useridguestuseridguestuseridguestERRORuseridguestuseridguestuseridguestuseridguestuseridguest
Charter: Wickenhauser, Franz Adolf: Urkundenbuch Moldau Bukovina, 1862 (Google data) 35
Signature: 35

The transcription and metadata of this charter are scanned by a OCR tool and thus may have low quality.

Zoom image:
Add bookmark
Edit charter (old editor)
99999999
XI..M. Von Gottes Gnaden wir Peter, Woewoda, Hospodar des moldauischen Landes, thun kund durch diesen unsern Brief Allen, die solchen sehen oder lesen hören: wienach vor uns und all' unsere moldauischen Bojaren gekommen unser Diener Korlat aus seinem guten Willen, von niemanden genöthiget oder gezwungen, und, verkaufte sein wahrhaftes Vatergut vermöge seiner wahrhaften Handveste und vermöge der Bestätigungsurkunden, die er vom Vater unserer Herrschaft, dem Woewoden Stefan, hatte, ein Dorf, Namens: Berkischestie an der Moldawa mit einer Kirche, einer Topliza und einer Mühle an der Topliza; dieses verkaufte er unsrer Herrschaft selbst um vierhundert achtzig tatarische Gulden. Und unsere Herrschaft hat all dies Obbeschrie- bene Geld vierhundert achtzig tatarische Gulden in die Hände unserS Dieners Korlat vor all' unseren moldauischen Bojaren bezahlt. Und hierauf hat es unsere Herrschaft für gut befunden mit all'unserm guten Wohlwollen, reinen und erlauchten Herzen, all' unserm guten Willen und Gottes Hilfe und unsere Herrschaft haben für die Seelen unsrer Großältern, unserer Aeltern, für unsere Gesundheit und das Heil unserer Seele und unseres Leibes gemacht, und haben gegeben das vorgenannte Dorf, Namens: Berkischestie an der Moldawa mit der Kirche, einer Topliza und der Mühle an der Topliza unserm heil. Klo ster Moldowiza, wo die Kirche der Verkündigung der reinsten Jung- fraun unsrer Gottesgebärerin Maria, und wo unser Bether Hr. Priestermönch Stefan Jgumen ist, damit es unserm heil. Kloster Moldowiza von uns eine Handveste sei mit allen Einkünften unab änderlich und unverbrüchlich für immer, in Ewigkeit. Und das Ge- märke dieses vorbenannten Dorfes, Namens: Berkischestie an der Moldawa mit der Kirche, einer Topliza und der Mühle an der Topliza, soll von allen Seiten nach all' seinem alten Gemärke sein, wie es von Ewigkeit bestanden. Und hierauf ist die Beglaubigung unserer Herrschaft des obgenannten, wir Peter, Woewoda, und die Beglaubigung des vielgeliebten Sohnes unserer Herrschaft, Bogdan's, und die Beglaubigung unsrer Bojaren: d. B. d. Hr. Huru, Hof richters; d. B. d. Hr. Totruschan; d. B. d. Hr. Skriepek; d. B. d. — 79 — Hr. Wlad und d. Hr. Toader, Parkalaben von Hotin; d. B. d. Hr. Dancul und d. Hr. Licul, Parkalaben von Nemz; d. B. d. Hr. Sbijara und d. Hr. Kracun, Parkalaben von Neuenburg; d. B. d. Hr. Michul, Thorwardens von Sucawa; d. B. d. Hr. Dragschan, Schwertträgers; d. B. d. Hr. Glawan, Schatzmeisters; d. B. d. Hr. Albot, Kämmerers; d. B. d. Hr. Popeskul, Mundschänks; d. B. d. Hr. Kolun, Truchseßen; d. B. d. Hr. Drarin, Marstallers und die Beglaubigung all' unserer moldauischen großen und kleinen Bojaren. Und nach unser'm Ableben wer Hospodar unsers Landes sein wird, von unsern Kindern, oder unserm Geschlechte, oder wen immer Gott auserwählen wird, Hospodar zu sein unsers moldauischen Landes, der soll doch unsere Schenknis und Bekräftigung nicht umstoßen, sondern sie unserm heil. Kloster Moldowiza vielmehr bestärken und bekräftigen. Und wer es wagen sollte, diese unsere Schenknis und Bestätigung umzustoßen, ein solcher soll verflucht sein von Gott, dem Herrn, dem Schöpfer Himmels und der Erde, von der reinsten Jungfrau, der Gottesgebärerin Maria, von den heil, vier Evange listen, von Christus heil. zwölf Oberaposteln Peter und Paul und den übrigen, von den dreihundert achtzehn Gottragenden Vätern von Nikäa und von allen Heiligen, welche Gott von Ewigkeit her wohlgefällig gelebet, und soll seinen Theil haben mit dem verfluchten Arias und Juda Jskariot, dem Verräther Christi und den übrigen Juden, die zu Gott Christus geschrien: Sein Blut über uns und unsere Kinder! wie es ist und sein wird in Ewigkeit. Amen. Und zu mehrerer Bestärkung und Bekräftigung all' des Obbeschriebenen haben wir unserm getreuen Hr. Toader, Kanzler, befohlen zu schrei ben, und unser Petschaft beizuhängen diesem unsern Briefe. Geschrieben hat's Gregor Boges in Jassi, im J. 7041/1533, im Monate April, am 11. Tage. Sr. (H. P.)
Source Regest: Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 35, S. 86
 

ed.
Current repository
Beiträge zu einem Urkundenbuche für die Moldau und Bukovina, Nr. 35, S. 86

    Graphics: 
    x
     
    x
    There are no annotations available for this image!
    The annotation you selected is not linked to a markup element!
    Related to:
    Content:
    Additional Description:
    A click on the button »Show annotation« displays all annotations on the selected charter image. Afterwards you are able to click on single annotations to display their metadata. A click on »Open Image Editor« opens the paleographical editor of the Image Tool.