useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Urkundenbuch zum österreichisch evangelischen Kirchenrecht, ed. Kuzmány, 1855 (Google data)  LXV.
Signature:  LXV.

The transcription and metadata of this charter are scanned by a OCR tool and thus may have low quality.

Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
99999999
Hofdecret vom 24. Juli 1783.
Source Regest: Urkundenbuch zum österreichisch evangelischen Kirchenrecht, Nr. LXV. , S. 101
 

ed.
Current repository
Urkundenbuch zum österreichisch evangelischen Kirchenrecht, Nr. LXV. , S. 101

    Graphics: 
    x

    Nachdem die akatholischen Gesangbücher, so zu Regensburg und Ortenburg aufgelegt sind, vielfältige theils unschicksame, theils anzügliche Stellen gegen die dominante Religion enthalten, theils es denselben an Sprachrichtigkeit, Wahl und Deutlichkeit der Lieder gebricht, von jenem Gesangbuch aber, so von dem Consistorio aug. Conf. zu Teschen gut- geheissen worden, und in aller Rücksicht vor andern den Vorzug ver dienet, eine hinlängliche Auflage von hierländigen Buchdruckern herge stellt worden: So haben Se. Maj. gnädigst zu entschliessen geruhet, dass von nun an die Einfuhr vorbesagter fremder akatholischer Gesangbücher verboten sein solle. Welches ihm Gubernio hiemit zur Wissenschaft, mit

    102 Hofdecrete vom 9. September und 17. October 1783.

    der Verfügung angedeutet wird, dass selbes den allseitigen Pastoren mit geben solle, ihren Glaubensgemeinden in ihren Kanzelreden, und son- sten wohl begreiflich zu machen zu trachten, dass diese ausländischen Gesangbücher nur wegen ihres unvollkommenen, und viel schlechteren Inhalts, und von dammen verboten worden, um den allseitigen Akatho lischen zu ihren immer ungezwungen verbleibenden Andachtsübungen bessere Andachts- oder Gesangbücher, welche das Teschnische Consis- torium aug. Conf. begenehmiget hat, in die Hände geben, und unnütze Versendungen der Gelder ausser Land zu vermeiden. Wien den 24. Juli 1783.

    LKW.

    Hofdecret vom 9. Sept. 1783.

    Nachdem verschiedentlich vorgekommen, dass die Protestanten hier und da nicht nur dem hochwürdigsten Sacrament des Altars, wenn sie solches zu Gesicht bekommen, keine Achtung erweisen, sondern auch durch unanständiges Betragen Aergerniss verursachen, und daraus be denkliche Folgen von Seite der Katholiken entstehen könnten: so haben Se. kais. kön. Maj. mit Rücksicht auf die Grundsätze der Akatholikcn, denen bei der bestehenden Duldung und Gewissensfreiheit nie eine gleiche Ehrerbietigkeit für das Hochwürdigste, wie die Katholischen schuldig sind, zugemuthct werden kann, weder will, allergnädigst zu re- solviren geruhet, dass per Circulare im Lande kund gemacht werden solle, dass die Geduldeten einem andern, als dem herrschenden katholi schen Glauben zugethaue Religionsverwandte bei Processionen, Versehung der Kranken, oder wo sonst ihnen das Hochwürdigste zu Gesicht kommen würde, bei im widrigen als Uebertreter der höchsten Toleranz-Gesetze, und Störer der öffentlichen Ruhe zu befahren habender unausbleiblichen, nach Umständen auch wirklichen Leibesstrafen entweder mit abgezoge nem Hut oder Mütze ruhig vorüber gehen, oder in einer bescheidenen Stellung dessen Vorübertragung abzuwarten, oder sich zu entfernen hät ten. Nebst Erlassung eines Circulars hat aber sie, die Landesstelle dem ferner n allerhöchsten Befehl zufolge sammentlichen protestantischen Pre digern nachdrucksamst einzubinden, dass sie ihren Gemeinden die Bil ligkeit dieser Verfügung, und ihre Schuldigkeit wohl begreiflich machen sollen, für die herrschende Religion und ihre Gebräuche öffentlich allen Respect zu bezeigen, durch widrige Handlungen die ihnen allerhöchst zugewandte Gnade der Duldung und Gewissensfreiheit nicht zu miss brauchen, und ihre katholische Mitunterthanen nicht gefliessentlich zu reitzen, und aufzubringen, somit zu unangenehmen Folgen nicht selbst den Anlass zu geben. Wien den 9. Sept. 1783.

     
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.