useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Illuminierte Urkunden - Cimelia 1441-10-28_Koeln
Signature: 1441-10-28_Koeln

This charter is an interpretation of :
1441-10-28_Koeln

Zoom image:
Add bookmark
1441-10-28, Köln
Schmähbrief mit Schandbild: Johann von Wied, Herr zu Isenburg, wegen Johann van Nuyss, Kaufmann aus Köln, gegen die Stadt Köln und deren Bürger Dietmar Bungart.
Johann van Nuyss und Dietmar Bungart waren um die Einnahmen aus gemeinsamen Handelsgeschäften in einen Streit geraten, der sich rasch zuspitzte. Ein von der Stadt Köln ausgehandelter Schiedsvertrag sollte den gütlichen Vergleich beider Parteien herbeiführen. Stattdessen aber entstand bei der van Nuyssschen Seite der Eindruck, dass die städtischen Amtsträger versuchten, den Gang des Rechts aufzuhalten oder zu Gunsten ihres Bürgers ungart zu beeinflussen. Die Fronten verhärteten sich, so dass sich schliesslich van Nuyss' neuer Herr, Johann von Wied, auf der einen und die Stadt Köln auf der anderen Seite gegenüberstanden. Die schriftlichen Ausführungen Johanns von Wied bestehen aus zwei verschiedenen Briefen, von denen der obere detailliert den Streithergang schildert und gegen die Stadt Köln den Vorwurf der Rechtsbeugung entwickelt, während der untere abschriftlich den Schmähbrief wiedergibt, den der von Wied "an die Reichsstädte und an etliche andere Städte von Nümberg bis hinauf zur See" geschrieben und gesandt hatte.
Im Mittelpunkt des vorangehenden Schreibens steht die schriftliche Vereinbarung (zedel), die Johann van Nuyss und Dietmar Bungart durch Vermittlung der Stadt Köln miteinander geschlossen hatten, und die die Kommune durch einen ihrer Vertreter auch mit besiegelte. Dieser Abmachung habe Johann van Nuyss in allen Punkten Genüge getan, nur Bungart käme ihr nicht nach. Das Kölner Ratsgericht hätte darüber befinden sollen, welcher der beiden die Übereinkunft gebrochen hatte, doch bevor eine Entscheidung vorlag, wäre einer der van Nuyssschen Bürgen im städtischen Turmgefängnis verstorben. Daraufhin habe Johann von Wied für seinen Diener van Nuyss Partei ergriffen und die Stadt Köln aufgefordert, "die Sache zu Ende und Austrag" zu bringen. Eine Antwort aber sei die rheinische Metropole schuldig geblieben. Stattdessen würden die kommunalen Amtsträger weiter "wider Gott, Recht und alle Bestimmungen" verfahren. Der Rat der Stadt verharre in "grosser Parteilichkeit" und sei in dieser Angelegenheit ein "Verflüchtiger und Verstörer von Ehre und Recht". Ihren Brief und ihr Siegel hätten die Kölner, so der Wunsch Johanns, lieber ihrem Rentmeister Godert von dem Wasservas "hinten angedrückt", denn dieser erweise sich als ein unredlicher Bürge in der Angelegenheit. Darum warne von Wied "alle guten Leute" vor dem Rat der Stadt Köln. Möge sich jemand finden, der die Rechtsbrecher zurechtweise, auf dass sie dem Inhalt des zedels nachkämen.
Das zweite Schreiben hatte von Wied in zahlreichen Exemplaren zusammen mit einer gemaIden clage über den snoeden, boesen, tuschylichen Kölner Rat an Kirchen, in Städten, an Galgen und Prangern anschlagen lassen. Der Herr von Isenburg verband damit seinen Wunsch, "dass unser gnädiger Herr, der Römische König, ferner alle Fürsten, Herren, Städte und brave Männer wüssten, wie boshaft, auf welch täuschende Art und wie betrügerisch die Kölner mit seinem Diener und dessen Freunden in dieser Angelegenheit umgegangen seien und noch umgehen und wie sie dies wider Gott, Ehre, Recht und alle Bestimmungen täten". Mit Schweigen oder mit lügenhaften Schreiben meinten sie wie "verdorbene, verblendete Verflüchtiger und Verstörer von Ehre und Recht" ihre Missetat bedecken zu können. Kämen die Geschmähten ihren Briefen und Siegeln nicht unverzüglich nach, möge sich ein jeder mit Leib und Gut vor ihnen zu hüten wissen. Abschliessend bittet von Wied die kommunalen Empfänger darum, seinen illustrierten Brief "vor die Stadt und Bürger zu bringen, auf dass sich diese auch vor den üblen Täuschern und Betrügern zu hüten wüssten und sich danach richten mögen" (der gesamte Inhalt nach Lentz, Konflikt).
Source Regest: FWF Projekt P 26706-G21 "Illuminierte Urkunden"
Bearbeitungsstand: HOCH
 

Original
Current repository
Köln, Historisches Archiv der Stadt Köln (Stadtarchiv), Briefeingang datiert, Nr. 1875 b B und Nr. 1875 a B (zwei Exemplare)




    Graphics: 
    x
    • Materielle Beschreibung: 
      Vor dem umfangreichen Text ist das kopfüber dargestellte Wappen der Stadt Köln zu sehen; kolorierte Federzeichnung.
    • Stil und Einordnung: 
      Das gestürzte Wappen war eine überdeutliche Bildbotschaft. Dies war 1441 jedem Betrachter sofort verständlich, heute, fern der heraldik als identifizierendem Bildmedium und fern eines übersteigerten Ehrbegriffs, müssen wir uns dies erst intelektuell reflektierend bewusst machen.
      Die Tatsache, dass mehr als ein Exemplar erhalten blieb (vgl. 1441 August 23), macht wahrscheinlich, dass das Bild tatsächlich affischiert wurde und die Kölner Behörden trachteten, die Bilder einzusammeln, wodurch die Exemplare im Stadtarchiv erhalten blieben.
    • Martin Roland
    x
    Bibliography
    Places
    • Deutschland
      • Type: Region
    • Köln
      • Type: Ausstellungsort
    • Nordrhein-Westfalen
      • Type: Region
     
    Keywords
    • Illurk-Urkundenart:
      • Schmähbrief mit Schandbild
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.