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Collection: Illuminierte Urkunden - Papsturkunden
Date: 1443-07-04
AbstractDas Konzil von Basel bestätigt die von Kaiser Sigismund dem Kloster Waldsassen gewährten Privilegien.

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Date: 1444-02-20
AbstractDas Basler Konzil verleiht den Äbten von Aldersbach das Recht der Pontifikalien, auch innerhalb der Klöster Fürstenfeld, Fürstenzell und Gotteszell.

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Date: 1444-04-05
AbstractDas Konzil von Basel bestätigt dem Zisterzienserorden alle Privilegien und Rechte.

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Charter1444-06-08_Rein
Date: 1444-06-08
AbstractDas Konzil von Basel gestattet dem Abt von Kloster Rein den Gebrauch der Pontifikalien.

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Date: 1444-06-08
AbstractDie Generalsynode von Basel gewährt auf Bitten des Königs Friedrich (IV.) den Äbten des vom König gegründeten Cistercienserklosters in Wiener Neustadt das Privileg, im Kloster und in den abhängigen Prioraten und Pfarrkirchen die Mitra, den Ring und die übrigen Pontifikalien benützen zu dürfen. Den feierlichen Segen nach der Messe und nach Vesper und Matutin sollen sie in Gegenwart eines Bischofs oder Legaten des Apostolischen Stuhles nur mit dessen Erlaubnis erteilen. Weiters können sie Korporalien und liturgische Gewänder für den Gebrauch in ihrem Kloster benedizieren.

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Date: 1444-10-10
AbstractDas Konzil von Basel gewährt auf Bitten des Königs Friedrich [IV.] den jeweiligen Prioren des vom König in Wiener Neustadt gegründeten Zisterzienserklosters das Privileg, in Abwesenheit des Abtes während der hl. Messe und anderer feierlicher Gottesdienste in der Klosterkirche den Hirtenstab gebrauchen zu dürfen.

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Date: 1444-10-10
AbstractDas Konzil von Basel gewährt allen Gläubigen, die am Gründonnerstag die Kirche des von König Friedrich [IV.] zu Wiener Neustadt gegründeten Zisterzienserklosters besuchen, unter den gewöhnlichen Bedingungen einen Ablass von sieben Jahren und ebensoviel Quadragenen. (nach Mayer; wohl irrig zugeordnet)

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Date: 1444-10-10
AbstractDas Konzil von Basel für das Benediktinerstift Milstadt.

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Date: 1444-10-10
AbstractDas Konzil von Basel für das Benediktinerstift Millstadt.

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Date: 1444-10-10
AbstractDie Generalsynode von Basel gewährt Abt und Konvent des Dreifaltigkeitsklosters des Zisterzienserordens in Wiener Neustadt auf Fürsprache ihres Stifters König Friedrich [IV.] das Privileg, dass die Professen dieses Klosters alle heiligen Weihen von jedem in Gemeinschaft mit dem apostolischen Stuhle stehenden Bischof empfangen dürfen, wenn diese vom Abt dieses Klosters dazu legitime präsentiert werden und kein kanonisches Hindernis vorliegt. Die Erlaubnis des Ortsordinarius ist nicht erforderlich. (Mayer, Neukloster, 1986)

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Date: 1444-10-10
AbstractDas Konzil von Basel gewährt auf Bitten des Königs Friedrich [IV.] dem Konvent des vom König erst jüngst in Wiener Neustadt gegründeten Zisterzienserklosters das Privileg, dass auch die einzelnen Professen Erbschaften annehmen und Güter wie auch Rechte zum Nutzen des Klosters erwerben dürfen.

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Date: 1444-10-10
AbstractDas Konzil zu Basel entscheidet auf Bericht des Abtes von Aspach, dass in ihrem Dekret, der Inkorporation der Pfarrei Ering nichts enthalten sei über Zahlung einer Pension von 33 fl. Ung. an das Hochstift Bamberg, dass die Inkorporation trotzdem für immer bestehen bleibe und jene jährliche Pension die Bedeutung eines Stiftreichnisses habe. (monasterium.net)

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Date: 1444-10-10
AbstractDas Konzil von Basel gewährt auf Bitten des Königs Friedrich [IV.] dem Abt des Zisterzienserklosters in Wiener Neustadt (Neukloster) und dessen Nachfolgern die Vollmacht, Paramente für den Gottesdienst im Kloster zu weihen sowie Novizen und Mönchen daselbst die niederen Weihen zu erteilen.

