewisse Zeit lang abzu warten, bevor sie eventuell einen Schritt am Bunde thäten. Diese Frist wäre vielleicht auf etwa drei Wochen zu fixiren, yon da ab gerechnet, wo die Eröffnung geschähe. Die Eröffnung wäre zugleich ausdrücklich als das Resultat einer gemeinsamen Abrede zwischen Berlin und Wien zu bezeichnen und die Herren Gesandten wären zu ersuchen, dieselbe zur Kenntuiss ihres Hofes zu bringen. Wollten die Cabinette von Berlin und Wien nochmals eine schrift liche Mittheilung nach Kopenhagen machen, so würden sie sich leicht der Unannehmlichkeit aussetzen, auf diesem förmlicheren Wege zum dritten Male eine ablehnende Antwort entgegen nehmen zu müssen. Ueberdies würde ein viel grösserer Verzug damit verknüpft sein. Wir würden entweder Gefahr laufen, die Antwort wiederum sehr lange ausbleiben zu sehen, oder aber wir müssten der dä nischen Regierung sogleich eine Frist setzen, die in solchem Falle yiel verletzender wäre. Endlich wäre, bei schriftlicher Aeusserung, ein näheres Eingehen auf die umfangreichen Auseinandersetzungen der letzten dänischen Mittheilung kaum zu vermeiden und doch würde dies nur zu unerquicklichen Wiederholungen des oft Gesagten und zu einer Auffrischung von Streitfragen führen, die man, wenn es zu einer Verständigung kommen soll, jetzt am Besten unberührt lässt. Beschränken Preussen und Oesterreich sich auf die Erklä rung, dass sie noch eine gewisse Zeitlang die Aeusserung Däne marks abwarten wollen, so lassen sie, einerseits der dänischen Regierung eine viel grössere Freiheit der EntSchliessung; anderer seits wahren sie sich selbst die Möglichkeit, nach fruchtlos ver strichener Frist sogleich weitere Schritte zu thun. Euer &c. ersuche ich ganz ergebenst, dem Herrn Grafen von Buol gefälligst von diesem Erlass vertraulich Kenntuiss geben zu wollen. Fände unser Vorschlag den Beifall des Wiener Cabinets, so würde ich nur einer kurzen Benachrichtigung, vielleicht auf telegraphischem Wege, entgegensehen, um mich in dem angedeuteten Sinne gegen den Baron von Brockdorff auszusprechen.

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