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Charter: Illuminierte Urkunden 1486-1508_Innsbruck
Signature: 1486-1508_Innsbruck
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1486-1508, Ausstellungsort unbekannt
Supplik: Heinrich (Hayrich), Messerer und Bürger zu Köln (messermacher unnd burger zu Coelne) bittet König [Maximilian], ihm das von ihm seit Beginn seiner Messerertätigkeit (wie ich von zeit meyner angefahenden nemelich des messermacher amptz) ohne Beeinträchtigung und Ansprüche durch andere Messerer geführte und [auf seine Arbeit] geschlagene Zeichen zu bestätigen und zu schützen (gnedicklich confirmieren, hanthabenn unnd befestigenn), damit er und seine Erben dieses auch in Zukunft ohne Behinderung durch andere in Gebrauch haben können.
Markus Gneiss
Source Regest: FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: MITTEL
 

Original
Current repository
Innsbruck, Tiroler Landesarchiv, KS. I 935

Material: Papier


  • notes extra sigillum
    • Rückseite: Fiat, doch das er kuntschaft pring, das sich sunst niemands dises zaichens prauche.
Graphics: 
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  • Materielle Beschreibung: 
    Unter dem Text eine Darstellung (kolorierte Federzeichnung) eines Messers mit dem erbetenen Zeichen, eines Spornes.
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Bibliography
  • Freundlicher Hinweis von Nadja Krajicek.

Comment

Die vorliegende Urkunde gibt Einblick in den Entstehungsprozess einer Urkunde, wie sie beispielsweise in der durch Friedrich III. erfolgten Genehmigung zur Führung einer Marke für die Wendelsteiner Messerer von 1471 als Ausfertigung vorliegt. Der Kölner Messerermeister Heinrich bittet Maximilian um die Ausstellung einer Urkunde, in der die Führung eines von ihm schon lange Zeit unbeeinsprucht geführten Zeichens bestätigt wird. Interessant ist, dass die zu bestätigende Marke mitsamt einem Messer am unteren Rand des Blattes dargestellt ist. Ebenso fällt der Bewilligungsvermerk auf der Rückseite auf: fiat, doch das er kuntschaft pring, dass sich sunst niemands dises zaichens prauche. Die Kanzlei setzte somit anders als in vielen Wappenbriefen keine Unschädlichkeitsklausel mit Bezug auf etwaige ältere Führung desselben Wappens durch Dritte ein. Eine Ausfertigung der Urkunde für den Kölner Messermacher hat sich offenbar nicht erhalten. Wahrscheinlich ist in der in Folge der vorliegenden Supplik ausgestellten Urkunde Platz für die nachträglich durch den Empfänger zu besorgende Hinzufügung der bildlichen Darstellung des Messers samt Zeichen gelassen worden. Diese Vermutung liegt nahe, da die Ausfertigung der Wappenbriefe der Reichskanzlei zumindest unter der Regentschaft Maximilians I. offenbar in der Regel in der zuvor skizzierten Form ablief: die Kanzlei diktiert nach dem Bildkonzept des Petenten den Kontext der Urkunde und überlässt die bildliche Darstellung dem Empfänger.
Markus Gneiss, Andreas Zajic
Places
  • Ausstellungsort unbekannt
    • Type: Ausstellungsort
  • Deutschland
    • Type: Region
  • HRR
    • Type: Region
  • Nordrhein-Westfalen
    • Type: Region
 
Keywords
  • Illuminated Charters: Niveaus:
    • N1: historiated
    • N1: with Additional Colours
    • N1: Panels
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