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Date: 1445-01-15
AbstractDas Konzil von Basel verleiht dem persönlich erschienenen Propst Kaspar Ebenhauser von Baumburg und seinen Nachfolgern das Recht, bei bestimmten Gelegenheiten und an festgelegten Orten sich mit Zustimmung des Erzbischofs von Salzburg der Mitra zu bedienen.

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Charter1445-02-26_Wien
Date: 1445-02-26
AbstractDas Konzil von Basel hatte den Patriarchen Laurenz von Aquileia, damaligen Bischof von Lavant, von dem Band losgesprochen, mit dem er der letzteren Kirche zugetan war, und auf den Stuhl von Aquileia übersetzt. Weil er aber keine Hoffnung hatte, sobald zum Genuß der Einkünfte von Aquileia zu gelangen, so hatte der Kirchenrat ihm das Bistum von Lavant als Commende eingegeben. Nachher hatte der Patriarch Laurenz diese Commende und die Administration von Lavant in die Hände des Erzbischofs Friedrich von Salzburg freiwillig zediert und der Erzbischof die Zession zwar angenommen, aber das Bistum Lavant dem Patriarchen von Aquileia neuerdings zur Commende verliehen. Das Konzil von Basel genehmigt nun durch gegenwärtige Bulle sowohl die geschehene Zession als auch die neue Verleihung und erklärt, dass er durch die dem besagten Laurenz erteilte Commende die erzstiftischen Rechte und Privilegien nicht habe präjudizieren wollen und dass die Erzbischöfe von Salzburg, wenn diese Commende exspiriert sei, frei über die Kirche von Lavant sollen disponieren können. (Archivdatenbank)

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Date: 1445-03-04
AbstractDas Konzil von Basel erlaubt Erzbischof Friedrich von Salzburg die Hälfte der Gelder, welche in Angelegenheit der Reduktion der Griechen in seinem Territorium eingekommen sind, wegen seiner Verdienste und der in Sachen der allgemeinen Kirche gehabten Mühen und Auslagen zu seinem und seines Erzstiftes Nutzen zu verwenden. (Archivdatenbank)

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Date: 1445-03-04
AbstractDas Konzil von Basel beauftragt Erzbischof Friedrich von Salzburg und den Abt zu St. Peter, dass sie jene Gelder, welche in Angelegenheit der Reduktion der Griechen und des rücksichtlich derselben verliehenen allgemeinen Ablasses durch die Freigebigkeit der Gläubigen in der Provinz Salzburg eingegangen sind, getreulich sammeln und dem Schatzmeister der Synode übersenden sollen. (Archivdatenbank)

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Date: 1445-03-09
AbstractPapst Felix V. gestattet den Bürgern der Stadt Nürnberg, da diese weit vom Meer entfernt liege, auch keine fischreichen Flüsse und Seen oder grosse Nuss- und Olivenwälder in der Nähe habe, an den grossen Fasten Butter und Milch und zu anderen Fastenzeiten, auch wenn der Fleischgenuss verboten sei, Milchspeisen und Eier zu geniessen, jedoch sollten hiefür alle, welche 1000 Gulden oder mehr besässen, jährlich einen bzw. zwei Groschen an die Kranken im Hl. Geist-Spital oder an sonstige Arme verteilen, die hiezu Unvermögenden während der Fastenzeit dreimal am Tag das Gebet des Herrn mit dem Englischen Gruss sprechen und für den Frieden in der Kirche beten. (Archivdatenbank

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Date: 1445-11-05
AbstractDas Konzil von Basel verleiht den Äbten von Kremsmünster und ihren frei erwählten Beichtvätern das Recht, sie, ihre Mönche und Laienbrüder von allen Vergehen, die nicht dem apostolischen Stuhl vorbehalten sind, zu absolvieren und von den Irregularitäten nach zeitweiliger Suspension zu dispensieren; ebenso wird ihnen das Absolutionsrecht für die dem apostolischen vorbehaltenen Vergehen auf fünf Jahre verliehen; die mit Verachtung der kirchlichen Autorität verschuldeten Irregularitäten und die im Hinblick auf vorliegende Indulgenz begangenen Delikte sind ausgenommen. (monasterium.net)

