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Charter: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data) 274
Signature: 274

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292. Se. Hochheiligkeit Hr. Hr. Gabriel, Metropolit der Moldau, schreibt an Se. Ehrwürden Hr. Benedikt, Jgumen des Klosters Moldowiza: wegen der Abmarkung des Gutes Berkischestie haben sich die Slatiner und Woronezer beklaget, daß ihnen hiebet Unrecht geschehen sei, und auch vor Sr. Hochheiligkeit eine andere Untersuchung begehret. Demnach soll man den allfälligen Zehent von den strittigen Gründen besonders legen, alle sich einen Fristtag festsetzen, an dem sie mit den Schriften vor Sr. Hochheiligkeit in Jass' erscheinen, wo alsdann diese Strittigkeit entschieden werden wird. V. J. 7LW/1774, Sept. 25. — Gregor G i k a. Gabriel, Metropolit der Moldau. O«X«III. Thun zu wißen durch diese Schrift unsrer Metro polie, daß sich in verwichenen Tagen, im Monate Juli, Se. Ehr würden Hr. Benedikt, Egumen des Klosters Moldowiza, wegen eines Gutes des Klosters Berkeschestie beschweret habe, nachweisend, wie dieses Gut seit langer Zeit her nicht untersucht worden sei, insbe- sonders, wienach, da darauf keine seßhaften Leute seien, es von den andern zwei Gütern, mit denen es rainet, nämlich: vom Gute Ka- pul-Kodrului des Klosters Woronez und von Todorestie des Klosters Slatina Eingriffe leide. Da nun der Egumen deshalb den Wunsch äußerte, daß man dieses Gut nach den alten Urkunden, die das Klo ster habe, abmarke und sonore,, so haben wir auf seine Bitte zwei Egumnen: Se. Ehrwürden Meftodi, Egumen von Solka, und Ma- kari, Egumen vom heil. Eliä, zur Abmarkung beordnet. Diese haben sich auf unsern Befehl zu den genannten Gütern begeben und die Leute, die sich da einfanden, beigezogen, wobei auch die drei Guts anrainer gegenwärtig waren. Nach Vornahme einer gründlichen Untersuchung, wie es nach den Grundzeichen und nach den Beweisen der Urkunden mit Recht und Fug befunden worden, haben die Ge nannten das Gut Berkeschestie des Klosters Moldowiza abgemarkt und von den Gütern der Klöster Slatina und Woronez gesondert, auch an den für geeignet anerkannten Stellen Marksteine gesezt, wie die genannten Jgumnen in dem Markbriefe, den sie in die Hände Sr. Ehrwürden, des Egumen von Moldowizä, gegeben, selbst weit läusig angeben. Dieses Zeugnis wurde auch uns vorgelesen, und, — 190 — nachdem es ganz den alten Urkunden, die das Kloster hat, und worin die Markzeichen dieses Gutes Berkäschästie angegeben werden, gemäß ist, siehe! — so bewilligen wir durch diese unsere Schrift Sr. Ehr würden dem Jgumen von Moldowizä, daß er nach dieser Abmar kung das genannte Gut, wie das Gemärke in dem in seinen Händen besindlichen Markbriefe weiset, beherrsche. Wenn aber die Klöster Slatina und Woronez meinen, daß ihnen Unrecht geschehen sei, so können sie entweder andere Abrainer zur neuerlichen Abmarkung nehmen, oder sich einen Fristtag setzen, wann die Egumnen mit ihren Schriften zugleich mit dem von Moldowiza hieher kommen wollen. Und nachdem wir diese Strittigkeit nach den Schriften werden unter sucht haben, wird sie, wie es für Recht befunden, durch eine Ent scheidung beendet werden. Bis dahin aber soll Moldowiza ohne Beeinträchtigung herrschen, wie es abgerainet worden. Dies. 1774, Sept. 30. Gabriel, Metropolit der Moldau. R.
Source Regest: Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 274, S. 197
 

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Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 274, S. 197

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