useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data) 25
Signature: 25

The transcription and metadata of this charter are scanned by a OCR tool and thus may have low quality.

Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
99999999
26. Stefan, Woewoda, gestattet den Kälugärn des heil. Klo sters Moldowiza, von allen Schänken in Baja zum Dienste in der Kirche Wachs abzunehmen. Jedermann aber, der ohne Wißen der Kälugär eine Schänke errichtete, und Getränke verkaufte, dem sollen die Kälugär die Getränke wegnehmen, und überdies zwanzig Guldin. Auch hat jeder, der es wagen sollte, diese Schenkung zu übertreten, schwere Vergeltung und Strafe zu gewärtigen. V. J. 6966/1458, Aug. 31. Sr. XXVII. Von Gottes Gnaden wir Stefan, Woewoda, Hos- podar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unser'n Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach vor uns und all' unsere moldauischen großen und kleinen Bojaren gekommen unser Diener, Hr. Matiä, Sohn des Juri Manewic, mit seiner Verwanten, Anna, Tochter des Luka Manewic, aus ihren guten Willen, von niemand — 67 — genöthiget oder gezwungen, und verkauften ihr wahrhaftes Vatergut, vermöge ihrer wahrhaften und angestammten Handveste, ein Dorf am großen Schomus, Namens Oncesti, beide Antheile. Dieses Dorf verkauften sie unsern Dienern, dem Luka und seinen Brüdern Oance und Tudoran, um 400 tatarische Gulden; und nachdem unser Diener Luka und seine Brüder Oance und Tudoran dieses festgesezt hatten, bezahlten sie vor uns und unsern Bojaren all das obige Geld 400 tatarische Gulden vollzählig in die Hände unser's Dieners Matiä, Sohnes des Juri Manewic und seiner Verwanten, Anna, Tochter des Luka Manewic. Da wir nun ihren guten Willen, Vertrag und die völlige Bezahlung gesehen, so haben auch wir unserm Diener, Luka und seinen Brüdern Oance und Tudoran von uns das oberwähnte Dorf Oncestie, beide Antheile am großen Schomus, gegeben und be kräftiget, damit es auch von uns eine Handveste sei mit allen Ein künften ihnen, sowie ihren Kindern, Enkeln, Urenkeln, Ururenkeln und ihrem ganzen Geschlechte, wer ihnen als der nächste auserkoren wird, unverbrüchlich für immer, in Ewigkeit. Und das Gemärke dieses obbeschriebenen Dorfes soll nach dem alten Gemärke sein, wo es von Ewigkeit her bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herrschaft des Obgenannten, wir Stefan, des Woewoden, und die Beglaubigung der vielgeliebten Söhne unserer Herrschaft, Alexander's und Bogdan Wlad's; die Beglaubigung unserer Bojaren: d. B. d. Hr. Sbiara; d. B. d. Hr. Njeg; d. B. d. Hr. Dum; d. B. d. Hr. Gangur; d. B. d. Hr. Dragosch, Hofrichters; d. B. d. Hr. Härman; d. B. d. Hr. Dashbog; d. B. d. Hr. Jazek Hudic; d. B. d. Hr. Steful in Hotin; d. B. d. Hr. Mikot und Hr. Rje- sisch, Pärk-al-aben in Nemz; d. B. d. Hr. Cortorowski; d. B, d. Hr. Grosa, Pärk-al-aben in Orhei; d. B. d. Hr. Jon Sckar; d. B. d. Hr. Klänäo, Schwertträgers; d. B. d. Hr. Boldor, Schatz meisters; d. B. d. Hr. Andreik, Mundschänk's; d. B. d. Hr. Matäa, Truchseßen; d. B. d. Hr. Jeremiä, Kämmerer's; d. B. d. Hr. Schan der, Marstaller's, und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unserm Leben, wer Hos- podar unseres Landes sein wird von unsern Kindern oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott auserwählen wird, Hospodar zu sein unseres moldauischen Landes, der soll doch unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie ihnen bestärken und bekräftigen; denn wir haben ihnen — — — das sie für ihr ge — 68 - rechtes Geld erkauft haben, für ihren getreuen Dienst gegeben und bekräftiget. Und zu mehrerer Bestärkung und Bekräftigung des Ob- beschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Täutul, dem Kanzler, befohlen, zu schreiben und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Jon zu Sucawa. im J. 6975/1467 im Monate Octob. am 9. Tage. Sr. (H. P-)
Source Regest: Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 25, S. 74
 

ed.
Current repository
Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 25, S. 74

    Graphics: 
    x
     
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.