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Date: 1445-11-05
AbstractDas Konzil von Basel verleiht den Äbten von Kremsmünster, nachdem sie kraft spezieller päpstlicher Erlaubnis das Recht der Pontifikalien besitzen und das Kloster eines der älteren und hervorragenderen in Österreich sei, das Privileg, die Altargeräte und Kirchenparamente des Klosters und der dem Kloster unterstehenden und inkorporierten Kirchen zu benedizieren und den Mönchsnovizen die niederen Weihen zu erteilen. (monasterium.net)

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Date: 1447-02-05 (neuer Stil)
AbstractPapst Eugen IV. gestattet dem Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg, die Einkünfte der Kalandbrüderschaft auch für andere fromme Zwecke zu verwenden.(nach Archivdatenbank)

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Charter1446-02-05_Rein
Date: 1446-02-05 (stilus novus)
AbstractPapst Eugen IV. bestätigt dem Kloster Rein den Gebrauch der Pontifikalien (siehe 1444 Juni 8) und gewährt überdies die Weihegewalt für Kelche, Vasa sacra und anderen Gegenständen für die Liturgie, die Vornahme der vier niederen Weihen an seinen Mönchen und das Tragen von schwarzer Kleidung und goldener Brustkreuze für alle Mönche. (nach Norbert Müller)

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Date: 1446-03-30
AbstractPapst Eugen IV. verleiht der von den Hussiten zerstörten Pfarrkirche Rohrbach als Hilfe für den Wiederaufbau an benannten Festen einen Ablass von drei Jahren und drei Quadragenen, gültig für 20 Jahre. (Isfried Pichler)

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Date: 1446-07-01
AbstractDas konzil von Basel gestattet dem Abt des Klosters Viktring das Tragen der Mitra und anderer Pontifikalien, weil sein Kloster ausreichend dotiert ist und unter den Gläubigen besonderes Ansehen geniesst.

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Date: 1446-11-29
AbstractDas Basler Konzil gewährt dem Abt Johannes und dem Konvent zu Aldersbach für die auswärts weilenden Brüder, sofern Fische oder die vorgeschriebene Kost nicht erhältlich, den Fleischgenuss. (nach monasterium.net)

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Charter1447-02-05_Wien
Date: 1447-02-05 (neuer Stil)
AbstractPapst Eugen IV. gesteht der deutschen Nation zu, dass alle diejenigen, welche die Dekrete des Basler Konzils angenommen haben, sich nach denselben und den Modifikationen, unter welchen solche angenommen worden sind, in so lange benehmen mögen, bis die Sache durch Vergleich zu einer endlichen Bestimmung gebracht wird; zugleich verspricht er, einen Legaten mit dem Auftrag und der Vollmacht zu diesen Vergleichsverhandlungen zu senden. (nach monasterium.net)

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Date: 1448-04-27
AbstractDas Konzil von Basel für Abt Johannes und den Konvent des Benediktinerklosters von St. Georgenberg

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Date: 1449-04-05
AbstractPapst Felix V. gewährt dem Propste von Stift Eberndorf den Gebrauch von Mütze, Ring und anderen Zeichen der bischöflichen Würde. (monasterium.net)

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Date: 1449-04-05
AbstractPapst Felix V. gewährt dem Propste von Stift Eberndorf den Gebrauch von Mütze, Ring und anderen Zeichen der bischöflichen Würde.

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Charter1449-04-23_Melk
Date: 1449-04-23
AbstractDas in Lausanne tagende Konzil (ehem. Konzil von Basel) ernennt unter Bezugnahme auf eine Urkunde des Konzils von Basel von 1448 April 17 den Abt des Schottenklosters in Wien, den Propst von St. Dorothea in Wien und den Prior der Kartause in Aggsbach zu Kommissaren in Angelegenheiten von Abt und Konvent von Melk. Es betrifft Versetzen, Vertauschen oder Verkaufen von Gütern zur besseren Administration, allgemeine Visitationsvollmacht auf 20 Jahre, Erleichterung von Jahrtagsverpflichtungen für Verstorbene und Abänderung der von Abt und Konvent übernommenen Rubriken des römischen Breviers. (nach Winner, Herold)

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Date: 1450-05-24
AbstractPapst Nikolaus V. spricht Bernardin von Siena heilig. Inc.: Misericordias Domini

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